Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Aktion und Kunst im öffentlichen Raum.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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In einer groß angelegten konzertierten Aktion durchsuchten vermummte Polizeieinheiten am 8. November 2023 die Wohnungen zahlreicher Antifaschist*innen im ganzen Bundesgebiet. Vorwand für den Repressionsschlag waren die Proteste gegen einen rechten Aufmarsch am 1. Mai 2023 in Gera, bei dem die Einsatzkräfte brutal gegen die antifaschistische Demonstration vorgegangen waren und über 250 Nazigegner*innen stundenlang in Freiluftgewahrsam festhielten. Der damalige Einsatz war im Nachgang harsch kritisiert worden. Den meisten von der jetzigen Durchsuchung Betroffenen wird ausschließlich zur Last gelegt, an der Versammlung teilgenommen zu haben.
Die von der Staatsanwaltschaft Gera in Auftrag gegebenen Durchsuchungen wurden bewusst spektakulär inszeniert und martialisch durchgeführt: Mit Rammen zerstörten maskierte und behelmte Beamt*innen in den frühen Morgenstunden die Türen, und in mehreren Fällen wurden die Betroffenen gefesselt. Selbst ein als „neutraler“ Zeuge auftretender Mitarbeiter des Ordnungsamts trat nur vermummt auf. Teilweise setzte die Polizei während der stundenlangen Durchsuchungen sogar Spürhunde ein.
Fast sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg setzt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Verfolgung der politischen Proteste fort. Im dritten Anlauf werden im sogenannten Rondenbarg-Verfahren ab Januar 2024 sechs Gipfelgegner*innen vor dem Hamburger Landgericht wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Verfahren in der Sache vorzeitig abgebrochen.
Für den am 18. Januar beginnenden Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht Hamburg angesetzt. Die sechs Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer. Im Nachgang wurden keine Polizeibeamt*innen belangt, aber über 80 Demonstrationsteilnehmer*innen wegen schweren Landfriedensbruchs angeklagt.
Ungarische Staatsanwaltschaft erhebt Anklage und erlässt 14 internationale Haftbefehle
Mitte Februar 2023 fand in Budapest der sogenannte „Tag der Ehre“ statt, dabei gedenken seit über zwanzig Jahren Faschist*innen und Nazis der Wehrmacht und SS. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Demonstration, vielmehr nutzen militante und organisierte Faschist*innen und Nazis diesen Anlass alljährlich, um sich international zu vernetzen. Antifaschist*innen aus verschiedenen Ländern wird nun vorgeworfen, an gewalttätigen Auseinandersetzungen rund um den diesjährigen „Tag der Ehre“ beteiligt gewesen zu sein.
Zwei Genoss*innen aus Italien und Deutschland befinden sich deshalb seit Februar in Untersuchungshaft in Ungarn. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben: Der italienischen Antifaschistin wird lebensgefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Gegen zwei deutsche Antifaschist*innen wurde sowohl wegen angeblicher Unterstützung als auch der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Anklage erhoben. Neben den schwerwiegenden juristischen Vorwürfen wird zudem seitens der Staatsanwaltschaft eine direkte Verbindung zum Antifa-Ost Verfahren in Deutschland hergestellt.
Darüber hinaus schwebt über weiteren Antifaschist*innen das Damoklesschwert eines Prozesses in Ungarn: Die dortige Staatsanwaltschaft hat vierzehn weitere internationale Haftbefehle erlassen.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvostand der Roten Hilfe e.V.:
„Die deutschen und ungarischen Repressionsbehörden arbeiten bei der Verfolgung der Aktivist*innen Hand in Hand. In Deutschland haben in diesem Zusammenhang bereits Razzien stattgefunden. Auch jetzt werden sich die ungarischen Behörden auf tatkräftige Unterstützung aus Deutschland bei der Kriminalisierung und Verfolgung der Antifaschist*innen verlassen können.
Die Ereignisse rund um das Budapest-Verfahren sind weitere Angriffe auf die antifaschistische Bewegung wie wir sie in den letzten Jahren in Baden-Württemberg, im Antifa-Ost-Verfahren oder jüngst in Nürnberg erlebt haben.
Wir rufen deshalb nachdrücklich alle Linken zur Solidarität mit den Betroffenen auf!
Die Rote Hilfe e.V. fordert zudem die sofortige Entlassung der Inhaftierten, sowie die Aufhebung der kürzlich erlassenen Haftbefehle.“
Am kommenden Freitag, 3.11.2023 beginnt vor dem Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz. Die Bundesanwaltschaft wirft Ayaz vor, zwischen 2018 und 2020 in Hamburg und anderen Gebieten für die PKK gearbeitet zu haben und klagt ihn wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (§ 129b) an. Die konkreten Tatvorwürfe sind die Organisation von Demonstrationen und Versammlungen sowie das Sammeln von Spenden.
"In der Anklageschrift wird Kenan Ayaz nichts anderes vorgeworfen, als Mitglied der PKK zu sein. Insbesondere werden ihm keine Gewalttaten oder die Beteiligung an PKK-Anschlägen vorgeworfen", forderte die Verteidigung von Ayaz bereits vor einigen Wochen die Einstellung des Verfahrens gegen ihn. In ihrer Anklage stützt sich die Bundesanwaltschaft im Wesentlichen auf unbelegte Informationen des deutschen Geheimdienstes, Vermutungen und Textnachrichten, die sich nach der Lesart der Staatsanwaltschaft auf die Teilnahme an Demonstrationen, Versammlungen und das Sammeln von Spenden beziehen.
Ayaz wurde in der Türkei bereits im Alter von 19 Jahren willkürlich festgenommen, zwölf Jahre inhaftiert und erlitt Folter. Nach seiner Freilassung konnte er die Türkei verlassen und lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns. Mitte März 2023 wurde Ayaz am Flughafen von Larnaka aufgrund eines Auslieferungsersuchens aus Deutschland festgenommen, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte. Anfang Juni wurde er trotz Protesten auf Zypern an Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem in Hamburg in Untersuchungshaft. Dort galten für ihn lange verschärfte Haftbedingungen. Er musste 23 Stunden in einer Einzelzelle verbringen und auch den einstündigen Hofgang alleine und in Isolation verbringen.
Laut Informationen des Rechtshilfefonds Azadî e.V. befindet sich der in der JVA Stammheim inhaftierte politische Gefangene Mazlum Dora weiterhin im Hungerstreik, den er am 22. September gegen seine Haftbedingungen begonnen hatte.
Der kurdische Aktivist und Musikkünstler hat stark abgenommen und befindet sich in einem sehr ernsten Gesundheitszustand.
Mazlum Dora war Ende April dieses Jahres vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Mitgliedschaft in der PKK nach dem politischen Gesinnungsparagrafen 129 b StGB zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Seine Festnahme im Mai 2021war kurz nach einem Deutschland-Besuch des damaligen türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu erfolgt.
Mit seinem Hungerstreik protestiert Mazlum Dora seit nunmehr fünfeinhalb Wochen gegen die Auslegung seiner politischen und kulturellen Aktivitäten als Straftat nach §129b, gegen seine entwürdigende Behandlung, gegen die Repression kurdischer Einrichtungen und gegen die Misshandlung kurdischer politischer Gefangener.
Aktuell laufen mehrere Gerichtsverfahren gegen Aktivist*innen der Klimagerechtigkeitsbewegung, denen vorgeworfen wird, an einer Blockade des Kohlekraftwerks Neurath in Nordrhein-Westfalen im November 2021 beteiligt gewesen zu sein. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Grevenbroich hatte die Richterin am 3. April 2023 ein drakonisches Urteil verkündet, indem sie neun Monate Haft ohne Bewährung verhängte. Am 27. Oktober 2023 findet der Berufungsprozess vor dem Landgericht Mönchengladbach statt.
Am 5. November 2021 hatten rund 40 Klimagerechtigkeitsaktivist*innen mit einer Blockade auf den Gleisen zum Kraftwerk Neurath über 14 Stunden lang die Kohlezufuhr verhindert. Die Polizei ging bei der Räumung der „BlockNeurath“-Aktion äußerst brutal vor und verweigerte Verletzten eine angemessene medizinische Versorgung. Tagelang wurden zehn Kohlekraftgegner*innen unter schikanösen Bedingungen in der Polizeistation in Gewahrsam gehalten, um sie zur Preisgabe ihrer Identität zu zwingen.
Tübingen: Geschichtsrevisionistischer Angriff auf die Mitbegründerin der Roten Hilfe
Matthias Rude, Tübingen
Clara Zetkin war Kommunistin, Antifaschistin, Kriegsgegnerin, Frauenrechtlerin – und Mitbegründerin der historischen Roten Hilfe. In ihren letzten zwölf Jahren vor ihrem Tod 1933 nahm die Tätigkeit für die Internationale Rote Hilfe (IHR) großen Raum in ihrem Leben ein. Ab 1925 war sie deren Präsidentin sowie die Vorsitzende der Roten Hilfe Deutschlands. Die IRH und ihre nationalen Ableger leisteten praktische Solidarität und materielle Unterstützung für politische Gefangene und Verfolgte. Zetkin kritisierte unmenschliche Haftbedingungen, organisierte so manche Flucht für vom Tod Bedrohte in den faschistischen Ländern, engagierte sich für die zahlreicher werdenden politischen Emigranten und gegen den Rassenhass weltweit. Als etwa 1932 in den USA acht Jugendliche angeklagt waren, veröffentlichte sie in der Zeitschrift der IRH einen Aufruf mit dem Ziel, ein Justizverbrechen zu verhindern, in dem es hieß: „Auf zur Rettung der acht jungen Menschen, die vom Henker auf den Scheiterhaufen des elektrischen Stuhls geschleppt werden sollen und deren einzige Schuld ist, in schwarzer Haut geboren zu sein!“
Geht es nach der Stadt Tübingen, so soll der dortige Gemeinderat am 26. Oktober entscheiden, die Clara-Zetkin-Straße im Stadtteil Lustnau als „in der Kritik stehend“ zu markieren, mit einem „Knoten“ aus dem 3D-Drucker, den sonst nur Namensgeber von Straßen verpasst bekommen, die Faschisten oder Kriegsverbrecher waren. Clara Zetkin in einer Reihe mit den Faschisten, gegen die sie bis zu ihrem Tod 1933 unermüdlich angekämpft hat – wie konnte es zu einer solchen Empfehlung kommen?
Als Rote Hilfe kämpfen wir für den Erhalt und Ausbau der Grund- und Freiheitsrechte. Diese werden derzeit besonders durch die Entrechtung geflüchteter Menschen angegriffen. Vor diesem Hintergrund wurde von einer unserer Ortsgruppen eine Spendenkampagne unterstützt. Ein Aktivist, der auch bei Samidoun aktiv ist, ist seit einigen Wochen aufgrund seiner politischen Betätigung von der Ausweisung bedroht und bat die Rote Hilfe um diese Unterstützung. An seiner individuellen Bedrohungslage als Geflüchteter und Schutzbedürftiger als palästinensicher Syrer hat sich nichts geändert. Solidarität heißt für uns, dass keine Person wegen ihrer politischen Aktivitäten seine individuellen Grundrechte verlieren darf. Doch selbstverständlich gibt es auch bei uns Grenzen der Solidarität, wenn linke Grundprinzipien verletzt werden. Die Prinzipien, die uns dabei in unserer politischen und finanziellen Solidarität leiten sind: Das Eintreten für die Ziele der Arbeiter*innenbewegung, die internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg. Diese Prinzipien definieren auch unsere Grenzen.
Samidoun hat diese eindeutig verletzt. Daher erklären wir die Unterstützung der Kampagne mit sofortiger Wirkung für beendet. Dies beinhaltet auch die Nutzung eines Spendenkontos für die genannte Kampagne.
Erklärung zum Buvo-Statement vom 11.10.23
Der Bundesvorstand der Roten Hilfe hat am 11.10.23 mitgeteilt, die Kampagne zur Unterstützung für Zaid Abdulnasser zu beenden. Gegenstand der Kampagne war die drohende Ausweisung von Zaid, dem Sprecher des Netzwerkes Samidoun. Wir haben ausschließlich dieser konkreten Kampagne und dem Netzwerk die Solidarität entzogen, nicht aber grundsätzlich der linken Palästina-Solidarität. Diese Unterscheidung ist uns wichtig.
In den frühen Morgenstunden des 11.10.2023 wurden sechs Durchsuchungsbeschlüsse gegen Nürnberger Antifaschist*innen vollstreckt. Die Beschlüsse wurden auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München durch das Amtsgericht München erlassen.
Insgesamt wurden fast zeitgleich vier Wohnungen im Stadtgebiet von Einheiten des sog. Unterstützungskommando (USK) durchsucht. Auf der Suche nach „umfangreichem Beweismaterial“ wurden insbesondere Mobiltelefone und sonstige Datenträger und Unterlagen sichergestellt. Zudem wurden Menschen, die sich vor Ort solidarisch mit den Betroffenen zeigten, teilweise mit Platzverweisen belegt.
Nachdem Ende Mai die Urteile gegen Lina E. und drei weitere Antifaschist*innen gesprochen wurden und sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, die noch nicht rechtskräftig sind, macht die Bundesanwaltschaft ihre Drohung wahr: Aktuell wird nach Johann G. eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Auf der Webseite des BKA ist sein Foto zu sehen und entsprechende Plakate sollen nach Medienberichten an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen ausgehängt werden.
Der Aktivist soll ebenfalls einer konstruierten sog. „kriminellen Vereinigung“ angehören und sich an Angriffen gegen militante Neonazis beteiligt haben.