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20.12.2023 | Pressemitteilung

Klimagerechtigkeitsbewegung im Visier: Wieder Haftstrafe im BlockNeurath-Prozess

Seit Anfang 2023 stehen in Nordrhein-Westfalen mehrere Klimagerechtigkeitsaktivist*innen vor Gericht, denen vorgeworfen wird, im November 2021 an einer Blockade des Kohlekraftwerks Neurath beteiligt gewesen zu sein.

Bereits in einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Grevenbroich hatte die Richterin am 3. April 2023 neun Monate Haft ohne Bewährung verhängt. Am 19. Dezember 2023 endete der Prozess gegen eine weitere Angeklagte mit einem identischen Urteil: Dieselbe Richterin verurteilte sie ebenfalls zu einer Haftstrafe von neun Monaten, die auch in diesem Fall nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Am 5. November 2021 hatten rund 40 Klimagerechtigkeitsaktivist*innen 14 Stunden lang die Kohlezufuhr zum Kraftwerk Neurath blockiert. Bei der Räumung der „BlockNeurath“-Aktion ging die Polizei äußerst brutal vor und verweigerte Verletzten eine angemessene medizinische Versorgung. Tagelang wurden zehn Kohlekraftgegner*innen unter schikanösen Bedingungen in der Polizeistation in Gewahrsam gehalten, um sie zur Preisgabe ihrer Identität zu zwingen.

Bisher erhielten insgesamt vier Aktivist*innen Anklageschriften wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Der zweite Vorwurf beruht allein auf dem Anketten im Gleisbett, weil die Einsatzkräfte dadurch nicht problemlos räumen konnten.

Die Prozesse vor dem Amtsgericht Grevenbroich waren von einen eindeutig politisch motivierten Verfolgungswillen bestimmt, der sich schon in den schikanösen Kontrollen von Prozessbeobachter*innen zeigte. Zudem wehrte die Richterin regelmäßig Anträge der Verteidigung ab und ignorierte die zahlreichen Erinnerungslücken der Polizeizeug*innen. Nachdem sie bereits im ersten Prozess die Forderung der Staatsanwaltschaft übertroffen und am 3. April 2023 neun Monate Haft ohne Bewährung verhängt hatte, war für die jetzige Verhandlung wieder ein hohes Urteil zu erwarten. Die betroffene Aktivistin hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Auch gegen das Urteil vom 3. April war Berufung eingelegt worden, die seit dem 27. Oktober vor dem Landgericht Mönchengladbach verhandelt wird. Hier wird im Januar mit einem Urteil gerechnet. Ein weiterer erstinstanzlicher Prozess vor dem Amtsgericht Grevenbroich soll am 15. Januar 2024 beginnen.


„Die Repressionsorgane haben die Klimagerechtigkeitsbewegung zu einem zentralen Feindbild auserkoren und greifen zu immer härteren Verfolgungsmaßnahmen. Um die lautstarken und auch tatkräftigen Proteste gegen die Klimazerstörung einzuschüchtern, werden Aktivist*innen inzwischen immer öfter eingesperrt – sei es in Form von Präventivhaft oder tagelangem Gewahrsam, sei es es in Form von Untersuchungshaft und Gefängnisstrafen“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. angesichts des neuen BlockNeurath-Prozesses. „Mit solchen drakonischen Urteilen wollen die Repressionsbehörden ein abschreckendes Exempel statuieren. Diesen staatlichen Versuchen der Einschüchterung und den wachsenden Angriffen auf die Klimagerechtigkeitsbewegung setzen wir unsere Solidarität mit den Betroffenen entgegen!“