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Verhaftung

Nach einer Verhaftung sind viele verständlicherweise empört, schockiert oder haben Angst vor dem was da noch folgt. Wir empfehlen euch einen kühlen Kopf zu behalten denn in den allermeisten Fällen habt ihr das schlimmste – nämlich die Freiheitsentziehung – schon hinter euch.

Vielen Verhaftungen folgt Monate später ein »Einstellungsbescheid«. Das heist das die Staatsanwaltschaft entscheidet nicht weiter gegen dich vorzugehen. Manchmal kommt Monate später auch eine Vorladung, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid. Wichtig ist: den weiteren Verlauf kannst du ersteinmal nach einer Verhaftung nicht direkt beeinflussen. Die Polizei übergibt die Akten der Staatsanwaltschaft, diese Entscheidet nach Aktenlage über das weitere Vorgehen. Bis dahin hast du viel Zeit dich zu Informieren was auf dich zukommt und dich dann darauf einzustellen.

Nach einer Verhaftung solltest du:

  • Ein Gedächtnisprotokoll über die Verhaftung anfertigen
  • Den Ermittlungsausschuss über deine Freilassung Informieren
  • Dir eventuelle Verletzungen sofort (am besten am gleichen Tag) durch einen Arzt deines Vertrauens attestieren lassen
  • Dich entspannen und ersteinmal abwarten, ob überhaupt etwas daraus folgt.

Lässt sich juristisch gegen eine Verhaftung vorgehen?

Theoretisch ja, in der Praxis ist das oft schwierig. Wer über solche Schritte nachdenkt sollte davor unbedingt Kontakt zur Roten Hilfe e. V. dem Ermittlungausschuss oder der nächstgelegenen Rechtshilfegruppe suchen. Denn soetwas ist bereits oft nach hinten losgegangen, denn wer beispielsweise eine Anzeige gegen Beamte wegen Freiheitsberaubung im Amt stellt, kann mit fast 100%iger Wahscheinlichkeit damit rechnen sich eine Gegenanzeige beispielsweise wegen Widerstand und/oder (versuchter) Körperverletzung einzuhandeln. Wichtig sind dabei auch Fristen: so muss beispielsweise ein Antrag zur Verstellung der rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung spätestens einen Monat nach der Festnahme bei Gericht eingegangen sein.

Strafen

Welche Strafen euch erwarten könnten, können wir hier leider nicht im Detail beantworten, vor allem weil Faktoren wie Umstände, Alter, Vorstrafen und auch in welchem Bundesland sich das zugetragen hat eine wichtige Rollen spielen. Ihr könnt bei den »üblicherweise« vorgeworfenen Vergehen gegen das Versammlungsgesetz oder Vergehen die im Rahemn von Versammlungen in der Regel verfolgt werden davon ausgehen, das Ihr nicht mit einer Knast- oder Bewährungsstrafe zu rechnen habt. Genaueres erfahrt Ihr sicherlich von GenossInnen der Rchtshilfe (Roten Hilfe e. V. / Ermittlungsausschuss) vor Ort.