Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Wir unterstützen die Forderungen der inhaftierten Arbeiter in Butzbach:
Gewerkschaftsfreiheit, Mindestlohn,Rentenversicherung und ein Ende der Arbeitspflicht
Gefängnisse in Deutschland sind Sonderwirtschaftszonen: Stundenlöhne unterhalb von 2
Euro, fehlende Sozialabgaben und keine Gewerkschaften, staatliche Subventionen und besonders
flexibel einsetzbare Arbeitskraft, denn für Gefangene gilt in Hessen wie in elf anderen Bundesländern die
Arbeitspflicht.
Gefangene der JVA Butzbach (Hessen) wehren sich nun gegen diese Arbeitsbedingungen und drohen –
mangels Streikrecht – ab dem 1.12.2015 in den Hungerstreik zu treten. Diese Ausbeutung von
Gefangenen einerseits, ist profitables Wirtschaften andererseits: In der JVA Butzbach produziert der Staat
beispielsweise gewinnbringend Trampolinmatten für Spielplätze und hochwertiges Büromobiliar. Es
ist aber nicht nur der Staat, der qualitativ Hochwertiges für den Handel und den Eigenbedarf
produzieren lässt.
"Tomas mit uns in Freiheit nach Hause", konnte man am Samstag, den 14. November 2015 auf dem Transparent lesen, das Freundinnen und Freunde von Tomas Elgorriaga Kunze aus dem baskischen Städtchen Hondarribia nach Freiburg mitgebracht hatten. Gemeinsam mit den deutschen Freund/inn/en von Tomas zeigten sie am vergangenen Samstag ihre Solidarität. Mit einem Bus waren sie dafür aus dem Baskenland angereist.
Am Freitag hatte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe seine Entscheidung bekanntgegeben: auf Grund des vorliegenden internationalen Haftbefehls wird die Auslieferung von Tomas an Frankreich bewilligt. Über ein Jahr war er in Mannheim in Untersuchungshaft.
Pressemitteilung
13. November 2015
Auf Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, wurde am 11. November in Bremen der kurdische Aktivist Mustafa C. festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Seit Eröffnung des Haftbefehls am nächsten Tag befindet sich der Kurde nunmehr in Untersuchungshaft in der JVA Sehnde.
Vorgeworfen wird ihm, als mutmaßliches Mitglied in einer „terroristischen" Vereinigung im Ausland (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Satz 1 StGB) von Juni 2013 bis Juli 2015 das PKK-Gebiet Oldenburg geleitet zu haben und seit Anfang August 2015 für den Bereich Hamburg, Stade und Lüneburg verantwortlich gewesen zu sein. Wie bei allen anderen beschuldigten Aktivisten wird auch Mustafa C. vorgeworfen, Kundgebungen, Versammlungen, Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen organisiert, Busse angemietet, Spenden gesammelt und überwacht sowie Nachwuchskader angeworben zu haben.
Pegida, Nügida und „die Rechte" traten in diesem Jahr schon etliche mal
in Nürnberg auf um ihre menschenverachtende Meinung auf die Straße zu
tragen, teilweise in Anwesenheit von vermutlichen Rechtsterroristen, wie
Dan Eising von der Partei „Die Rechte", gegen den, wegen Vorbereitung
von mehreren Anschläge auf Flüchtlingsheime und Andersdenkende,
ermittelt wird [1].
Pegida rasiert!
Die Aufmärsche von Pegida & Co. werden auch immer von einem vielfältigen
und lautstarken Gegenprotest begleitet. Bei einem Aufmarsch Ende Juni
kam es dann zu einer aufsehenerregenden Aktion, die dazu führte, dass
ein Video von dieser Aktion auf der Videoplattform „Youtube" innerhalb
von wenigen Tagen über 300.000-mal aufgerufen wurde. Das war kein
Wunder, denn Pegida wurde in Nürnberg „rasiert".
Göttingen, 23.10.2015
Am Mittwoch, 21.10.2015 wurden unter dem Vorwand der Bekämpfung der PKK Wohnungen und Büros politisch aktiver kurdischer Menschen und Vereine polizeilich durchsucht. Die meisten der Razzien fanden in Dresden statt, eine in Hannover. In Dresden wurde dabei ein Mann in Haft genommen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, Gebietsleiter der PKK in Sachsen zu sein.
Nur eine Woche, nachdem Angela Merkel bei ihrem Staatsbesuch in Ankara dem türkischen Ministerpräsidenten Erdogan Unterstützung zugesagt hatte, erfolgt eine weitere Gefälligkeitsgeste für das türkische Regime durch die deutsche Justiz. Offensichtlich soll Erdogan als neuer Bluthund aufgebaut werden, um Deutschland Flüchtlinge vom Hals zu halten. Als Gegenleistung verfolgt Deutschland unter dem Vorwand der 'Terrorismusbekämpfung' die kurdische Befreiungsbewegung auch in der BRD. Dass mit dieser Kumpanei ausgerechnet diejenigen staatlich verfolgt werden, die im Nahen Osten am entschiedensten gegen den 'Islamischen Staat' kämpfen, nehmen die deutsche und die türkische Regierung billigend in Kauf.
Die aktuelle Rote Hilfe Zeitung 3/2015 mit dem Schwerpunkt "Festung Europa - Schutz von wem, vor wem?" ist erschienen. Ihr könnt sie im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt. Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
Im Fall des verdeckten LKA-Ermittlers Simon Bromma hat die baden-württembergische Landesregierung heute vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eine vernichtende Niederlage einstecken müssen.
Der LKA-Beamte hatte im Jahr 2010 unter falschem Namen und mit gefälschten Papieren das linke studentische Milieu und die alternative Szene ausspioniert, politische Gruppen infiltriert und enge persönliche Bindungen vorgetäuscht, um die Betroffenen auszuforschen. Erst nach einem Jahr Undercover-Einsatz konnte er durch Zufall enttarnt werden.
Das Gericht machte sehr deutlich, dass der Einsatz des geheimdienstlich arbeitenden Polizeispitzels gegen die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD)vollkommen unbegründet und unrechtmäßig war. Begangene oder auch nur zu befürchtende Straftaten waren der 'Zielperson' des Spitzeleinsatzes in keiner Weise zuzuordnen. Die Vorsitzende Richterin folgte überdies vollumfänglich der Darstellung der Kläger, nach der der Polizeispitzel Simon Bromma unterschiedslos über alle ihm bekannt gewordenen Personen Informationen, insbesondere zu persönlichen und politischen Netzwerken weitergegeben hatte.
Pressemitteilung der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Hamburg
24. August 2015
Am morgigen Dienstag beginnt vor dem Landgericht Hamburg der Prozess
gegen sechs Personen, denen die Besetzung des seit Jahren leer stehenden
Hauses in der Breiten Straße 114 am 27. August 2014 vorgeworfen wird –
ein Haus, das nach wie vor leer steht und verfällt. Bereits die
Ermittlungen waren geprägt von rechtswidrigen Maßnahmen gegen die
betroffenen Personen und rechtswidrigen Beschränkungen der Rechte der
Verteidigung (vgl. Presseerklärung der beteiligten AnwältInnen:
http://www.rote-hilfe.de/77-news/588-hamburg-unberechtigte-inhaftierungen-
nach-hausbesetzung-in-der-breitestrasse).
Mit dem nun beginnenden Prozess setzt sich diese Missachtung
grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien ebenso fort wie der massive
Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft.
Am Mittwoch, 26.08.2015, findet vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe die Verhandlung über den Fall des verdeckten Polizeiermittlers Simon Bromma an. Der LKA-Beamte hatte im Jahr 2010 unter falschem Namen und mit gefälschten Papieren das linke studentische Milieu und die alternative Szene ausspioniert, politische Gruppen infiltriert und enge persönliche Bindungen vorgetäuscht, um die Betroffenen auszuforschen. Erst nach einem Jahr Undercover-Einsatz konnte er durch Zufal enttarnt werden. Sein eigentliches 'Zielobjekt' war die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD).