Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Mit Beschluss vom 01. Dezember 2017 hat das OLG München den Haftbefehl gegen Mehmet Yeşilçalı nach 31 Monaten Inhaftierung und über 80 Verhandlungstagen endlich aufgehoben.
Mehmet Yeşilçalı wurde im April 2015 im Zuge der grenzübergreifenden Razzia gegen vermeintliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) in der Schweiz festgenommen und befand sich seitdem in Auslieferungs- bzw. Untersuchungshaft. Bereits zum Zeitpunkt der Festnahme war der Gesundheitszustand des angeklagten Aktivisten aufgrund in türkischer Haft erlittener Folter kritisch.
Als Mehmet Yeşilçalı im Dezember 2016 in der JVA München fast 24 Stunden nackt und unter Anwendung körperlicher Gewalt in eine Kellerzelle gesperrt wurde, verschlechterte sich sein Gesundheitszustand dramatisch.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema "40 Jahre Deutscher Herbst".
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Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
Heute ab sechs Uhr morgens durchsuchte die Polizei 25 Objekte in acht Bundesländern. Betroffen waren 23 Privatwohnungen sowie das Linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart und das Rote Zentrum in Göttingen.Den Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Proteste gegen den G20 Gipfel an einer gewalttätigen Demonstration am Rondenbarg teilgenommen und sich des Landfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Die Razzien wurden durchgeführt, um Informationen über angebliche Vorbereitungen gewalttätiger Proteste zu bekommen, so die offizielle Version der Polizei. Es wurden zahlreiche Laptops und Speichermedien beschlagnahmt.
Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Wir verurteilen die Razzien auf das Schärfste und fordern die Herausgabe der beschlagnahmten Speichermedien. Hier wird wohl offenbar versucht, eine Demonstration gegen den G20-Gipfel zu einer insgesamt gewalttätigen Gruppe zu stilisieren, um alle Aktivist*innen auch ohne konkrete Beschuldigung wegen Landfriedensbruchs verurteilen zu können. Es wird auf eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom vergangenen Jahr verwiesen. Nicht erwähnt auf der heutigen Pressekonferenz der Polizei wurde allerdings, dass sich diese BGH-Entscheidung auf gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von Fußball-Hooligans bezieht und ganz explizit nicht auf politische Demonstrationen. Damit steht diese Argumentation noch nicht einmal auf wackligen Füßen. Die Verfahren gegen Angeklagte wie zum Beispiel Fabio V. müssten demnach sofort mit Freispruch beendet werden.“
Seit nunmehr drei Wochen sind die beiden baskischen Aktivisten Iñigo Gulina und Mikel Barrios auf Betreiben der spanischen und französischen Repressionsorgane in Berlin in Haft und sehen sich von Auslieferung bedroht. Vorgeworfen werden ihnen Aktivitäten für die Jugendorganisation SEGI beziehungsweise für die ETA.
Am 27. Oktober 2017 waren die zwei Basken auf Grundlage von Euro-Haftbefehlen in Berlin von der deutschen Polizei festgenommen worden und werden seither in der Haftanstalt Moabit festgehalten.
Erst vor wenigen Wochen hat die Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) offiziell bekannt gegeben, dass die Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs endgültig eingestellt wurden. Zahlreiche Fragen zum damaligen Geschehen sollten unbeantwortet bleiben. Die Begründung für diese fragwürdige Entscheidung: Weitere Ermittlungserfolge seien ausgeschlossen.
Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 07. Januar 2005 bei einem Brand in einer Arrestzelle des Polizeipräsidiums in Dessau-Roßlau ums Leben gekommen. Bis heute wird seitens der Behörden behauptet, der an Händen und Füßen auf einer feuerfesten Matratze fixierte Mann habe sich mit einem Feuerzeug selbst entzündet. Wie dieses Feuerzeug in die Zelle gelangte, wie das gefesselte Opfer es bedient haben soll und weshalb ihm keine*r der diensthabenden Beamt*innen zu Hilfe kam, ist bis heute ungeklärt – und soll es laut der Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) wohl auch bleiben.
Am vergangenen Montag durchsuchte die Polizei auf richterliche Anordnung die Wohnung des Münchner Kommunisten Kerem Schamberger. Mehrere Speichermedien wurden beschlagnahmt. Grund für die Durchsuchung waren Bilder einer Flagge der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG, die Schamberger ins Internet gestellt haben soll.
Seit dem zweiten März ist das Zeigen der Symbole zahlreicher kurdischer Zusammenschlüsse in der BRD verboten. Begründet wird dies mit dem seit 1993 in Deutschland bestehenden Verbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK, die als terroristische Vereinigung betrachtet wird. Viele Gruppen und Organisationen sollen mit der Partei sympathisieren, darunter auch die YPG. Deshalb wurden ihre Fahnen und Abzeichen aus dem öffentlichen Raum verbannt: Auf Kundgebungen, Veranstaltungen und Demonstrationen dürfen sie nicht mehr gezeigt werden. Wie der Fall Schamberger nun erneut gezeigt hat, gehört auch das Internet zu diesem öffentlichen Raum.
Demonstration für Freilassung Abdullah Öcalans vorzeitig beendet
Am gestrigen Samstag demonstrierten tausende Menschen in Düsseldorf gegen den Ausnahmezustand in der Türkei und für die Freilassung des inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan. Öcalan wird seit 1999 auf der Gefängnisinsel Imrali festgehalten, seit Monaten fehlt von ihm jedes Lebenszeichen, da Anwält*innen und Angehörigen der Besuch verwehrt wird. Aufgerufen zu der Demonstration hatte ein Bündnis aus linken migrantischen Vereinen und Organisationen.
Die Demonstration wurde laut Medienberichten von Polizeikräften gestoppt und angegriffen, da zahlreiche Demonstrant*innen Fahnen mit dem Konterfei Öcalans trugen. Hierbei kam es zu Festnahmen und zahlreichen Verletzungen durch Schläge und Pfefferspray. Die Demonstration konnte in geplanter Form nicht stattfinden und wurde vorzeitig beendet, was vermutlich auf das besonnene Verhalten der Veranstalter*innen zurückzuführen ist.
Behinderung des Luxemburg-Liebknecht Gedenkens inakzeptabel
Die Auflagen zur Gedenkveranstaltung für die im Jahre 1919 von rechten Freikorps ermordeten Revolutionär*innen Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht verbieten erstmalig Stände am Friedhofseingang in Friedrichrichsfelde, an denen wie in den Vorjahren üblich Essen und Getränke verkauft werden sollen. Ebenfalls betroffen sind Anbieter von Bekleidung und Antiquariate. Jährlich nehmen zehntausende Linke an der tradionellen Demonstration und Kranzniederlegung um den Todestag teil. Begründet werden die Auflagen mit angeblichen „Sicherheitsbedenken“.
In den letzten Tagen haben bereits zahlreiche linke Organisationen gegen diese Herangehensweise der Behörde protestiert.
VS-Bericht Bremen 2016 darf in ursprünglicher Form vorerst nicht weiter verbreitet werden
Das Bremer Verwaltungsgericht untersagt mit Beschluss vom 23. Oktober vorerst die weitere Verbreitung des Bremer Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2016 in seiner ursprünglichen Fassung. Geklagt hat die linke Solidaritätsorganisation Rote Hilfe e.V., die in dem Bericht als „gewaltorientiert“ bezeichnet wurde.
Der Tenor des Beschlusses lautet wie folgt: „Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet (…) es zu unterlassen, den von dem Senator für Inneres herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2016 in digitaler, schriftlicher oder sonstiger Form weiter zu verbreiten, verbreiten zu lassen oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit der Antragssteller dort als gewaltorientiert bezeichnet wird“.
Rote Hilfe e.V. fordert weiterhin Aufklärung
Die Ermittlungen zum gewaltsamen Tod von Oury Jalloh in einer Zelle des Dessauer Polizeipräsidiums am 07. Januar 2005 wurden von der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) eingestellt. Als Begründung wird angegeben, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Brand in der Zelle durch eine andere Person gelegt worden sei. Eine weitere Aufklärung als die bisher erfolgte sei nicht zu erwarten.
Der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh war nach seiner Festnahme an Händen und Füßen auf einer feuerfesten Matratze fixiert worden, auf der er bis zur Unkenntlichkeit verbrannte. Laut Polizei habe er das Feuer selbst entfacht, um sich zu töten. Dass ihm keiner der Dienst habenden Beamten zu Hilfe kam, sei einer defekten Brandmeldeanlage geschuldet gewesen. Diese habe man nach häufigen Fehlalarmen abgeschaltet. Dafür wurde der damals zuständige Dienstgruppenleiter 2012 vom Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Ein lächerlicher Preis für ein Menschenleben.