Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Heute am 16.7.2012 fand vor dem Gießener Amtsgericht ein Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten statt, der sich genau vor einem Jahr an den Gegendemonstrationen anlässlich eines von NPD und “Freien Nationalen Kräften” veranstalteten Aufmarsches in Gießen beteiligt hatte.
Dieser Aufmarsch wurde damals mit Hilfe eines massiven Polizeiaufgebotes durchgesetzt. Im Rahmen dessen kam es für die aus Frankfurt angereisten Antifaschistinnen und Antifaschisten schon bei der Ankunft am Gießener Hauptbahnhof zur Einkesselung und Auseinandersetzungen mit den
Polizeikräften. In diesem Zusammenhang wird dem Angeklagten Landfriedensbruch, Rädelsführerschaft und Vermummung vorgeworfen.
Durch die Aussagen der beiden Polizeibeamten, die als Zeugen der Anklage zu den Vorfällen am Gießener Bahnhof befragt wurden, wurde deutlich, dass das Versammlungsrecht für Antifaschistinnen und Antifaschisten an diesem Tag durch die Polizei erheblich eingeschränkt und im Bereich der Gießener Weststadt de facto ausgehebelt wurde. Im Anschluss an die Vernehmung der Zeugen stellte der Strafverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Tronje Döhmer Beweisanträge, die die Frage der Rechtmäßigkeit dieses überzogenen Polizeieinsatzes klären sollen. Nachdem das Gießener Konzept zur Durchsetzung der Versammlung von insgesamt 120 Faschisten später auch von anderen Städten für ähnliche Veranstaltungen übernommen wurde, könnte die juristische Klärung dieser Frage auch Auswirkungen über die Stadt Gießen hinaus haben.
Aktivist_innen wurden massiv bedroht
In den letzten zwei Wochen hat der Staatsschutz in Hannover mindestens drei Leute zu Hause bzw. bei ihrer Arbeitsstelle aufgesucht. Dabei wurde versucht, die betroffenen Personen ins Gespräch zu verwickeln.In zwei der Fälle traten die Staatsschützer zu zweit auf, in einem alleine. In allen Dreien stellten sie sich als Mitarbeiter der Kriminalpolizei vor und ignorierten, dass die Betroffenen von Anfang an klar machten, dass sie nicht mit ihnen reden wollen.
Am 14.06.2012 um ca. 13.30 Uhr ereignete sich in Göttingen erneut ein Anquatschversuch. Die betroffene Person gehört zum weiteren Umfeld der Göttinger linken Szene. Die Person kam gerade aus ihrer Haustür und war auf dem Weg zur Uni.
Auf dem Parkplatz vor dem Haus wurde die Person zunächst mit Namen angesprochnen und sollte diesen bestätigen.
Der Mensch stellte sich mit Handschlag als Herr Steer/Stehr vor. Ein Kollege aus Hannover habe ihn geschickt, von seinem Studium (konkrete Angabe) erzählt und meine, dass er vielleicht einen Job suche. Als die betroffene Person daraufhin fragte, woher er komme, da er ihm ja immerhin einen Job anbieten wollte, entschuldigte sich der Mensch und gab an von der Polizei zu sein.
Am 20. April 2012 gab es wieder einen Anquatschversuch. Als die Person um die Mittagszeit nach Hause kam, wurde sie bereits vor der Haustür von einem Mann erwartet und wurde von diesem mit seinem korrekten Namen angesprochen. Der Mann, ca 40 Jahre alt mit kurzen Haaren, stellte sich als „Mitarbeiter der Innenbehörde des Berliner Senats“ vor.
Vor kurzem kam es in Hamburg zu einem erfolglosen Anquatschversuch durch Mitarbeiter einer Repressionsbehörde, den wir hier dokumentieren wollen:
Zwei Männer, beide mit Hemd und Sonnenbrille und zwischen 45 und 50 Jahre alt, warteten im Auto vor der Tür der betroffenen Person und beobachteten Zeitung lesend des Wohnhaus. Nach ungefähr einer Stunde klingelte einer der beiden (graue Haare), woraufhin ihm aber nicht geöffnet wurde. Anschließend stiegen beide wieder ins Auto und fuhren weg. Eine halbe Stunde später stand das Auto wieder vor der Tür, jedoch nur mit einem der beiden. Der andere mit den grauen Haaren kam wenig später mit Essen nach und beide warteten wieder Zeitung lesend und das Wohnhaus beobachtend im Auto.
Den symbolträchtigen "Tag der politischen Gefangenen" am 18.März nahmen die Aschaffenburger Mitglieder der Roten Hilfe e.V. als Anlass für die Gründung einer Ortsgruppe der Roten Hilfe in Aschaffenburg.
++ massive Grundrechtseinschränkung ++ Unschuldsvermutung ausser Kraft gesetzt ++ Quasi Hausarrest für die Betroffenen über 5 Tage++ neue Eskalationsstufe der Polizei gegen unliebsamen Protest++
Stellungnahme der Frankfurter Rechtshilfegruppen
Gegen den Frankfurter Polizeistaat – Demonstrationsverbote aufheben
Seit Wochen wird seitens der Stadt Frankfurt am Main ein Klima der Angst gegen die Blockupy-Aktionstage vom 16. bis 19. Mai geschürt. Es wurden alle Demonstrationen, Kundgebungen und Aktionen in diesem Zeitraum verboten. Zudem hat die Stadt Frankfurt an zahlreiche, fast 500 Einzelpersonen Verfügungen verschickt und ihnen verboten, sich während der kompletten Aktionstage in der Stadt Frankfurt am Main aufzuhalten.
Bereits am 16. Februar 2012 kam es zu einem weiteren Anquatschversuch im Raum Achern. Ein Mann, der sich mit einer Karte als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes auswies, suchte das Wohnhaus eines Genossen auf und wollte mit ihm reden. Konsequenterweise wurde die Tür gleich zugeschlagen. Nähere Einzelheiten sind nicht bekannt. Dieser Anquatschversuch setzt sich in eine Reihe von Anquatschversuchen, die sich in den letzten Jahren im Landkreis Rastatt und der umliegenden Region ereigneten.
Am 19.04.2012 kam es in Finsterwalde erneut zu einer Razzia, mit Bezug auf einen Brandanschlag auf die Dresdner Offiziersschule des Heeres am 13.04.2009. Betroffen waren wieder die Eltern des beschuldigten Geschwisterpaares, deren Wohnungen bereits am 15.03.12 gerazzt worden waren. Ein Durchsuchungsbeschluss lag vor, war jedoch nach der Durchsuchung nicht mehr auffindbar und wurde nach einem Telefonat mit dem LKA/ Dezernat 52 nachgereicht. Aus dem Beschluss geht hervor, dass nach den gleichen Gegenständen wie bei der ersten Durchsuchung gefahndet wurde. Eine weitere Begründung gibt es nicht, weswegen der Beschluss nach Beendigung der Maßnahme vermutlich auch erst einmal verschwand. Der einzige Unterschied zum Durchsuchungsbeschluss für die erste Razzia war die Ergänzung, dass „erneut“ durchsucht werden müsse. Die Praxis, dass Richter_Innen in Dresden so ziemlich alles unterschreiben, was auf ihrem Tisch landet, hat sich also trotz der Kritik des sächsischen Datenschutzbeauftragten nicht geändert. Laut (mündlichen) Angaben der Cops, soll unter anderem ein Telefonat ausschlaggebend gewesen sein, in dem ein Elternteil sich in etwa so äußerte: „Bei der letzten Durchsuchung haben sie nicht das gefunden, wonach sie gesucht haben.“ Weiterhin musste die Vermutung herhalten, dass nach der letzten Razzia Gegenstände in die Wohnung oder aus der Wohnung gebracht wurden.
Am Freitag, den 20. April 2012 wurde gegen 11.00 Uhr einer jungen Frau aus Braunschweig vor ihrer Wohnung von einer ihr unbekannten Frau, die sich als Mitarbeiterin des Innenministeriums vorstellte angesprochen. Diese versuchte die junge Frau für Spitzeldienste anzuwerben. Die Frau aus dem Innenministerium (vermutlich vom Verfassungsschutz) äußerte, man sei auf sie gekommen, da sie sich vor einiger Zeit zeitweilig an linken Demonstrationen beteiligt hätte, sie aber in letzter Zeit nicht mehr bei linken Demonstrationen oder Aktivitäten gesehen worden sei. Außer ihr würde man derzeit noch gezielt andere Leute in Braunschweig ansprechen.