Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Rund um den 18. März, den Tag der politischen Gefangenen, führen auch 2023 Ortsgruppen der Roten Hilfe e. V., andere Antirepressionsgruppen und verschiedene politische Initiativen zahlreiche Kundgebungen, Demonstrationen, Vorträge und andere Veranstaltungen durch. Einige Termine sind im Folgenden zusammengestellt.
Außerdem ist zum Tag der politischen Gefangenen wieder unsere jährliche Massenzeitung erschienen, die bundesweit verteilt wird und hier heruntergeladen werden kann.
Termine:
Montag, 13.03.2023
MAINZ
18.30 Uhr
„Feindbild Links: Das aktuelle § 129(a)-Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Roten Aufbaus in Hamburg“
Vortrag mit Betroffenen und der Soligruppe „Standhalten – Gemeint sind wir alle“
Ort: Infoladen Ella Janizek, Zanggasse 21, Mainz
Veranstaltet von: Rotes Mainz und Rote Hilfe OG Mainz
Montag, 13.03.2023
BIELEFELD
19.00 Uhr
„Ein Leben für die Freiheit: Leonard Peltier – politischer Gefangener und Aktivist des American Indian Movement“
Vortrag mit Michael Koch (Tokata – LPSG RheinMain) im Rahmen der Info-Tour zu Leonard Peltier
Ort: Bürgerwache Siegfriedplatz, Rolandstr. 16, Bielefeld
Veranstaltet von: Rote Hilfe OG Bielefeld
Dienstag, 14.03.2023
MANNHEIM
19.30 Uhr
„Politische Gefangene in der BRD: Stimmen aus dem Knast“
Vortrag zur Lage der politischen Gefangenen mit Zitaten aus ihren Briefen
Ort: Ewwe longt’s, Kobellstr. 20, Mannheim
Veranstaltet von: Rote Hilfe OG Heidelberg/Mannheim
Mittwoch, 15.03.2023
DÜSSELDORF
19.30 Uhr
„Ein Leben für die Freiheit: Leonard Peltier – politischer Gefangener und Aktivist des American Indian Movement“
Vortrag mit Michael Koch im Rahmen der Info-Tour zu Leonard Peltier
Ort: zakk, Fichtenstr. 40, Düsseldorf
Veranstaltet von: Rote Hilfe OG Düsseldorf/Neuss und Tokata – LPSG RheinMain
Sind die bayerischen Repressionsbehörden ohnehin für ihre massiven Attacken gegen linke Bewegungen bekannt, versucht die Stadt Augsburg seit Monaten, Spitzenreiterin zu werden. Einen neuen Höhepunkt der staatlichen Verfolgungsmaßnahmen stellte die mehrstündige Razzia beim Offenen Antifa-Treffen am 1. März 2023 dar, gefolgt von brutalen Polizeieinsätzen gegen die Protestdemonstration am 5. März.
Am Abend des Mittwoch, 1. März 2023 stürmten Dutzende Beamt*innen des Staatsschutz-Dezernats und der Bereitschaftspolizei mit dem Ruf „Hände hoch!“ das Augsburger Hans-Beimler-Zentrum, in dem sich das Offene Antifa-Treffen versammelt hatte. Die Aktivist*innen mussten sich ohne nähere Erklärung vor dem Gebäude einzeln kontrollieren und durchsuchen lassen; Anrufe bei Anwält*innen wurden ihnen verwehrt, technische Geräte wie Handys und Laptops beschlagnahmt.
Es folgte eine stundenlange Razzia in den Räumlichkeiten, und erst gegen Ende legte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss vor: Anlass des brutalen Polizeiüberfalls war ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen „gefährlichen Verbreitens personenbezogener Daten“. Konkreter Vorwurf war, dass das Offene Antifa-Treffen einen Artikel der Plattform Indymedia geteilt hatte, in dem über eine Protestaktion gegen zwei Augsburger AfD-Politiker*innen berichtet und deren Adressen genannt worden waren. Alle Anwesenden wurden in diesem Verfahren als „Zeug*innen“ geführt – Beschuldigte gibt es nicht. Die Polizei nahm zwei Personen zur Vernehmung aufs Revier mit und führte bei einem weiteren Anwesenden eine nächtliche Hausdurchsuchung durch, die im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen die AfD in Rosenheim stand.
Am Montag wurde erstmals eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen Klimaktivist*innen ausgesprochen, die sich aus Protest gegen die herrschende Klimapolitik auf eine Straße geklebt haben. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte fünf Aktivist*innen zu Geld- und Haftstrafen. Zwei von ihnen wurden zu zwei bzw. drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Die harten Urteile sind durch das sogenannte „beschleunigte Verfahren“ ermöglicht worden. In Heilbronn wird die Eignung solcher Verfahren in einem Modellprojekt getestet. Zu Lasten der Angeklagten können Prozesse dadurch schneller mit einem Urteil beendet werden. Die Möglichkeiten, die Verteidigung selbst zu wählen, werden ebenso beschnitten wie die Aufklärung vorgelegter Beweise. Darum stehen diese Verfahren berechtigterweise in der Kritik.
Nach der Urteilsverkündung beteiligten sich die Angeklagten erneut an Klimaprotesten auf einer Straße in Heilbronn.
Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Rote Hilfe e.V. sieht politische Gründe für das Urteil. „Statt mit aller Konsequenz gegen die Erderwärmung vorzugehen, kämpft der Staat mit voller Härte gegen die, die sich den Ursachen der Klimakrise in den Weg stellen. Die Justiz wird in ihren Urteilen gegen die Klimabewegung immer enthemmter. Nachdem Klimagruppen schon als kriminelle Vereinigungen verfolgt werden, wird nun sogar zu Haftstrafen gegriffen.“
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Politische Justiz.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Am 24. Februar 2022 begann der Krieg in der Ukraine mit dem Einmarsch russischer Truppen. Seit diesem Tag leiden die Menschen inder Ukraine unter den Folgen der Invasion. Viele Menschen sind gestorben oder auf der Flucht.In Russland sind fortschrittliche Organisationen permanenter Repression ausgesetzt. Aktivist*innen, die den Krieg beim Namen nennen und dagegen protestieren, werden eingesperrt und verfolgt. In der Ukraine werden die Gegner*innen des Krieges mundtot gemacht, indem Parteien und Organisationen verboten wurden; Oppositionelle und Antimilitarist*innen werden kriminalisiert.
Die BRD macht sich durch Waffenlieferungen zur Kriegspartei. Der Krieg wird von der Bundesregierung genutzt, um die Produktion von Waffen massiv auszubauen, die von Deutschland aus in die ganze Welt geliefert werden. Weltweit werden die Wehretats erhöht, die neues Leid und Verfolgung schaffen.Bewusst dabei vergessen werden die Aktivist*innen, die sich unter Einsatz ihres Lebens gegen die Barbarei des Krieges stellen und für den Frieden einstehen.
Die schwarz-grüne Landesregierung will vor der Landtagswahl in Hessen ein eigenes Versammlungsgesetz verabschieden und damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv einschränken. Die zweite und dritte Lesung sowie der Beschluss für das Gesetz sind für Ende März geplant.
Das geplante Gesetz beinhaltet systematische und umfassende Angriffe auf die Versammlungsfreiheit: Es legt einen deutlichen Schwerpunkt auf Gefahrenabwehr und gibt der Polizei weitgehende Möglichkeiten, die Ausübung dieses Grundrechts einzuschränken. So enthält das Gesetz unter anderem einen ausführlichen Straftatenkatalog, der der Polizei Eingriffe in Versammlungen und Demonstrationen ermöglicht – was oft zu einer Eskalation der Situation führt. Mit einer Liste von 18 Ordnungswidrigkeiten übertrumpft das Gesetz sogar noch die bayerische Gesetzgebung. Die Anmeldung von Versammlungen wird erschwert. Die Bezeichnung als „Versammlungsfreiheitsgesetz“ grenzt angesichts dessen an Satire.
Durchsuchung und Identitätsfeststellung
Schon im Vorfeld einer Demonstration soll es möglich sein, Menschen an Kontrollstellen aufzuhalten und zu durchsuchen. In besonderen Fällen ist sogar die Feststellung der Identität erlaubt. Das Recht auf Anonymität ist so nicht mehr gewährleistet. Solche repressiven Maßnahmen haben eine erhebliche abschreckende Wirkung auf Teilnehmer*innen und schränken somit das Versammlungsrecht erheblich ein.
Auch von Versammlungsanmelder*innen und Ordner*innen sollen in Zukunft mehr Daten gesammelt werden. Künftig sollen sie geprüft werden und auch als ungeeignet abgelehnt werden können.
„Wir lehnen solche versammlungsrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen entschieden ab“, sagt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Rote Hilfe e.V. Es soll Menschen sogar im Vorfeld verboten werden können, an Demonstrationen teilzunehmen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Personen grundsätzlich die Teilnahme an Versammlungen zu versagen und damit deren Grundrechtsausübung vollständig aufzuheben.
Liebe Genoss*innen, liebe Initiativen & Bündnisse,
rund um den 18.3., den Tag der politischen Gefangenen, sind wieder viele Veranstaltungen der Roten Hilfe e. V. und anderer Antirepressionsgruppen geplant, bei denen die Freiheit der inhaftierten Genoss*innen gefordert wird.
Auch 2023 gibt es wieder die kostenlose 18.3.-Sonderzeitung der Roten Hilfe e. V. mit vielen Artikeln über politische Gefangene in der BRD und international. Der Themenschwerpunkt ist diesmal "Schikanen im Knast und Gegenwehr".
Außerdem haben wir wieder Plakate und Aufkleber für den 18.3. zur massenhaften Verteilung gedruckt.
Die 18.3.-Sonderzeitung und die Plakate und Aufkleber können kostenlos bestellt werden bei This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. (bitte Anzahl und Lieferadresse angeben).
Heute Morgen fand in Mannheim eine Razzia in der Wohnung des linken Aktivisten und Grup Yorum Sympathisanten Hasan Unutan statt.
Er wurde im Zuge der Durchsuchung festgenommen.
Ihm wird die Mitgliedschaft in der in der BRD verbotenen linken Partei DHKP-C vorgeworfen. Er soll nach §129b Mitglied in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ sein.
Als vermeintlicher Beleg gelten nach Angaben von Angehörigen die Organisation von Konzerten der populären linken Band Grup Yorum, Zahlungen auf das Konto der politischen Gefangenen Özgül Emre und weiterer Gefangenen, die Teilnahme an Demonstrationen und Beerdigungen sowie sein Profilbild auf der Social Media Plattform Facebook, das ein Konterfei von Özgül Emre zeigt.
Über ein halbes Jahr nachdem die Urteile gegen zwei der drei
Anarchist*innen rechtskräftig wurden, die im sogenannten
Parkbankverfahren verurteilt wurden, ist nun für den ersten Gefährten
der Brief für den Haftantritt am 27.1. gekommen. Er muss jetzt seine
letzten 6 Monate absitzen. Der zweite Gefährte wartet noch auf seinen
Haftantrittstermin und für die dritte Gefährtin erwarten wir das
endgültige Urteil im März.
Ihr erreicht den nun inhaftierten Gefährten per Post mit seiner
Buchnummer und unter der Adresse:
Buchnummer: 108/23/2
JVA Billwerder
Dweerlandweg 100
22113 Hamburg
Wenn ihr nicht von zu Hause schreiben wollt, wendet euch doch gern an
die Infoläden, anarchistischen Bibliotheken eures Vertrauens in eueren
Städten. In Hamburg könnt ihr gerne auch das LiZ als Absendeadresse mit
eurem Alias verwenden und Post dann zu den Öffnungszeiten der
anarchistischen Bibliothek Sturmflut (Mittwochs 18-21:00, Samstags
16-19:00) abholen.
Schickt tausende Briefe! Zeigt euch solidarisch!
Feuer und Flamme für alle Knäste!
Freiheit und Glück!
- Den Text gibt es auch in Englisch, Spanisch, Französisch und bald
Italienisch und Griechisch auf dem Blog
(parkbanksolidarity.blackblogs.org) - other languages (english, spanish,
french, soon italian and greek) on parkbanksolidarity.blackblogs.org -
Am 24. Oktober 2022 hatte das Amtsgericht Stuttgart einen linken Aktivisten in einem aufsehenerregenden Prozess zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außer verschiedener antifaschistischer Aktivitäten war der Genossen beschuldigt worden, an der „Stuttgarter Krawallnacht“ beteiligt gewesen zu sein. Nun steht der Berufungsprozess bevor, der am 2. Februar startet.
Seit der „Krawallnacht“, als sich am 21. Juni 2020 die Wut über die schikanösen und rassistischen Polizeikontrollen in der Stadt entlud, gehen die Stuttgarter Repressionsbehörden mit willkürlichen und drakonischen Strafen gegen alle vor, denen sie eine Teilnahme daran unterstellen. Zudem nutzen sie die Chance, linke Aktivist*innen zu kriminalisieren, indem sie sie ebenfalls mit diesen Vorwürfen überziehen.
In diesem Zusammenhang hatte das Amtsgericht Stuttgart Ende Oktober zwei skandalöse Urteile über drei Jahren und neun Monate sowie über drei Jahre und zwei Monate Haft gegen zwei Genossen verhängt. Der unbedingte Verfolgungswille der Stuttgarter Justiz zeigte sich auch in einem dritten Prozess, als am 17. Januar 2023 eine weitere linke Aktivistin zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und acht Monaten verurteilt wurde. Alle drei Prozesse basierten auf fragwürdigen Gutachten, illegalen Videoaufnahmen fragwürdiger Qualität und Indizien; ernstzunehmende Beweise und Zeug*innenaussagen konnten die Ermittler*innen hingegen nicht aufbringen. Stattdessen verwies das Gericht auf die politische Überzeugung der Angeklagten, die strafverschärfend gewertet wurde.