Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Politische Justiz.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die schwarz-grüne Landesregierung will vor der Landtagswahl in Hessen ein eigenes Versammlungsgesetz verabschieden und damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv einschränken. Die zweite und dritte Lesung sowie der Beschluss für das Gesetz sind für Ende März geplant.
Das geplante Gesetz beinhaltet systematische und umfassende Angriffe auf die Versammlungsfreiheit: Es legt einen deutlichen Schwerpunkt auf Gefahrenabwehr und gibt der Polizei weitgehende Möglichkeiten, die Ausübung dieses Grundrechts einzuschränken. So enthält das Gesetz unter anderem einen ausführlichen Straftatenkatalog, der der Polizei Eingriffe in Versammlungen und Demonstrationen ermöglicht – was oft zu einer Eskalation der Situation führt. Mit einer Liste von 18 Ordnungswidrigkeiten übertrumpft das Gesetz sogar noch die bayerische Gesetzgebung. Die Anmeldung von Versammlungen wird erschwert. Die Bezeichnung als „Versammlungsfreiheitsgesetz“ grenzt angesichts dessen an Satire.
Durchsuchung und Identitätsfeststellung
Schon im Vorfeld einer Demonstration soll es möglich sein, Menschen an Kontrollstellen aufzuhalten und zu durchsuchen. In besonderen Fällen ist sogar die Feststellung der Identität erlaubt. Das Recht auf Anonymität ist so nicht mehr gewährleistet. Solche repressiven Maßnahmen haben eine erhebliche abschreckende Wirkung auf Teilnehmer*innen und schränken somit das Versammlungsrecht erheblich ein.
Auch von Versammlungsanmelder*innen und Ordner*innen sollen in Zukunft mehr Daten gesammelt werden. Künftig sollen sie geprüft werden und auch als ungeeignet abgelehnt werden können.
„Wir lehnen solche versammlungsrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen entschieden ab“, sagt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Rote Hilfe e.V. Es soll Menschen sogar im Vorfeld verboten werden können, an Demonstrationen teilzunehmen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Personen grundsätzlich die Teilnahme an Versammlungen zu versagen und damit deren Grundrechtsausübung vollständig aufzuheben.
Liebe Genoss*innen, liebe Initiativen & Bündnisse,
rund um den 18.3., den Tag der politischen Gefangenen, sind wieder viele Veranstaltungen der Roten Hilfe e. V. und anderer Antirepressionsgruppen geplant, bei denen die Freiheit der inhaftierten Genoss*innen gefordert wird.
Auch 2023 gibt es wieder die kostenlose 18.3.-Sonderzeitung der Roten Hilfe e. V. mit vielen Artikeln über politische Gefangene in der BRD und international. Der Themenschwerpunkt ist diesmal "Schikanen im Knast und Gegenwehr".
Außerdem haben wir wieder Plakate und Aufkleber für den 18.3. zur massenhaften Verteilung gedruckt.
Die 18.3.-Sonderzeitung und die Plakate und Aufkleber können kostenlos bestellt werden bei This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. (bitte Anzahl und Lieferadresse angeben).
Heute Morgen fand in Mannheim eine Razzia in der Wohnung des linken Aktivisten und Grup Yorum Sympathisanten Hasan Unutan statt.
Er wurde im Zuge der Durchsuchung festgenommen.
Ihm wird die Mitgliedschaft in der in der BRD verbotenen linken Partei DHKP-C vorgeworfen. Er soll nach §129b Mitglied in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ sein.
Als vermeintlicher Beleg gelten nach Angaben von Angehörigen die Organisation von Konzerten der populären linken Band Grup Yorum, Zahlungen auf das Konto der politischen Gefangenen Özgül Emre und weiterer Gefangenen, die Teilnahme an Demonstrationen und Beerdigungen sowie sein Profilbild auf der Social Media Plattform Facebook, das ein Konterfei von Özgül Emre zeigt.
Über ein halbes Jahr nachdem die Urteile gegen zwei der drei
Anarchist*innen rechtskräftig wurden, die im sogenannten
Parkbankverfahren verurteilt wurden, ist nun für den ersten Gefährten
der Brief für den Haftantritt am 27.1. gekommen. Er muss jetzt seine
letzten 6 Monate absitzen. Der zweite Gefährte wartet noch auf seinen
Haftantrittstermin und für die dritte Gefährtin erwarten wir das
endgültige Urteil im März.
Ihr erreicht den nun inhaftierten Gefährten per Post mit seiner
Buchnummer und unter der Adresse:
Buchnummer: 108/23/2
JVA Billwerder
Dweerlandweg 100
22113 Hamburg
Wenn ihr nicht von zu Hause schreiben wollt, wendet euch doch gern an
die Infoläden, anarchistischen Bibliotheken eures Vertrauens in eueren
Städten. In Hamburg könnt ihr gerne auch das LiZ als Absendeadresse mit
eurem Alias verwenden und Post dann zu den Öffnungszeiten der
anarchistischen Bibliothek Sturmflut (Mittwochs 18-21:00, Samstags
16-19:00) abholen.
Schickt tausende Briefe! Zeigt euch solidarisch!
Feuer und Flamme für alle Knäste!
Freiheit und Glück!
- Den Text gibt es auch in Englisch, Spanisch, Französisch und bald
Italienisch und Griechisch auf dem Blog
(parkbanksolidarity.blackblogs.org) - other languages (english, spanish,
french, soon italian and greek) on parkbanksolidarity.blackblogs.org -
Am 24. Oktober 2022 hatte das Amtsgericht Stuttgart einen linken Aktivisten in einem aufsehenerregenden Prozess zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außer verschiedener antifaschistischer Aktivitäten war der Genossen beschuldigt worden, an der „Stuttgarter Krawallnacht“ beteiligt gewesen zu sein. Nun steht der Berufungsprozess bevor, der am 2. Februar startet.
Seit der „Krawallnacht“, als sich am 21. Juni 2020 die Wut über die schikanösen und rassistischen Polizeikontrollen in der Stadt entlud, gehen die Stuttgarter Repressionsbehörden mit willkürlichen und drakonischen Strafen gegen alle vor, denen sie eine Teilnahme daran unterstellen. Zudem nutzen sie die Chance, linke Aktivist*innen zu kriminalisieren, indem sie sie ebenfalls mit diesen Vorwürfen überziehen.
In diesem Zusammenhang hatte das Amtsgericht Stuttgart Ende Oktober zwei skandalöse Urteile über drei Jahren und neun Monate sowie über drei Jahre und zwei Monate Haft gegen zwei Genossen verhängt. Der unbedingte Verfolgungswille der Stuttgarter Justiz zeigte sich auch in einem dritten Prozess, als am 17. Januar 2023 eine weitere linke Aktivistin zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und acht Monaten verurteilt wurde. Alle drei Prozesse basierten auf fragwürdigen Gutachten, illegalen Videoaufnahmen fragwürdiger Qualität und Indizien; ernstzunehmende Beweise und Zeug*innenaussagen konnten die Ermittler*innen hingegen nicht aufbringen. Stattdessen verwies das Gericht auf die politische Überzeugung der Angeklagten, die strafverschärfend gewertet wurde.
Am heutigen Dienstag, 17. Januar 2023 durchsuchten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeieinheiten die Räume des Radio Dreyeckland sowie zwei Privatwohnungen von Radiojournalist*innen in Freiburg. Dabei handelt es sich um einen weiteren fundamentalen Angriff auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit.
Ab etwa 6.30 Uhr drangen Polizeibeamt*innen und Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft in zwei Privatwohnungen von Medienschaffenden ein, durchsuchten die Räume und beschlagnahmten unter anderem Datenträger. Das gleiche Szenario spielte sich ab 8 Uhr in den Räumlichkeiten des Radio Dreyeckland selbst ab, als zehn Beamt*innen stundenlang die Infrastruktur des Rundfunksenders belagerten und elektronische Medien spiegelten und beschlagnahmten. Ein Sprecher des Radios konnte in einer ersten Stellungnahme noch nicht abschätzen, welche Schäden die polizeiliche Spiegelungssoftware auf dem gesamten Netzwerk angerichtet hat.
Wie zu befürchten war, ist die Räumung von Lützerath ein neuer Höhepunkt polizeilicher Gewaltexzesse gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung: Schon im Vorfeld waren aus der ganzen Bundesrepublik Hundertschaften, Polizeipferde und Wasserwerfer in den kleinen Weiler in Nordrhein-Westfalen beordert worden. Seit Beginn der Räumung am Mittwoch, 11. Januar 2023 treten die rund 3.000 Beamt*innen mit extremer Brutalität auf und gehen systematisch mit Prügeleinsätzen und Schmerzgriffen gegen die Aktivist*innen vor, die das Dorf im Kampf gegen die klimazerstörerische Kohlekraft besetzt halten. Auch Sanitäter*innen und Journalist*innen waren mehrfach von massiver Polizeigewalt betroffen, und ebenso wie parlamentarischen Beobachter*innen wurde ihnen wiederholt der Zugang verwehrt.
Dass sie keine unliebsamen Zeug*innen möchten, ist kein Wunder, denn mit ihrem brutalen Vorgehen gefährdeten die Einsatzkräfte immer wieder bewusst Menschenleben. Schon dass die Räumung trotz der Unübersichtlichkeit bei Nacht, Sturm und Regen fortgesetzt wurde, brachte die Lützi-Unterstützer*innen in Gefahr. Mehrfach durchtrennten Polizeibeamt*innen die Traversen, die die Monopod-Blockaden oder die Verbindungen zwischen den Baumhäusern sicherten, und riskierten so den Absturz von Aktivist*innen. Bäume wurden selbst dann gefällt, wenn die umstürzenden Stämme bewohnte Baumhäuser treffen konnten. Obwohl seit Donnerstag Nachmittag bekannt ist, dass es ein unterirdisches Tunnelsystem gibt, in dem Lützi-Besetzer*innen gegen die Räumung des Dorfes protestieren, führt die Polizei rücksichtslos Fäll- und Baggerarbeiten durch. Dabei nimmt sie keine Rücksicht darauf, dass die Erschütterungen den Tunnel zum Einsturz bringen könnten.
Vom 22.12.22 bis zum 6.1.23 bleiben die Geschäftsstelle und der Literaturvertrieb geschlossen, weil unsere hauptamtlichen Genoss*innen im wohlverdienten Winterurlaub sind.
Wir wünschen euch allen schöne freie Tage und einen guten Start in ein kämpferisches 2023!
Solidarische Grüße,
Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand
Am heutigen Dienstag, 13. Dezember 2022, fand frühmorgens eine bundesweite Razzia gegen Mitglieder der Klimaschutzorganisation „Letzte Generation“ statt, bei der elf Objekte durchsucht wurden. Anlass waren die Ermittlungen nach §129 StGB, mit denen die Staatsanwaltschaft Neuruppin die Aktivist*innen als „kriminelle Vereinigung“ verfolgen will. Dieser Repressionsschlag ist ein neuer Höhepunkt in der grotesken Hetzjagd gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung, in der sich Politik, Behörden und Medien seit Wochen zu übertreffen versuchen.
Gerade die „Letzte Generation“, die ihren Forderungen mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Straßenblockaden Nachdruck verleiht, war in den vergangenen Wochen zum staatlichen und bürgerlichen Hauptfeindbild geworden. Nachdem ihnen die Schuld an einer Verkehrstoten zugeschoben worden war, übertrumpften sich Politiker*innen und Medien in absurden Vergleichen und bezeichneten die Aktivist*innen als „terroristisch“. Vor allem in Bayern folgten schwere Polizeimaßnahmen gegen Blockierer*innen, unter anderem mehrwöchige Präventivhaft gegen Dutzende von Mitgliedern der „Letzten Generation“.
Die Aktionsgruppe "unfreiwillige Feuerwehr" hatte das Kohlekraftwerk Jänschwalde in Brandenburg am 19. September 2022 blockiert. Als Folge mussten zwei Blöcke des Kraftwerks für einige Stunden heruntergefahren werden. Nach der Räumung der Blockade und 30 Stunden in Gewahrsam verhängte das Amtsgericht Cottbus gegen vier Personen, die sich weiter weigerten, ihre Personalien anzugeben, Untersuchungshaft. Zwei der Inhaftierten kamen frei, nachdem sie ihre Identität angegeben haben.
Ava und Ralph sind weiterhin in Haft. Sie wurden wegen der Kraftwerksblockade inzwischen zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat erneut Haftbeschwerde beim Amtsgericht Cottbus eingereicht. Ihre Haftbeschwerden gegen die U-Haft hatte das Gericht zuvor abgelehnt.
Die Gefangenen sitzen in der JVA Luckau-Duben und Cottbus-Dissenchen unter menschenunwürdigen und rechtswidrigen Bedingungen. Statt den üblichen fünf Tagen waren sie drei Wochen in Quarantäne und eine Gefangene musste zwei Wochen auf einen akuten Arzttermin warten. Briefe kamen entweder gar nicht an oder nur sehr verspätet. Veganes Essen wird ihnen mit der Begründung verwehrt, dass es eine Mangelernährung sei. Die vegetarische Essensalternative im Knast beinhaltet Fisch. Immerhin haben es die Inhaftierten geschafft, sich dagegen zu wehren und zumindest den Fisch vom Speiseplan zu streichen.