Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Vom 31. Juli bis zum 29. August 2014 hält sich eine Gruppe antifaschistischer Aktivist*innen aus der Ukraine und aus Russland in der BRD auf, um mit Diskussionsabenden und einer Fotoausstellung in zahlreichen Städten über die politische Situation der ukrainischen Linken seit dem Putsch Ende Februar 2014, den darauffolgenden Wahlen und dem Kriegszustand im Süden und Osten des Landes zu berichten. Ziel der Rundreise ist, eine alternative Sichtweise sozialer Bewegungen aus den verschiedenen Landesteilen zur Diskussion zu stellen.
Die politische heterogene Gruppe, die sich aus Kommunist*nnen, Anarchist*innen, Gewerkschafter*innen und Friedensaktivist*innen zusammensetzt, eint der politische Kampf gegen Rechtsruck, Krieg und Repression.
Nachdem in den vergangenen drei Wochen bereits mehrere hundert linke Aktivist*innen bundesweit die Diskussionsveranstaltungen besucht haben, finden zum Abschluss noch zwei Veranstaltungen statt, auf die wir nochmal gesondert hinweisen wollen:
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Di., 26.08. - Stuttgart
Linkes Zentrum Lilo Herrmann, Böblingerstr. 105
18:00 Uhr
Rote Hilfe e.V. Stuttgart
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Mi., 27.08. - München
19:30 Uhr DGB-Haus, Jugendraum Schwanthalerstr. 64
Rote Hilfe e.V. München
Solidarität mit den Antifaschist*innen in der Ukraine!
Schafft Rote Hilfe!
Göttingen, den 13.08.2014
Grußwort an die Kundgebung für Gewerkschaftsrechte auch im Knast am 14. August 2014 in Berlin
Als Rote Hilfe e.V. unterstützen wir vor allem die Kämpfe der politischen Gefangenen. Ein Teil davon war und ist aber auch der Kampf um die Rechte der Gefangenen im Allgemeinen. So unterstützt die Rote Hilfe, neben vielen Gefangenen, die aufgrund ihrer politischen Aktivitäten verurteilt wurden und werden, immer auch viele im Knast politisch aktiv gewordene Inhaftierte, die sich im emanzipatorischen Sinne etwa für Gefangenenrechte einsetzen, die Solidarität der Gefangenen untereinander stärken möchten, gegen Missstände ankämpfen usw.
Arbeitskampfthemen beziehungsweise gewerkschaftliche Aspekte im Knast selbst waren dabei in der bisherigen Tätigkeit jedoch weniger präsent - im Gegensatz dazu steht die eigentlich sehr hohe Bedeutung und ganz unmittelbare Nähe der Fragen von Lohnarbeit, Entlohnung und Organisierung für die Gefangenen in der BRD.
Umso erfreuter ist der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. über die Initiative von Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel, die im Mai dieses Jahres nun eine Gefangenengewerkschaft gegründet haben. Die Rote Hilfe e.V. begrüßt die Initiative sehr und unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits den Aufbau der Gewerkschaftsstrukturen; auch viele Rote Hilfe-Mitglieder in und außerhalb der Knastmauern unterstützen den Organisierungsprozess tatkräftig. Minimalste Löhne und keinerlei Möglichkeiten zur gewerkschaftlichen Organisierung - wie sie so genannten Arbeitnehmer*innen außerhalb der Knastmauern in der Regel zustehen - prägen den derzeit immer noch vorherrschenden Stand in den Gefängnissen.
Anlass genug, genau hier anzusetzen und für eine Veränderung zu kämpfen sowie Inhaftierte solidarisch zu organisieren. Vor dem Hintergrund der Diskussionen und baldigen Einführung des Mindestlohns muss es auch für Antirepressions-Strukturen ein klares Anliegen sein, den Kampf um gewerkschaftliche Rechte und gegen Arbeit zu Niedriglöhnen in den Gefängnissen der BRD zu unterstützen! Der Bundesvorstand grüßt in diesem Sinne hiermit die Teilnehmer*innen an der Kundgebung für Gewerkschaftsrechte im Knast in Berlin und wünscht den Initiativen viel Erfolg für die weitere Arbeit in und außerhalb der Gefängnismauern.
Solidarität ist unsere Waffe! Freiheit für alle politischen Gefangenen!
H. Lange für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Wir dokumentieren eine PE der GG/BO:
Berlin, 7. August 2014 P R E S S E – E R L Ä R U N G
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unserem engagierten GG-Sprecher in der JVA Willich I und II, André Borris M. á Moussa Schmitz, wurden in den vergangenen vierzehn Tagen zweimal Unterlagen der Gefangenen-Gewerkschaft /Bundesweite Organisation (GG/BO) vorenthalten bzw. beschlagnahmt. Als Grund für diesen Willkürakt wird seitens der JVA-Leitung angegeben, die GG/BO-Materialien würden die „Sicherheit und Ordnung" in der Anstalt gefährden. U.a. wurden mehrere Briefbögen mit GG/BO-Logo eingezogen und mindestens 10 Exemplare unseres Papiers mit dem Titel „Zur Frage der Koalitionsfreiheit für Inhaftierte – für volle Gewerkschaftsrechte hinter Gittern!"
Pressemitteilung der Roten Hilfe OG Erfurt, 05. August 2014
Ein Schlag gegen das Amtsgericht Dresden und die Repression gegen die Proteste rund um den 13. Februar in Dresden.
Antifaschist*innen bekommen immer wieder Ärger mit den Repressionsbehörden in Dresden, aufgrund der verschiedensten Protestformen rund um die „Erinnerung an die Bombardierung der Stadt Dresden im Februar 1945“. Dabei zielen diese Aktionen beispielsweise auf die Verhinderung oder Blockaden von Naziaufmärschen oder die kritische Stellungnahme angesichts politisch motivierter Gedenkzeremonien der Stadt Dresden.
Göttingen, den 02.08.2014
Pressemitteilung und Veranstaltungstermine (Stand 14.08.2014)
Vom 31. Juli bis zum 29. August 2014 hält sich eine Gruppe antifaschistischer Aktivist*innen aus der Ukraine und aus Russland in der BRD auf, um mit Diskussionsabenden und einer Fotoausstellung in zahlreichen Städten über die politische Situation der ukrainischen Linken seit dem Putsch Ende Februar 2014, den darauffolgenden Wahlen und dem Kriegszustand im Süden und Osten des Landes zu berichten. Ziel der Rundreise ist, eine alternative Sichtweise sozialer Bewegungen aus den verschiedenen Landesteilen zur Diskussion zu stellen.
Im folgenden veröffentlichen wir einen Aufruf der "North East Antifascists [NEA]":
Der bekannte Blogbetreiber Blogsport sieht sich mit einer Klage konfrontiert. Kevin Hauer, der stellvertretende Vorsitzende der kulturalistischen/ rassistischen Partei "Pro NRW" klagt gegen Blogsport, da angeblich Bilder von ihm auf dem Host veröffentlicht worden sei, auf denen er den rechten Arm erhoben hat sowie mit Burschenschaftskappe und einem Hitler-Portrait posiert (1). Hauer, der für die Partei als Ratsherr in Gelsenkirchen aktiv ist, fordert vom Provider Schadensersatz- unter dem Deckmantel des Rechtes am eigenen Bild.
Im folgenden Dokumentieren wir eine Stellungnahme vom "Solikollektiv für die Repressionsbetroffenen vom 24. Jänner":
Dutzende Polizist_innen haben nichts gesehen und hatten „keine Wahrnehmung“, die Putzkolonnen der MA48 fanden keine Pflastersteine, die Journalist_innen und Überwachungskameras lieferten keine belastenden Bilder. Und was kommt dabei raus? Ein Schuldspruch mit 4 Monaten unbedingter und 8 Monaten bedingter Haft.
Laut der Begründung des Richters wurde Josef für schuldig befunden, weil ihm seine Unschuld nicht nachgewiesen werden konnte – eine Verdrehung des Rechtsstaates sondergleichen.
Warum wohl? Weil der Staatsanwalt von „Krieg“ und „Terrorismus“ spricht? Weil er eine Generalprävention haben wollte? Weil der Tatbestand Landfriedensbruch eh dafür gemacht wurde, wenn es an Beweisen fehlt? Weil man an Polizeibeamt_innen nicht zweifeln darf?
In den letzten Wochen hat kaum ein Medium in Österreich und Deutschland nicht über Josef und die ideologisch geprägte Justiz in Österreich berichtet. Die Aufmerksamkeit und Solidarität für Josef war überwältigend – Einzelpersonen, Politgruppen, Antifagruppen, Parteijugenden, Unis, NGOs etc. haben sich engagiert.
Doch es ist noch nicht vorbei: Immer noch sind 516 Anzeigen nach §274 Landfriedensbruch offen. Immer noch sind Demonstrant_innen vom 24. Jänner von Anzeigen, Verfahren und Haftstrafen betroffen. Die Arbeit gegen diese Repressionswelle geht weiter, muss weitergehen! Solidarität und Unterstützung darf weiterhin für die Soliarbeit nicht abbrechen!
Wir wünschen Josef, dass er in nächsten Stunden die Gefängnismauern und wenn er will dieses beschissene Land verlassen kann und dass ihn seine bisherige Haft und dieser Prozess nicht zu sehr kaputt gemacht hat.
Diese schönen T-Shirts könnt ihr ab jetzt beim Literaturvertrieb bestellen!
Und noch was: Zur Spendenkampange für die AntifaschistInnen in der Ukraine gibt es ebenfalls Aufkleber und Plakate im Literaturvertrieb!
Im folgenden dokumentieren wir eine Stellungnahme vom "Solikreis Residenzpflicht abschaffen":
Der Residenzpflichtprozess eines geflüchteten Aktivisten geht nun bis vor das Bundesverfassungsgericht
Mohammad Kalali hat sich im Rahmen der selbstorganisierten Proteste von Asylsuchenden stets das notwendige Recht auf Bewegungsfreiheit im Bundesgebiet genommen. Aufgrund seines Aufenthaltsstatus hat er damit gegen die ihm auferlegte Residenzpflicht verstoßen. So haben Polizeibeamte erwartungsgemäß bei Rassistischen Kontrollen immer wieder solche Verstöße bei ihm festgestellt, sodass ihm in der Folge zahlreiche Bußgeldbescheide ins Haus flatterten - für vier davon erhielt er schließlich eine Strafanzeige.
Kalali hat daraufhin Einspruch eingelegt, um sich gegen diesen institutionellen Rassismus zu wehren und gleichzeitig offensiv gegen ihn vorzugehen: Ziel war es von Beginn an, die Residenzpflicht bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen und somit den Versuch einer Abschaffung dieses Gesetzes zu starten. So hat Kalali gemeinsam mit seiner Anwältin Anne-Kathrin Krug den Prozess durch alle Instanzen gebracht, bis sie schließlich im April 2014 Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.
Dabei sind sie sich darüber bewusst, dass der rechtliche Weg nur einen Versuch darstellt: Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits 1997 mit einer ähnlichen Beschwerde auseinandergesetzt, die es damals unter anderem mit folgender Begründung abgelehnt hat: Die Residenzpflicht bezwecke eine ständige Erreichbarkeit zur Verfahrensbeschleunigung, die gleichmäßige Verteilung der Lasten auf Länder und Kommunen und die Vermeidung unerwünschter Konzentration von Asylsuchenden in den großstädtischen Zentren. "Die genannten Zwecke lassen sich nicht durch mildere Mittel genauso wirksam erreichen." Und: "Anhaltspunkte dafür, dass eine Durchsetzung schützenswerter persönlicher Interessen der Asylbewerber [...] von vornherein entscheidend erschwert oder gar unmöglich gemacht wird, sind nicht ersichtlich."1 Die Rechtseinschränkungen gegenüber Asylsuchenden seien also verhältnismäßig in Bezug auf die politischen Ziele der Gesetzgeber. Diese Begründung gilt es nun in der neuen Beschwerde zu widerlegen - und hiervon die Verfassungsrichter_innen zu überzeugen.
Wer sich zivilgesellschaftlich engagiert, und den Herrschenden dabei lästig wird, ist auch in Russland staatlicher Repression ausgesetzt. Ein Beispiel ist die Menschenrechtsorganisation Humanistische Jugendbewegung (GDM) aus Murmansk, gegen die am 08. Juli 2014 ein Prozess beginnt. Angeklagt ist die GDM, sie sei angeblich eine „ausländische Agentin“. Die Rote Hilfe e.V. erklärt sich solidarisch mit den russischen Aktivist*innen der GDM und fordert ein Ende der staatlichen Verfolgung.
Das Gesetz zu „ausländischen Agent*innen“ wurde vor zwei Jahren in Russland eingeführt, Anfang Juni 2014 verschärft, und trifft die Aktivist*innen jetzt mit voller Härte. Bislang endeten mehr als 90% der Anklagen nach der „Foreign Agent“ Gesetzgebung mit Verurteilungen im Sinne der Anklage und die Gruppen lösten sich in der Folge auf, weil sie durch existenzbedrohende Strafen und gesellschaftliche Ausgrenzung arbeitsunfähig gemacht werden.
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Radio-Interview mit einer Aktivistin der GDM auf freie-radios.net