Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Wir dokumentieren einen Aufruf von The Voice Refugee Forum:
Am Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März wollen wir vor dem Thüringer Landtag im Rahmen unserer Kampagne "Residenzpflicht abschaffen" protestieren und auf dem Anger in Erfurt einen Aktionstag gegen Residenzpflicht veranstalten.
Flüchtlingsrat solidarisiert sich mit von Erzwingungshaft bedrohten Flüchtling
Ein in Meiningen lebender Flüchtling ist aktuell von Erzwingungshaft bedroht, weil er gegen die Residenzpflicht verstoßen hat. "Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. erklärt seine Solidarität mit dem von Freiheitsentzug bedrohten Flüchtling und fordert das Amtsgericht Meiningen auf, dem Antrag der Ausländerbehörde abzuweisen und das uneingeschränkte Grundrecht auf Bewegungsfreiheit in seiner Entscheidung zum Ausdruck zu bringen", sagte Steffen Dittes, der Vorsitzende des Flüchtlingsrates Thüringen heute in Erfurt.Anlass ist ein im Jahr 2010 festgestellter Verstoß gegen die Residenzpflicht, die es Flüchtlingen verbietet, sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde frei über den Landkreis bzw. angrenzende Landkreise hinaus auch nur kurzzeitig bewegen zu können.
Wir dokumentieren eine Presseerklärung von AZADI e.V.:
AZADÎ verurteilt politisch motivierte Verfolgung kurdischer Aktivist_innen
Am 21. Februar hat die BAW gegen Metin A. Anklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erhoben. Sie wirft dem kurdischen Aktivisten vor, sich von März 2008 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 als „hochrangiger Kader“ der „Gemeinschaft der Jugend“ (KC) in der Bundesrepublik und im europäischen Ausland betätigt zu haben. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden ordnen die „Komalen Ciwan“ als Unterorganisation der PKK zu, so dass Metin A. als ein mutmaßliches Mitglied einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach § 129b StGB angeklagt wird. Er soll in seiner Funktion Demonstrationen und Schulungsveranstaltungen organisiert, Propagandamaterial verteilt, an Ausbildungsseminaren teilgenommen und Jugendliche für die Guerilla angeworben haben.
Am 18. März jährt sich auch in diesem Jahr der internationale Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen. Dieser knüpft an die Tradition der ArbeiterInnenbewegung an. Die Ortsgruppen der Roten Hilfe und andere Antirepressionszusammenhänger veranstalten bundesweit Veranstaltung über die Situation von politischen Gefangenen und Repression gegen linke Bewegungen in der BRD und international. Auf der Sonderseite zum 18. März können die einzelnen Veranstaltungen eingesehen und Hintergründe abgerufen werden. Am 15. März führte radio dreyeckland ein Interview mit einem Rote Hilfe Genossen zur Geschichte und Aktualität des 18. März als Tag derer, die sich im Knast im emanzipatorischen Sinne für etwas engagieren, was über die herrschenden Verhältnisse hinausweist.>>> Hier gibt es die Rote Hilfe Sonderzeitung zum 18. März 2013 als PDF zum download.
Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von Annette Groth (MdB DIE LINKE):
Akram Anteer, ein Palästinenser aus dem Flüchtlingslager Jenin, befindet sich momentan zur medizinischen Behandlung in Deutschland. Vor einigen Tagen hat er beschlossen, aus Solidarität mit den hungerstreikenden palästinensischen Häftlingen in israelischen Gefängnissen ebenfalls die Aufnahme von Nahrung zu verweigern. Während des völlig unverhältnismäßigen israelischen Angriffs auf das Flüchtlingslager Jenin im Jahre 2002 wurde Anteer durch Panzergranaten schwer verletzt, verhaftet und für sieben Jahre ins Gefängnis gesperrt. Freigelassen wurde er nur unter der Bedingung, das Land zu verlassen. Auf die Frage nach der Möglichkeit seiner Rückkehr nach Jenin wurde ihm gesagt, dieses „Problem“ werde später gelöst. Der durch seine schweren Verletzungen an Kopf, Hals, Armen, Rücken und Nervensystem sowie die Folter im israelischen Gefängnis gesundheitlich massiv beeinträchtigte Akram Anteer wurde von Schweden aufgenommen. Seither wird ihm die Rückkehr in seine Heimat verweigert. Zunächst wurde er in Schweden medizinisch versorgt, seit einiger Zeit in Deutschland.
Wir dokumentieren einen Aufruf des Netzwerkes Freiheit für alle politischen Gefangenen u.a.:
Kundgebung Mittwoch 27.Februar, 17h – 19h vor dem Französischen Generalkonsulat Hamburg, Heimhuder Strasse 55.
Mit dem Urteil des Berufungsgerichts in Paris am 10. Januar 2013 wurde das Urteil vom 21. November 2012 des Strafgerichtshofs bestätigt, Georges Ibrahim Abdallah nach fast 29 Jahren aus der Haft zu entlassen.
Während seiner Haftzeit (seit 1984) haben seine Anwälte mehrfach den Prozess neu angestoßen, vor allem nach dem Ende seiner offiziellen Haftzeit 1999. Neunmal sind sie mit ihrem Vorhaben deshalb gescheitert, weil die aufeinanderfolgenden Regierungen, unter dem direkten und offenen Druck der USA, gegen die Entlassung in Berufung gegangen sind und damit seine Freilassung verhindert haben.
Am heutigen Mittwoch, den 6. Februar 2013, startet in Berlin ein weiterer Schauprozess gegen einen kurdischen Aktivisten. Wie bei den anderen Prozessen auch wird hierbei der „Anti-Terror“-Paragraph 129b in Anschlag gebracht. Vezir T. wird vorgeworfen, für die kurdische PKK Gebietsverantwortlicher in Thüringen und Brandenburg gewesen zu sein und dabei Spenden und Einnahmen überwacht zu haben. Dabei ist dies nicht das erste Mal, dass Vesir aufgrund seiner politischen Arbeit für die progressive kurdische Befreiungsbewegung von der deutschen Klassenjustiz abgeurteilt werden soll - unter dem Vorwand, für eine so genannte terroristische Struktur tätig gewesen zu sein.
Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von AZADI e.V.:
Am 6. Februar 2013 wird vor dem Kammergericht Berlin das Hauptverfahren gegen den kurdischen Aktivisten Vezir T. eröffnet. Weil die Bundesanwaltschaft ihm vorwirft, Mitglied in der ausländischen „terroristischen“ Vereinigung PKK gewesen zu sein, sieht sich der 42-Jährige mit einer Anklage nach § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB konfrontiert. Er wird beschuldigt, von Juni 2008 bis Juli 2009 in Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Teilen von Brandenburg und Thüringen als hauptamtlicher Kader tätig gewesen zu sein. Dort habe er organisatorische Arbeiten durchgeführt und sei für Spenden- und Beitragssammlungen für die PKK verantwortlich gewesen. Außerdem habe er die erzielten Erlöse aus dem Verkauf von Publikationen; sowie aus Veranstaltungen überwacht. Vezir T. wurde am 8. Dezember 2011 fest- und in Untersuchungshaft genommen, konnte diese aber nach einem Haftprüftermin wegen fehlender Fluchtgefahr am 13. Januar 2012 verlassen.
Im Verfahren gegen die Revolutionären Zellen (RZ) vor dem Landgericht Frankfurt am Main verwickelt sich der Kronzeuge Klein in unhaltbare Widersprüche. Die Verteidigung hat deshalb die sofortige Haftentlassung Sonja Suders gefordert. Richterin Stock wird nun zu entscheiden haben, ob die 80-Jährige weiterhin in U-Haft bleiben muss. Das Konstrukt aus Lügen und Folter wird aber, nach Einschätzung der Roten Hilfe, weiterhin für eine Verurteilung genügen.
RZ-Prozess könnte deshalb nach der Vernehmung des Kronzeugen platzen
Presseerklärung der Roten Hilfe Frankfurt und des Solikomitees für Sonja und Christian
Im Prozess gegen Sonja Suder (80) und Christian Gauger (72), der seit September 2012 vor dem Frankfurter Landgericht läuft, hat die Anklagevertretung schlechte Karten: Der als Zeuge geladene Hermann F. erscheint aus gesundheitlichen Gründen nicht, eine Zeugin verweigert die Aussage, obwohl ihr deshalb Beugehaft droht. Die Zeugin schweigt, weil sie die Verwertung von Äußerungen des damals schwer verletzten Hermann F. für skandalös hält. H.F. explodierte 1978 bekanntlich eine Bombe, so dass ihm beide Beine amputiert und die Augen entfernt werden mussten.
In den letzten Wochen sind weitere Bußgeldbescheide durch die BRD geschickt worden. Die AktivistInnen sollen an einer verbotenen Versammlung Ende Mai 2012 in Frankfurt teilgenommen haben. Von ihnen werden etwa 125 € Bußgeld verlangt. Wie schon bei den vergangenen Bußgeldbescheiden (ca. 235€) gilt es hier, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen (unten wird noch mal erklärt, wie genau.). Denn wir geben uns ganz sicher nicht mit der Kriminalisierung unseres Protestes zufrieden und wollen erst recht nicht dafür zahlen, wenn wir uns Räume der Selbstermächtigung mit dem Mittel des zivilen Ungehorsams gemeinsam und solidarisch im Herzen der Bestie erkämpfen.