Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Im Jahresbericht 2015 des Bundesamtes für Verfassungsschutz findet sich unter der Rubrik „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern“ – Überblick mit Strukturdaten zu wichtigen Beobachtungsobjekten - erstmalig auch der Rechtshilfefonds AZADÎ (Seite 233).
In dem kurzen Text wird festgehalten, dass es sich bei dem Rechtshilfefonds um einen Verein handele, „dessen Hauptzweck in der finanziellen beziehungsweise materiellen Unterstützung von Personen liegt, die aufgrund ihrer Tätigkeit für die PKK in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden“. So würden „zum Beispiel ganz oder teilweise Anwalts- und Prozesskosten“ übernommen oder „Zeitungsabonnements PKK-naher Zeitschriften für verurteilte Personen“ finanziert. Die Interpretation der von AZADÎ seit nunmehr über 20 Jahren geleisteten Unterstützungsarbeit für von der bundesdeutschen Kriminalisierungspolitik betroffenen Menschen: „Auf diese Weise sollen die Betroffenen auch weiterhin an die Organisation gebunden werden. Es bestehen enge Verbindungen zu PKK-nahen Organisationen sowie zur linksextremistischen Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe e.V.“
Zur Klarstellung:
AZADÎ versteht sich seit seiner Gründung im Jahre 1996 als ein nicht ausländischer Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat, die in Deutschland lebenden politisch aktiven Kurdinnen und Kurden sowie jene, die sich mit ihnen solidarisieren, zu unterstützen. Das politisch motivierte PKK-Betätigungsverbot, das der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) im November 1993 verfügte, hatte zu umfassenden Verboten und einer flächendeckenden Kriminalisierung von Aktivitäten und Personen geführt. Das veranlasste Antirepressions- und Bürgerrechtsgruppen, anwaltliche Organisationen, Mitglieder von Parteien, eine Reihe von Einzelpersonen und Vertreter*innen kurdischer Organisationen zu einem Aufruf, sich mit den Kurdinnen und Kurden zu solidarisieren und gegen die Repression zu unterstützen. Aus dieser Initiative ging 1996 der Rechtshilfefonds AZADÎ hervor.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema "Union Busting".
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Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
Im Prozess, den der Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy gegen den baden-württembergischen Verfassungsschutz führt, hat das Verwaltungsgericht gestern seine Urteilsbegründung veröffentlicht. Die über mehr als zwanzig Jahre andauernde geheimdienstliche Überwachung Csaszkóczy sei rechtens, unter anderem weil er sich im Bundesvorstand der Roten Hilfe engagiert habe.
In der Urteilsbegründung versteigt sich das Gericht zu der Behauptung, verfassungsfeindlich sei die Rote Hilfe schon allein deshalb, weil sie „ausdrücklich auch Kommunisten in ihre Organisation einschlösse“ und bereit sei diese aufzunehmen. Bei einer Organisation, die auch in Bezug auf die BRD von 'staatlichem Unrecht' und 'Repression' spreche, sei es gleichgültig, ob sie die Verfassung bekämpfe oder nur die konkrete Verfassungswirklichkeit.
Die Verfassungswirklichkeit sei „das Ergebnis des parlamentarischen Wettstreits, das unter Wahrung des Mehrheitsprinzips zustande gekommen sei“. Eine Kritik daran sei deshalb nicht statthaft.
Wir dokumentieren eine Presseerklärung der Prozessgruppe zu Michael Csaszkóczys Verfassungsschutzklage
Im Verfahren, dass der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wegen seiner fortdauernden geheimdienstlichen Überwachung gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg geführt hat, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun seine Urteilsbegründung veröffentlicht. (nähere Informationen unter www.gegen-berufsverbote.de)
Auch wenn der Verfassungsschutz im mehrere Jahre dauernden Berufsverbotsverfahren gegen den Lehrer nichts vorbringen konnte, was auch nur Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen konnte, sei die fortdauernde Bespitzelung ebenso rechtens wie die völlig willkürliche Auskunftsverweigerung bezüglich der über ihn gespeicherten Daten.
Eine Löschung der Daten könne Csaszkóczy schon deshalb nicht verlangen, weil er ja nicht wisse, was der Geheimdienst über ihn gespeichert habe. Da das Gericht keine Möglichkeit offen lässt, wie Csaszkóczy an diese Informationen gelangen könnte, ist somit eine Löschung von vornherein ausgeschlossen.
VerteidigerInnen fordern Einstellung des Verfahrens
Gestern begann vor dem OLG München der Prozess gegen 10 AktivistInnen der Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK). Ihnen wird die Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) vorgeworfen, weswegen das Bundesjustizministerium eine Verfolgungsermächtigung wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terrorisitischen Vereinigung“ nach §129b erlassen hatte. Die TKP/ML ist ausser in der Türkei in keinem Land verboten oder befindet sich auf den sog. „Terrorlisten“ der USA und EU.
Ungeachtet dessen hatte die Bundesanwaltschaft (BAW) bereits seit 2006 ermittelt. Am 15. April vergangenen Jahres waren die AktivistInnen in mehreren EU-Staaten auf Betreiben der BAW festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Der heutige Prozessbeginn war von Pannen,Verzögerungen und willkürlichen Repressalien gekenzeichnet. So wurden mehreren der angeklagten GenossInnen in den JVA Fussfesseln angelegt und das Frühstück verweigert, wogegen diese sich berechtigterweise wehrten. Auf Druck der Verteidigung sagte der Senat schließlich zu, sich für ein sofortiges Ende der Repressalien auszusprechen.
Die erneuten verbalen Entgleisungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen türkisch-stämmige ParlamentarierInnen, mit denen er in Bezug auf die längst überfällige Anerkennung des Völkermords an den ArmenierInnen für Furore sorgte, führte zwar zu Kritik aus dem Bundestag. Allerdings scheint diese Reaktion auch in diesem Fall keinen Einfluss auf die strategische Zusammenarbeit der Repressionsbehörden beider Länder zu haben, sind sie sich doch seit langem einig, wenn es um die Bekämpfung linker und fortschrittlicher Bewegungen geht.
Erst vor wenigen Wochen hatte sich die Bundesregierung mit ihren Stellungnahmen in der sog. „Böhmermann-Affäre“ bis auf die Knochen blamiert. Zu den systematischen Menschenrechtsverletzungen und Ermordungen, den Ausnahmezuständen in den kurdischen Gebieten und Massenfestnahmen schweigt die Bundesregierung hingegen beharrlich. Auch die von inzwischen inhaftierten Journalisten nachgewiesene Unterstützung, die Erdogan für die Terror-Gruppierung „Islamischer Staat“ leistete, führte zu keinerlei ernstzunehmenden Reaktionen deutscher Behörden.
Im August 2014 fand in der Nähe von Kiel in Altenholz am Nord-Ostsee-Kanal ein Anti-Atom-Camp statt,
welches sich vor allem gegen die Atomtransporte durch den Kanal richtete.
Im Rahmen des Camps wurde in Hamburg das Gelände der Firma C.Steinweg besichtigt, die regelmäßig Atomtransporte umschlägt und bei der zu dem Zeitpunkt 51 Container mit Uranerzkonzentrat auf dem Gelände standen. Die Firma war über die Inspektion nicht erfreut und stellte Strafantrag wegen Hausfriedensbruch.
Zahlreiche Polizeikessel und Pfeffersprayeinsätze gegen Demonstrierende
Journalisten von bayerischer Polizeinheit angegriffen
Mit einem Großaufgebot setzten 4000 PolizistInnen aus dem gesamten Bundesgebiet einen Neonazi-Aufmarsch mit etwa 900 TeilnehmerInnen durch.Zahlreiche Bündnissse und Initiativen hatten an im Vorfeld Protestaktionen gegen Rechts in der gesamten Stadt angekündigt.Das Polizeipräsidium hatte die Marschroute der Neonazis bis zuletzt geheim gehalten. Die Klage eines Journalisten hiergegen war vor Gericht gescheitert. Die groteske Ankündigung des Polizeipräsidiums, „gefakte“ Informationsflyer über das Neonazi-Event in nicht betroffenen Stadtteilen zu verteilen, sorgte für Empörung in der Dortmunder Zivilgesellschaft.Schließlich wurden die Stadtteile Dorstfeld und Huckarde faktisch abgeriegelt. Der gesamte Verkehr kam zum Erliegen und sorgte für einen Ausnahmezustand und massive Grundrechtseinschränkungen für die Bevölkerung.
Durch eine Telefonumstellung ist die G-Stelle Montag, den 06.06.2016 nicht erreichbar,
wir gehen aber davon aus, daß zu unseren Sprechzeiten am Dienstag, den 07.06.2016 wieder alles funktioniert.
Vielen Dank für Euer Verständnis
Die Geschäftsstelle der Roten Hilfe e.V.
Rote Hilfe e.V. fordert sofortige Freilassung
Nachdem bei der Räumung der LAUtonomia Waldbesetzung in Nochten (Sachsen) bereits 22 AktivistInnen wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das SächsNatSchutzG vorläufig festgenommen worden waren, verbleiben zwei von ihnen in Untersuchungshaft und wurden am gestrigen Donnerstag dem Haftrichter in Görlitz vorgeführt. Ihnen wird vorgeworfen, sich neben der Waldbesetzung am Freitag den 13.5. an Schienen auf dem Vattenfallgelände angekettet zu haben. Die beiden aus Österreich stammenden Aktivisten waren hierbei bereits vorübergehend festgenommen, am darauf folgenden Tag aber wieder entlassen worden.
Ermittelt wird wegen „Störung Öffentlicher Betriebe in einem besonders schweren Fall“, da das Kraftwerk Schwarze Pumpe an Pfingsten wegen der Blockade auf 20% Leistung heruntergefahren werden musste.Die angeordnete Untersuchungshaft wird mit angeblicher Fluchtgefahr begründet. Außerdem wird der Briefverkehr, die Telekommunikation und der Besuch der beiden Aktivisten überwacht.
Es ist offensichtlich, dass mit dieser Maßnahme ein weiteres Mal versucht wird, die Klimabewegung einzuschüchtern und von weiteren Aktionen des zivilen Ungehorsams abzuhalten.Nachdem bereits zahlreiche AktivistInnen während der Ende Gelände Aktionstage durch Polizeiübergriffe verletzt wurden, wird nun zu einem weiteren Mittel der staatlichen Repression gegriffen.
Die Rote Hilfe e.V. erklärt sich solidarisch mit den Betroffenen und fordert ihre unverzügliche Freilassung.
H. Lange für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Nachtrag 28.05.2016:
Nach neun Tagen U-Haft konnte gestern im Laufe des Tages die Freilassung eines der beiden Aktivisten erreicht werden. Erst jetzt wurde bekannt, dass am 18.5 außerdem der Aktivist Moritz Neuner inhaftiert wurde, so dass zwei Klimaaktivisten derzeit in Görlitz inhaftiert sind.
Post an die Gefangenen über:
ABC Rheinland, Kallsgasse 20, 52355 Düren
Gespendet werden kann auf das Solikonto der Roten Hilfe zur Unterstützung der Klimabewegung sowie auch auf das Spendenkonto von Ende Gelände:
Rote Hilfe e.V.
Stichwort:„Klimaproteste“
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen
Ende Gelände
IBAN: DE48 4306 0967 1120 8464 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS-Bank