BUNDESWEITE ADRESSEN



Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Postfach 3255
37022 Göttingen

Tel.: +49 (0)551 - 7 70 80 08
Fax: +49 (0)551 - 7 70 80 09

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Fingerprint: 56BA 50D9 17EB 55F7 00B8 C4AE 8E07 407D B4EE 5F81


Bürozeiten:
Dienstags von 15-20 Uhr
Donnerstags von 15-20 Uhr

 

Internetredaktion 
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV und § 5 TMG: A. Sommerfeld

 

Webmasterteam
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Rote Hilfe Zeitung
Redaktion Rote Hilfe e.V.
Zeitungsredaktion
Postfach 3255
37022 Göttingen

Fax: +49 (0)551 - 7 70 80 09
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Literaturvertrieb Rote Hilfe e.V.
Literaturvertrieb
Postfach 3706
24036 Kiel

Tel: +49 (0)431 - 7 51 41
Fax: +49 (0)431 - 7 51 41
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Bürozeiten:
Dienstags 15-18 Uhr
Donnerstags 17-20 Uhr


Verschlüsselte Kommunikation

Die Rote Hilfe rät, e-Mail-Kommunikation grundsätzlich mit PGP zu verschlüsseln. Die PGP-Schlüssel der hier angegebenen e-Mail-Adressen könnt ihr mit Hilfe des hier beschriebenen Verfahrens bekommen.

 

ORTS- UND REGIONALGRUPPEN


Augsburg

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Augsburg
Frauentorstraße 34
86152 Augsburg

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Berlin

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Berlin | Webseite
c/o Stadtteilladen Lunte
Weisestraße 53
12049 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 62 72 25 77

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Bielefeld

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Bielefeld | Website
c/o BI Bürgerwache e.V.
Rolandstr. 16
33615 Bielefeld

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Bochum

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Bochum | Website
c/o Soziales Zentrum
Josephstraße 2
44791 Bochum

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Bonn

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Bonn| Website 
c/o Buchladen le Sabot
Breite Straße 76
53111 Bonn

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Beratung:
jeden 1. Mittwoch im Monat, 19.30 - 20.30 Uhr im Buchladen Le Sabot, Breite Str. 76, 53111 Bonn

 
Braunschweig

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Braunschweig
Eichtalstraße 8
38114 Braunschweig

Tel.: +49 (0)531 8 38 28 (Anrufbeantworter)
Fax.: +49 (0)531 - 2 80 99 20

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Sprechzeit:
Jeden 3. Freitag im Monat ab 20.00 Uhr im Antifaschistischen Café

 
Bremen

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Bremen | Website
Postfach 11 04 47
28207 Bremen

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Cottbus

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Cottbus | Website
Postfach 100601
03006 Cottbus

Tel.: +49 (0) 162 / 36 71 914

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Tel. Erreichbarkeit:
Di. von 9.00 - 12.00 Uhr
Do. von 18.00 - 21.00 Uhr

 
Darmstadt

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Darmstadt
c/o LinksTreff Georg Fröba
Landgraf-Philipps-Anlage 32
64283 Darmstadt

Tel./Fax: +49 (0) 6151 - 3 91 97 91

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Treffen:
1. Freitag im Monat um 20.00 Uhr im Linkstreff

 
Dortmund

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Dortmund
Beratung: Jeden 1. Dienstag im Monat, 18 Uhr,

Nordpol, Bornstr. 144, 44145 Dortmund

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Dresden

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Dresden | Website
Rudolf-Leonhard-Straße 39
01097 Dresden

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PGP-Key gibt es auf Anfrage.

 
Düsseldorf-Neuss

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Düsseldorf-Neuss | Website
c/o Linkes Zentrum Hinterhof
Corneliusstraße 108
40215 Düsseldorf

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Tel: +31619155101 

Treffen:
Jeden 2ten Montag im Monat um 19:30 im Linken Zentrum - Hinterhof

 
Duisburg

Rote Hilfe e.V
Ortsgruppe Duisburg
c/o c/o Syntopia / Mustermensch e.V
Gerokstr. 2
47053 Duisburg

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Erfurt

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Erfurt | Website
c/o Offene Arbeit Erfurt
Allerheiligenstraße 9 / Hinterhaus
99084 Erfurt

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Sprechstunde:
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 18:00 - 19:00, in der Offenen Arbeit

 

Frankfurt am Main

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Frankfurt am Main | Website
c/o café exzess
Leipziger Straße 91
60487 Frankfurt am Main

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Beratung:
jeden 2. und 4. Montag im Monat von 20-21:30 Uhr im Café ExZess

 

Freiburg

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Freiburg | Website
c/o Rasthaus Freiburg
Adlerstraße 12
79098 Freiburg

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Göttingen

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Göttingen | Website
c/o Buchladen Rote Straße
Nikolaikirchhof 7
37073 Göttingen

Fax.: +49 (0)551 - 7 70 80 09

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Treffen und Sprechstunde:
Jeden 1. und 3. Mittwoch um 19.30 Uhr im Saal des Roten Zentrum (Lange Geismar Str. 3)

 
Greifswald

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Greifswald | Website
Postfach 1228
17465 Greifswald

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Halle

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Halle | Website
Postfach 11 01 03
06015 Halle (Saale)

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Sprechzeiten:
jeden2. und 4. Mittwoch um 18 Uhr

 
Hamburg

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Hamburg | Website
Postfach 30 63 02
20329 Hamburg

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Hannover

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Hannover | Website
c/o UJZ Kornstraße
Kornstraße 28
30167 Hannover

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Treffen:
Jeden 1. Sonntag im Monat, 16.00 Uhr im UJZ Korn

 
Heidelberg/Mannheim

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Heidelberg | Website
Postfach 101703
69007 Heidelberg

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Heilbronn

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Heilbronn | Website
c/o Infoladen
Wollhausstraße 49
74072 Heilbronn

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Sprechzeiten:
Jeden 1.Dienstag im Monat, 19 Uhr bis 20 Uhr , Soziales Zentrum Käthe, Wollhausstrasse 49

 
Jena

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Jena | Website
c/o Infoladen Jena
Schillergäßchen 5
07745 Jena

Tel.: +49 (0)3641 - 44 93 04

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Karlsruhe

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Karlsruhe | Website
Luisenstr. 31
76137 Karlsruhe

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PGP-Key gibt es auf Anfrage.

Sprechstunde:
Jeden 3.Donnerstag im Monat um 18:30 Uhr

 
Kassel

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Kassel | Website
Postfach 103041
34030 Kassel

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Kiel

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Kiel | Website
Postfach 3706
24036 Kiel

Tel.: +49 (0)431 - 7 51 41
Fax.: +49 (0)431 - 7 51 41

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Köln-Leverkusen

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Köln-Leverkusen | Website
c/o LC 36 e.V.
Ludolph Camphausen Straße 36
50672 Köln

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Königs-Wusterhausen

 

 

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Königs-Wusterhausen | Website
c/o APR-KW

Margaretenstraße 2

15754 Heidesee

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Landshut

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Landshut | Website
c/o Infoladen Landshut
Alte Bergstraße 146
84028 Landshut

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Leipzig

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Leipzig | Website
c/o linXXnet
Brandstraße 15
04277 Leipzig

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Sprechzeiten:
Jeden Freitag im Monat von 17.30 - 18.30 Uhr

 
Lübeck

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Lübeck
c/o alternative e.V.
Willy-Brandt-Allee 9
23554 Lübeck

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Magdeburg

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Magdeburg | Website

Friesenstraße 52

39108 Magdeburg

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Mainz

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Mainz | Website
c/o Infoladen cronopios
Zanggasse 21
55116 Mainz

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Marburg-Gießen

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Marburg-Gießen | Website
c/o Café am Grün
Am Grün 28
35037 Marburg

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München 

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe München |Website
Schwanthalerstraße 139
80339 München

Tel.: +49 (089) 44 89 638

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Tel. Erreichbarkeit:
Mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr

 
   
Nünberg-Fürth-Erlangen

Rote Hilfe e.V.
Regionalgruppe Nürnberg-Fürth-Erlangen | Website
Eberhardshofstr.11
90429 Nürnberg

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Sprechzeiten:
2. und 4. Donnerstag im Monat, 19.00 - 20.00 Uhr
KOMM (Untere Seitenstraße 1)

 
Oldenburg

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Oldenburg | Website
c/o Alhambra
Hermannstr. 83
26135 Oldenburg

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Sprechzeiten:
Jeden 3. Dienstag im Monat von 18.00 und 19.00 Uhr

 
Oberhausen/
Westliches Ruhrgebiet

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Oberhausen/Westliches Ruhrgebiet
Paroli-Treff
Elsässerstraße 20
46045 Oberhausen

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PGP-Key gibt es auf Anfrage.

Sprechzeiten:
Jeden 3. Donnerstag zwischen 19.00 und 20.00 Uhr

 
Osnabrück

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Osnabrück | Website
c/o Infoladen
Alte Münze 12
49074 Osnabrück

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Potsdam Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Potsdam| Website
Hermann-Elflein-Straße 32
14467 Potsdam

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Regensburg

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Regensburg | Website

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Rostock

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Rostock | Website

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Salzwedel

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Salzwedel | Website
c/o Autonomes Zentrum
Altperverstraße 34
29410 Salzwedel

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Südthüringen

Rote Hilfe e.V. 
Regionalgruppe Südthüringen | Website
c/o Infoladen Arnstadt
Plauesche Straße 20
99310 Arnstadt

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Strausberg

Rote Hilfe OG Strausberg
c/o AJP 1260 e.V.
Peter-Göring-Str. 25
15344 Strausberg

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Stuttgart

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Stuttgart | Website
Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblingerstraße 105
70199 Stuttgart

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Sprechzeiten:
Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat ab 19.00 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrman

 
 Südwestsachsen

Rote Hilfe e.V.
Regionalgruppe Südwestsachsen | Website
Leipziger Straße 5
09113 Chemnitz

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Sprechzeiten:
Chemnitz: jeden 1. Donnerstag im Monat ab 18 Uhr, im Kompott-Büro
Plauen: Mittwochs ab 18:00 Uhr, Infoladen Plauen

 
Wiesbaden

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Wiesbaden | Website
c/o Infoladen Linker Projekte
Blücherstrasse 46
65195 Wiesbaden

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Wuppertal

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Wuppertal
c/o Deutsch-kurdischer Freundschaftsverein
Elberfelder Straße 38
42285 Wuppertal

E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Beratung: jeder 2. Sonntag im Monat in der Schmitz' Katze, Hochstraße 23, 42105 Wuppertal, 15-17 Uhr

 

 

 

 
Würzburg

Rote Hilfe e.V. 
Ortsgruppe Würzburg | Website
Postfach 11 02 12
97029 Würzburg

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Sprechzeiten:

jeden letzten Mittwoch im Monat um 18 Uhr in der MiezeKoze, Grombühl

 

 

 

Eine (passive) Mitgliedschaft in der RH hilft uns sehr, da wir nur durch die regelmäßigen Beitragszahlungen unserer Mitglieder kontinuierliche Antirepressionsarbeit ermöglichen können und somit nicht auf oft ein schwankendes und schwer vorhersehbares Spendenaufkommen angewiesen sind. Wenn du Mitglied werden möchtest, dann bitte folgendes Beitrittsformular ausdrucken und unterschrieben an die angegebene Adresse einsenden oder unser Online-Formular verwenden. Wie wir im Rahmen der Mitgliederverwaltung mit deinen Daten umgehen erfährst du pdfhier. Mitglieder erhalten die 4x im Jahr erscheinende Rote Hilfe Zeitung kostenlos im Abo. Wenn Du außerdem in der Roten Hilfe aktiv mitarbeiten möchtest, melde Dich bitte beim This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder einer Ortsgruppe/Kontaktadresse

Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Postfach 3255
37022 Göttingen
Fax: (05 51) 7 70 80 09

 

 

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§ 1 [Name, Sitz]

  1. Der Verein führt den Namen Rote Hilfe e.V.
  2. Er hat seinen Sitz in Göttingen und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 [Zweck der Roten Hilfe]

  1. Die Rote Hilfe ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation.
  2. Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter_innenbewegung, die internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg. Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen ihren Arbeitsplatz verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu Geld oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden.
  3. Darüber hinaus gilt die Solidarität der Roten Hilfe den von der Reaktion politisch Verfolgten in allen Ländern der Erde.

§ 3 [Gemeinnützigkeit]

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere durch die Unterstützung politisch Verfolgter.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt eigenwirtschaftliche Zwecke ausschließlich zur Verwirklichung des satzungsgemäßen Vereinszwecks.

§ 4 [Datenschutz]

Die Rote Hilfe erachtet den Schutz von Daten als essentiell. In diesem Sinne soll mit den Daten der Organisation und der Mitglieder sensibel und möglichst sparsam umgegangen werden.

§ 5 [Mitgliedschaft]

  1. Mitglied der Roten Hilfe kann jede/r werden, der/die den Zweck der Roten Hilfe unterstützt, regelmäßig Mitgliedsbeitrag zahlt und die Satzung anerkennt.
  2. Der Bundesvorstand bestätigt den Beginn der Mitgliedschaft.
  3. Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Satzung an der Erörterung aller Fragen der Roten Hilfe teilzunehmen und Kritik an der Tätigkeit der Mitglieder des Vereins zu üben.
  4. Jedes Mitglied besitzt das aktive und passive Wahlrecht
  5. Bei Wahlen innerhalb der verschiedensten Gliederungen der Roten Hilfe sind nur Mitglieder der Roten Hilfe wahlberechtigt und wählbar.

§ 6 [Beendigung der Mitgliedschaft]

Die Mitgliedschaft endet

a) durch Austritt. Der Austritt ist dem Bundesvorstand schriftlich und eigenhändig unterschrieben anzuzeigen.

b) durch Erlöschen der Mitgliedschaft, wenn trotz wiederholter Aufforderung der Beitrag länger als 6 Monate nicht bezahlt wurde. Dieses muss vom Bundesvorstand festgestellt und dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.

c) durch Ausschluss. Ein Mitglied der Roten Hilfe kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten mit den Zielen der Roten Hilfe nicht in Einklang zu bringen ist. Auf Antrag des Mitglieds muss die nächste Bundesdelegiertenversammlung diese Entscheidung überprüfen. Vor der Entscheidung muss dem Mitglied die Möglichkeit zur Anhörung gegeben werden.

§ 7 [Ortsgruppen]

  1. Jedes Mitglied hat das Recht, eine Versammlung zur Bildung einer Ortsgruppe einzuberufen. Zu dieser Versammlung müssen alle am Ort lebenden Mitglieder der Roten Hilfe eingeladen werden. Dies geschieht durch den Bundesvorstand oder durch von ihm Beauftragte.
  2. Bildet sich eine Ortsgruppe, so ist jedes Mitglied der Roten Hilfe in dem entsprechenden Ort zugleich Mitglied der Ortsgruppe. An einem Ort kann es nur eine Ortsgruppe geben.
  3. Ortsgruppen arbeiten an ihrem Ort selbständig zur Erfüllung der Aufgaben der Roten Hilfe. Sie sind dabei allein an die Satzung und an die Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung gebunden. Sie haben das Recht, im Namen der Roten Hilfe (Ortsgruppe) an die Öffentlichkeit zu treten.
  4. Das höchste Organ jeder Ortsgruppe ist die Ortsmitgliederversammlung. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. Dazu wird jedes Mitglied der Ortsgruppe mindestens 2 Wochen vorher eingeladen. Der Einladung ist die vorgeschlagene Tagesordnung der Ortsmitgliederversammlung beizufügen und in dem Fall, dass Delegierte zur Bundesdelegiertenversammlung zu wählen sind, auch die vorgeschlagene Tagesordnung der Bundesdelegiertenversammlung. Jedes Mitglied der Ortsgruppe ist auf der Ortsmitgliederversammlung rede- und abstimmungsberechtigt und besitzt das aktive und passive Wahlrecht. Bei Abstimmungen zählt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung von Enthaltungen. Die Ortsmitgliederversammlung wählt die Delegierten zu jeweils einer Bundesdelegiertenversammlung. Der Wahl geht eine Aussprache voraus, wenn möglich auch über die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte der Bundesdelegiertenversammlung. Auf Verlangen von einem Drittel der anwesenden Mitglieder der Ortsgruppe findet Listenwahl statt.
  5. Jede Ortsgruppe gibt sich eigenständig eine Struktur. Sie wird von der Ortsmitgliederversammlung beschlossen und muss gewährleisten:
    a) dass die Einberufung und Durchführung der Ortsmitgliederversammlung, insbesondere die Wahl der Delegierten zur Bundesdelegiertenversammlung satzungsgemäß erfolgt;
    b) dass die zwischenzeitliche Arbeit der Ortsgruppe sich an den Beschlüssen der Ortsmitgliederversammlung orientiert;
    c) dass die Ortsgruppe über eine Kontaktperson für die Mitglieder, für den Bundesvorstand und für Außenstehende regelmäßig ansprechbar ist und dass Anfragen beantwortet werden;
    d) dass jedem Ortsgruppenmitglied die Möglichkeit zur Beteiligung an der Arbeit der Ortsgruppe gegeben ist;
    e) dass die von der Ortsgruppe eingesammelten Mitgliedsbeiträge an den Bundesvorstand weitergeleitet werden;
    f) dass alle Mitglieder der Ortsgruppe und der Bundesvorstand einmal jährlich einen schriftlichen Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht der Ortsgruppe erhalten;
    g) dass die von der Ortsgruppe geführte Kartei der örtlichen Mitglieder nicht in unbefugte Hände gerät und ggf. nach Beendigung der Tätigkeit der Ortsgruppe an den Bundesvorstand zurückgegeben wird.
    Der Bundesvorstand entscheidet unter Berücksichtigung dieser Kriterien über die Anerkennung als Ortsgruppe.
  6. Die Ortsgruppe kann durch Beschluss von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder einer Ortsmitgliederversammlung aufgelöst werden.

§ 8 [Ortsgruppendelegiertentreffen und Regionalmitgliederversammlung]

  1. Regionalmitgliederversammlung
    Alle Mitglieder der Roten Hilfe, die keiner Ortsgruppe angehören, treffen sich in Regionalmitgliederversammlungen. Diese werden vom Bundesvorstand einberufen und zwar mindestens zu jeder Wahl von Delegierten für die Bundesdelegiertenversammlung oder aber, wenn mehr als 10 Mitglieder einer Region dies verlangen.
    Im Übrigen sind die Regelungen der Satzung für Ortsmitgliederversammlungen (§ 7 Abs. 4) auf Regionalmitgliederversammlungen sinngemäß anzuwenden.
  2. Ortsgruppendelegiertentreffen
    Die Ortsgruppen der jeweiligen Regionen treffen sich bei Ortsgruppendelegiertentreffen. Diese Treffen sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden. Die Ortsgruppen sollen hierzu jeweils mindestens eine/n Delegierte/n entsenden.
  3. Die Einteilung der Regionen obliegt dem Bundesvorstand, der sie der Bundesdelegiertenversammlung zur Abstimmung vorlegt.

§ 9 [Regionalgruppen]

Bildet sich auf einer Regionalmitgliederversammlung (§ 8) eine Regionalgruppe, die in ihrer Struktur den Anforderungen an eine Ortsgruppe entspricht (§ 7 Abs. 5), so wird sie vom Bundesvorstand als Regionalgruppe anerkannt. Alle Mitglieder der Roten Hilfe in der Region, in der zu der entsprechenden Regionalmitgliederversammlung eingeladen wurde, sind dann zugleich Mitglieder der Regionalgruppe. Für Regionalgruppen gelten die Bestimmungen für Ortsgruppen (§ 7 Abs. 2 bis 6) entsprechend.

§ 10 [Bundesdelegiertenversammlung]

  1. Die Bundesdelegiertenversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Der Bundesvorstand lädt dazu mindestens drei Monate vorher schriftlich unter Beifügung eines Terminvorschlages ein.
  2. Außerordentliche Bundesdelegiertenversammlungen werden
    a) auf Beschluss des Bundesvorstandes
    b) auf Verlangen von 20 % der Mitglieder der Roten Hilfe oder von 20 % der bestehenden Ortsgruppen
    vom Bundesvorstand einberufen.
  3. Die Delegierten werden von den Ortsmitgliederversammlungen und den Regionalmitgliederversammlungen entsandt. Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Mitgliederzahl des Ortes oder der Region. Einen Delegiertenschlüssel legt die Bundesdelegiertenversammlung fest. Einen Stichtag, bis zu dem neugegründete Orts- und Regionalgruppen bei der Einteilung der Regionen zur Delegiertenwahl berücksichtigt werden und einen Stichtag, dessen Mitgliederzahl der Bestimmung der Delegiertenzahl zu Grunde gelegt wird, legt der Bundesvorstand fest.
  4. Auf der Bundesdelegiertenversammlung sind nur anwesende Delegierte stimmberechtigt. Jedes Mitglied der Roten Hilfe hat auf der Bundesdelegiertenversammlung Rederecht und jedes Mitglied hat passives Wahlrecht.
  5. Die Bundesdelegiertenversammlung beschließt über alle Angelegenheiten, die mit der Roten Hilfe im Zusammenhang stehen. Insbesondere beschließt sie über Satzungsfragen, die Höhe der Beiträge und die eingereichten Vorschläge und Anträge zur Arbeit der Roten Hilfe.
  6. Die Bundesdelegiertenversammlung wählt und entlastet die Mitglieder des Bundesvorstandes und die KassenprüferInnen. Zudem können in getrennten Wahlgängen Ersatzmitglieder für den Bundesvorstand gewählt werden und die Reihenfolge ihrer Nachfolge bestimmt werden.
  7. Die Stichtage zur Einreichung satzungsändernder Anträge sowie der Anträge zur Arbeit der Roten Hilfe legt der Bundesvorstand fest. Sie werden mindestens ein Jahr vor der Bundesdelegiertenversammlung festgelegt und den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gemacht. Anträge auf Satzungsänderung können nur abgestimmt werden, wenn sie in der Einladung veröffentlicht worden sind. Die Anträge zur Arbeit der Roten Hilfe ohne satzungsändernde Wirkung an die Bundesdelegiertenversammlung sind am festgelegten Stichtag vor der Bundesdelegiertenversammlung beim Bundesvorstand einzureichen, der sie rechtzeitig den Mitgliedern bekannt macht.
  8. Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung werden gefasst, wenn ein Antrag mehr Ja als Nein-Stimmen erhält; Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind satzungsändernde Beschlüsse, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen; diese ist erreicht, wenn zwei Drittel aller abgegebenen Stimmen Ja-Stimmen sind; Enthaltungen wirken sich wie Nein- Stimmen aus. In den Bundesvorstand oder die Kassenprüfung gewählt ist, wer mehr als 50 % aller abgegebenen Stimmen erhält; Enthaltungen wirken sich wie Nein-Stimmen aus.
  9. Über die Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von dem/der VersammlungsleiterIn und von dem/der ProtokollführerIn zu unterzeichnen. Die Beschlüsse sind den Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen. Sie treten erst nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 11 [Arbeitsgruppen]

Zu Themen, die die Rote Hilfe betreffen, können Mitglieder Arbeitsgruppen bilden. Sie informieren hierüber entweder ihre Orts- bzw. Regionalgruppe oder den Bundesvorstand. Gegenüber der Orts- bzw. Regionalgruppe oder dem Bundesvorstand benennen sie eine Kontaktperson und sind sie rechenschaftspflichtig. Sie können mit Zustimmung der Orts- bzw. Regionalgruppe oder des Bundesvorstandes an die Öffentlichkeit treten.

§ 12 [Bundesarbeitstreffen]

Der Bundesvorstand kann zu Themen, die die Rote Hilfe betreffen, Bundesarbeitstreffen einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn eine Orts- bzw. Regionalgruppe oder eine Arbeitsgruppe dies verlangt und selbst die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung übernimmt. Zu Bundesarbeitstreffen lädt der Bundesvorstand alle Mitglieder der Roten Hilfe ein und veröffentlicht die Arbeitsergebnisse in einer für alle Mitglieder zugänglichen Form.

§ 13 [Bundesvorstand und geschäftsführender Vorstand]

  1. Der Bundesvorstand besteht aus mindestens drei Personen.
    a) Der Bundesvorstand wählt auf der ersten Sitzung nach seiner Wahl auf der Bundesdelegiertenversammlung aus seiner Mitte den geschäftsführenden Vorstand aus mindestens zwei Personen. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB und gesetzlicher Vertreter des Vereins. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands ist einzeln zur gesetzlichen Vertretung des Vereins berechtigt.
    b) Der geschäftsführende Vorstand ist im Innenverhältnis an Beschlüsse des Bundesvorstands gebunden. Der Bundesvorstand kann jederzeit neue Mitglieder in den geschäftsführenden Vorstand wählen oder Mitglieder aus dem geschäftsführenden Vorstand abwählen, sofern dadurch die Zahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands nicht unter zwei sinkt. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands bleiben auch nach einer Neuwahl des Bundesvorstands auf einer Bundesdelegiertenversammlung solange im Amt, bis der dort neu gewählte Bundesvorstand einen neuen geschäftsführenden Vorstand wählt.
  2. Der Bundesvorstand nimmt die Ämterverteilung unter seinen Mitgliedern selbst vor, soweit dies nicht die Bundesdelegiertenversammlung getan hat. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben, und in dieser auch schriftliche und telefonische Beschlussfassung vorsehen.
  3. Der Bundesvorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Die Bestellung ist widerruflich. Der Bundesvorstand ist der Bundesdelegiertenversammlung rechenschaftspflichtig.
  4. Scheiden Mitglieder des Bundesvorstandes vor Beendigung der Amtszeit aus oder entscheidet der Bundesvorstand, dass er in seiner bisherigen Größe nicht ausreichend funktionsfähig ist, so rücken Ersatzmitglieder in der von der Bundesdelegiertenversammlung bestimmten Reihenfolge nach. Sind keine Ersatzmitglieder vorhanden, kann der Bundesvorstand durch einstimmigen Beschluss bis zur Hälfte seiner Mitglieder Ersatzmitglieder kooptieren. Scheiden alle bis auf ein Mitglied aus dem Bundesvorstand aus, so hat dieses unverzüglich eine Bundesdelegiertenversammlung einzuberufen.
  5. Der Bundesvorstand ist das oberste Organ der Roten Hilfe zwischen den Bundesdelegiertenversammlungen, er organisiert die Arbeit der Roten Hilfe auf Bundesebene, verwaltet ihre Finanzmittel und gibt die Rote-Hilfe-Zeitung sowie einen Mitgliederrundbrief heraus. Er hat die Möglichkeit, Aufgaben an Mitglieder der Roten Hilfe zu delegieren. Er legt zur Bundesdelegiertenversammlung allen Mitgliedern einen schriftlichen Tätigkeits- und Kassenbericht vor.
  6. Der Bundesvorstand tagt mindestens zweimal jährlich in vereinsöffentlicher Sitzung. Er fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ohne Berücksichtigung von Enthaltungen.

§ 14 [Kassenprüfung]

Die Bundesdelegiertenversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren mindestens zwei KassenprüferInnen, die das Finanzgebaren des Vorstandes prüfen und der Bundesdelegiertenversammlung Bericht erstatten.

§ 15 [Finanzen]

Die Finanzen der Roten Hilfe sind Mitgliedsbeiträge, Erträge aus Einrichtungen der Organisation und Spenden. Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Bundesdelegiertenversammlung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Vereinsmitglieder erhalten bei ihrem Austritt oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr als ihre geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.

§ 16 [Auflösung]

Sprechen sich drei Viertel der Delegierten für die Auflösung der Roten Hilfe aus, beschließen sie eine Mitgliederurabstimmung. Bei der Urabstimmung kann mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung der Roten Hilfe beschlossen werden. Die die Urabstimmung beschließende Bundesdelegiertenversammlung entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens.

§ 17 [Inkrafttreten]

  1. Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.
  2. Diese Neufassung der Satzung wurde zuletzt auf der Bundesmitgliederversammlung am 10./11./12.09.2021 beschlossen.
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p7/XllYVERL3jzncUwkoU3wzWgSEZXbEETOzelHbfg+O0WCDzW2+1Qb3BMhyXLo/
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iFZvP+6MMF+Q6d0HQyfHy7hcxXKy7PMVYn1BQTfptWGrhCq/QcdJbIdQ41hvVjhf
1Qxudv62yiZjvcnszSgXn4ceVRoCD0wG8MHDAde5tqcEMmbe/0CX1iFdFTFtKJcU
lQC3pU44vnpwdvZ50emGi1idqIp/ppLXNZiFXd/ZPx3TIzi3OAuroy9T3r26CozJ
OtNZ8Q==
=pwvC
-----END PGP PUBLIC KEY BLOCK-----

 

Wenn ihr gegen Abhören durch untergeschobene Schlüssel („Man-in-the-Middle-Angriffe“) weitgehend immun sein wollt, oder einfach Kanarienvogel sein und warnen wollt, wenn die Staatsgewalt unsere Verschlüsselung angreift, könnt ihr einen signierten Schlüsselbund (fast) aller Funktionen der Roten Hilfe bekommen und prüfen. Das geht so:

(1) (1) Importiert den PGP-Schlüssel This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it., entweder per Kennung 8B1A19B5904269F8 von den Keyservern oder per ASCII-Export unten auf dieser Seite. Im Thunderbird z.B.: Menü öffnen, Enigmail → Schlüssel verwalten, dort drin Schlüsselserver → Schlüssel suchen, dort 8B1A19B5904269F8 reinpasten.

import schluessel

Achtet darauf, dass ihr den selben Server auswählt. Sonst funktioniert es nicht.

(2) Stellt sicher, dass dieser Schlüssel echt ist. Vergleicht dazu den Fingerprint darauf mit dem, was in der RHZ auf Seite 2 (ab Ausgabe 4/2020) steht. Der korrekte Fingerprint muss 3217 EC6F AA70 7697 F262 BD69 8B1A 19B5 9042 69F8 sein (und wenn hier was anderes als in der RHZ steht, solltet ihr ganz schnell bei uns Bescheid sagen). Leider haben wir auf Seite 2 in der Ausgabe 3/2020 der RHZ einen falschen Fingerprint angegeben. Wir hoffen euch nicht irritiert zu haben. Sorry! Im Thunderbird: Immer noch in der Schlüsselverwaltung rechts auf den Schlüssel von This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. klicken, „Eigenschaften“ aus dem Kontextmenü wählen und den Fingerabdruck vergleichen.

fingerprint schluessel

(3) Jetzt geht auf https://clara.rote-hilfe.de/sk und gebt dort eure Mailadresse und das Textcha „Solidaritat“ ein.

(4) Ihr bekommt dann nach einer Weile eine Mail. Überprüft die Signatur der eingegangenen Mail mit dem Fingerprint des Keys von schlüThis e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.. Wenn diese nicht übereinstimmen, schlagt Alarm und schreibt uns.

Die Schlüssel der RH ändern sich nicht schnell, aber doch gelegentlich; es empfiehlt sich, die Prozedur ab Schritt (3) dann und wann zu wiederholen; wir rufen Schlüssel, die aus irgendwelchen Gründen nicht mehr verwendet werden sollen, auch auf diesem Wege zurück.

Dann hier noch der ASCII-Export des schluessel@-Schlüssels, der am besten als Datei 0x8B1A19B5904269F8.key mit einem Media-Typ application/pgp-keys runterladbar sein sollte:

-----BEGIN PGP PUBLIC KEY BLOCK-----
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=eYc5
-----END PGP PUBLIC KEY BLOCK-----

Die Antragstellung und Bearbeitung der Unterstützungsfälle erfolgt normalerweise bei den Ortsgruppen der Roten Hilfe, da sie über das dafür erforderliche Know-how verfügen. Die Kontakte der Ortsgruppen der Roten Hilfe findest du unter https://www.rote-hilfe.de/kontakt

Wenn dir nicht bekannt ist, welche Ortsgruppe für dich zuständig ist, wende dich bitte an die Geschäftsstelle der Roten Hilfe e.V. unter This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

Das brauchen wir für die Bearbeitung eines Unterstützungsantrages:

  • Der Verarbeitung deiner persönlichen Daten in der Roten Hilfe musst du laut Datenschutz-Grundverordnung explizit zustimmen. Dafür haben wir ein Informationsblatt über die Datenverarbeitung und eine Einwilligungserklärung entwickelt. Beides erhältst du bei der Antragstellung von der für dich zuständigen Ortsgruppe. Die unterschriebene Einwilligungserklärung wird dann den anderen Unterlagen beigelegt. Nur wenn es keine für dich erreichbare Ortsgruppe gibt, erhältst du die Unterlagen auch auf Anfrage unter This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. per Post.
  • Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse, unbedingt IBAN und BIC.
  • Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion hast Du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.)
  • Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast Du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen; hat ein Prozeß stattgefunden; Gab es andere Betroffene? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
  • Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwät_innenkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Kopien der Rechnungen beilegen)
  • Kopien von Vorladungen, Strafbefehlen, Anklagen, Urteilen
  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
  • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
  • Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?
  • Besteht schon Kontakt zu einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder soll der vermittelt werden, z.B. für Beratung und Unterstützung vor Ort?

 

Es ist wichtig, daß Du deinen Antrag frühstmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellts, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / deine Rechtsanwältin, nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren.

 

Entscheidung über den Antrag

Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen. ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.

 

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.

"Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter_innenbewegung, die Internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg." (Aus §2 der Satzung der Roten Hilfe e.V.)

Wer an Demonstrationen oder Veranstaltungen teilnimmt, läuft immer auch Gefahr mit Polizei und Justiz konfrontiert zu werden. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen Teilnahme an kriminalisierbaren politischen Aktionen, wegen Widerstands gegen polizeiliche Übergriffe, wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften oder wegen Teilnahme an spontanen Streiks mit Strafverfahren überzogen, vor Gerichtt gestellt und verurteilt werden oder anderen Formen staatlicher Repression wie Hausdurchsuchungen oder Strafbefehlen ausgesetzt sind. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.

Solidarität & Unterstützung
Wir bieten an, gemeinsam mit den Angeklagten den Prozess vorzubereiten. Wir helfen bei der Suche nach Anwält_innen und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Wir sorgen durch Solidaritätsveranstaltungen, Spendensammlungen und Zuschüsse aus den Beitragsgeldern dafür, dass die finanziellen Belastungen von vielen gemeinsam getragen werden. Anwält_innen- und Gerichtskosten können teilweise übernommen werden, aber auch wenn hohe Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder längere Haft die Betroffenen oder ihre Familien in Schwierigkeiten gebracht haben, sind Zahlungen zum Lebensunterhalt möglich. Zu politischen Gefangenen halten wir Kontakt und treten dafür ein, dass die Haftbedingungen verbessert werden und insbesondere Isolationshaft aufgehoben wird; wir treten für die sofortige Freilassung der politischen Gefangenen ein.

Prozessvorbereitung
Spätestens wenn Du eine Vorladung, einen Strafbefehl oder einen Gerichtstermin erhalten hast, solltest Du unverzüglich Kontakt mit der für Dich zuständigen Ortsgruppe aufnehmen. In einem gemeinsamen Gespräch wird Deine Situation besprochen, falls notwendig, werden entsprechende Rechtsanwält_innen gesucht. Gemeinsam können uns Gedanken über die Prozessführung und die Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zu deinem Fall machen.

Finanzielle Unterstützung
Um von der Roten Hilfe eine finanzielle Unterstützung, z.B. für Anwält_innenkosten, zu bekommen, kannst du einen >>> Unterstützungsantrag stellen.

Rechtshilfetipps
Unsere >>> Rechtshilfetipps geben wichtige Hinweise zum Umgang mit den staatlichen Repressionsorganen in brenzligen Situationen.

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