Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
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Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Nach jahrelanger Verfolgung in der Türkei sind die Chancen von Nazdar Ecevit als politischer Flüchtling anerkannt zu werden bzw. mindestens ein Bleiberecht zu erhalten wieder deutlich gestiegen. Das Verwaltungsgericht Kassel hat nunmehr in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Abschiebung bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens nicht erfolgen darf. Trotz ihrer politischen Verfolgung aufgrund ihres Engagements für die Rechte der kurdischen Bevölkerung und der „Demokratischen Partei der Völker“ (HDP) wurde ihr im ersten Verfahren Asyl in Deutschland verweigert. Am 8. April saß Nazdar Ecevit bereits in einem Abschiebeflugzeug, das sie nur dank ihres und des Widerstands anderer wieder verlassen konnte.
Ihr erstes Asylverfahren, auf die das Gericht seine Entscheidung zur Asylverweigerung stützte, war voller Fehler. So wurden Aussagen falsch oder gar nicht übersetzt, Dokumente der Verfolgung ignoriert und sich allein Angaben der Verfolgungsbehörden und des Erdogan-Regimes gestützt. Mehrere Gutachten belegen nun, dass der Asylantrag zu Unrecht verweigert wurde.
Update: Die DKP kann an der Bundestagswahl im September teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Bundeswahlausschusses aufgehoben. Daran haben sicher auch eure Unterschriften einen Anteil. Wir möchten uns bei allen Unterstützer*innen für die Solidarität bedanken!
Weitere Unterzeichende der gemeinsamen Erklärung schreiben bitte an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Wie heute bekannt wurde, hat der Bundeswahlausschuss entschieden, dass die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen darf und ihre Rechtsstellung als Partei verloren hat.
Begründet wird dies mit verspätet eingereichten Rechenschaftsberichten.
Dieses Vorgehen ist alles andere als nur eine "bürokratische Überkorrektheit" der Bundestagsverwaltung. Aus unserer Sicht steht es in einem Zusammenhang mit anderen Versuchen des bürgerlichen Staatsapparats gegen Revolutionär:innen, Antifaschist:innen und Linke im Allgemeinen mit juristischen und bürokratischen Manövern vorzugehen. Wir erinnern daran, dass der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) vor zwei Jahren ihre Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und sie diese mit viel Mühe zurückerkämpfen mußte. Wir erinnern an das trickreiche Vorgehen gegen attac und campact, denen die Gemeinnützigkeit ebenfalls entzogen wurde.
Wir erinnern an die Forderungen aus den Reihen der CDU nach dem Verbot der Roten Hilfe. Wir erinnern an die ungezählten Tricksereien zur Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung.
Gestern fand an den Düsseldorfer Rheinwiesen eine Bündnis-Demonstration unter dem Motto „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ statt, an der sich über 8000 Demonstrant*innen aus verschiedenen sozialen Bewegungen, Vereinen, Initiativen und politischen Parteien beteiligten. Ursprünglich war geplant, die Demonstration am frühen Nachmittag vor dem Landtag zu beenden.
Die Demonstration wurde überschattet von zahlreichen Polizeiangriffen, etliche Menschen wurden durch Knüppel und Pfefferspray teils erheblich verletzt, darunter mindestens zwei Journalist*innen. Über Stunden wurden hunderte Demonstrant*innen an mehreren Stellen ohne den Zugang zu Wasser oder Toiletten bei hohen Temperaturen eingekesselt. Die Möglichkeit Abstand zu halten oder von Sanitäter*innen versorgt zu werden, wurde von der Polizei untersagt.
Der offizielle Begründung für diese gezielte Eskalation war zu hoch getragene Tranparente sowie das Tragen von medizinischen Masken.
Nachdem die Bundespolizei bereits vor zehn Tagen 19 Aktivist*innen am Düsseldorfer Flughafen daran gehindert hat, nach Erbil in den Nordirak zu fliegen, um sich der „Delegation für Frieden in Kurdistan“ anzuschließen, wurden heute am Frankfurter Flughafen am Main sechs Aktivist*innen bei ihrer Rückkehr festgesetzt und verhört.
Schon die Polizeiaktion am 12. Juni hatte für Aufsehen und breiten Protest gesorgt. Die 19 Betroffenen wurden bis zu sieben Stunden festgehalten und verhört. Unter den Festgesetzten befanden sich auch die Vorsitzende der Hamburger Linksfraktion, Cansu Özdemir, sowie Martin Dolzer, der für den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (MdB DIE LINKE), an der Delegationsreise teilnehmen wollte.
Die meisten Personen bekamen ein vierwöchiges Ausreiseverbot durch die Bundespolizei auferlegt. Die hanebüchene Begründung lautet, dass sie die außenpolitischen Belange der BRD gefährden würden, da sie vor hätten, sich als „menschliche Schutzschilde“ zu betätigen.
Dabei bestand das reale Ziel der Reise darin, die systematischen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der türkischen Armee gegen die kurdische Zivilbevölkerung zu dokumentieren.
Ella, die als unbekannte Person 1 seit November wegen der Proteste im Dannenröder Wald in Untersuchungshaft sitzt, wurde heute wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Polizeikräfte zu 27 Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen sich auf einem Baum in 15 Meter Höhe gegen das Herabziehen an ihren Beinen gewehrt zu haben. Durch die Baumbesetzung wollte sie gegen die gewaltsame Räumung und Rodung des Waldes für den Bau der Autobahn 49 protestieren.
Während des Verfahrens traten Polizeibeamte trotz Protests des Gerichts ohne Namen und komplett vermummt zu ihren Zeugenaussagen auf. Trotz ihrer darüber hinaus widersprüchlichen Aussagen und entlastendem Videomaterial folgte das Amtsgericht Alsfeld weitgehend der Anklage, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Dutzende Beweisanträge der Verteidigung zur Entlastung von Ella wurden dagegen abgelehnt.
Ella sitzt bereits seit dem 26. November, also seit knapp einem halben Jahr in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt. Die ungewöhnlich lange Untersuchungshaft wurde mit einer Fluchtgefahr begründet, da Ella sich weigert, ihre Identität preiszugeben.
Bundesinnenminister Horst Seehofer und das Hans-Litten-Archiv werden wohl keine Freunde mehr. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg es letztes Jahr dem Verfassungsschutz verboten hat, das Hans-Litten-Archiv als „extremistische Gruppierung“ zu bezeichnen, hat der Geheimdienst flink die Kategorie „extremistische Struktur, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“ geschaffen. Als solche wird das Hans-Litten-Archiv im Mitte Juni vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2020 im Kapitel über die Rote Hilfe e. V. bezeichnet.
Die Verfassungsfeindlichkeit des Archivvereins besteht nach Ansicht des Geheimdienstes in der „nachdrücklichen Unterstützung“ der vom Verfassungsschutz gleichfalls als „linksextremistisch“ eingestuften“ Roten Hilfe e. V. Festgemacht wird dies u. a. an gemeinsamen Lesungen und Veranstaltungen des Archivs mit Ortsgruppen der Rote Hilfe e. V. Gemeint sind wohl Präsentationen einer Broschüre des Hans-Litten-Archivs zum antifaschistischen Widerstand der Roten Hilfe Deutschlands ab 1933. Weiter heißt es im Geheimdienstbericht unter Verweis auf ein ca. 10 Jahre altes Zitat eines Archivmitarbeiters: „Zudem dient die archivarische und aufbereitende Tätigkeit des HLA dazu, ‚junge GenossInnen‘ für die Wurzeln der RH zu begeistern und die aufgearbeitete Historie ‚für die Kämpfe der Gegenwart zu nutzen‘“.
Lediglich im Registeranhang, in dem Gruppierungen aufgeführt werden, „bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt“, wird beim Hans-Litten-Archiv gemäß dem Gerichtsurteil in Klammern ergänzt, der Archivverein sei „nicht selbst als extremistische Gruppierung, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aufgeführt, sondern als Unterstützer einer solchen Gruppierung“ zu sehen.
Urteil im zweiten Prozess gegen Land Hessen vom 23. April 2021
Am 23.04.2021 – dem dritten Jahrestag der versuchten Abschiebung – wurde der zweite von drei Einzel-Prozessen gegen das Land Hessen geführt. Es ging um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes von Zwangsmitteln während dem nächtlichen Polizeieinsatz. Damals war die Polizei mit brutaler Härte gegen friedlich Demonstrierende vorgegangen, die gegen die rechtswidrige Abschiebung Zivilcourage zeigten. Es gab einen Massenanfall von Verletzten. Unmittelbar im Anschluss verbreitete die Polizei Pressemitteilungen mit frei erfundenen Darstellungen, die jedoch von vielen Redaktionen unhinterfragt in die Berichterstattung aufgenommen wurden.1
Mündliche Verhandlung am 23.04.2021 vor dem Verwaltungsgericht Kassel
Zunächst schilderte der Kläger die Gewaltexzesse der eingesetzten Beamt*innen: gezieltes Sprühen von Pfefferspray ins Gesicht aus naher Distanz, aggressivesUmrennen, brutales Zusammenknüppeln mit Schlagstöcken auch bereits sich am Boden befindender Personen und Hetzen eines Diensthundes in die Menschenmenge. Der Kläger führte aus,dass er nach dem Polizeieinsatz 2 Wochen krank geschrieben war und eine dauerhafte Knieverletzung davontrug und dass er während des Gewaltausbruchs Todesangst hatte.
Warum, wurde durch zwei Originalzitate verdeutlicht: So hatte ein Polizeibeamter einer unbeteiligten Passantin gegenüber aggressiv die Tötung ihres Hundes angedroht, und statt einer bewusstlos wirkenden Person Erste Hilfe zu leisten zogen zwei Polizeibeamt*innen die Person fahrlässig in einen Hausflur. Beim Ablegen sagte ein Beamter laut: „Soll er doch sterben. Ist mir scheißegal.“
Im Anschluss wurden die 5 Polizeizeug*innen angehört. Ihre Schilderungen der Geschehnisse waren wie zu erwarten tendenziös. Amelie, die die Polizeigewalt am 23.04.2018 selbst miterlebt hatte und die mündliche Verhandlung im Gerichtssaal verfolgte, sagt dazu: „Die Polizist*innen haben in dieser Nacht minutenlang auf uns eingeprügelt, auch auf Menschen die schon am Boden lagen. Jetzt im Gericht den Ausführungen der geladenen und damals unmittelbar beteiligten Polizeizeugen zuzuhören war haarsträubend. Sie hattenwenig gesehen, wenig gehört, wenig getan. Woher die über 20 von denNotärzt*innenbehandelten Demonstrant*innen ihre Verletzungen – inklusive Gehirnerschütterung und Verdacht auf Knochenbrüche – erhalten haben sollen, konnten sie auch nicht erklären. Stattdessen erfanden sie reihenweise „tätliche Angriffe“ von Seiten der Demonstrant*innen.
Ein Zeuge ging gar dazu über, von seinem „Helfersyndrom“ zu fantasieren: „Die festgesetzten Leute müssen schnell befreit werden, das würde ich auch für Privatpersonen genauso machen!“ Dass es eigentlichum eine rechtswidrige Abschiebung ging, dass hier eine Person nachts um halb eins von uniformierten Beamt*innen aus ihrem Bett gezerrt wurde obwohl sie einen gerichtlich festgelegten Abschiebestopp vorzeigen konnte und dannin Handschellen im Auto ausharren musste bis sie zum Flughafen gebracht wurde – das war ihm keine Erwähnung wert. Für diese Personhat sein Helfersyndrom definitiv nicht angeschlagen.“
In Stuttgart läuft derzeit der "MIEZE"-Prozess, in dem zwei Personen beschuldigt werden, Drohbriefe an Politiker*innen verschickt und militante Aktionen durchgeführt zu haben, die sie mit linken Argumenten begründet hatten.
Am dritten Prozesstag ließen beide Angeklagten über ihre Anwält*innen ein Geständnis zu sämtlichen Anklagepunkten verlesen, distanzierten sich von den Aktionen und äußerten ihr Bedauern. Diese Form der Prozessführung, die alleine darauf abzielt ein möglichst niedriges Strafmaß zu erwirken und die politische Dimension des Verfahrens völlig ausblendet, lehnt die Rote Hilfe e.V. grundsätzlich ab.
Ergänzend haben wir erfahren, dass einer der Angeklagten, Martin Eickhoff, ab 2003 mindestens zehn Jahre lang für verschiedene Nazi-Organisationen tätig war: Erst unter seinem Geburtsnamen Marius Frosch, nach seiner Heirat unter dem Namen Marius Augustin. Nach erneuten Namenswechseln versuchte er in verschiedenen Städten, Anschluss an linke Strukturen zu finden und verschwieg dabei seine Nazi-Vergangenheit. Das ist ein weiterer Bruch mit sämtlichen Minimalstandards, die die Grundlage für unsere Solidarität bilden.
Die Rote Hilfe e. V. leistet deshalb keine Form von Unterstützung für die beiden Angeklagten.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Rassistische Repression.
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Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Nach der gewaltsamen Räumung des Dannenröder Waldes steht am Dienstag eine weitere Aktivistin vor Gericht. Ella wird vorgeworfen sich auf einem Baum in 15 Meter Höhe gegen das Herabziehen an ihren Beinen gewehrt zu haben. Zunächst versuchte die Staatsanwaltschaft ihr versuchte Tötung vorzuwerfen, Dieses Vorhaben wurde von einer entsprechenden Berichterstattung begleitet. Aber durch das vorliegende Videomaterial war der Vorwurf nicht lange zu halten. Vor dem Amtsgericht Alsfeld wird sie nun am Dienstag ab 9 Uhr wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte angeklagt.
Ella sitzt bereits seit dem 26. November, also seit knapp einem halben Jahr in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt. Die für diese Vorwürfe ungewöhnlich lange Untersuchungshaft wird mit einer Fluchtgefahr begründet, da Ella sich weigert, ihre Identität preiszugeben. Selbst im Falle einer Verurteilung dürfte sie eine mögliche Strafe damit schon lange abgesessen haben.