Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Weiterlesen...
Liebe Genoss*innen,
liebe Freund*innen,
wir haben uns heute hier versammelt, um uns der Repression gegen Antifaschist*innen entschlossen entgegenzustellen. Dabei sind wir unglaublich wütend – und das nicht erst seit heute. Denn der Repressionsapparat ist außer Rand und Band, er greift vor allem antifaschistische Strukturen mit einer gewaltigen Bandbreite von Überwachungs- und Verfolgungsmaßnahmen an. Der Staat zeigt erstaunlichen Einfallsreichtum, wenn es darum geht, engagierte Abwehr von Nazi-Umtrieben zu kriminalisieren. In den letzten Jahren haben die Behörden immer wieder den Schnüffelparagrafen 129 aus der Klamottenkiste geholt und wenden ihn gerade hier in Sachsen als Allzweckwaffe gegen linke Strukturen an. Dabei bemühen sie immer abenteuerlichere Konstruktionen, um unsere Genoss*innen mit flächendeckenden Repressionsmaßnahmen zu überziehen und unsere Zusammenhänge zu durchleuchten.
Außerdem nehmen bundesweit Verhaftungen und Haftstrafen gegen Antifaschist*innen zu:
Seit zehn Monaten ist Lina in Untersuchungshaft, und mit Dy und Findus wollen wir an dieser Stelle nur zwei weitere Antifaschisten nennen, die derzeit im Knast sind. Wir fordern lautstark die Freiheit aller inhaftierten Antifaschist*innen und aller anderen eingeknasteten Genoss*innen – hier und weltweit!
Vom 8. September bis 11.September lädt der Verein „Stimmen der Solidarität Mahnwache Köln“ zu seinem Festival der Solidarität in Köln ein. Im Fokus steht die Situation der politischen Gefangenen in der Türkei. Mit Diskussion, Kunst und Musik wird das Thema beleuchtet.
Programm vom 08.09.21-11.09.21
Mittwoch, 18:00 – 19:00 Uhr: Mahnwache auf dem Bahnhofsvorplatz
Mit der 86. Mahnwache wird das Festival eröffnet. Angehörige von Häftlingen, wie z.B. die Familie vom Bochumer Mahmut Güneş und uns unterstützende Politiker ergreifen das Wort. Der Kölner Bundestagsabgeordneter Matthias Birkwald, die Ratsmitglieder Sanae Abdi (SPD) und Jörg Detjen (Die Linke) sowie die Bochumerin Anna di Bari (Bündnis90 / Die Grünen) werden zu Wort kommen.
Donnerstag- Samstag , 14:00-18:00 Uhr:
Fotoausstellung im Kulturbunker in Köln-Mülheim
Der in Istanbul lebende Menschenrechtsaktivist Adil Okay hat eine außergewöhnliche Ausstellung entwickelt: 50 Fotografen haben nach Angaben von 50 Inhaftierten gearbeitet. Entstanden sind 50 Exponate, die eine Brücke zwischen türkischen Gefängnissen und der deutschen Außenwelt schlagen. Außerdem werden Cartoons und Karikaturen von politischen Häftlingen ausgestellt.
Freitag , 19:00: Filmvorführung „Gefängnis oder Exil“, Kulturbunker
In dem Film sollen die Hintergründe der Politik der Zwangsverwaltung verdeutlicht werden sowie die Folgen für die abgesetzten Bürgermeister*innen. In dem Film wird die Repression gegen gewählte kurdische Politiker*innen in mehreren Beispielen und Zeitabschnitten näher dargestellt, die Politik der Zwangsverwaltung, die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten sowie die Repression gegen die HDP werden deutlich gemacht. Die abgesetzten Bürgermeister*innen Zülküf Karatekin und Firat Anli, sowie die ehemalige Abgeordnete Nursel Aydogan werden in den Interviews ihre Sicht und persönlichen Erfahrungen berichten. Die betroffenen Personen werden auch deutlich machen, wie sie das Erlebte als Einzelpersonen aufgefasst haben und welche Folgen diese Repression für sie und ihre Familie hatte. Die Themen wie Flucht und Asyl werden hierbei thematisiert.
Am 8. September 2021 beginnt vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschisten. Angeklagt sind die vier Aktivist*innen nach § 129 – das Engagement gegen Nazi-Umtriebe wird damit staatlicherseits zur „kriminellen Vereinigung“ erklärt und Antifaschismus pauschal diffamiert und kriminalisiert.
Bereits mit der medial inszenierten Verhaftung von Lina im November 2020, durch gezielte Hetze und die Weitergabe von internen Ermittlungsergebnissen an die Presse machten die Repressionsorgane klar, dass sie ein Paradebeispiel politischer Justiz durchexerzieren wollen. Um die Bedeutung des Verfahrens aufzublähen, führten sie die Konstruktion der „Vereinigung an der Schwelle zum Terrorismus“ ein. Dadurch konnte die Bundesanwaltschaft, die normalerweise nur bei Ermittlungen gegen „terroristische Vereinigungen“ nach § 129a tätig wird, die Leitung an sich ziehen.
Ehrenwerte Verbotsverantwortliche
Wir befinden uns im 28. Jahr des PKK-Betätigungsverbots, das im November 1993 von der CDU/CSU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl durch deren Innenminister Manfred Kanther (CDU) verfügt worden war. Dieses Verbot wurde von einem Kanzler verantwortet, der Spenden an die CDU in Höhe von rund 2 Millionen DM rechtswidrig nicht – wie im Parteiengesetz vorgeschrieben - angegeben und sich strikt geweigert hat, die Namen der Spender zu nennen. Und von einem law-and-order-Minister, der gegen das Parteispendengesetz verstoßen hat, weil er 1983 als CDU-Generalsekretär Hessens illegale Spenden über 20,8 Millionen DM heimlich in die Schweiz und nach Liechtenstein geschafft hat. Der sein Bundestagsmandat niederlegen musste und im September 2007 vom Landgericht Wiesbaden wegen Untreue zu einer Geldstrafe von insgesamt 54 000 Euro verurteilt wurde.
Innenminister mit Kriminalisierungshintergrund
In der Folgezeit sind die Innenminister aller Bundesregierungen gegen die kurdische Befreiungsbewegung und politisch aktive Kurdinnen und Kurden vorgegangen, um die ständigen Vorwürfe des NATO-Partners Türkei zu entkräften, nicht konsequent genug die PKK zu bekämpfen. Hierbei hatte die Politik insbesondere die kurdischen Medien immer wieder im Visier, um die Verbreitung von Informationen aus den kurdischen Gebieten sowie Berichte über Aktivitäten der Befreiungsbewegung zu verhindern. Hervorgetan haben sich diesbezüglich die Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Otto Schily (SPD). Deren Angriffe richteten sich u.a. gegen Zeitungsprojekte wie „(Yeni) Özgür Politika“, die Nachrichtenagentur MHA, den Presseverlag E. Xani und kurdische Fernsehsender wie ROJ-TV.
Liebe Genoss*innen,
Liebe Aktivist*innen,
heute hat sich die Polizei nicht getraut, unsere Demonstration zu stoppen. Wir stehen mit vielen Menschen vor dem Landtag und fordern, den Gesetzesentwurf zurück zunehmen, das ist unser politischer Erfolg heute.
Wir sind die Rote Hilfe e.V., der bundesweite strömungsübergreifende Solidaritäts- und Schutzverein für alle Linken. Wir vermitteln solidarische Anwält*innen, können entstandene Kosten auffangen und dafür sorgen, dass niemand durch Repression aufgrund des politischen Engagements ruiniert wird.
Dass wir heute mit Vielen auf der Straße waren ist wichtig. Durch unsere tägliche Soli-Arbeit wissen wir ganz genau, wie die Behörden arbeiten. Und dieses Gesetz würde eine massive Beschneidung unserer Versammlungsfreiheit, unserer politischen Grundrechte bedeuten.
Deswegen müssen wir diesen Gesetzentwurf kippen, wir haben gar keine andere Wahl!
In den letzten Jahren hat die staatliche Verfolgungspolitik gegen Antifaschist*innen immer neue Rekorde aufgestellt und immer absurdere Konstruktionen bemüht, um engagierte Aktivist*innen zu kriminalisieren und oftmals auch zu inhaftieren. Am 8. September 2021 beginnt vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen die Leipzigerin Lina, die bereits seit Anfang November 2020 in Untersuchungshaft sitzt, sowie gegen drei weitere Genossen. Vorgeworfen werden ihnen körperliche Auseinandersetzungen mit Faschisten, die vom Staat zu Aktivitäten einer „kriminellen Vereinigung“ stilisiert werden. Zusätzlich zur bereits laufenden Kampagne der Roten Hilfe e. V. „Wir sind alle Antifa – Wir sind alle LinX“, die laufende Verfahren und staatliche Repressionsangriffe gegen Antifas zusammenfasst, hat sich nun das Solidaritätsbündnis Antifa Ost gegründet. Mit der Homepage soli-antifa-ost.org und Demonstrationen rund um den Prozessauftakt zeigt sie den Angeklagten, dass sie nicht allein sind.
Tatsächlich stellt das Verfahren gegen Lina und ihre Mitangeklagten einen neuen Höhepunkt des wahnwitzigen staatlichen Kriminalisierungseifers dar, der vor Skandalen nur so strotzt: Schon die Konstruktion einer „kriminellen Vereinigung“ nach § 129 gegen die Antifaschist*innen ist in erster Linie ein Hinweis auf die von Linkenhass geprägte Denkart der Polizeibehörde – schließlich hat sich die beim LKA Sachsen angesiedelte „SoKo Linx“ in den vergangenen Jahren schon mehrfach mit Ermittlungen nach § 129 blamiert, die für viel Medienrummel sorgten, aber ohne Verurteilungen endeten. Für jeweils Dutzende oder Hunderte betroffene linke Aktivist*innen bedeuteten diese Strukturermittlungen jahrelange Überwachung, Hausdurchsuchungen und weitere Repressalien bis hin zu Untersuchungshaft.
In Bayern wurde der Asylantrag der beiden kurdisch-alevitischen Aktivist*innen Anıl Kaya und Sinem Mut abgelehnt und beiden die Abschiebung in die Türkei angedroht - obwohl sie dort eine über sechsjährige Haftstrafe und weitere Verfolgungen erwarten. Dass sich die beiden Wissenschaftler*innen in der Türkei politisch betätigt haben, wird ihnen von den bundesdeutschen Behörden zum Vorwurf gemacht und das groteske „Terrorverfahren“ der türkischen Unrechtsjustiz anerkannt.
Der Kunsthistoriker Anıl Kaya und die im Bereich Gesundheitsmanagement promovierende Sinem Mut waren in Ankara in der „Föderation für Demokratische Rechte“ aktiv und beteiligten sich an Demonstrationen etwa zum 8. März und 1. Mai oder an Veranstaltungen, die gegen Folter und extralegale Tötungen in der Türkei protestierten. Ende 2012 wurden sie gemeinsam mit anderen Akademiker*innen verhaftet; Sinem Mut war zwei Monate im berüchtigten F-Typ-Frauengefängnis Sincan in Untersuchungshaft und wurde dort gefoltert. Angeklagt wurden sie wegen „Terrorismus“ - der Standardvorwurf gegen Andersdenkende aller Richtungen in der zunehmend faschistischen Türkei. Als „Beweise“ gegen Anıl Kaya und Sinem Mut dienten ein bei der Hausdurchsuchung 2012 gefundenes Buch des Kommunisten İbrahim Kaypakkaya und ein angeblich ebenfalls in ihrer Wohnung entdeckter Ausweis der Maoistischen Kommunistischen Partei.
Seit nunmehr drei Jahren steht der Refugee-Aktivist Alassa Mfouapon im Visier der staatlichen Repressionsorgane, weil er mutig für die Rechte von Refugees und gegen Rassismus eintritt und dabei viele Erfolge errungen hat. Gegen dieses unbequeme Engagement gehen die Behörden mit allen Mitteln vor: Nun sieht sich der Antirassist erneut von Ausweisung bedroht.
An:
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité Berlin
Prof. Dr. Axel Radlach Pries, MD, Dekan der Charité Berlin
Prof. Dr. Thomas Beddies, Stellvertretender Direktor des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin, GeDenkOrt.Charité
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Steffen Krach, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich haben das renommierte Wissenschaftsjournal Nature
sowie weitere Fachpublikationen über einen ethisch höchst fragwürdigen Umgang mit Daten von Angehörigen diskriminierter Minderheiten wie den Uigur*innen und Rom*nja durch die Gendatenbank YHRD
(Chromosom-Haplotyp-Referenzdatenbank) berichtet. Die Vorwürfe betreffen die Nutzung und die Veröffentlichung der Daten ohne eine informierte Einwilligung der Betroffenen – entgegen allen etablierten ethischen Standards in Medizin und Wissenschaft.
Wir fordern die Verantwortlichen in der Charité Berlin, in der die YHRD angesiedelt ist, auf, für diesen Missstand die Verantwortung zu übernehmen und die YHRD einer gründlichen unabhängigen Untersuchung und Neustrukturierung zu unterziehen.
Die YHRD wurde im rechtsmedizinischen DNA-Labor der Charité entwickelt und wird seitdem dort gepflegt. Sie enthält inzwischen Daten von rund 337.450 Personen, die fast 1.400 „Populationen“ zugeordnet sind. Die Datenbank ist frei zugänglich und wird international von Strafverfolgungsbehörden genutzt. Sie dient dazu, die Verbreitung von genetischen Markern auf dem Y-Chromosom in bestimmten Bevölkerungsgruppen abzuschätzen. So können Aussagen über die Verlässlichkeit von Übereinstimmungen zwischen einem DNA-Profil und einer Tatortspur gemacht werden. Mit ihr kann aber auch eine „bio-geografische Abstammung“, also die mögliche geografische Herkunft der Vorfahren einer Person bestimmt werden. Dieses Verfahren ist in Deutschland in Strafermittlungen zwar verboten, wie die Befragung von Forensiker*innen gezeigt hat, wird es z.T. jedoch dennoch angewandt
Die Zahl der politischen Gefangenen in der Bundesrepublik steigt kontinuierlich an, und es scheint immer mehr zur Normalität zu werden, dass linke Aktivist*innen hinter Gittern landen.
Tatsächlich setzen die staatlichen Repressionsorgane in letzter Zeit wieder vermehrt auf Verhaftungen und Gefängnisstrafen in der Hoffnung, linke Bewegungen einzuschüchtern. Erst am 19. Juli 2021 hatte der Stuttgarter Findus, der wegen seines Engagements gegen rechte Umtriebe zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden war, seinen Haftantritt. Am 15. September muss der Nürnberger Aktivist Jan ins Gefängnis. Mit der Ablehnung der Revision wurde jetzt das skandalöse „Jamnitzer Platz“-Urteil von Februar 2021 rechtskräftig: Obwohl Jan am besagten Tag gar nicht vor Ort war, hatte ihn das Landgericht Nürnberg wegen Beteiligung an spontanen Protesten gegen Gentrifizierung und Repression zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt – wegen Anschreiens der Polizei.
Zusätzlich sind mit den beiden Antifaschist*innen Dy und Lina sowie der Klimaaktivistin Ella drei bekannte Genoss*innen seit November 2020 – also seit nunmehr neun Monaten – in Haft.
Während dem Stuttgarter Dy die Beteiligung an einer körperlichen Auseinandersetzung mit Mitgliedern der faschistischen Schein-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ vorgeworfen wird und er im aktuell laufenden „Wasen-Prozess“ angeklagt ist, wird gegen die Leipzigerin Lina und viele andere Aktivist*innen nach § 129 („kriminelle Vereinigung“) ermittelt. Mit diesem Gummiparagrafen, der einmal mehr zur flächendeckenden Kriminalisierung und Durchleuchtung antifaschistischer Strukturen aufgefahren wird, will der Staat das entschiedene Eintreten gegen Nazistrukturen unterbinden und schreckt dabei auch nicht vor langer Untersuchungshaft zurück. Der Prozess gegen Lina soll am 8. September beginnen.