Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Aktion und Kunst im öffentlichen Raum.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema "Ausnahmezustand - der 'Sonderfall' als Regel".
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
Pressemitteilung
Während in den Medien von einem tiefgreifenden Zerwürfnis des deutsch-türkischen Verhältnisses anlässlich der Wahlkampfauftritte türkischer Minister in Deutschland die Rede ist, läuft die Zusammenarbeit hinter den Kulissen geschmiert wie immer. Anlässlich kurdischer Demonstrationen in Hannover und München kam zu Tage, dass das Bundesinnenministerium (BMI) den Forderungen der türkischen Regierung, stärker gegen die Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorzugehen, umgehend entsprochen hat. Mit einem Erlass vom 2. März wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, erheblich ausgeweitet. Mit deutscher Akribie wurden sämtliche Institutionen und Organisationen gelistet, denen eine Nähe zur PKK unterstellt wird. Darunter fallen auch sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der kurdische Studierendenverband YXK. Von besonderer Brisanz ist, dass erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien – namentlich die Partei PYD und der Streitkräfteverband YPG - als „Auslandsableger“ der PKK unter das Vereinsverbot subsumiert werden. Diese erweisen sich in Syrien zusammen mit verbündeten arabischen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität und werden in ihrem Kampf gegen den „Islamischen Staat“ auch von den USA unterstützt.
Die Erweiterung der Verbotsliste durch das BMI hat weitreichende Folgen für das innenpolitische Klima in Deutschland. Sie bedeutet einen direkten Angriff auf die politische Identität von etwa 800.000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden und hebelt grundgesetzlich geschützte Rechte, wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weitgehend aus. Vermehrte Auseinandersetzungen mit der Polizei bei vom Verlauf her friedlichen Demonstrationen sind vorprogrammiert und politisch gewollt, um das Feindbild der angeblich gewaltbereiten Kurdinnen und Kurden aufrecht zu erhalten. Die Folgen werden weitere Hunderte von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen Artikel 20 Vereinsgesetz aufgrund des Zeigens verbotener Symbole sein.
Zum Tag der politischen Gefangenen, am 18. März, ist eine Sonderzeitung der Roten Hilfe erschienen. Themenschwerpunkt ist die Repression nach §§129b gegen linke Strukturen. Die Publikation wird unter Anderem der Tageszeitung neues deutschland (am 14.3.), der Wochenzeitung jungle World (am 16.3.), sowie der März-Ausgabe der analyse & kritik beigelegt. Selbstverständlich wird sie auch bei den Kundgebungen, Aktionen und Veranstaltungen zum 18. März verteilt und kann hier heruntergeladen werden.
Staatspräsident Erdogan bezeichnet WELT Korrespondenten als Agenten und wirft deutschen Behörden Terrorunterstützung vor
Bereits am 14. Februar wurde der Türkei-Korrespodent der Welt/N24 Gruppe, Deniz Yücel, in Istanbul nach einem Verhör in Gewahrsam genommen und befindet sich seit dem 28. Februar in Untersuchungshaft.
Ihm wird vorgeworfen, durch seine bloße Berichterstattung über die linke Gruppe „RedHack“, sowie ein Interview mit dem Co-Vorsitzenden der KCK (Union der Gemeinschaften Kurdistans), Cemil Bayik, „terroristische Propaganda“ und „Volksverhetzung“ betrieben zu haben.Der 42jährige deutsch-türkische Journalist ist der erste Korrespondent einer deutschen Zeitung, der in der Türkei verhaftet wurde.Kurz nach seiner Inhaftierung hatten zahlreiche Organisationen wie Reporter ohne Grenzen oder der Schriftstellerverband PEN die sofortige Freilassung Yücels gefordert und die Bundesregierung aufgerufen, sich ebenfalls für die Beendigung der Haft einzusetzen.
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Klage eines kurdischen Aktivisten gegen das Land Baden-Württemberg
Am 22. Februar 2017 wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klage des Co-Vorsitzenden des Demokratischen Gesellschaftszentrums der KurdInnen in Deutschland e.V. (NAV-DEM), Bahaddin Doǧan, gegen das Land Baden-Württemberg ablehnend entschieden und bestätigt damit dessen Ausweisung.
Der langjährige kurdische Aktivist wird nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg eine Gefährdung der „nationalen und öffentlichen Ordnung“ unterstellt, mit der seine Ausweisung begründet wird. Seine sieben zum Teil minderjährigen Kinder, die deutsche Staatsbürger sind, konnten das offenbar nicht aufwiegen. Es lägen keine schwerwiegenden Bleibegründe vor, so das Gericht.
Jedoch besitzt Doǧan den nach Europäischer Menschenrechtskonvention anerkannten Flüchtlingsstatus. Dieser darf durch nationale gerichtliche Entscheidungen innerhalb der BRD nicht aberkannt werden. Ein Umstand, der den Aktivisten zunächst vor der konkreten Abschiebung schützt.
Wir sind in großer Sorge um den seit 1981 gefangenen Journalisten Mumia Abu-Jamal im US Bundesstaat Pennsylvania, USA. Seit 2014 akut an Hepatitis-C erkrankt wird ihm bis heute – ähnlich wie bei ca. 7000 weiteren Gefangenen im Bundesstaat – eine medizinische Behandlung aufgrund der hohen Kosten von der Gefängnisbehörde (DoC) verweigert.
Am 3. Januar 2017 errang Mumia einen erstaunlichen juristischen Erfolg auf föderaler Ebene, der ohne jeden Zweifel die Gefängnisbehörde aufforderte, bis spätetens 25. Januar 2017 mit der medizinischen Behandlung des Gefangenen zu beginnen. Die Gefängnisbehörde hat diese Frist jedoch nicht nur verstreichen lassen sondern deutlich erklärt, das sie nicht beabsichtige, die hohen Kosten einer Behandlung für Mumia Abu-Jamal aufwenden zu wollen. Sie wissen vor dem Hintergrund des Präzedenzcharakters der gerichtlichen Anordnung über die vielen anderen Gefangenen, die im Fall einer Behandlung ebenfalls ein berechtigtes Interesse daran geltend machen könnten.
Liebe Genossinnen und Genossen,
wir sind heute hier zusammen gekommen, um den Mut der Genoss*innen des Zentralkomitees der KPD zu ehren. Am 07. Februar 1933, kurz nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, versammelten sie sich hier an diesem Ort unter erschwerten Bedingungen. In Anwesenheit des Parteivorsitzenden Ernst Thälmann fand im Lokal „Sporthaus Ziegenhals“ in Königs Wusterhausen eine illegale Tagung des Zentralkomitees der KPD statt. Es sollte auf lange Sicht die letzte ihrer Art sein. Hier hielt Ernst Thälmann seine letzte Rede vor seiner Verhaftung durch die Geheime Staatspolizei (Gestapo) am 03. März 1933, nach der er über elf Jahre in Einzelhaft verbrachte und schließlich 1944 erschossen wurde.
Viele der damals hier versammelten Genoss*innen waren auch Mitglieder der Roten Hilfe Deutschlands, etwa Wilhelm Pieck. Er war erster Vorsitzender der Organisation und 1933 Redakteur ihres Zentralorgans „Der Rote Helfer“.
Nach der blutigen Niederschlagung der Novemberrevolution in den Jahren 1918 und 1919 durch rechte Freikorps, dem Kapp-Putsch und dem Märzaufstand 1920 waren zahlreiche Arbeiter inhaftiert und ihre Familien in existenzieller Not. 1924 wurde die Rote Hilfe Deutschlands (RHD) als Selbsthilfeorganisation gegründet, um diese Menschen sowohl materiell als auch ideell zu unterstützen.
In Berlin wurde der Prozess gegen den Gentrifizierungsgegner, der sich zum Schutz seiner Identität Balu nennt, nach zehn Prozesstagen am siebten Februar endlich beendet. Balu beteiligte sich am 09.07.2016 an der Solidaritätsdemonstration für das umkämpfte Hausprojekt in der Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain, die unter dem Titel „Investor*innenträume platzen lassen!“ stattfand. Dabei wurde er zunächst festgenommen und anschließend per Beschluss eines Haftrichters bis zum Beginn seines Prozesses am 11.10.2016 in Untersuchungshaft festgehalten. Nun wurde Balu zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt. Er soll schweren Landfriedensbruch, eine versuchte gefährliche Körperverletzung, eine Beleidigung und einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz begangen haben. Im Laufe des Prozesses tauchten noch weitere vermeintliche Straftatbestände auf, welche in diesem Urteil noch keine Beachtung fanden. So soll Balu zwei weitere Polizisten mit Tritten verletzt haben. Deshalb droht ihm nun eine weitere Anklage seitens der Berliner Staatsanwaltschaft. Sollte es dabei zu einer weiteren Verurteilung kommen, könnte dieses noch ausstehende Urteil mit dem jetzigen verrechnet werden, sodass es schlussendlich doch noch zu einer Gefängnisstrafe kommen könnte.
Terminverlegung: 14 Uhr, Prozessgebäude des OLG Düsseldorf, Kapellweg 36 (Demonstration im Anschluss)
Am gestrigen Donnerstag kam es vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf nach dem Plädoyer der Verteidigung zu tumultartigen Szenen, als Beamte auf die anwesenden Prozessbeobachter*innen losgingen. Angeklagt nach dem Gesinnungsparagrafen 129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) ist die Wuppertaler Aktivistin Latife Adigüzel, sie soll Mitglied der in der BRD verbotenen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) sein.
Rechtsanwalt Roland Meister plädierte auf Freispruch, da seiner Mandantin keine konkreten Straftaten bewiesen werden konnten. Die bloße Behauptung, der Verein Anatolische Föderation, deren Vorsitzende die Angeklagte von 2007 – 2013 gewesen war, sei eine Tarnorganisation der verbotenen linken Partei, reiche für eine Verurteilung nicht aus. Der Verein sei zudem eingetragen und völlig legal.
Taser im Streifendienst – bald auch gegen linke Aktivist*innen?
Seit Montag, den 06. Februar 2017, werden in Berlin die umstrittenen Elektroschock-Distanzwaffen, auch bekannt als „Taser“, von zwanzig Beamten im Streifendienst getestet. Der Einsatz erfolgt zunächst in zwei Einsatzbereichen in Berlin Mitte und Kreuzberg. Er läutet eine dreijährige Testphase der bei den Berliner Spezialeinheiten (SEK) bereits seit 2001 und in anderen Bundesländern ebenfalls bei SEK bereits gebräuchlichen Waffe im alltäglichen Streifendienst ein. Nach Ende des Testlaufs soll entschieden werden, ob der Taser zur Standardausrüstung der Berliner Polizeibeamt*innen gehören wird.
Aus Elektroschock-Distanzwaffen können Metallpfeile bis zu zehn Meter weit abgefeuert werden. Die Pfeile sind mittels Drähten mit dem Gerät verbunden und übertragen kurzzeitig eine Spannung von bis zu 50.000 Volt auf die Zielperson. Dadurch wird es den Beamten ermöglicht, Personen kurzzeitig außer Gefecht zu setzen und zu überwältigen. In anderen Ländern wie den USA, werden Taser bereits standardisiert verwendet und führten schon mehrfach zu Todesfällen. Gerade für gesundheitlich angeschlagene Menschen kann der Einsatz einer solchen Waffe tödlich enden.