Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen Frauen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Zum Tag der politischen Gefangenen am 18.3. bringt die Rote Hilfe e.V. auch in diesem Jahr wieder eine Sonderzeitung heraus, die sich diesmal dem Thema "Solidarität zwischen Drinnen und Draußen" widmet.
Wie schaffen wir es, mit unseren Gefangenen zu interagieren, sie zu stärken und sie an unseren Aktivitäten teilhaben zu lassen? Wie können wir ihre Themen, Kämpfe und Beiträge noch stärker in den Fokus von Bewegung und Gesellschaft rücken? Wie nehmen wir erwartbaren Haftstrafen den Schrecken und fangen sie kollektiv auf?
Neben den Perspektiven von politischen Gefangenen und Rote-Hilfe- und anderen Solidaritätsgruppen in der BRD gibt es auch wieder viele Beiträge zu inhaftierten Aktivist*innen international.
Die 18.3.-Sonderzeitung liegt in diesem Jahr gleich sechs linken Zeitungen an den folgenden Terminen bei:
25.2. junge Welt
15.3. Neues Deutschland
15.3. analyse und kritik
17.3. Jungle World
17.3. Freitag
18.3. unsere zeit
Für die sonstige Verbreitung sind wir alle gemeinsam zuständig. Gibt es die 18.-März-Zeitung auch in deinem Infoladen, AZ, Büro oder deiner WG? Kennst du Läden, wo sie noch ausgelegt werden kann? Dann kontaktiere deine Ortsgruppe oder bestelle beim RH-Literaturvertrieb und hilf mit, dass die Zeitung dort ankommt: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Hier gibt es die Zeitung als PDF zum download
Am 26. Februar 2022 finden ab 14 Uhr in über 50 Städten bundesweit Menschenketten der tamilischen Exil-Community statt, die damit gegen die anhaltende Repression auf Sri Lanka protestiert. Bis heute verfolgen die sri-lankischen Repressionsorgane die sozialistische Bewegung; rund 140.000 Tamil*innen gelten als „verschwunden“, und die Zahl der politischen Gefangenen ist unbekannt. Systematisch verletzt die sri-lankische Regierung weiterhin elementare Grund- und Menschenrechte der tamilischen Minderheit und unterbindet die Aufklärung des Genozids im Jahr 2009. Die Bundesregierung ignoriert diese Situation und schiebt in letzter Zeit vermehrt Tamil*innen, die während des Bürger*innenkriegs hierher geflüchtet sind, nach Sri-Lanka ab.
„Die Rote Hilfe e. V. begrüßt es, dass die tamilische Community zu einem Aktionstag gegen Repression und Menschenrechtsverletzungen aufruft“, machte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. deutlich. „Wir fordern ein Ende der Verfolgung der sozialistischen tamilischen Bewegung, die umgehende Freilassung der politischen Gefangenen auf Sri Lanka und die Aufarbeitung der genozidalen Massaker an Aktivist*innen und Zivilbevölkerung. Und vor allem muss die Bundesregierung die Abschiebungen von Tamil*innen sofort beenden.“
18. Februar/18.00-19.30 Uhr
Zugangsdaten: https://rote-hilfe.collocall.de/b/dem-fhi-gxj-zkk
Am 28. Januar 2022 jährt sich zum 50. Mal die Verabschiedung des Radikalenerlasses. Unter Vorsitz von Willy Brandt verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder einen Beschluss, der die Behörden anwies, den Öffentlichen Dienst von so genannten Verfassungsfeinden zu säubern. Betroffen waren Postbot*innen, Lokführer*innen, Verwaltungsbeamt*innen und viele andere. Millionen geheimdienstlicher Überprüfungen, Zehntausende von Verhören und weit über 1500 vollstreckte Berufsverbote waren die Folge. Das Material lieferte der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS).
Um die so genannten Regelanfragen zu allen Anwärter*innen zu bewältigen, wurde der VS zu einem gigantischen und nahezu unkontrollierbaren Apparat aufgebläht. Als gesetzliche Grundlage griffen die Regierenden auf die „Gewährbieteklausel“ des deutschen Beamtenrechts zurück, die aus dem nationalsozialistischen „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom Mai 1933 stammt.
Das Ziel aller Aktivitäten gegen alte und neue Berufsverbote muss deswegen auch die Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen für diese Form der Repression sein. Bis heute kämpfen zahlreiche Betroffene um Rehabilitierung und Entschädigung, bis heute kommen neue Fälle dazu.
Dazu diskutieren:
Lothar Letsche aus Tübingen wollte Gymnasiallehrer werden und erhielt 1977 dafür Berufs- und Ausbildungsverbot. Er arbeitete danach als Verlagsredakteur für Schulbücher und war ab 1981 wissenschaftlicher Angestellter am Deutschen Institut für Fernstudien in Tübingen. Dort wurde er auf Befehl des Wissenschaftsministeriums am letzten Tag der Probezeit gekündigt. Er gewann den Prozess, wurde Betriebsratsmitglied und arbeitete bis zur Rente am Institut. Seit 2001 betreut er die Homepage berufsverbote.de, die der Dokumentation und Solidarität unter den Betroffenen dient.
Silvia Gingold aus Kassel erhielt 1975 Berufsverbot als Lehrerin, weil sie Mitglied in der DKP war. Da das Verwaltungsgericht die Begründung für „nicht ausreichend“ erklärte, musste sie ab 1976 in den Schuldienst eingestellt werden, allerdings nur als Angestellte. Auf Grund ihrer antifaschistischen und friedenspolitischen Aktivitäten überwacht der Inlandsgeheimdienst „Verfassungschutz“ sie bis heute, wogegen sie Klage vor Gericht erhoben hat.
Michael Csaszkóczy, Realschullehrer aus Heidelberg, wurde auf Grund seines antifaschistischen Engagements 2003 in Baden-Württemberg und 2005 in Hessen nicht eingestellt. Nach breiter Protestbewegung und Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim musste er 2007 in den Schuldienst übernommen und teilweise entschädigt werden. Auch er hat von 2012 bis 2016 gegen seine andauernde Überwachung durch den „Verfassungsschutz“ geklagt.
Eine Veranstaltung der Roten Hilfe e.V.
Am 22. Januar marschierten einige wenige Nazis über Stunden durch das Stadtgebiet Magdeburg – geduldet und hofiert von Polizei und Stadtverwaltung. Eine antifaschistische Vorabend-Demo sowie der Gegenprotest hunderter Antifaschist*innen wurde hingegen durch die Polizei bewusst kriminalisiert. Hundertschaften der Polizei behinderten Pressevertreter:innen und Gegendemonstrant:innen, sorgten für gebrochene Nasen und Repression gegen Antifaschist:innen, während den Nazis der Weg für ihren geschichtsrevisionistischen Marsch mit aller Gewalt freigemacht wurde.
Begonnen hat der Protest gegen den Aufmarsch der Nazis bereits am 21. Januar mit der traditionellen Vorabend-Demo. Ein breites Bündnis antifaschistischer Gruppen rief zur Demo durch Magdeburg auf. Die Repressionsbehörden versuchten mit Hundertschaften der Bundespolizei sowie der Polizei Berlin und Sachsen-Anhalt die Demonstrierenden zu stören und provozierten zum Beispiel mit sexistischen Beleidigungen.
Der Protest der Antifaschist:innen endete am Magdeburger Opernhaus. Während in den Abendstunden die Demonstrierenden in Kleingruppen den Weg nach Hause suchten, griff die Polizei Einzelne heraus. Ein Aktivist wurde ohne Ankündigung umgerissen und mit dem Gesicht über den Boden geschleift. Insgesamt wurden drei Personen aus der Vorabend-Demo herausgegriffen, um sie festzusetzen. Bereits hierbei gab es mehrere Verletzte, welche anschließend medizinisch versorgt werden mussten.
Am 28. Januar 2022 jährt sich zum 50. Mal die Verabschiedung des Radikalenerlasses. Unter Vorsitz des sozialdemokratischen Bundeskanzlers Willy Brandt verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder (unter ihnen der mörderische NS-Richter Hans Filbinger) einen Beschluss, der die Behörden anwies, den Öffentlichen Dienst von so genannten Verfassungsfeinden zu säubern. Betroffen waren Postbot*innen, Lokführer*innen, Verwaltungsbeamt*innen und viele andere. Millionen geheimdienstlicher Überprüfungen, Zehntausende von Verhören und weit über 1500 vollstreckte Berufsverbote waren die Folge.
Das Material lieferte der von Altnazis aufgebaute Inlandsgeheimdienst mit dem irreführenden Namen „Verfassungsschutz“ (VS). Um die so genannten Regelanfragen zu allen Anwärter*innen zu bewältigen, wurde der VS zu einem gigantischen und nahezu unkontrollierbaren Apparat aufgebläht. Als gesetzliche Grundlage griffen die Regierenden auf die „Gewährbieteklausel“ des deutschen Beamtenrechts zurück, die aus dem nationalsozialistischen „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom Mai 1933 stammt. Ihr zufolge muss den Staatsbediensteten keine ablehnende Haltung gegenüber der Verfassung nachgewiesen werden, sondern es liegt umgekehrt an ihnen, die Zweifel des Dienstherren auszuräumen – ein praktisch unmögliches Unterfangen, das die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung außer Kraft setzt.
Es folgte eine mehr als zehn Jahre andauernde Hexenjagd auf radikale Linke, die bis hinein ins linksliberale und sozialdemokratische Lager Opfer forderte. Rechte waren trotz der offiziellen „antiextremistischen“ Begründung des Radikalenerlasses faktisch nie betroffen. Die politische Kultur der BRD wurde durch das so geschaffene Klima von Einschüchterung und Duckmäusertum nachhaltig geprägt, auch wenn die einschlägigen juristischen Bestimmungen nach 1984 nur vereinzelt angewendet wurden.
Prominente Fälle in den letzten Jahren waren der Realschullehrer Michael Csaszkóczy im Jahr 2004 und der Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger im Jahr 2016. Beiden wurde unter anderem ihr Engagement für die Rote Hilfe e. V. vorgeworfen. In beiden Fällen konnte das Berufsverbot schließlich durch eine breite Solidaritätskampagne abgewendet werden, im Fall Csaszkóczys allerdings erst nach jahrelangen Prozessen. Die ungezählten Betroffenen der 1970er- und 1980er-Jahre fordern bis heute vergeblich Rehabilitierung und Entschädigung. Stattdessen hat die neue Bundesregierung ausgerechnet zum 50. Jahrestag des Radikalenerlasses angekündigt, wieder verstärkt auf die unheilvolle „Gewährbieteklausel“ zurückgreifen zu wollen, um „Verfassungsfeinde schneller aus dem Öffentlichen Dienst zu entfernen“.
Begründet wird dies wieder einmal mit der Gefahr eines „Extremismus von links und rechts“. Dass ausgerechnet der mit der rechten Szene eng verbundene Inlandsgeheimdienst erneut mit der Beurteilung der vermuteten „Verfassungstreue“ beauftragt wird, lässt schon jetzt erkennen, gegen wen sich die Jagd auf „Verfassungsfeinde“ erneut richten wird.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.: „Die Rote Hilfe e. V. erteilt zum 50. Jahrestages des Radikalenerlasses erneut allen Bestrebungen, das antidemokratische Repressionsinstrument der Berufsverbote wiederzubeleben, eine klare Absage. Wir fordern die längst überfällige Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen.Der so genannte Verfassungsschutz muss endlich entmachtet und aufgelöst werden.“
„Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt“ – Im Vorfeld des Prozesses für die Aufhebung des Verbots der Verlagshäuser Mezopotamien und MIR bekunden über hundert Kulturschaffende ihre Solidarität.
Anlässlich des Prozesstermins zur Verhandlung der Klage für die Aufhebung des Verbots der kurdischen Verlagshäuser Mezopotamien und MIR haben mehr als hundert Einzelpersonen, Buchhandlungen, Verlage und andere kulturelle Einrichtungen eine Solidaritätserklärung abgegeben. Der Appell trägt den Titel „Gegen politische Zensur und die Einschränkung von Publikationsfreiheit und kultureller Vielfalt – für die Aufhebung des Verbots des Mezopotamien Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia“. Darin heißt es:
Am 26. Januar wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Mezopotamien-Verlags und des Musikvertriebs MIR Multimedia gegen ihr Verbot verhandelt. Beide in Neuss ansässigen Medienhäuser wurden 2019 vom Bundesinnenminister nach dem Vereinsgesetz verboten, da sie Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) seien und „der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK“ diene. „Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag“ seien die Aktionsmöglichkeiten der PKK „in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt“ worden, hieß es in der Begründung des Innenministeriums. So wie viele andere Medienhäuser in Deutschland, haben jedoch auch diese beiden nachgewiesenermaßen defizitär gewirtschaftet.
Am Montag beginnt die Berufungsverhandlung gegen Ella vor dem Landgericht Gießen. Die von der Justiz als unbekannte weibliche Person 1 geführte Klimaaktivistin wurde in erster Instanz vom Amtsgericht Alsfeld wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeikräfte zu 27 Monaten Haft verurteilt. Ella soll sich im November 2020 in 15 Meter Höhe auf einem Baum im Dannenröder Wald gegen ihre Festnahme gewehrt haben. Im Herbst 2020 ging die Polizei mit einem Großaufgebot über Wochen gegen Aktivist*innen vor, die in den Baumwipfeln Baumhäuser errichteten, um die Rodung des Waldstücks für eine Autobahn zu verhindern.
Am 26. November 2020 bewegte Ella sich auf einem Baum als eine SEK-Einheit sie teils ohne Beachtung der Sicherung an den Füßen vom Baum ziehen wollte. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht bewerteten eine Bewegung Ellas als Tritt in Richtung der Polizeibeamten. Obwohl die lückenlosen Videoaufnahmen keine Berührung eines Polizisten zeigen, glaubte das Amtsgericht auch einem Beamten, der von Ellas Knie getroffen worden sein will. Trotz dieser und anderer widersprüchlicher Aussagen der teils ohne Namen und komplett vermummt vor Gericht auftretenden Beamten und entlastenden Videomaterials folgte das Amtsgericht Alsfeld weitgehend der Anklage, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Ella wurde noch am gleichen Tag festgenommen und ist seitdem in der JVA Frankfurt inhaftiert.
Liebe Genoss*innen,
vom 23.12. - 07.01 machen unsere Mitarbeiter*innen ihren verdienten Weihnachtsurlaub. Danach ist die Geschäftsstelle wie gewohnt erreichbar.
Wir wünschen allen Roten Helfer*innen schöne freie Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Auf ein gesundes & kämpferisches 2022 gegen staatliche Repression im Kampf für die Freiheit aller politischen Gefangenen!
Euer Bundesvorstand
Am 14. Dezember jährt sich der dritte Todestag von Michael Panser, der Mitglied der Roten Hilfe e.V. war. Er hat als Internationalist in den Reihen der kurdischen Befreiungsbewegung gekämpft und wurde im Rahmen eines breit angelegten Angriffes der türkischen Armee im Winter 2018 durch einen Luftschlag ermordet. Sein Kampfname war Bager Nûjiyan / Xelîl Viyan.
Wir möchten an Michael erinnern, als einen Menschen, der sein ganzes Leben der Befreiung der Menschheit gewidmet hat und dabei keine Kompromisse einging.
Geboren und aufgewachsen ist er in Potsdam. Wie alle seine Genoss*innen war er als Antifaschist gegen die erstarkende Rechte aktiv. Er reiste mit Freund*innen nach Lateinamerika auf den Spuren revolutionärer Geschichte und blieb dort eine Zeit lang.