Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
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Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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In den letzten Tagen gab die Justizpressestelle am Oberlandesgericht München bekannt, dass der Prozess gegen den Hauptangeklagten Müslüm Elma und neun weitere Aktivist*innen um einen Tag verschoben wurde. Die Verhandlung wird trotz Pandemie weitergeführt, obwohl bekannt ist, dass mindestens Müslüm Elma einer Risiko-Gruppe angehört. Die zehn Angeklagten und ihre Anwält*innen müssen trotz der Gesundheitsgefahren an den Gerichtsterminen teilnehmen.
Müslüm Elma befindet sich mittlerweile seit 5 Jahren in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen neun Mitangeklagte konnten nach und nach aufgrund von Protesten und nach vielen Prozesstagen außer Kraft gesetzt werden; seither müssen sie immer zu den Verhandlungsterminen anreisen.
Die Angeklagten wurden am 15. April 2015 bei Razzien in Deutschland, Griechenland, der Schweiz und Frankreich festgenommen. Am 17. Juni 2016 startete das Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht München. Gestützt auf die Paragraphen 129 a und b des deutschen Strafgesetzbuches wird ihnen Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) zur Last gelegt. Noch grotesker wird dieses Paradebeispiel der Gesinnungsjustiz dadurch, dass die TKP/ML in der BRD nicht verboten ist.
Ein Beitrag der Roten Hilfe Stuttgart
31. Dezember 2019: China wandte sich zum ersten Mal an die Weltgesundheitsorganisation und schilderte Fälle einer unbekannten Lungenentzündung. Mittlerweile wurde Covid-19 zur Pandemie erklärt.
13. März 2020: Versammlungen in der Öffentlichkeit sind verboten, erste (Groß-)Veranstaltungen werden abgesagt. Kulturbetriebe müssen schließen.
Seit dem 17. März: bundesweit sind Schulen und Kindergärten geschlossen. Ab dem 20. März müssen Restaurants und sämtliche Geschäfte des Einzelhandels schließen.
22. März 2020: die Bundesregierung erlässt eine umfassende Kontaktsperre für die deutsche Bevölkerung. Zunächst waren diese Maßnahmen bis zum 19. April geplant.
Dies war die erste Welle von Einschränkungen unserer Grund- und Freiheitsrechte und wie es weitergeht ist nicht abzuschätzen. Eine Verlängerung dieser Maßnahmen über das geplante Datum hinaus ist mehr als realistisch und was nach Corona von den Maßnahmen übrigbleiben wird, gibt genügend Gründe zur Besorgnis.
Die Grundlage für oben genannte Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz. Dieses Gesetz wurde zuletzt 2001 überarbeitet. Es dient dazu, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen zu erkennen und ihre Weiterverbreitung einzudämmen bzw. zu verhindern. Menschen, die in den plötzlich so bejubelten „systemrelevanten Berufen“ arbeiten ist dies bekannt; sie müssen sich regelmäßig zur Ausführung ihrer pflegerischen Tätigkeiten belehren lassen. Soweit so sinnvoll. Betrachten wir jedoch das Gesundheitswesen etwas genauer, sehen wir Unterversorgung, fehlende Fachkräfte, miserable Arbeitsbedingungen, schlechte Bezahlung etc. Die neoliberale Profitorientierung des Gesundheitssystems der vergangenen Jahre zeigt, wie geringschätzig, in keinster Weise systemrelevant die komplette Gesundheitsversorgung vor Corona gesehen wurde.
Müslüm Elma befindet sich seit 5 Jahren in Untersuchungshaft. Obwohl die Haftbefehle seiner 9 Freund*innen, die zusammen mit Elma verhaftet wurden, außer Vollzug gesetzt wurden, befindet sich Elma immer noch im Münchner Gefängnis. Die Corona-Epidemie, die die ganze Weltbevölkerung betrifft und täglich zu tausenden Toten führt, stößt besonders auf die Risikogruppen zu. Obwohl Müslüm Elma zu diesen Risikogruppen gehört, wird er immer noch in Haft gehalten. Dies ist der Ansatz des feindlichen Gesetzes des Gerichtsausschusses.
Müslüm Elma und neun weitere Freund*innen wurden am 15. April 2015 bei einer Operation, die in Deutschland, Griechenland, der Schweiz und Frankreich durchgeführt wurde, festgenommen. Am 17. Juni 2016 begann das gegen die zehn Revolutionär*innen gerichtete Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht München. Gestützt auf die Paragraphen 129 a und b des deutschen Strafgesetzbuches wird ihnen Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch zur Last gelegt.
Press release by The Committee for the Defence and Release of Dr. GN Saibaba
In the face of an imminent threat to his life exacerbated by the COVID-19 virus Over the last six years, the health of Dr. G. N. Saibaba, incarcerated in Nagpur Central Jail, has deteriorated alarmingly. Prof. Saibaba is a teacher of English at the University of Delhi and is a human rights activist. Due to post-polio residual paralysis of his lower limbs, he is over ninety percent physically disabled and wheelchair bound. Since incarceration, he has developed severe additional ailments that have resulted in irreparable loss to his health.
On May 9^th 2014, he was abducted from Delhi by the Maharashtra Police and charged under several sections of the Unlawful Activities (Prevention) Act (UAPA). None of the electronic documents supposedly seized from G.N. Saibaba’s house were displayed in the court or tested through any witness or made part of the course of evidence. These electronic documents were directly brought only as part of 313 statement, and not the main course of evidence. The judge rejected all Supreme Court judgments regarding bringing these documents which were not part of the course of evidence as part of 313. These documents used were not a part of the trial.
Gadchiroli Sessions court gave life imprisonment on March 7^th 2017 to Dr. GN Saibaba along with five others. Excluding a brief reprieve in 2016, he has been kept in the solitary /anda/ cell of Nagpur Central Jail since arrest. With Indian jails filled beyond capacity and lacking in basic medical facilities, and with the COVID-19 pandemic sweeping across the country particularly affecting the aged and those with serious pre-existing medical conditions, Dr. G. N. Saibaba’s future looks exceedingly bleak.
Throughout his political life, Dr. G. N. Saibaba has been a vocal advocate for the rights of Adivasis, Dalits, Muslims and other oppressed communities. He has spoken against the state sponsored attack on people in Central India under Operation Green Hunt. He stood by his students and advocated for democratic principles and social justice within the university. He has never shied away from speaking his mind and has worked tirelessly to uphold the spirit of democracy. While hospitals in Nagpur and jail authorities have stated that they lack of facilities needed to care for a person with such severe disabilities and ailments, he remains incarcerated, untreated and denied bail. Nonetheless, he retains the spirit of struggle, even when dehumanised by the lack of medical facilities and denied the basic fundamental right of a life with dignity.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Klimakämpfe.
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Ausserdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Liebe Genoss*innen,
vielerorts gehen am 1. Mai trotz Corona-Pandemie viele Aktivist*innen auf die Straße – und das ist gut so!
Denn trotz Corona, notwendigem Infektionsschutz und Abständen bleibt der 1. Mai unser Tag. Heute ist der Tag der Werktätigen und Lohnabhängigen, der Unterdrückten und um Befreiung Kämpfenden auf der ganzen Welt.
Die Forderungen sind vielfältig und unterschiedlich, doch sie haben gemeinsam, dass wir alle für eine solidarische Gesellschaft ohne Ausbeutung streiten.
Das Recht, unsere Forderungen laut und öffentlich zu artikulieren, müssen wir in diesen Tagen politisch und juristisch verteidigen. Die Pandemie darf kein Vorwand für die Abschaffung von Grundrechten sein.Wir alle haben gesehen, wie in mehreren Städten in den letzten Wochen linke Demonstrationen trotz der freiwilligen Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen auseinander geprügelt und aufgelöst wurden und es zu Festnahmen kam.
Mit dem Verweis auf Landesverordnungen wurden alle möglichen Repressalien gerechtfertigt und durchgesetzt.
Es war notwendig, dagegen zu klagen und wird es auch wahrscheinlich noch eine Weile bleiben. Die aktuelle Rechtspraxis ist alles andere als einheitlich und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Aber es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass Repressionsbehörden schauen, wie weit sie gehen können, bevor sich Widerstand regt. Sicher werden einige versuchen, die Gunst der Stunde zu nutzen, um das Versammlungsrecht zu schleifen.
Das dürfen wir nicht hinnehmen!
Es gibt bereits Teilerfolge. In mehreren Orten sind Behörden einsichtig, in anderen wurden Genehmigungen vor Gericht durchgesetzt. Und sicher werden wir erleben, dass einige der aktuellen Maßnahmen im Nachhinein von den Verwaltungsgerichten als rechtswidrig erklärt werden.
Aber das ist kein Selbstläufer und es gibt keine Garantie darauf, dass das Versammlungsrecht und die politischen Grundrechte nach der Pandemie nicht erheblichen Schaden nehmen.
Deswegen sollten wir spätestens jetzt damit beginnen, uns zu wehren!
Angesichts der Krise verschärft sich die Arbeits- und Lebenssituation für Millionen von Menschen.
Man kann niemandem verbieten, für den Erhalt der Arbeitsplätze, höhere Löhne, die Anhebung der Rente und der Hartz IV Sätze und eine grundsätzliche Alternative zum kapitalistischen System der Ausbeutung zu demonstrieren. Ebenso muss es möglich sein, gegen rechte Hetze und für humanitäre Hilfe für Geflüchtete zu demonstrieren, ohne von der Straße geprügelt zu werden. Und wir fordern das Recht, für die Freilassung aller politischen Gefangenen weltweit auf die Straße gehen zu können! Das werden wir uns auch nicht nehmen lassen, so oder so.
Linke Proteste haben immer allen Verboten zum Trotz ihren Ausdruck gefunden und das werden sie auch in dieser gesellschaftlichen Situation, in der eine sichtbare linke Opposition so notwendig ist.
- Es lebe der 1. Mai!
- Freiheit für alle politischen Gefangenen!
- Solidarität ist unsere stärkste Waffe!
- Schafft Rote Hilfe!
Wir dokumentieren einen Aufruf der Movimiento Nacional Carcelario:
Die dramatische Situation in den kolumbianischen Gefängnissen angesichts der Covid-19-Pandemie gefährdet das Leben der Gefangenen. Trotz zweier bestätigter Todesfälle von Internierten innerhalb der Gefängnisse und mehrerer Berichte über Gefängnisse mit möglicherweise mehr als 100 an Corona erkranken Menschen ohne medizinische Versorgung, hat die Regierung bisher keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen.
In den kolumbianischen Gefängnissen gibt es eine Überbelegung von 54 Prozent,
Gewerkschaftsmitglieder, Verurteilte wegen aller Arten von Verbrechen und politische Gefangene werden zusammen eingesperrt, in mehreren Hochsicherheitsgefängnissen haben sie keinen Zugang zu Tageslicht, der Zugang zu Trinkwasser ist sehr begrenzt, das Gesundheitswesen ist ineffizient – es nur zwei Pflegekräfte pro 9000 Gefangene und Ärzte haben nur von Montag bis Freitag Zugang und verfügen nicht über genug Medikamente für die gesamte Gefängnispopulation. Das Nationale Institut für Strafvollzug und Gefängnisse (INPEC) gibt nur drei persönliche Hygienesets pro Jahr an jede Person aus, die lediglich eine Seife enthalten. Diese Aspekte sind Teil der Auslöser für wiederholte Proteste und Hilferufe auch an die internationale Gemeinschaft aus den kolumbianischen Gefängnissen.
Mit dem Verweis auf die Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden in den vergangenen Tagen mehrere Demonstrationen und Proteste verboten oder von der Polizei zerschlagen. Obwohl die Teilnehmenden die Abstandsregeln einhielten und darüber hinaus Schutzmaßnahmen wie Masken oder Größenbeschränkungen der Versammlungen einplanten, wird vielerorts jeder Protest unterbunden: In Berlin und Hamburg entschieden Verwaltungsgerichte in Eilentscheidungen gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, in Frankfurt wurde eine mit peniblem Abstand von zwei Metern durchgeführte Menschenkette von der Polizei gewaltsam zerschlagen und auch andernorts unterbinden Polizei, Ordnungsbehörden und Verwaltungsgerichte öffentliche Meinungsäußerungen.
Sogar Einzelpersonen mit Schildern oder Protestplakate werden von der Polizei entfernt.
Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. ist erschüttert über die aktuell praktizierte Verbotspraxis: „Wir erleben, dass Grundrechte nicht nur eingeschränkt, sondern gänzlich abgeschafft werden.Es muss möglich sein für Geflüchtete oder gegen Rechts auf die Straße zu gehen. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sind notwendig und wir sehen, wie Aktivist*innen ihre Protestformen daran anpassen. Es ist nicht erklärbar, warum zwei Personen mit einem Schild oder Transparent eine größere Infektionsgefahr aufweisen sollen als ohne.“
„Die mit heißer Nadel gestrickten Landesverordnungen zum Infektionsschutz sind ein Flickenteppich und schießen mit einem gänzlichen Versammlungsverbot weit über das Ziel hinaus. Die Veranstalter*innen selbst beschränken ihre Versammlungen zum Schutz der Allgemeinheit und zum Schutz der Grundrechte wären Auflagen der Versammlungsbehörden in der aktuellen Situation ausreichend und verhältnismäßig. Wir werden erleben, dass viele der aktuellen Maßnahmen im Nachhinein wieder von den Verwaltungsgerichten als rechtswidrig erklärt werden. Leider ist das noch nicht Praxis in den Eilverfahren. Die Corona-Pandemie darf kein Vorwand für die Abschaffung von Grundrechten sein.“, so Anja Sommerfeld.
Nach 288 Tagen im Hungerstreik ist die Sängerin und linke Aktivistin Helin Bölek gestorben.
Mit ihrem Hungerstreik protestierte sie gegen die Verhaftungen von Band Mitgliedern der populären linken Musikgruppe Grup Yorum, der sie angehörte. Seit Jahren ist das Kulturzentrum der Band Ziel von staatlichen Angriffen, ihre Auftritte sind verboten.
Auch in der BRD werden die Konzerte seit Jahren von den Repressionsorganen behindert oder wie zuletzt in Köln polizeilich untersagt, weil der Gruppe vorgeworfen wird, der Revolutionären Volksbefreiungspartei – Front (DHKP-C) anzugehören.
Die Formation besteht bereits seit über 30 Jahren. In ihren Lieder in verschiedenen Sprachen ergreift Grup Yorum Partei für die Unterdrückten und kämpfenden linken sozialen Bewegungen.
„Wir sind traurig und wütend über den Tod von Helin Bölek und sprechen den Angehörigen, Freund*innen und Genoss*innen unser Mitgefühl aus. Es ist schwer zu begreifen, wie eine junge Genossin im Hungerstreik ihr Leben opfert, um auf die zutiefst repressive Situation in der Türkei aufmerksam zu machen. Dies ist Ausdruck der Unterdrückung aller kritischen Stimmen in der derzeitigen Türkei unter dem Erdogan-Regime. Die Kriminalisierung von Grup Yorum muss endlich ein Ende haben, sowohl in der Türkei, als auch in Deutschland.
Wir fordern die Erfüllung ihrer Forderungen, auch um weitere Todesopfer der weiter im Hungerstreik befindlichen Aktivist*innen zu verhindern und solidarisieren uns mit der Kampagne ‚Lieder kennen keine Verbote‘, mit der Bandmitglieder im Exil hierzulande für ihr Recht auf Kunstfreiheit streiten.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft setzt die Verfolgung der Demonstrant*innen, die 2017 bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in der Hamburger Straße Rondenbarg von einem brutalen Polizeiangriff betroffen waren, ungehemmt fort.
Nachdem im Herbst 2019 die erste Anklageschrift an 19 Aktivist*innen verschickt wurde, die in einem Massenprozess vor dem Jugendgericht abgeurteilt werden sollen, folgten seither im Abstand weniger Wochen weitere Anklagen. In den vergangenen Tagen erhielten erneut acht Genoss*innen Post, so dass die Zahl der Angeklagten in den nun sieben bekannten Verfahren auf 77 angestiegen ist.