Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Nach Informationen des sächsischen Innenministeriums wurde in der Nacht
von 25.03. zum 26.03.2015 ein Angriff mit stumpfem Gegenständen und
Farbbeuteln auf die Landeszentrale für politische Bildung verübt. In der
gleichen Nacht erfolgte eine wohl „routinemässige" Fahrradkontrolle in
einem anderen Stadtteil Dresdens.
Zur Sache.
Der Betroffene wurde gegen etwa 2:40 Uhr von einer Polizeistreife
aufgegriffen, welche ihn nach der Kontrolle der Fahrradrahmennummer und
seiner Taschen ohne weiteres gehen ließ. Am nächsten Tag gegen 15 Uhr
tauchten drei Beamte – nach Eigenaussage – des Landeskriminalamts in der
Wohnung des Betroffenen auf. Nach dem vorzeigen des
Durchsuchungsbeschluss verschafften sich die Beamten Zugang zur Wohnung
und begannen mit einer mehrstündigen Durchsuchung. Besonderes
interessiert zeigten sich die Polizist*innen, an Plakaten und Postkarten
mit vermeintlichem 'linkspolitischem' Hintergrund.
Göttingen, 23.04.2015
Am 15. und 18. April wurden in Deutschland, Frankreich, Griechenland und der Schweiz Mitglieder der linken MigrantInnenorganisation ATIK (Könföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa) von Sondereinheiten der Polizei festgenommen.
Ihnen wird vorgeworfen, der TKP/ML (Türkische Kommunistische Partei / Marxistisch-Leninistisch) anzugehören.
Den sieben in Deutschland inhaftierten ATIK Mitgliedern droht eine Anklage nach dem Gesinnungsparagraphen 129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung), eine Auslieferung der weiteren vier AktivistInnen nach Deutschland steht zu befürchten.
Wir dokumentieren eine Erklärung der internationalen Kampagne "Free Otegi, free them all"
Vor fünf Jahren begann die baskische Unabhängigkeitsbewegung eine beispiellose und weitreichende Diskussion. Das Ergebnis war ein eindeutiges Bekenntnis, Selbstbestimmung für das Baskenland mit ausschließlich friedlichen und demokratischen Mitteln zu erreichen. Die Bewegung lehnte Gewalt ab und verpflichtete sich, den langen und gewalttätigen Konflikt durch Dialog zu lösen.
Im Oktober 2011 antwortete ETA auf einen Appell der Internationalen Friedenskonferenz von Aiete durch die Beendigung ihrer 50-jährigen bewaffneten Aktivität und öffnete sich einem Dialogprozess. Der Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu nannte Arnaldo Otegi, den ehemaligen Sprecher von Batasuna und aktuellen Generalsekretär der politischen Partei Sortu, „den Initiator des Friedensprozesses". Otegi war der Erste, der in der Unabhängigkeitsbewegung darum kämpfte, Argumente und die Kraft des Wortes als einzige Methoden zur Überwindung des Konflikts einzusetzen.
Die Rote Hilfe e. V. ist in großer Sorge um das Leben des US-amerikanischen politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal. Seit mehr als dreißig Jahren ist der kritische Journalist und ehemalige Black-Panther-Aktivist in Pennsylvania (USA) wegen angeblichen Polizistenmordes inhaftiert und zum Tode verurteilt. Sein grotesker Gerichtsprozess wurde weltweit zum Symbol für die rassistische Klassenjustiz in den USA, für den Umgang der amerikanischen Justiz mit radikalen Oppositionellen, aber auch für den globalen Kampf gegen die Todesstrafe. Unter dem Eindruck der wachsenden weltweiten Bewegung für die Freilassung Mumias wurde sein Urteil im Jahr 2011 endgültig in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt.
Der Gesundheitszustands Abu-Jamals, der mehr als 30 Jahre in strenger Einzelhaft in der Todeszelle verbringen musste, gipfelte nach mangelhafter ärztlicher Versorgung nun in einem lebensbedrohlichen diabetischen Schock, der von den behandelnden Ärzten im Gefängniskrankenhaus angeblich nicht erkannt worden war. Sein lebensbedrohlicher Zustand führte am 30.04. zu seiner Verlegung auf die Intensivstation eines Krankenhauses. Schon nach zwei Tagen wurde der gerade erst wieder zu Bewusstsein Gekommene allerdings in eben das Gefängniskrankenhaus zurück verlegt, das für seinen Zustand verantwortlich ist. Seine Angehörigen, die nach vehementen öffentlichen Protesten zu ihm gelassen wurden, berichten, dass Mumia, der nur mit schwacher Stimme reden konnte, mit Handschellen an sein Krankenbett gefesselt war und einen denkbar geschwächten Eindruck machte.
Wir dokumentieren einen Aufruf der Grünen Jugend Göttingen und bedanken uns für die konkrete Solidarität:
Die GRÜNE JUGEND Göttingen ruft anlässlich des 18. Märzes, dem Internationalen Tag der politischen Gefangenen, auch dieses Jahr wieder zum Eintritt in die "Rote Hilfe e.V." auf.
Als Organisiation, welche sich innerhalb der Linken strömungsübergreifend und parteilos für Solidarität und gegen staatliche Repression einsetzt, ist die Rote Hilfe im Jahre 2015 wichtig wie eh und je! Mit bundesweit über 6000 Mitgliedern ist sie die wichtigste Akteurin wenn es darum geht, die politische Dimension eines Prozesses öffentlich zu machen, große Solidaritätskampagnen zu starten und die Betroffenen finanziell und juristisch zu unterstützen.
Göttingen, den 16.03.2015
Am Morgen des 13. März gegen 6:30 Uhr durchsuchten Beamte des Kommissariat
43 der Kriminalpolizei zeitgleich eine Privatwohnung und eine Geschäftsadresse in München. Über 2,5 Stunden wurden nicht nur das vom Beschuldigten bewohnte Zimmer und die Gemeinschaftsräume und jedes einzelne Blatt Papier auf einen vermeintlichen Bezug zur FDJ geprüft, sondern widerrechtlich und ohne Beschluss auch ein zweites, von einer unbeteiligten Person bewohntes Zimmer.
Beschlagnahmt wurden ein Laptop, ein Handy, SD-Karten, diverse Zeitschriften, Flugblätter, Aufkleber und andere Materialien, die laut Beschluss „Aufschluss darüber geben [sollen], wer am 10.12., 16.12. und 17.12. Flugblätter mit dem Emblem der Freien Deutschen Jugend an Münchner
Schulen verteilt hat".
Wir dokumentieren eine Presseerklärung des Arbeitskreises Spitzelklage Heidelberg:
Seit Sommer 2011 klagen sieben Betroffene des Heidelberger
Spitzeleinsatzes gegen diese polizeiliche Überwachungs- und
Kriminalisierungsmaßnahme. Das baden-württembergische Innenministerium
ließ damals prompt die relevanten Unterlagen "sperren", so dass nur
Bruchteile der Akten in stark zensierter Form für die Kläger*innen
zugänglich waren und somit weitere juristische Schritte zur Freigabe der
behördlichen Materialien eingeleitet werden mussten. Im Februar 2015
wurden nun die Schwärzungen etwas reduziert und einige weitere
Abschnitte aus den Akten freigegeben.
Wir dokumentieren eine Pressemitteilung der GG/BO
Appell zur aktiven Gewerkschaftssolidarität inhaftierter und nicht inhaftierter Kolleg_innen.
Berlin, 24. Februar 2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Es gehört zur Leitlinie der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), dass sie sich gegen Angriffe seitens der JVA-Leitungen und Justizbehörden politisch und juristisch zur Wehr setzt.
Seit unserer Gründung als so genannter nicht rechtsfähiger Verein nach §§ 21 i.V.m. mit 54 BGB im Mai 2014 haben verschiedene JVA-Leitungen den Versuch unternommen, unsere legitime Tätigkeit als gewerkschaftliche Selbstorganisierung von Inhaftierten u. a. durch Zellenrazzien, das Anhalten und Nicht-Aushändigen von GG/BO-Post sowie Einschüchterungen von potentiellen GG/BO-Mitgliedern zu blockieren. Gegen jede dieser Schikanen haben wir einen politisch-öffentlichen Gegendruck erzeugt und Verfahren vor Strafvollstreckungskammern der Landgerichte angestrengt, um die Unzulässigkeit solcher Einschränkungen unseres gewerkschaftspolitischen Engagements hinter Gittern feststellen zu lassen.
Unsere Verankerung und weitere Ausdehnung als GG/BO ließ sich durch dieses behördliche Vorgehen nicht verhindern. Im Gegenteil: Mit mehr als 420 Mitgliedern in etwa 40 Knästen dieser Republik zeigt der Trend unverkennbar weiter nach oben.
Die JVA Tegel ist jetzt dazu übergegangen, unseren Rechtssekretär, Mehmet Aykol, direkt ins Visier zu nehmen. Aykol stand kurz davor, nach über 18 Jahren Haft selbstständige Lockerungen zu erhalten, da sein bisheriger Lockerungsverlauf seit 2011 ohne jede Beanstandung war. Nun wird er vor die Wahl gestellt, entweder seine durch das Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 (Koalitionsfreiheit) gedeckte Aktivität als Bundesvorstandsmitglied der GG/BO niederzulegen oder aber seine bis dato gewährten Vollzugslockerungen einzubüßen. Darüber hinaus wird dem Kollegen Aykol in der aktuellen - von Aykols Sozialarbeiter Herrn Rodowski - verfassten Vollzugsplanfortschreibung faktisch mitgeteilt, dass eine weitere GG/BO-Aktivität eine zeitlich undefinierte Verwahrung hinter den Knastmauern bedeuten würde.