Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Aktion und Kunst im öffentlichen Raum.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Göttingen, 02.06.2015
Anlässlich der Proteste gegen den G7-Gipfel haben die Sicherheitsbehörden absurde Auflagen erlassen, die offensichtlich nicht einzuhalten sind.
So wurde eine Bergwiese, die ein Anwohner trotz aller staatlichen Einschüchterungsversuche und Drohungen den GipfelgegnerInnen als Protestcamp überlassen hatte, flugs zum 'hochwassergefährdeten Gebiet' erklärt. Eine Demo, die sich aus einem benachbarten Dorf in Richtung Schloss bewegen soll, wurde gar nur für 40 Meter genehmigt. Allein die Aufstellung des Demonstrationszuges dürfte so zu einem 'Verstoß gegen die Auflagen' werden.
Die Rote Hilfe e.V. erinnert daran, dass das Recht zu demonstrieren wann und wo man will, ein Grundrecht ist. Der Staat hat Demonstrationen nicht zu verbieten oder an ihm genehme Orte zu verlegen. Rechtlich gesehen darf er nur aufgrund massiver Sicherheitsbedenken und in engem Rahmen Einschränkungen des Demonstrationsrechts vornehmen. Dass solche Sicherheitsbedenken in einem Gebiet, das seit Wochen zum Hochsicherheitstrakt ausgebaut wurde und angesichts einer hochgerüsteten Polizeiarmee, in der auf jeden erwarteten Demonstranten zwei Polizisten kommen, nicht der wirkliche Grund für das Außerkraftsetzen der Grundrechte sind, ist offensichtlich.
Ein Staat, der Auflagen erlässt, gegen die DemonstrantInnen zwangsläufig verstoßen müssen, will die gewaltsame Auseinandersetzung und die Kriminalisierung jeden Protestes.
29. Mai 2015
Heute, am 29. Mai hat Gülaferit Ünsal ihren Hungerstreik nach 54 Tagen erfolgreich beendet. Die Knastleitung hat in einer Vereinbarung erklärt, dass sie sämtliche Forderungen erfüllen wird. Die Nachricht drang nach außen, während vor dem Knast ca. 60 solidarische Menschen demonstrierten und wurde mit Erleichterung und Freude aufgenommen.
Die Vereinbarung wurde von Gülaferit, ihrem Anwalt, der Knastleitung und Canan Bayram (MdA/Grüne) unterschrieben. Nach über Wochen andauernden Protestkundgebungen und Demos vor dem Knast und in verschiedenen Städten Deutschlands und Europas, musste sich eine Abgeordnete die Forderungen der Bewegung zu eigen machen, damit der Widerstand gegen offensichtliche Rechtsbrüche zu einem Erfolg führte. „Für mich als Anwältin ist es absurd, dass man mehr als 50 Tage in den Hungerstreik gehen muss, um seine Rechte zu bekommen", so Canan Bayram.
Göttingen, 28.05.2015
Gesundheitszustand von Gülaferit Ünsal nach 56 Tagen Hungerstreik lebensbedrohlich
Aktuell befinden sich sechs politische Gefangene in einem unbefristeten Hungerstreik gegen ihre Haftbedingungen.
Alle inhaftierten AktivistInnen wurden im Zusammenhang mit verschiedenen Verfahren wegen der Mitgliedschaft in der DHKP-C nach dem Gesinnungsparagraphen 129b verurteilt oder stehen derzeit in Stuttgart-Stammheim vor Gericht.
Dabei ist der Gesundheitszustand der in Berlin-Pankow inhaftierten und zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten Gülaferit Ünsal lebensbedrohlich. Sie begann am 6. April mit dem unbefristeten Hungerstreik, da ihr der Zugang zu linken Medien verwehrt wird und sie sich starkem Mobbing von Mitgefangenen und Anstaltspersonal bis hin zu körperlichen Bedrohungen ausgesetzt sieht.
Nach letzten Informationen verweigert die Aktivistin nach 56 Tagen Hungerstreik auch jegliche Einnahme von Flüssigkeit nach einer Auseinandersetzung mit einem Gefängniswärter.
Wir dokumentieren einen Aufruf der Internationalen Plattform gegen Isolation
Hungerstreik am 51. Tag (26. Mai)
Gülaferit kämpft mittlerweile unter dem Einsatz ihres Lebens
Die Gefangene Gülaferit Ünsal setzt sich für das Recht auf freie Kommunikation und nicht gemobbt zu werden und nicht mit Gewalt im Knast überzogen zu werden ein. Sie wehrt sich gegen den Gesinnungsparagraphen 129b. Gülaferit befindet sich seit dem 06. April im Hungerstreik.
Der Wernicke Korsakoff-kranke Özkan Güzel in der JVA Essen seit dem 08. Mai im Hungerstreik, weil ihm gegen seinen Willen Anstaltskleidung aufgezwungen und seine eigene Kleidung entwendet wurde.
Özkan Güzel ist in einem sehr lebensbedrohlichen Zustand. Denn er ist ohnehin Wernicke-Korsakoff krank, also unheilbare Krankheit nach einer Zwangsernährung während des Hungerstreiks in der Türkei. Zudem ist eine Ader im Gehirn verstopft. Als ob das alles nicht schlimm genug wäre, wurde ihm auch Zucker, Salz usw. weggenommen.
Er führt den Hungerstreik also nur mit Wasser durch, was bleibende Schäden und sogar den Tod beschleunigen könnte.
Unterstützt die Gefangenen in ihrem Widerstand!
Die Anstaltsleitungen in beiden Gefängnissen wären sicher unter starkem Druck gesetzt, wenn wir sie mit Protestmails, Briefen, Faxen überschütten.
Gülaferit Ünsal
JVA für Frauen
Arkonastr. 56
13189 Berlin
Fax: +49 30 90 253 - 697
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Özkan Güzel
JVA Essen
Krawahl Str. 59
45130 Essen
Telefon:
0201 7246-0
Fax:
0201 7246-415
E-mail:
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Internationale Plattform gegen Isolation
Wir dokumentieren einen Aufruf von Angela Davis im Rahmen der Free Mumia Now Kampagne und schließen uns diesem ausdrücklich an:
The "One million roses" campaign emanating from the GDR was one of the keys that opened my prison cell in 1972.
It started in Germany over 40 years ago, when hundreds of thousands of people sent postcards with roses to me to express their solidarity and demand my freedom while I was incarcerated in California's San Rafael prison, facing a possible death sentence.
My two years in prison were tough enough on me – now try to imagine someone living there for more than 33 years! "A bright shining hell," is how Mumia Abu-Jamal used to refer to the tiny concrete bathroom he had to stay in for 22 hours every single day for nearly 29 years, while he was on death row.
At the end of 2011 his death sentence was definitely found unconstitutional – which even in strictly legalistic terms means he should never have been in this dark place to begin with.
That alone should be enough for the Governor of Pennsylvania to pardon him.
Am Donnerstag, den 21. Mai 2015 um 14.30 Uhr wurde in München das Rote
Hilfe Mitglied und der aktive Gewerkschafter M. von einem Mitarbeiter des
bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz angesprochen.
Er wolle sich über den G7-Gipfel unterhalten, so begann der
Geheimdienstler seine Ansprache. Auch M. könne ja Fragen stellen. Erst
nach mehrmaliger Ablehnung und der Ansage, dass der angesprochene Genosse
prinzipiell nicht mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeite, ließ der Mitarbeiter des LfV von ihm ab.
Der Ort der Ansprache zwischen Einkaufszentrum und der Wohnung von M.
lässt darauf schließen, dass der Geheimdienst M. schon länger unter
Beobachtung hatte.
Wir dokumentieren eine PM von Azadi e.V.
Am 20. Mai wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Exilpolitiker Mehmet D. vor dem 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) eröffnet; vorgesehen sind Verhandlungstage bis Ende Juni.
Der Prozess vor dem OLG beginnt
um 9.oo Uhr in Saal 237, Sievekingplatz 3, Hamburg
Die Anklage beschuldigt Mehmet D. der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland" (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Er soll sich in der Zeit von Januar 2013 bis Mitte Juli 2014 in verschiedenen Regionen der BRD – u.a. im Sektor Nord – als mutmaßlicher Funktionär der PKK betätigt haben. Aussagen des Generalbundesanwalts zufolge sei Mehmet D. unter dem Decknamen „Kahraman" in den verschiedenen Gebieten für die Koordinierung der politischen Arbeit verantwortlich gewesen sowie für die Beschaffung von Spenden und Beiträgen für die PKK. Außerdem habe er sichergestellt, dass hinreichend Anhänger an Veranstaltungen und Schulungen teilnehmen und nicht zuletzt seien die ihm übergeordneten Kader der Europaebene über seine Arbeitsergebnisse unterrichtet worden.
Wir dokumentieren eine Pressemitteilung der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation
Berlin, 4. Mai 2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der JVA Landsberg/Lech haben sich bis heute über 50 Inhaftierte der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) angeschlossen. Damit zählt die Landsberger Haftanstalt mit den Sprechern Martin Psurek und Oliver Kroh zu den dynamischsten GG/BO-Sektionen.
Die GG/BO, die sich auf die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes bezieht, macht sich insbesondere für die Einbeziehung der inhaftierten Beschäftigten in die Sozialversicherungssysteme und den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn stark. Die GG/BO orientiert sich an den Leitlinien der Solidarität, Autonomie, Emanzipation und Sozialreform. In Etappen soll die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern erzielt werden (Versammlungsfreiheit, Tariffähigkeit, grundgesetzlich gedeckte Arbeitskampfmaßnahmen).
Dieses selbstorganisierte basisgewerkschaftliche Engagement in der JVA Landsberg/L. wird nun seit Wochen durch die JVA um deren Leiterin Monika Groß systematisch torpediert. Die JVA-Leitung fährt das gesamte Programm auf, was vom Anhalten der Gewerkschaftspost über die obligatorische Postzensur bis zu regelmäßigen so genannten Haftraumkontrollen bei aktiven inhaftierten Gewerkschaftern der GG/BO reicht. „Das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Koalitionsfreiheit, was die Gründung von sowie die Mitgliedschaft und Aktivität in Gewerkschaften vorsieht, wird durch diese Schikanen seitens der Anstaltsoffiziellen vorsätzlich unterlaufen", so der Sprecher der GG/BO, Oliver Rast.
Aktuell wird das publizistische Sprachrohr „outbreak" der GG/BO den inhaftierten Mitgliedern nicht ausgehändigt und damit vorenthalten. Wechselnde, fadenscheinige Begründungen für die Nichtaushändigung unserer Zeitschrift werden angeführt: mal haben Inhaftierte angeblich ihr Zeitungskontingent überschritten, mal läge keine explizite Bestellung der Inhaftierten vor.
Eine Zustellung der GG/BO-Zeitschrift „outbreak" sowie das Überreichen der Mitgliedsausweise erfolgen unsererseits automatisch, sobald sich inhaftierte Kolleg_innen für eine Mitgliedschaft in der GG/BO entscheiden.
Interessanterweise wurde den Inhaftierten die Auftaktnummer von „outbreak" einige Monate zuvor ohne Bestellung und trotz anderer laufender Zeitungsabos anstandslos ausgehändigt. „Die JVA-Leitung um Frau Groß hat sichtliche Mühe, für ihr willkürliches Vorgehen die passende Begründung zu finden", kommentiert Uli Kiel von der GG/BO. „Offenbar geht es ihr schlicht darum, zu verhindern, dass die Gefangenen die Publikation erhalten – egal welches ´Argument´ dafür herangezogen wird." Durch diese Maßnahme der JVA werden Gefangene de facto von Diskussions- und Meinungsbildungsprozessen ausgeschlossen und daran gehindert, am Organisationsgeschehen der GG/BO aktiv teilzuhaben. Das stellt einen massiven Eingriff in das Vereinsleben der Gewerkschaft hinter Gittern dar. Für Uli Kiel bedeutet das, dass es sich hierbei „um einen eindeutigen Fall von Union Busting handelt. Die JVA versucht, gewerkschaftliches Engagement bereits im Keim zu ersticken."
Ein Schreiben des GG/BO-Vorstands an Frau Groß vom 24. April des Jahres mit der Aufforderung, die mit einem Eigentumsvorbehalt versehene „outbreak"-Zeitschrift im Rahmen der Postausgabe an die Mitgliedschaft und andere Interessierte auszuhändigen, oder im Falle der Nichtaushändigung mit einer Begründung zurückzuschicken, blieb ohne Reaktion. Stattdessen verschwanden die Hefte in der anstaltseigenen Hauskammer, wo weder die Adressaten noch die Absender einen Zugriff auf die Exemplare haben. Die JVA verfügt somit eigenmächtig und widerrechtlich über fremdes Eigentum.
Die JVA-Leitung ist offensichtlich um keinen zynischen Einfall verlegen: nach Aussage von Besucher_innen von einsitzenden Angehörigen in Landsberg werden die „outbreak"-Ausgaben nur dann an den Absender zurückgesandt, wenn die Inhaftierten selbst für die Portokosten aufkommen würden.
Mit ihrem Verhalten sorgt die JVA-Spitze in Landsberg unter den Gefangenen merklich für Unruhe. Sie schafft nicht nur eine Atmosphäre der Verunsicherung und Einschüchterung, sondern sie dreht offenbar willentlich weiter an der Repressionsschraube.
Die GG/BO appelliert an die Bayerische Landesregierung, die im Landtag sitzenden Parteien und deren Vertreter_innen, diesen rechtswidrigen Willkürakten der JVA-Leitung ein Ende zu bereiten. Oliver Rast dazu: „Unsere Forderung ist klar: unverzügliche Aushändigung aller zurückgehaltenen und zukünftig versandten GG/BO-Materialien an unsere Mitglieder und Sympathisanten in der JVA Landsberg und in allen Knästen der Bundesrepublik!"
Gülaferit Ünsal ist heute seit 30 Tagen im Hungerstreik gegen Schikanen der Anstaltsleitung. Die politische Gefangene, die seit einem halben Jahr in der JVA Pankow eingesperrt ist, wehrt sich mit ihrem Hungerstreik gegen Schikanen der Anstaltsleitung und unsolidarischen Mitgefangenen. Sie wird von Mitgefangenen beschimpft und bedroht, außerdem werden ihr regelmäßig Tageszeitungen nicht ausgehändigt und die Zeitschrift Yürüyüs ganz vorenthalten, Post verzögert ausgegeben und ihr Briefe verspätet losgeschickt. Legale Büchersendungen werden ohne ihr Wissen an die Absender zurückgeschickt. Sie hat immer wieder gegen alle diese Schikanen protestiert, allerdings hat sich keine Verbesserung eingestellt. Da sie keinen anderen Weg gesehen hat gegen diese Zustände vorzugehen, ist sie am 6. April in den Hungerstreik getreten. Seitdem haben die Schikanen der Anstaltsleitung zugenommen. Ihr wurden an acht Tagen die Tageszeitungen Hürriyet, taz und junge welt nicht ausgehändigt.
Die Rote Hilfe e.V. OG Berlin fordert die sofortige Erfüllung sämtlicher Forderungen von Gülaferit Ünsal. Die Anstaltsleitung riskiert mit ihrer Blockade das Leben einer Gefangenen. Die Schikanen gegen sie müssen ein Ende haben!
Rote Hilfe e.V. OG Berlin