Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Zwischen dem 23. und 25. Juli 1983 ereigneten sich pogromartige Ausschreitungen gegen die tamilische Bevölkerung in Sri Lanka, mit unfassbar grausamen Folgen. Schätzungsweise 3.000-5.000 TamilInnen wurden innerhalb weniger Tage durch Singhalesen ermordet, viele wurden vertrieben, ausgeraubt und ihre Häuser in Brand gesteckt. Tamilische Geschäfte würden zerstört und geplündert.
Bereits am Donnerstag, den 25. Juli 2013, wurde ein friedliches Feriencamp der Anatolischen Förderation auf dem Gelände der Roten Falken von Sondereinheiten der österreichischen Polizei gestürmt. Auf dem Gelände der sozialdemokratisch orientierten Roten Falken hatte der Kölner Verein fortschrittlicher Migrantinnen und Migranten bereits zum 11. Mal sein Sommerferienlager für Kinder und Familien durchgeführt.
In diesem Jahr sahen die österreichischen Repressionsorgane in den politischen und kulturellen Workshops, Schwimmen und Lagerfeuer offenbar „staatsgefährdende Tätigkeiten“, als sie in den frühen Morgenstunden mit mehr als 100 Personen das Camp durchsuchten. Als Vorwand diente bizarrer Weise die Suche nach AktivistInnen, die sich vermeintlich illegal dort aufgehalten hätten. Als diese nicht gefunden wurden, zog sich die Polizei schließlich zurück.
Inhalt:
Am 26.06.2013 wurden Vereins- und Privaträume gestürmt von Personen, die man der Anatolischen Föderation zugeordnet hat. Es wurden über 20 Räumlichkeiten gestürmt und insgesamt 5 Personen verhaftet.
Pressemitteilung
12. Juli 2013Heute endete der am 13. September 2012 begonnene Prozess gegen zwei kurdische Aktivisten nach § 129b i.V.m. § 129a StGB („Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“).
Die RichterInnen des 6. Strafsenats des OLG verurteilten Ridvan Ö. und Mehmet A. jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.