Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
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Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Pressemitteilung #11 vom 06.07.2017, 22:15 Uhr
Die „Welcome to Hell“-Demonstration am Abend des 6. Juli wurde von der Polizei noch am Startpunkt Fischmarkt massiv angegriffen und durch brutale Gewalt verhindert. Sowohl die Nachttanzdemo am Vorabend als auch die Auftaktkundgebung der „Welcome to Hell“-Demo waren zuvor ohne Zwischenfälle verlaufen. Als die Demonstration um 19 Uhr beginnen sollte, stürmten die Schläger*innen der Polizei in die Menschenmenge. Die Polizei eskalierte die Situation, indem sie mit Schlagstöcken und Fäusten auf die Anwesenden einprügelte und sie mit Pfefferspray und Wasserwerfern angriff. Augenscheinlich wurden dutzende Demonstrant*innen dabei verletzt, einige davon schwer. Dem G20-Ermittlungsausschuss wurden bis 21:30 Uhr über 50 Festnahmen gemeldet.
Mitgliedschaft in bürgerrechtlichem Anwältinnen- und Anwälteverein als "Gefahr"?
Noch Anfang des Jahres forderten Politiker der großen Koalition in Berlin die strafrechtliche Verfolgung von sogenannten „Fake-News“. Jetzt scheint es, als würde die Hamburger Polizei sich dieses Mittels bedienen, um im Vorfeld der Demonstration gegen den G 20-Gipfel „Welcome to Hell“ Stimmung zu machen. Schon vor Wochen wurde eine Zahl von 4.000 „Gewaltbereiten“ in den Ring geworfen. Die Zahl stieg in den letzten zwei Wochen sprunghaft über 8.000 bis auf 10.000 an. Außer dem Hinweis auf angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gibt es nichts, was diese Angaben glaubhaft machen könnte.
Unmittelbar vor Beginn der Demonstration präsentiert Kriminaldirektor Jan Hieber ein Waffenarsenal und eine Streugutkiste als angeblichen Beweis für aus Berlin anreisende Gewalttäter. Was diese „Funde“ tatsächlich mit einer in Hamburg stattfindenden Demonstration zu tun haben könnten, bleibt völlig unklar. Gleichwohl orakelt Polizeipräsident Meyer, Mittel dieser Art würden bei der „Welcome to Hell“-Demonstration zum Einsatz kommen und behauptet: „Wir müssen davon ausgehen, dass Polizisten bei diesem Einsatz brennen werden.“ Um es heiß zu machen, springt Polizeisprecher Timo Zill, dem heute mit den Worten bei: „Diese Autonomen haben deutlich gemacht, dass sie z. T. schwerste Straftaten begehen wollen.“
Pressemitteilung #10 vom 05.07.2017
Der Sonderzug zu den Protesten gegen den G20-Gipfel verließ am 5. Juli mit vier Stunden Verspätung den Badischen Bahnhof in Basel. Von den 160 Personen, die zusteigen wollten, wurden 32 an der Reise nach Hamburg gehindert. Gegen 24 Personen wurden Ein- oder Ausreisesperren verhängt, acht Personen verpassten den Zug aufgrund der vorsätzlich verschleppten Vorkontrollen durch die schweizerische und deutsche Polizei.
Der Sonderzug ZuG20 sollte ursprünglich am 5. Juli um 14:27 von Basel via Kornwestheim bei Stuttgart, Heidelberg, Frankfurt am Main, Köln und Dortmund nach Hamburg fahren. Am Badischen Bahnhof in Basel war die Polizei mit einem Großaufgebot präsent und kontrollierte über fünf Stunden die Reisenden. Die Abfahrt verzögerte sich aufgrund dieser Schikanen erheblich, so dass der Zug erst um 18:20 Uhr abfahren konnte.
Pressemitteilung #9 vom 05.07.2017
Das Camp im Elbpark Entenwerder wurde am 4. Juli nach andauernder Drangsalierung durch die Polizei von den Aktivist*innen zugunsten von dezentralen Camps aufgegeben. Am 5. Juli hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg nun entschieden, dass zwar nicht die beantragten 1.500 Zelte, aber „zusätzlich [...] zu den bisher genehmigten Veranstaltungszelten bis zu 300 Schlafzelte für jeweils maximal 2-3 Personen auf der bisher zugewiesenen Fläche aufgestellt und Waschangelegenheiten sowie eine Küche zur Selbstversorgung errichtet werden“ dürfen.
In der Stadt bauten Gipfelgegner*innen an verschiedenen Plätzen spontane Camps auf – sowohl auf privatem als auch auf kirchlichem und öffentlichem Grund. Die Schikanen der Polizei gegen Camper*innen halten jedoch an. So wurde am Abend des 4. Juli das Camp im Emil-Wendt-Park (Gählerpark) mittels Pfefferspray-Einsatz geräumt. Anschließend bildete sich eine Spontandemonstration, die wiederum von der Polizei gestoppt wurde.
Pressemitteilung #8 vom 04.07.2017
Nach den Razzien in Hamburg und Rostock und den deutschlandweiten Gefährder*innenansprachen hat die Polizei nun auf Twitter ein Propaganda-Video veröffentlicht. Darin versucht die Polizei, die bei der Hausdurchsuchung in Rostock gefundenen Gegenstände in einen Zusammenhang mit Protesten gegen den bevorstehenden G20-Gipfel zu setzen. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer unterstellt den Betroffenen der Razzia, ohne konkrete Hinweise vorzulegen, die Planung schwerer Straftaten, wenn er behauptet, dass die beschlagnahmten Gegenstände „zum militanten Protest gehören“ und mutmaßt, dass sie für „Gewalttaten […] eingesetzt werden können – respektive sollten“.
In der vergangenen Woche wurde Orhan Deniz Batasul in einem Dortmunder Park überfallen. Zwei Angreifer überwältigten den Aktivisten der Jugendorganisation Dev-Genc (Revolutionäre Jugend) und bedrohten ihn. In türkischer Sprache wurde von ihm gefordert, Informationen über seinen Verband preiszugeben sowie seine politische Aktivität einzustellen, anderenfalls würde es ihm schlecht ergehen. Nachdem er sich zur Wehr setzte, verletzten die Angreifenden ihn mit einem Messer und ließen von ihm ab.
Es kann nur darüber spekuliert werden, ob es sich bei dem Angriff um organisierte Faschisten oder Mitarbeiter eines Geheimdienstes handelte. Es ist bekannt, dass mit Duldung der Bundesregierung mehrere tausend Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes (MIT) in Deutschland aktiv sind.
Pressemitteilung #7 vom 03.07.2017
In Hamburg versuchen Polizei und Verfassungsschutz Linke mit einer Politik der Abschreckung vom Protest gegen den G20-Gipfel abzuhalten. Die Mittel reichen von „Gefährderansprachen“, öffentlicher Diffamierung von Einzelpersonen über die Behinderung und Zerstörung von Campinfrastruktur bis hin zu Razzien und Präventivhaft. Durch Presseveröffentlichungen wurde bekannt, dass diese Abschreckungspolitik vom „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums“ in Köln beschlossen wurde. „Gefährderansprachen“, also offensive Einschüchterungsversuche durch die Polizei, gab es in den letzten Tagen mindestens in Hamburg, Rostock, Dresden, Leipzig, Burg und Saarbrücken. In Burg drohte die Polizei Aktivist*innen mit Haft, falls diese in Hamburg auffällig werden sollten.
In Rostock wurde sogar eine Person nach einer präventiven Razzia zur „Gefahrenabwehr“ bis nach dem Ende des Gipfels nach Polizeirecht in Unterbindungsgewahrsam genommen. Die Razzia fand auf Betreiben und unter Anwesenheit des Hamburger LKA am Abend des 1. Juli statt. Sie richtete sich gegen zwei Linke, denen vorgeworfen wird, möglicherweise Straftaten während des Gipfels zu begehen. Die Staatsanwaltschaft prüft laut einer Pressemitteilung der Polizei sogar ein Verfahren nach dem Gesinnungsparagraphen 129 StGB. Die Renaissance erfolgreicher Gipfelproteste in Hamburg soll unter allen Umständen verhindert werden.
In der Vergangenheit sollen u.a. bei früheren Großdemonstrationen in Hamburg, anlässlich derer es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen war, Angehörige der Polizeieinsatzkräfte in Krankenhäusern um Auskunft von Namen verletzter Personen ersucht haben. Dem Anwaltlichen Notdienst zum G 20 (AND) wurden entsprechende Befürchtungen zugetragen.
Der AND geht zunächst grundsätzlich davon aus, dass die Hamburger Polizei sowie die in Amtshilfe tätigen auswärtigen Polizeieinsatzkräfte die ärztliche Schweigepflicht sowie das Zeugnisverweigerungsrecht von ÄrztInnen respektieren und erforderliche Heilbehandlung von verletzten VersammlungsteilnehmerInnen nicht beeinträchtigen werden.
ÄrztInnen sowie das weitere mit der Behandlung befasste Klinikpersonal unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als auch des Bundesgerichtshofs (BGH) unterliegen bereits die Identität und die Tatsache einer medizinischen Behandlung der ärztlichen Geheimhaltungspflicht sowie dem Zeugnisverweigerungsrecht:
Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, muss und darf erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine gesundheitliche Verfassung erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis Unberufener gelangt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. März 1972 – 2 BvR 28/71 –, BVerfGE 32, 373-387, Rn. 24).
Entgegen aller vorherigen Absprachen: Justizsenator Till Steffen bricht sein Wort! Der Anwaltliche Notdienst zum G20 (AND) fordert, dass die Hamburger Justiz ihre Zusicherungen und vor allem Rechtsstaatsgarantien einhält!
Während der Vorbereitung des Anwaltlichen Notdienstes auf den G 20-Gipfel waren gemeinsam mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Gespräche mit Justizsenator Till Steffen (GRÜNE) und dem Präsidium des Amtsgerichts Hamburg-Mitte geführt worden. Hierbei wurde dem AND der freie Zugang zur Nebenstelle des Amtsgerichts (Neuland) zugesichert. Nun gelten diese Absprachen offenbar nicht mehr.
Den Rechtsanwälten Ralph Monneck (Berlin) und Dirk Audörsch (Oldeswort) ist heute Abend der Zugang zum Gericht und den Arbeitsräumen zunächst verweigert worden.
Am 21.06.2017 wurde eine Person vormittags im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel gegen 11:30 Uhr eine Straße von der Haustür entfernt abgepasst und von einem Verfassungsschützer angesprochen. Der Verfassungsschützer versuchte durch Vortäuschen einer Bekanntschaft Vertrauen aufzubauen. Er hat die Person mit Namen angesprochen, und bestand darauf, dass er die Person aufgrund von Betätigung im "PKK-Kontext" kenne. Dann stellte er sich als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vor und zeigte seinen Dienstausweis, auf dem der Name "Mirko Pajic" stand.