In der zweiten Instanz vor dem Landgericht wird es immer wahrscheinlicher, dass das Gericht dem Antrag der Betroffenen, die Unrechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahmen während der Sicherheitskonferenz 2002 festzustellen, folgen wird. Der zuständige Richter verlangt von der Münchner Polizei eine erneute Stellungnahme, da die bisherige keine Gründe zu Freiheitsentziehung liefere.

Im letzten Jahr hatten die Stadt München und der Freistaat Bayern einen de facto Ausnahmezustand verhängt und damit die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit außer Kraft gesetzt, um den Protest gegen die Sicherheitskonferenz bereits im Keim zu ersticken. In der Öffentlichkeit begründet wurde dies mit angeblich laut Verfassungsschutz mehreren Tausend anreisenden „gewaltbereiten Autonomen aus dem In- und Ausland“. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte schließlich das Verbot der Demonstrationen des Bündnisses gegen die Sicherheitskonferenz. Einem Versammlungsverbot über das ganze Stadtgebiet widersprach er im Januar 2003.

Klagen, Folgen, Fakten ... und ein Appell!

Im letzten Jahr hatte der Freistadt und die Stadt München um den Protest gegen die Sicherheitskonferenz bereits im Keim zu ersticken und den laut Verfassungsschutz mehreren Tausend anreisenden „gewaltbereiten Autonomen“ aus dem In- und Ausland jegliche Entfaltungsmöglichkeiten zu nehmen, den Ausnahmezustand verhängt und damit die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit außer Kraft gesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte schließlich das über das Münchner Stadtgebiet verhängte Gesamtverbot aller Demonstrationen und Veranstaltungen.

Das „Bündnis gegen die Nato-Sicherheitskonferenz“, deren Konto auf behördlichen Druck hin von der Stadtsparkasse gekündigt worden war, verzichtete auf Grund des Fehlens einer schriftlichen Begründung des Demonstrationsverbots auf einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, weil er sowieso nicht mehr rechtzeitig hätte behandelt werden können.

Vor kurzem äußerte sich Polizeipräsidiumssprecher Rudi Sonntag im Zusammenhang mit einer geplanten NPD-Veranstaltung in der Weise, dass dann, wenn sich linke Demonstranten planmäßig mit Spruchbändern in Potsdam versammeln, diese nicht mehr den Schutz einer anmeldefreien Spontandemonstration genössen. In der Tat geht die Polizei in Potsdam schon seit Jahren von der grundsätzlich falschen Annahme aus, dass Versammlungen genehmigt werden müssten und allein wegen fehlender "Anmeldung" verhindert werden dürften. Denjenigen, die sich noch an die nicht angemeldeten Demonstrationen der Wende erinnern, leuchtet ohne weiteres ein, wie altmodisch diese Auffassung ist.

Herr Sonntag sei jedenfalls auf das Grundgesetz aufmerksam gemacht, in dem es in Art. 8 unmissverständlich heißt: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Wenn im Versammlungsgesetz gleichwohl eine "Anmeldung" erwähnt wird, ist diese als eine bloße Pflicht zur Mitteilung, die z.B. Verkehrsmaßnahmen u.ä. ermöglichen soll, zu verstehen. Die Verletzung dieser Obliegenheit stellt jedoch keinen Verbotsgrund dar!

Auch dass sich die Polizei offensichtlich in der Rolle einer Zensurbehörde sieht, ist nicht hinnehmbar. Schon die letzten NPD-Gegendemonstration am 14.09.02 waren von der Polizei dermaßen behindert worden, dass weder die geplanten Zeiten noch die ursprünglichen Routen erkennbar blieben. Eine dadurch provozierte Spontandemonstration wurde von der Polizei observiert und eingekesselt, obwohl keinerlei Verbotsgründe (wie z.B. Gewalt von Seiten der Demonstrationsteilnehmer) vorlagen. Das Vorgehen der Polizei hatte vor Gericht zwar keinen Bestand; allerdings konnte die juristische Entscheidung erst verspätet getroffen werden, weil die Auflagen der Polizei äußerst kurzfristig zugestellt worden waren.

Die geringe Motivation, der Potsdamer Polizei die Durchführung einer Demo mitzuteilen, ist im übrigen dem Umstand geschuldet, dass Veranstalter des Öfteren mit Strafanzeigen überzogen wurden. Solche Anzeigen stützten sich zumeist darauf, dass angeblich Auflagen nicht eingehalten wurden. Zwar stellten sich solche Vorwürfe später als haltlos heraus; aber die Botschaft, dass Demo-Veranstalter der besonderen polizeilichen Beobachtung unterfallen, ist angekommen. Und dass sich Demonstranten in Potsdam ständig durchsuchen, filmen und einkesseln lassen müssen, ist sicher auch nicht im Sinne der Deeskalation und einer freien Meinungsäußerung. Ich fordere die Polizei auf, zumindest ihre Auflagen bei Zeiten bekannt zu geben, um so dem Verdacht zu begegnen, dass eine rechtzeitige gerichtliche Überprüfung systematisch unterbunden werden soll. Die Polizei hat Grundrechte zu schützen und nicht zu behindern.

i.A. Rote Hilfe e.V. OG Potsdam

Hans Schulz

(Premnitz) Am Freitag, dem 15.11.2002, fand in der Rosa – Luxemburg – Straße in Premnitz eine Geburtstags – und gleichzeitig Wohnungseinweihungsparty statt, zu der überwiegend Jugendliche aus der städtischen linksorientierten Szene kamen. Vorsorglicher und ordentlicher Weise wurden die Nachbarn auch auf eventuellen Lärm während der Party durch ein Schild im Hausflur hingewiesen.

Am 13.09.2002 meldete die Rote Hilfe unter dem Motto „Solidarität mit den Opfern von Ausländerfeindlichkeit und Sicherheitswahn” eine Demonstration an. Die geschah in Reaktion auf die skandalöse Aufhebung des Verbotes der NPD-Demo, mit ihrem offen antisemitischen Motto, „Schluss mit der Masseneinwanderung russischer Juden, Deutschland uns Deutschen”. Zur Begründung hatten die Richter ausgeführt, dass dieser Aufruf als kritische Meinungsäußerung gegenüber der Zuwanderungspolitik der BRD zu verstehen sei.

Selbst offensichtlich offener, aggressiver Rassismus und Antisemitismus scheint bei der Justiz nicht wahrnehmbar. Dies ist zwar kaum verwunderlich, was uns die Aufarbeitung der jüngeren deutschen Historie ebenso wie der justizielle Umgang mit Neonazis aufzeigt, dennoch hier ausdrücklich zu kritisieren.

Beim EU-Gipfel in Göteborg im Frühjahr 2001 hat die Polizei zum ersten Mal bei einem internationalen Treffen mehrerer RegierungsrepräsentantInnen gezielt mit scharfer Munition auf GegendemonstrantInnen geschossen; dabei wurde eine Person fast getötet, zwei Menschen erlitten schwerste Verletzungen.

Hinzu kamen unter anderem die Installation präventiver Polizeistrategien großen Ausmaßes, die Stürmung von Schulen, in denen DemonstrantInnen übernachteten und diverse Infrastrukturen zusammenliefen und die medial unterstützte Stilisierung der Protestierenden zu "Terroristen". Damit ist diese staatsrepressive Unterdrückung von Widerstand zum neuen "schwedischen Modell" geworden, das beim darauf folgenden G8-Gipfel in Genua mit noch brutaleren Methoden kopiert werden konnte.

Bereits am 09.04.02 kam es gegen 1.30 Uhr in der Zeppelinstr. 25 zu Auseinandersetzungen zwischen den dortigen Bewohnern und der Polizei. Diese hatte versucht, eine Hausdurchsuchung des gesamten Geländes und der Gebäude durchzuführen.

Am Sonntag, dem 17.März 2002, gegen 1.00 Uhr morgens wurde ein Transparent mit der Aufschrift:

Bundesweiter Aktionstags 18.03. Solidarität und Widerstand gegen staatliche Repression, Sicherheitswahn und Abschiebung! Freiheit für alle politischen Gefangenen!
an einer Eisenbahnbrücke über die Bundesstraße 188, Ortsausgang Rathenow (Ost) aufgehängt.
Hintergrund der Aktion ist der auch bundesweit begangene Tag des politischen Gefangenen, der unsere Solidarität mit den überall in der Welt verfolgten und inhaftierten Frauen und Männern aus sozialen und revolutionären Bewegungen zum Ausdruck bringt.

Nachdem Anfang August letzten Jahres mehrere Jugendliche von Faschos angegriffen und dabei erheblich verletzt wurden, versammelten sich am Freitag, dem 10.08.2001, in Rathenow ungefähr 40 bis 50 Menschen vor dem Gelände des örtlichen Alternativen Jugendzentrums (AJZ) um dort spontan zu protestieren. Als die Protestler nun auch durch die Straßen laufen wollten und dann wenige hundert Meter in die nahe Goethestraße gegangen waren, wurde der Protestzug von der Polizei aufgelöst, wobei Protestler und Polizisten verletzt wurden.

Wie der Roten Hilfe Potsdam heute bekannt wurde, "fahnden" Zivilbeamte der Staatsschutzabteilung der Potsdamer Polizei nach vermeintlichen Globalisierungskritikern. Seit dem 7. 12. 2001 suchten Zivilbeamte mehrfach verschiedene Privatwohnungen und linke Wohnprojekte in Potsdam auf und erkundigten sich insbesondere nach den Personen, die bereits vor den Protesten in Genua mit Freiheitsbeschränkungen belegt worden waren. Die Beamten begründeten ihr Interesse mit dem bevorstehenden EU-Gipfel in Brüssel. Auch in anderen deutschen Städten versucht die Polizei durch sogenannte Gefährderansprachen, potentielle Teilnehmer der in Brüssel geplanten (und genehmigten) Demonstrationen einzuschüchtern und davon abzuhalten, dorthin zu reisen. Die Demonstrationen sollen vom 13.-15. 12. 2001 stattfinden und wurden von einem Bündnis €päischer Gewerkschaften (u.a. des DGB), verschiedener sozialdemokratischer, grüner und sozialistischer Parteien, dem Attac-Netzwerk, internationalistischer und antifaschistischer Gruppen sowie verschiedener Bürger- und Menschenrechtsvereinigungen organisiert.

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