Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die Stadt Mannheim hat die von einem regionalen Bündnis organisierte Demonstration „Staatsterrorismus stoppen! Weg mit dem Verbot der PKK!“ verboten, die für Samstag, den 8. April 2017 angemeldet worden war. Diese komplette Aushebelung elementarer Grundrechte stellt eine weitere Gefälligkeitsgeste gegenüber dem autoritären türkischen AKP-Regime dar.
Dabei handelt es sich um das erste Demonstrationsverbot seit dem Inkrafttreten des neuen Erlasses des Innenministeriums, mit dem am 2. März 2017 eine große Anzahl von Symbolen kurdischer Organisationen verboten worden war, darunter die von zivilgesellschaftlichen Kräften wie Frauen-, Jugend- und Studierendenverbänden. Ebenfalls strafbar ist das Zeigen von Bildern des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan – eine in der BRD einzigartige Maßnahme, dass das Abbild eines Menschen prinzipiell verboten und somit seine Person durch Gesetzesvorschriften dem kompletten Vergessen überantwortet wird.
Mit dem Erlass hat das Innenministerium die (möglichen) Straftaten bewusst produziert, so dass diese nun zur Grundlage weiterer Repressalien genutzt werden können: An diese verschärfte Rechtslage knüpft auch das jetzige Mannheimer Demonstrationsverbot an, indem auf die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Straftaten hingewiesen wird, die das Zeigen der neuerdings verbotenen Symbole und Fahnen darstellt.
Wir dokumentieren eine Erklärung von Ulla Jelpke (MdB DIE LINKE.) zum Verbot diverser Fahnen der kurdischen Bewegung
„Die Bundesregierung offenbart eine krude Logik um die Symbole legaler Organisationen wie der Widerstandskämpfer gegen den IS, YPG/YPJ, der kurdischen Partei PYD und der kurdischen Studierendenorganisation YXK zu verbieten. Sie behauptet diese Symbole würden von der verbotenen PKK genutzt um auf ihre Ziele hinzuweisen. Offensichtlich ist der Bundesregierung der Gedanke überhaupt nicht gekommen, dass die Träger solcher Fahnen sich mit den Zielen von YPG/YPJ dem Kampf gegen den IS-Terror und dem Aufbau eines demokratischen föderalen Syriens unter gleichberechtigtem Einschluss aller Volksgruppen und Glaubensgemeinschaften identifizieren könnten“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage zu Fahnenverboten durch das Bundesinnenministerium.
Rote Hilfe verurteilt Repression gegen soziale Bewegungen in Irland
Um gegen die Einführung einer Wassergebühr zu protestieren, hatten sich im November 2014 im Dubliner Vorort Jobstown Aktivist*innen und Anwohner*innen zusammengefunden. Gemeinsam blockierten sie den Wagen der damaligen Vize-Premierministerin Joan Burton durch eine Sitzblockade. Die etwa zweieinhalbstündige Aktion verlief absolut friedlich.
Dennoch wurde die Blockade Ausgangspunkt einer Hetzkampagne in den irischen Medien, die massiv gegen die Einwohner*innen von Jobstown mobilisierten. Den Beteiligten wurde Freiheitsberaubung vorgeworfen. Es kam zu Vergleichen mit dem Vorgehen des Islamischen Staats. Damit wurde ein friedlicher Protest zu einem gefährlichen Akt des Terrorismus stilisiert.
Doch damit nicht genug. Auch von staatlicher Seite wurden die Teilnehmer*innen teilweise hart bestraft. Mehrere Aktivist*innen wurden wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Gefordert wurden teils lebenslange Freiheitsstrafen. Im Oktober letzten Jahres gab es das erste Urteil gegen einen damals 15-Jährigen. Er wurde wegen Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Damit hat der irische Staat einen harten Präzedenzfall geschaffen und verdeutlicht, wie unliebsam ihm jede Form des Protests ist.
Bevor ich auf den Inhalt dieses Verfahrens zu sprechen komme, möchte ich etwas zur Verschleppung Abdullah Öcalans am 15. Februar 1999 von Kenia in die Türkei sagen. Seit 18 Jahren wird Abdullah Öcalan in Isolationshaft auf der Gefängnisinsel Imrali festgehalten. In dieser Zeit hat er das Modell der demokratischen Autonomie vorgelegt, das eine Lösung für alle bestehenden gesellschaftlichen Fragen umfasst. Mit seiner politischen Auffassung steht er für eine friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage.
In diesem Zusammenhang verurteile ich das Komplott vom 15. Februar 1999 und alle daran beteiligten internationalen Kräfte.
Was diesen Prozess betrifft, möchte ich zunächst betonen, dass die Anschuldigung des “Terrorismus” völlig realitätsfern ist. Den Hauptcharakter des Verfahrens bildet die kurdische Frage, die immer noch ein Problem darstellt, weil sie nicht gelöst wird. Der Grund dafür ist die geostrategische und geopolitische Position Kurdistans im Mittleren Osten. [...]
Wir dokumentieren einen Aufruf der Kampagne Tatort Kurdistan
Berxwedan Jiyane!
Kommt am 18.03. - dem Tag der politischen Gefangenen - um 10 Uhr an die Alte Oper in Frankfurt am Main!
Am 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen, feiern wir dieses Jahr gemeinsam das
Nêwroz-Fest in Frankfurt am Main. Nêwroz, das steht nicht nur für das Erwachen des
Frühlings welcher ein neues Jahr einläutet, es steht ebenso für die Erneuerung im Kreislauf des
Lebens und dem damit verbundenen Widerstand gegen alles was dieses Leben in seiner freien
Entfaltung bedroht.
Besonders in den Gefängnissen, von Newark bis Kairo, über Berlin bis Ankara und Amed, sind
Menschen dieser Bedrohung und Würdelosigkeit ausgesetzt. Immer brisanter wird die Situation für
aktive Kurd*innen und türkische Linke in Deutschland, angesichts der stetigen Repressionen durch die
Bundesbehörden. Das zuletzt erlassene Verbot von Symbolen des Verbands der Studierenden aus
Kurdistan, der kurdischen Jugend Cîwanên Azad, Frauenorganisationen und sogar der YPG/YPJ, ist
nur ein Resultat der andauernden Kooperation der BRD mit dem AKP-Regime. Eine Eskalation durch
das Bundesinnenministerium anlässlich zu Nêwroz ist Kalkül und beabsichtigt - im Rahmen
nationalstaatlicher Taktiererei wir die kurdische Freiheitsbewegung wieder einmal zur Zielscheibe.
Auch das bestehende PKK-Verbot in Verbindung mit dem §129 ermöglicht eine anhaltende und
praktizierte Verfolgung unliebsamer Aktivist*innen im Sinne Erdoğans. Der deutsche Staat packt an
beim faschistischen Staatsumbau des NATO-Partners und leistet seinen Beitrag zu den
Massenverhaftungen, Bombardierungen, Verfolgungen, Exekutionen und Berufsverboten der letzten
Monate. Viele Menschen müssen daher dieses lebensbejahende Fest in Folterkellern und hinter
Mauern verbringen. Auch ihnen ist der Ruf: "Widerstand bedeutet Leben!" gewidmet.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema "Ausnahmezustand - der 'Sonderfall' als Regel".
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
Pressemitteilung
Während in den Medien von einem tiefgreifenden Zerwürfnis des deutsch-türkischen Verhältnisses anlässlich der Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland die Rede ist, läuft die Zusammenarbeit hinter den Kulissen geschmiert wie immer. Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, erheblich ausgeweitet. Mit deutscher Akribie wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der kurdische Studierendenverband YXK. Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien – namentlich die Partei PYD und der Streitkräfteverband YPG - als „Auslandsableger“ der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese erweisen sich in Syrien zusammen mit verbündeten arabischen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität und werden in ihrem Kampf gegen den „Islamischen Staat“ auch von den USA unterstützt.
Die Erweiterung der Verbotsliste durch das BMI hat weitreichende Folgen für das innenpolitische Klima in Deutschland. Sie bedeutet einen direkten Angriff auf die politische Identität von etwa 800.000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden und hebelt grundgesetzlich geschützte Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weitgehend aus. Vermehrte Auseinandersetzungen mit der Polizei bei vom Verlauf her friedlichen Demonstrationen sind vorprogrammiert und politisch gewollt, um das Feindbild der angeblich gewaltbereiten Kurdinnen und Kurden aufrecht zu erhalten. Die Folgen werden weitere Hunderte von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen Artikel 20 Vereinsgesetz aufgrund des Zeigens verbotener Symbole sein.
Zum Tag der politischen Gefangenen, am 18. März, ist eine Sonderzeitung der Roten Hilfe erschienen. Themenschwerpunkt ist die Repression nach §§129b gegen linke Strukturen. Die Publikation wird unter Anderem der Tageszeitung neues deutschland (am 14.3.), der Wochenzeitung jungle World (am 16.3.), sowie der März-Ausgabe der analyse & kritik beigelegt. Selbstverständlich wird sie auch bei den Kundgebungen, Aktionen und Veranstaltungen zum 18. März verteilt und kann hier heruntergeladen werden.
Staatspräsident Erdogan bezeichnet WELT Korrespondenten als Agenten und wirft deutschen Behörden Terrorunterstützung vor
Bereits am 14. Februar wurde der Türkei-Korrespodent der Welt/N24 Gruppe, Deniz Yücel, in Istanbul nach einem Verhör in Gewahrsam genommen und befindet sich seit dem 28. Februar in Untersuchungshaft.
Ihm wird vorgeworfen, durch seine bloße Berichterstattung über die linke Gruppe „RedHack“, sowie ein Interview mit dem Co-Vorsitzenden der KCK (Union der Gemeinschaften Kurdistans), Cemil Bayik, „terroristische Propaganda“ und „Volksverhetzung“ betrieben zu haben.Der 42jährige deutsch-türkische Journalist ist der erste Korrespondent einer deutschen Zeitung, der in der Türkei verhaftet wurde.Kurz nach seiner Inhaftierung hatten zahlreiche Organisationen wie Reporter ohne Grenzen oder der Schriftstellerverband PEN die sofortige Freilassung Yücels gefordert und die Bundesregierung aufgerufen, sich ebenfalls für die Beendigung der Haft einzusetzen.
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage eines kurdischen Aktivisten gegen das Land Baden-Württemberg
Am 22. Februar 2017 wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klage des Co-Vorsitzenden des Demokratischen Gesellschaftszentrums der KurdInnen in Deutschland e.V. (NAV-DEM), Bahaddin Doǧan, gegen das Land Baden-Württemberg ablehnend entschieden und bestätigt damit dessen Ausweisung.
Der langjährige kurdische Aktivist wird nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg eine Gefährdung der „nationalen und öffentlichen Ordnung“ unterstellt, mit der seine Ausweisung begründet wird. Seine sieben zum Teil minderjährigen Kinder, die deutsche Staatsbürger sind, konnten das offenbar nicht aufwiegen. Es lägen keine schwerwiegenden Bleibegründe vor, so das Gericht.
Jedoch besitzt Doǧan den nach Europäischer Menschenrechtskonvention anerkannten Flüchtlingsstatus. Dieser darf durch nationale gerichtliche Entscheidungen innerhalb der BRD nicht aberkannt werden. Ein Umstand, der den Aktivisten zunächst vor der konkreten Abschiebung schützt.