Wir haben hier einige Punkte und Fragen zusammengetragen, die immer wieder im Zusammenhang mit Unterstützungsanträgen auftauchen. Wenn du hier keine Antwort auf deine Fragen findest, dann wende dich direkt an uns: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Gnadenverfahren:
- Die Rote Hilfe e.V. unterstützt in der Regel keine Gnadenverfahren.
Aussagen oder Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
- Der Bundesvorstand kann den Regelsatz kürzen bzw. die Unterstützung ganz ablehnen, wenn nach umfassender Einzelfallprüfung festgestellt wird, dass es im Rahmen eines Strafverfahrens zu Aussagen oder gar zur Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht gekommen ist.
Geständnisse & Entschuldigungen
- Bei Geständnissen vor Gericht und/oder Entschuldigungen für die vorgeworfene "Tat" kann der Regelsatz - nach Prüfung des Einzelfalls - gekürzt oder der Antrag auf Unterstützung abgelehnt werden.
Nichtstaatliche Verfolgung
- Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nur bei einer politischen Verfolgung durch staatliche Organe. D.h. zum Beispiel nicht bei zivilrechtlichen Klagen, Abmahnungen von Nazis oder ähnlichem.
Verwaltungsrechtliche Klagen (z.B. gegen Demoverbote, Raumverbote, Feststellung der Rechtmäßigkeit von Polizeieinsätzen)
- Bei verwaltunggerichtlichen Vorgehen zahlt die Rote Hilfe e.V. nur, wenn der Fall grundsäzliche Bedeutung für die Entwicklung der Repression hat, aber nicht, wenn es nur um das "Einzelereigniss" selbst geht (egal wie politisch "wichtig" das Ereignis ist). Am besten ist es sich deshalb vorab bei der Roten Hilfe e.V. zu erkundigen, ob diese eine solche Klage unterstützt.
Repression in anderen Staaten
- Die Rote Hilfe e.V. unterstützt alle von Repression Betroffenen, die ihren politischen Lebens- und Aktivitätsmittelpunkt in der BRD haben; d.h. es werden auch Kosten übernommen, die beispielsweise durch Prozesse nach internationalen Großdemonstrationen in anderen Staaten entstanden sind - wenn die Betroffenen hauptsächlich in der BRD aktiv sind. Repression gegen linke Bewegungen in anderen Staaten können wir ansonsten nicht im Rahmen von Unterstützungsfällen unterstützen, bemühen uns aber nach unseren Möglichkeiten, Solidaritätsarbeit in Form von Öffentlichkeitsarbeit oder auch vereinzelter Spendenkampagnen zu leisten.
Unterstützung von politischen und sozialen Gefangenen
- Die Rote Hilfe unterstützt politische Gefangene, das heißt Gefangene, die aufgrund ihrer politischen Betätigung im Sinne der Satzung der Roten Hilfe e.V. im Knast sind, und kämpfende Gefangene, d.h. Gefangene, die aufgrund von Handlungen ohne politischen Charakter im Knast sind, die sich dort aber politisieren, deren Widerstand im Knast politische Dimensionen erlangt und die zusätzlicher Repression ausgesetzt sind.
Repression ohne politische Betätigung
- Die Rote Hilfe e.V. unterstützt nur in Fällen von politische Repression aufgrund von politischer Betätigung im Sinne der Roten Hilfe e.V.
Übernahme vom mehr als den Regelsatz (50%)
- Unterstützungsfälle werden beim Erstantrag immer nur nach dem Regelsatz (derzeit 50%) unterstützt. In Ausnahmefällen kann ein zweiter Antrag gestellt werden, bezüglich einer Übernahme der restlichen Kosten. Dabei muss deutlich gemacht werden, warum die restlichen Kosten nicht selbst bezahlt werden konnten, bzw. ob und wie sich um weitere Unterstützung gekümmert wurde (z.B. durch andere Solifonds, durch Solidaritätsparty, Spendensammmlungen etc.).
Vorschuß für Rechtsanwält_innen
- Vorschussleistungen an Rechtsanwält_innen werden nur nach Vorlage einer Vorschussrechnung und in Höhe des Regelsatzes (50%) bezahlt. Ansonsten gelten hier die gleichen Regelungen wie bei anderen Unterstützungsfällen.
Nachreichung von Rechnungen nach Bewilligung eines Unterstützungsantrages
- Wurde ein Unterstützungsfall bereits bewilligt und im Nachhinein sind weitere Kosten enstanden (z.B. Gerichtskosten), werden diese in der Regel auch in Höhe des Regelsatzes übernommen. Es reicht eine Kopie der Rechnung einzureichen (unter Angabe des Aktenzeichens des Falles).
Keine Übernahme von Kautionen
- In der Regel übernimmt die Rote Hilfe e.V. keine Kautionen.
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
- Zu den Kosten, die im Rahmen eines Unterstützungsantrages von der Roten Hilfe e.V. anerkannt werden, können auch Kosten für Öffentlichkeitsarbeit zählen. Dies allerdings nur, wenn die Rote Hilfe e.V. (z.B. eine Ortsgruppe) an der inhaltlichen Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt war.