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Am heutigen Mittwoch wurden die Antifaschist*innen Lina E. und drei weitere Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2018 – 2021 mehrfach Neonazis angegriffen zu haben. Sie sollen zudem einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB angehören. Lina E. wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, die weiteren Angeklagten erhielten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren, drei Jahren sowie drei Jahren und drei Monaten.
Mit dem heutigen Urteil endet ein politisch motivierter Prozess, der von vornherein zum Ziel hatte, die Angeklagten stellvertretend für die antifaschistische Bewegung zu kriminalisieren und einzusperren.
So ist die Beweislage gegen die vier Betroffenen trotz 98 Prozesstagen als absolut dünn zu bezeichnen, was noch nicht einmal die Generalbundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer zum Ende des Prozesses bestreiten konnte.
Die Anklage beruhte lediglich auf Indizien, Mutmaßungen und Konstruktionen der Repressionsorgane. Fragwürdige Anhaltspunkte wurden durchgängig zuungunsten der vier angeklagten Antifaschist*innen interpretiert, während entlastendes Material systematisch ignoriert wurde. Dass den teils offensichtlichen Lügen und widersprüchlichen Angaben des eigens bemühten Kronzeugen eine zentrale Rolle in der Beweisführung zukommt, ist ein weiterer Beleg dafür, wie wenig reales Beweismaterial das Oberlandesgericht als Basis für das politisch gewollte Urteil in der Hand hatte.
Am Mittwoch, 31. Mai 2023 wird das Oberlandesgericht Dresden das Urteil im Prozess gegen die Antifaschistin Lina und drei weiteren Genossen verkünden. Die Bundesanwaltschaft hat Haftstrafen von bis zu acht Jahren gefordert, obwohl sich in den jahrelangen ausufernden Ermittlungen nach § 129 („kriminelle Vereinigung“) keine klaren Beweise finden ließen. Angesichts des extremen Verfolgungseifers und der Vorverurteilungen, die das Gericht bereits im Verlauf des Prozesses zeigte, ist mit hohen Strafen zu rechnen.
Mit der kommenden Urteilsverkündung endet ein politischer Mammutprozess, der sich seit seiner Eröffnung am 9. September 2021 mit 98 Verhandlungstagen hinzog, ohne dass die Ermittlungsbehörden mehr als eine dünne Beweislage hätten zimmern können. Stattdessen beruht die Anklage weiterhin auf Indizien, Mutmaßungen und Konstruktionen der Repressionsorgane. Während fragwürdige Anhaltspunkte durchgehend zuungunsten der vier angeklagten Antifaschist*innen interpretiert wurden, wurde entlastendes Material systematisch ignoriert. Dass den teils offensichtlichen Lügen und nachweislich widersprüchlichen Angaben des eigens bemühten Kronzeugen eine zentrale Rolle in der Beweisführung zukommt, zeigt, wie wenig reales Beweismaterial das Oberlandesgericht als Basis für das politisch gewollte Urteil in der Hand hat.
Mit einer bundesweiten Razzia am 24. Mai 2023 haben die Repressionsbehörden die Verfolgungen gegen die Klimabewegung weiter verschärft: Betroffen war erneut die „Letzte Generation“, gegen die das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) und die Generalstaatsanwaltschaft München ein Verfahren nach § 129 StGB („kriminelle Vereinigung“) eingeleitet haben. Federführend ist dabei die „Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“ (ZET).
Am frühen Morgen des 24. Mai 2023 durchsuchten vermummte Polizeieinheiten insgesamt 15 Wohnungen und Geschäftsräume in sieben Bundesländern. Im Visier der Razzia waren vor allem die finanziellen Grundlagen der Klimaschutzorganisation, weshalb zwei zentrale Konten beschlagnahmt wurden. Auch weitere Infrastruktur war von der Polizeiaktion betroffen: Neben den Mailadressen und -verteilern wurde auch die Homepage der „Letzten Generation“ gesperrt, und die ZET platzierte auf der Startseite eine Warnung vor Spenden an die Organisation. Dieser Text sorgte inzwischen für Furore, erklärte die ZET doch darin: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß §129 StGB dar!“
„Diese Vorverurteilung während eines laufenden Ermittlungsverfahrens stellt einen klaren Verstoß gegen rechtsstaatliche Minimalstandards dar, indem die ZET nicht einmal mehr ein Gerichtsverfahren abwartet.“, merkte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. an. „Die laufende Hetze gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung erreicht damit ein neues Niveau.“
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
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Wie bereits im letzten Jahr hat die Berliner Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen, in der am 8. und 9. Mai, dem Zeitpunkt der Feierlichkeiten zur Befreiung vom deutschen Faschismus, u.a. das Zeigen der Flagge der ehemaligen Sowjetunion untersagt wurde.
Die Verfügung ist so unbestimmt gehalten, dass es der Polizeiwillkür vor Ort, zum Beispiel bei den jährlichen Feierlichkeiten am Sowjetischen Ehrenmal, Tür und Tor öffnet, um gegen antifaschistische Demonstrant*innen vorzugehen.
Gegen die Verfügung hat die DKP Berlin Widerspruch eingelegt und ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt, welches erst im Laufe des gestrigen Tages negativ entschieden wurde. Die Kundgebung wurde durch das polizeiliche Auftreten behindert und der DKP mit der Beschlagnahmung ihrer Fahnen gedroht.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
"Das Verbot der Fahne der ehemaligen Sowjetunion ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht von Millionen Menschen, die im Kampf gegen das Nazi-Regime ihr Leben verloren haben, unabhängig davon ob sie nun aus Russland oder anderen Ländern der Sowjetunion kamen. Das Verbot ist zudem ein Schlag gegen die politischen Grundrechte und die Meinungsfreiheit. . Mit dieser Verfügung wird die öffentliche Erinnerung an die Verdienste der Sowjetunion bei der Befreiung kriminalisiert. Wir fordern ein Ende der Angriffe auf die Gedenkfeiern zum 8. und 9. Mai, die in anderen Ländern gesetzliche Feiertage sind. Unsere Solidarität gilt allen Antifaschist*innen, die durch die polizeilichen Maßnahmen Repression erfahren haben."
Die Repressionsangriffe gegen Freiburger Radio Dreyeckland gehen weiter: Wie der Sender heute bekanntgab, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen einen Journalisten erhoben, der im Sommer 2022 einen Beitrag zum linksunten-Verbot verfasst hatte.
Bereits am 17. Januar 2023 hatten die staatlichen Repressionsorgane deutlich gemacht, dass Pressefreiheit nicht für unbequeme Medien gilt. Polizeieinheiten führten stundenlang Hausdurchsuchungen in den Wohnungen zweier Radiomitarbeiter in Freiburg durch, wobei sie zahlreiche Datenträger spiegelten und beschlagnahmten. Auch in die Räume von Radio Dreyeckland drangen Beamt*innen ein, und Beschlagnahmungen konnten nur mit Mühe abgewendet werden. Anlass war eine Kurzmeldung, die darüber informierte, dass das Verfahren gegen die Internetplattform linksunten.indymedia wegen der vermeintlichen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ eingestellt sei. Dass unter dem Beitrag ein öffentlich zugängliches Archiv von linksunten-Artikeln verlinkt war, nahm der Staatsanwalt zum Anlass, das Radio und seine Mitarbeiter*innen ebenfalls zu kriminalisieren.
Während das Verfahren gegen den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts inzwischen eingestellt wurde, muss der Verfasser nun mit einem Prozess rechnen.
Am 29. März 2023 endete nach insgesamt 91 Prozesstagen die Beweisaufnahme im Antifa-Ost-Verfahren am Oberlandesgericht in Dresden. Der seit eineinhalb Jahren andauernde Mammut-Prozess gegen Lina E. und drei weitere angeklagte Antifaschisten geht damit in die Endphase. E. befindet sich bereits seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft.
Der Prozess war durchgehend von Vorverurteilungen und staatlicher Verfolgungswut geprägt, die offen inszeniert wurden: Angefangen beim Hochsicherheitssaal über die Behandlung von Lina, die stets mit Hand- und Fußfesseln ins Gericht gebracht wurde, bis hin zu den klaren Brüchen mit rechtsstaatlichen Standards, indem beispielsweise Entlastungsbeweise ignoriert und unterschlagen wurden. Diese Abläufe im Prozess passen zu den vorausgegangenen ausufernden Ermittlungen der SOKO LinX, bei denen massive Grundrechtsverletzungen an der Tagesordnung waren.
Diese richteten sich nicht nur gegen Beschuldigte und – teils recht willkürlich – Verdächtigte, sondern gegen breite Bevölkerungskreise: Tausende Menschen waren allein von den flächendeckenden Observationen und Handy-Überwachungsmaßnahmen betroffen, mit denen die sächsischen Ermittler*innen Jagd auf engagierte Antifaschist*innen machten; das Material der staatlichen Bespitzelung füllt zehntausende Seiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verbots von linksunten.indymedia.org gescheut. In einem kürzlich veröffentlichen Beschluss sprachen sie fünf Betroffenen das Recht ab, die vom Bundesinnenministerium getroffene Entscheidung über das Verbot der Nachrichten-Plattform inhaltlich überprüfen zu lassen. Zahlreiche juristische Verbände und politische Organisationen hatten das 2017 erlassene Verbot als Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit immer wieder scharf kritisiert.
Um das seit 2008 bestehende Nachrichtenportal abzuschalten, konstruierte das Bundesinnenministerium (BMI) unter der Führung von Thomas de Maziere einen Verein, der linksunten.indymedia.org betrieben haben soll. Allein, einen solchen Verein gab es nie. Zeitgleich eröffnete die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB gegen fünf mutmaßliche Betreiber*innen. Die Betroffenen wollten in mehreren Klagen gegen die Maßnahmen des Verbotsverfahrens klagen, die neben dem Verbot selbst auch die erfolgten Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei ihnen selbst beinhalteten. Die lehnte nun auch das Bundesverfassungsgericht ab, da nur der konstruierte Verein ein Klagerecht habe. Für die Betroffenen hätte das bedeutet, sich selbst weiteren strafrechtlichen Konsequenzen auszusetzen.
Der anarchistische Gefangene Alfredo Cospito ist seit nunmehr 154 Tagen im Hungerstreik, um gegen die Isolationshaftbedingungen nach dem italienischen Artikel 41bis zu protestieren. Inzwischen hat sich sein Gesundheitszustand massiv verschlechtert, und gestern wurde eine akute Herzkrise gemeldet. Der italienische Staat lässt den politischen Gefangenen bewusst lieber sterben, als die unmenschlichen Haftbedingungen zu lockern.
Komplette Isolation von anderen Gefangenen, keine Freizeitaktivitäten, Hofgang mit extremen Einschränkungen, nur vereinzelte minimale Kontakte zur Familie und Behinderung der Kommunikation mit den Anwält*innen: Die Bedingungen des Artikel 41bis, denen rund 750 Menschen in italienischen Gefängnissen unterworfen sind, werden zurecht als Weiße Folter bezeichnet und können zudem von den Haftanstalten willkürlich weiter verschärft werden. 2007 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass der Artikel einen klaren Bruch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle. Schon seit Jahren wird das 41bis-Regime auch systematisch gegen politische Gefangene eingesetzt, um sie zu zermürben und zu brechen.
Liebe Genoss*innen,
in diesem Jahr setzen wir zum 18. März, dem Kampftag für die Freiheit aller politischen Gefangenen, den Fokus auf „Schikanen im Knast und Widerstand dagegen“.
Weltweit werden linke Aktivist*innen eingesperrt, weil sie sich den herrschenden kapitalistischen Zuständen widersetzen. Einmal in Haft, gibt es eine Vielzahl an Willkürmaßnahmen gegen unsere Gefangenen. Das Ziel ist überall das Gleiche: Sie sollen gequält, misshandelt und gebrochen werden, damit sie ihre politische Identität preisgeben und vom Kampf für menschenwürdige Verhältnisse ablassen.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die gefangenen Genoss*innen von außen zu unterstützen und mit allen politischen Mitteln für ihre Freiheit zu kämpfen.
Politische Gefangene weltweit wehren sich seit vielen Jahrzehnten mit verschiedenen Formen von Verweigerungen und organisieren unter schwersten Bedingungen Protestaktionen. Sie bekannt zu machen und für die Forderungen unserer Genoss*innen im Knast einzustehen, ist der Grund für unsere jährlichen Aktionstage
Dies tun wir in der Hoffnung und dem Wissen, dass die Rote Hilfe wie auch andere Solidaritätsorganisationen dazu beitragen können, den Kampf für die Freiheit aller politischen Gefangenen zu verstärken.
Wir alle wissen, dass es jederzeit alle linken Organisationen, linke Intellektuelle und Künstler*innen treffen kann, wenn sie es wagen, sich zu widersetzen und öffentlich für eine alternative und solidarische Gesellschaft zu streiten.
Im bürgerlichen Diskurs hierzulande ist aktuell die Klimagerechtigkeitsbewegung der Hauptfeind.
Sitzblockaden im Klimaschutz-Kontext können heute monatelange Präventivhaft bedeuten. Unsere Antwort auf diese Repressionswelle muss aktive Solidarität mit den Betroffenen sein.
Auch wer gegen Neonazis kämpft, wird unerbittlich verfolgt und möglicherweise für Jahre eingekerkert. Ob Jo, Dy und Findus in Stuttgart oder Lina in Leipzig – wir werden nicht aufhören, die sofortige Freilassung aller Antifaschist*innen zu fordern.