Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Politische Justiz.
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Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die Zahl der politischen Gefangenen in der Bundesrepublik steigt kontinuierlich an, und es scheint immer mehr zur Normalität zu werden, dass linke Aktivist*innen hinter Gittern landen.
Tatsächlich setzen die staatlichen Repressionsorgane in letzter Zeit wieder vermehrt auf Verhaftungen und Gefängnisstrafen in der Hoffnung, linke Bewegungen einzuschüchtern. Erst am 19. Juli 2021 hatte der Stuttgarter Findus, der wegen seines Engagements gegen rechte Umtriebe zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden war, seinen Haftantritt. Am 15. September muss der Nürnberger Aktivist Jan ins Gefängnis. Mit der Ablehnung der Revision wurde jetzt das skandalöse „Jamnitzer Platz“-Urteil von Februar 2021 rechtskräftig: Obwohl Jan am besagten Tag gar nicht vor Ort war, hatte ihn das Landgericht Nürnberg wegen Beteiligung an spontanen Protesten gegen Gentrifizierung und Repression zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt – wegen Anschreiens der Polizei.
Zusätzlich sind mit den beiden Antifaschist*innen Dy und Lina sowie der Klimaaktivistin Ella drei bekannte Genoss*innen seit November 2020 – also seit nunmehr neun Monaten – in Haft.
Während dem Stuttgarter Dy die Beteiligung an einer körperlichen Auseinandersetzung mit Mitgliedern der faschistischen Schein-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ vorgeworfen wird und er im aktuell laufenden „Wasen-Prozess“ angeklagt ist, wird gegen die Leipzigerin Lina und viele andere Aktivist*innen nach § 129 („kriminelle Vereinigung“) ermittelt. Mit diesem Gummiparagrafen, der einmal mehr zur flächendeckenden Kriminalisierung und Durchleuchtung antifaschistischer Strukturen aufgefahren wird, will der Staat das entschiedene Eintreten gegen Nazistrukturen unterbinden und schreckt dabei auch nicht vor langer Untersuchungshaft zurück. Der Prozess gegen Lina soll am 8. September beginnen.
Am 22. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) den Parteienstatus zu entziehen, in vollem Umfang aufgehobenDamit. weist das Gericht den Angriff auf die DKP entschieden zurück, der nicht nur die Teilnahme an der Bundestagswahl im September verunmöglichen, sondern eine oppositionelle Organisation ihrer Existenz berauben sollte.
In seiner Sitzung am 8. Juli 2021 hatte der Bundeswahlausschuss seine Entscheidung damit begründet, dass die DKP ihre jährlichen Rechenschaftsberichte verspätet abgegeben und damit den Parteienstatus verwirkt habe. Diese skandalöse Maßnahme war sofort auf breite und entschiedene Proteste gestoßen. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen und Einzelpersonen hatte auch die Rote Hilfe e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen diese Maßnahme protestiert.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: USA.
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Der seit April laufende Prozess gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy steht unmittelbar vor dem Ende: Bereits am 19. Juli werden vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht die Plädoyers vorgetragen, und für den 22. Juli 2021 wird die Urteilsverkündung erwartet.
Den beiden Stuttgarter Aktivisten wird vorgeworfen, am 16. Mai 2020 am Rande eines rechten „Querdenken“-Aufmarschs in eine körperliche Auseinandersetzung mit führenden Mitgliedern der faschistischen Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ verwickelt gewesen zu sein. Indem sie den Vorwurf des versuchten Totschlags erhoben, benutzten die staatlichen Behörden den Vorfall im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt als Anlass, um antifaschistische Strukturen in Baden-Württemberg mit einer gewaltigen Repressionswelle zu überziehen, die sich vor allem auf die Landeshauptstadt konzentrierte. Unter Federführung der eigens gegründeten Ermittlungsgruppe „Arena“ kam es ab Sommer 2020 zu zahlreichen Hausdurchsuchungen, zahlreichen Überwachungsmaßnahmen und zwei Verhaftungen: Bereits im Rahmen einer Großrazzia am 2. Juli 2020 wurde Jo in Untersuchungshaft genommen und kam erst Mitte Januar 2021 frei; am 4. November 2020 wurde Dy verhaftet, der bis heute in Stuttgart-Stammheim festgehalten wird. Am 19. April 2021 wurde der so genannte Wasen-Prozess gegen die beiden Stuttgarter Antifaschisten eröffnet.
Nach jahrelanger Verfolgung in der Türkei sind die Chancen von Nazdar Ecevit als politischer Flüchtling anerkannt zu werden bzw. mindestens ein Bleiberecht zu erhalten wieder deutlich gestiegen. Das Verwaltungsgericht Kassel hat nunmehr in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Abschiebung bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens nicht erfolgen darf. Trotz ihrer politischen Verfolgung aufgrund ihres Engagements für die Rechte der kurdischen Bevölkerung und der „Demokratischen Partei der Völker“ (HDP) wurde ihr im ersten Verfahren Asyl in Deutschland verweigert. Am 8. April saß Nazdar Ecevit bereits in einem Abschiebeflugzeug, das sie nur dank ihres und des Widerstands anderer wieder verlassen konnte.
Ihr erstes Asylverfahren, auf die das Gericht seine Entscheidung zur Asylverweigerung stützte, war voller Fehler. So wurden Aussagen falsch oder gar nicht übersetzt, Dokumente der Verfolgung ignoriert und sich allein Angaben der Verfolgungsbehörden und des Erdogan-Regimes gestützt. Mehrere Gutachten belegen nun, dass der Asylantrag zu Unrecht verweigert wurde.
Update: Die DKP kann an der Bundestagswahl im September teilnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Bundeswahlausschusses aufgehoben. Daran haben sicher auch eure Unterschriften einen Anteil. Wir möchten uns bei allen Unterstützer*innen für die Solidarität bedanken!
Weitere Unterzeichende der gemeinsamen Erklärung schreiben bitte an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Wie heute bekannt wurde, hat der Bundeswahlausschuss entschieden, dass die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen darf und ihre Rechtsstellung als Partei verloren hat.
Begründet wird dies mit verspätet eingereichten Rechenschaftsberichten.
Dieses Vorgehen ist alles andere als nur eine "bürokratische Überkorrektheit" der Bundestagsverwaltung. Aus unserer Sicht steht es in einem Zusammenhang mit anderen Versuchen des bürgerlichen Staatsapparats gegen Revolutionär:innen, Antifaschist:innen und Linke im Allgemeinen mit juristischen und bürokratischen Manövern vorzugehen. Wir erinnern daran, dass der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) vor zwei Jahren ihre Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und sie diese mit viel Mühe zurückerkämpfen mußte. Wir erinnern an das trickreiche Vorgehen gegen attac und campact, denen die Gemeinnützigkeit ebenfalls entzogen wurde.
Wir erinnern an die Forderungen aus den Reihen der CDU nach dem Verbot der Roten Hilfe. Wir erinnern an die ungezählten Tricksereien zur Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung.
Gestern fand an den Düsseldorfer Rheinwiesen eine Bündnis-Demonstration unter dem Motto „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ statt, an der sich über 8000 Demonstrant*innen aus verschiedenen sozialen Bewegungen, Vereinen, Initiativen und politischen Parteien beteiligten. Ursprünglich war geplant, die Demonstration am frühen Nachmittag vor dem Landtag zu beenden.
Die Demonstration wurde überschattet von zahlreichen Polizeiangriffen, etliche Menschen wurden durch Knüppel und Pfefferspray teils erheblich verletzt, darunter mindestens zwei Journalist*innen. Über Stunden wurden hunderte Demonstrant*innen an mehreren Stellen ohne den Zugang zu Wasser oder Toiletten bei hohen Temperaturen eingekesselt. Die Möglichkeit Abstand zu halten oder von Sanitäter*innen versorgt zu werden, wurde von der Polizei untersagt.
Der offizielle Begründung für diese gezielte Eskalation war zu hoch getragene Tranparente sowie das Tragen von medizinischen Masken.
Nachdem die Bundespolizei bereits vor zehn Tagen 19 Aktivist*innen am Düsseldorfer Flughafen daran gehindert hat, nach Erbil in den Nordirak zu fliegen, um sich der „Delegation für Frieden in Kurdistan“ anzuschließen, wurden heute am Frankfurter Flughafen am Main sechs Aktivist*innen bei ihrer Rückkehr festgesetzt und verhört.
Schon die Polizeiaktion am 12. Juni hatte für Aufsehen und breiten Protest gesorgt. Die 19 Betroffenen wurden bis zu sieben Stunden festgehalten und verhört. Unter den Festgesetzten befanden sich auch die Vorsitzende der Hamburger Linksfraktion, Cansu Özdemir, sowie Martin Dolzer, der für den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (MdB DIE LINKE), an der Delegationsreise teilnehmen wollte.
Die meisten Personen bekamen ein vierwöchiges Ausreiseverbot durch die Bundespolizei auferlegt. Die hanebüchene Begründung lautet, dass sie die außenpolitischen Belange der BRD gefährden würden, da sie vor hätten, sich als „menschliche Schutzschilde“ zu betätigen.
Dabei bestand das reale Ziel der Reise darin, die systematischen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der türkischen Armee gegen die kurdische Zivilbevölkerung zu dokumentieren.
Ella, die als unbekannte Person 1 seit November wegen der Proteste im Dannenröder Wald in Untersuchungshaft sitzt, wurde heute wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Polizeikräfte zu 27 Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen sich auf einem Baum in 15 Meter Höhe gegen das Herabziehen an ihren Beinen gewehrt zu haben. Durch die Baumbesetzung wollte sie gegen die gewaltsame Räumung und Rodung des Waldes für den Bau der Autobahn 49 protestieren.
Während des Verfahrens traten Polizeibeamte trotz Protests des Gerichts ohne Namen und komplett vermummt zu ihren Zeugenaussagen auf. Trotz ihrer darüber hinaus widersprüchlichen Aussagen und entlastendem Videomaterial folgte das Amtsgericht Alsfeld weitgehend der Anklage, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Dutzende Beweisanträge der Verteidigung zur Entlastung von Ella wurden dagegen abgelehnt.
Ella sitzt bereits seit dem 26. November, also seit knapp einem halben Jahr in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt. Die ungewöhnlich lange Untersuchungshaft wurde mit einer Fluchtgefahr begründet, da Ella sich weigert, ihre Identität preiszugeben.
Bundesinnenminister Horst Seehofer und das Hans-Litten-Archiv werden wohl keine Freunde mehr. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg es letztes Jahr dem Verfassungsschutz verboten hat, das Hans-Litten-Archiv als „extremistische Gruppierung“ zu bezeichnen, hat der Geheimdienst flink die Kategorie „extremistische Struktur, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“ geschaffen. Als solche wird das Hans-Litten-Archiv im Mitte Juni vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2020 im Kapitel über die Rote Hilfe e. V. bezeichnet.
Die Verfassungsfeindlichkeit des Archivvereins besteht nach Ansicht des Geheimdienstes in der „nachdrücklichen Unterstützung“ der vom Verfassungsschutz gleichfalls als „linksextremistisch“ eingestuften“ Roten Hilfe e. V. Festgemacht wird dies u. a. an gemeinsamen Lesungen und Veranstaltungen des Archivs mit Ortsgruppen der Rote Hilfe e. V. Gemeint sind wohl Präsentationen einer Broschüre des Hans-Litten-Archivs zum antifaschistischen Widerstand der Roten Hilfe Deutschlands ab 1933. Weiter heißt es im Geheimdienstbericht unter Verweis auf ein ca. 10 Jahre altes Zitat eines Archivmitarbeiters: „Zudem dient die archivarische und aufbereitende Tätigkeit des HLA dazu, ‚junge GenossInnen‘ für die Wurzeln der RH zu begeistern und die aufgearbeitete Historie ‚für die Kämpfe der Gegenwart zu nutzen‘“.
Lediglich im Registeranhang, in dem Gruppierungen aufgeführt werden, „bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt“, wird beim Hans-Litten-Archiv gemäß dem Gerichtsurteil in Klammern ergänzt, der Archivverein sei „nicht selbst als extremistische Gruppierung, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aufgeführt, sondern als Unterstützer einer solchen Gruppierung“ zu sehen.