Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
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Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Am 9. Dezember 2021 ist der 40. Haftjahrestag des linken Journalisten und Black-Panther-Aktivisten Mumia Abu-Jamal. Obwohl der Prozess gegen ihn offen rechtswidrig verlief, wehren Justiz und Behörden ein Wiederaufnahmeverfahren bis heute mit allen Mitteln ab.
Seit vier Jahrzehnten sitzt Mumia Abu-Jamal in den USA im Gefängnis, davon 29 Jahre lang im Todestrakt und nun im so genannten Normalvollzug: Am Rand eines Schusswechsels war er am 9. Dezember 1981 von einem Polizisten in Philadelphia lebensgefährlich verletzt und daraufhin verhaftet worden mit dem Vorwurf, eben diesen Polizisten erschossen zu haben. Zugleich entbrannte eine bis heute anhaltende Hetzkampagne gegen den Journalisten, die insbesondere von der rechten Polizeigewerkschaft FOP angefacht wurde. Mit Hilfe von manipulierten Beweisen, gekauften Zeug*innen und offensichtlichen Verstößen gegen die Verfahrensabläufe wurde Mumia Abu-Jamal im Juli 1982 in einem unübersehbar rassistischen und politisch motivierten Prozess zum Tode verurteilt. Für den Black-Panther-Aktivisten, der sich keine anwaltliche Vertretung leisten konnte, gab es kaum eine Möglichkeit zur Verteidigung. Der Richter hatte intern bereits frühzeitig unter Verwendung rassistischer Schimpfwörter geäußert, auf alle Fälle die Todesstrafe zu verhängen. Auf diese Weise wollten die Behörden einen unbequemen Journalisten loswerden, der seit Jahren den staatlichen Rassismus und die Polizeigewalt gegen People of Colour anprangerte.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Bundeswehr.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Wir dokumentieren hier den Aufruf des Unterstützungskreises Grupo Internacional. Als Rote Hilfe e.V. OG Magdeburg erklären wir uns solidarisch mit der von Repression betroffenen Genossin und werden diese selbstverständlich unterstützen.
Solidaritätserklärung mit der Internationalistin María und gegen ihre Zwangsausreise und Aufenthaltsverbot in Deutschland
Im Oktober 2021 wurde unserer spanischen Genossin und Freundin María von drei Zivilbeamt:innen der Polizeiinspektion Halle ein Bescheid der Ausländerbehörde Magdeburg ausgehändigt. Laut diesem Schreiben wird sie aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen das Land zu verlassen. Sie habe ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin verwirkt. Zusätzlich wird ihr in dem Bescheid ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für 20 Jahre ausgesprochen. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass María eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstelle.
Des Weiteren wird sie beschuldigt, sich ohnehin schon zu lange in der BRD aufzuhalten. Es sei nicht zu erkennen, dass sie einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgehe, wie sie sich finanziere, dass sie sich aufgrund familiärer Bindungen in Deutschland aufhalte oder über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfüge.
Seit einem Jahr sitzt „Ella“ in der JVA Preungesheim ein. Als Teil der Klimabewegung hatte sie gegen die Rodung des Dannenröder Waldes protestiert, der in Mittelhessen mitten in der Klimakrise einer Autobahn weichen sollte. Mit einem Großaufgebot der Polizei und unter Gefährdung von Menschenleben wurden wochenlang Aktivist*innen rund um die in den Wipfeln errichteten Baumdörfer festgenommen. Auch Ella wurde am 26. November 2020 in 15 Metern Höhe, teils ohne Beachtung ihrer Sicherung, brutal von einer SEK-Einheit vom Baum geholt und in Untersuchungshaft genommen.
In erster Instanz vor dem Amtsgericht Alsfeld wurde sie Ende Juni 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeikräfte zu 27 Monaten Haft verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, sich gegen das Herabziehen an ihren Beinen von dem Baum gewehrt zu haben. Während des Verfahrens traten mehrere Polizeibeamte ohne Namen und komplett vermummt zu ihren Zeugenaussagen auf. Trotz ihrer darüber hinaus widersprüchlichen Aussagen und entlastenden Videomaterials folgte das Amtsgericht Alsfeld weitgehend der Anklage, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Mitte Januar soll vor dem Landgericht Gießen die Berufungsverhandlung stattfinden.
Am Mittwoch, 1. Dezember 2021 wird das Landgericht Berlin im RAZ-/RL-Prozess gegen Cem das Urteil verkünden. Damit findet ein jahrelanges staatliches Repressionsspektakel seinen Abschluss, bei dem die anfangs vollmundigen Vorwürfe immer weiter zurückgeschraubt werden mussten. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft am 17. November eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.
Von den laufenden Ermittlungen erfuhren die Betroffenen, als es am 22. Mai 2013 in Berlin, Magdeburg und Stuttgart zeitgleich 21 Hausdurchsuchungen in Privatwohnungen, an Arbeitsplätzen und in linken Vereinsräumen gab. Neun Beschuldigten wurde damals die Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB vorgeworfen, indem sie angeblich gemeinsam die Revolutionären Aktionszellen (RAZ) bzw. Radikale Linke (RL) gebildet hätten. Konkret zur Last gelegt wurden ihnen verschiedene militante Aktionen zwischen 2009 und 2012 sowie die Mitarbeit an der Untergrundzeitung „radikal“, die immer wieder mit Verfolgungsmaßnahmen überzogen wurde.
Das Konstrukt des Schnüffel- und Durchleuchtungsparagrafen 129 gab den Ermittlungsbehörden ein umfangreiches Instrumentarium an Überwachungsmöglichkeiten an die Hand, das sie vollständig ausschöpften: Über Jahre hinweg wurde jede Regung der Beschuldigten und ihres Umfelds, sämtliche Kommunikationsformen und Handlungen festgehalten und ausgewertet. Eine der Betroffenen wurde durch diesen enormen Repressionsdruck in den Tod getrieben.
Am 5. November 2020 wurde die Leipziger Antifaschistin Lina frühmorgens festgenommen und ist seither in Untersuchungshaft – nunmehr genau ein Jahr lang. Vorgeworfen wird ihr, gemeinsam mit Genoss*innen engagiert gegen Nazis vorgegangen zu sein – was das sächsische Landeskriminalamt als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt.
Seit ihrer Festnahme ist Lina Mittelpunkt einer von den Behörden befeuerten medialen Hetzkampagne, die offen sexistische Züge trägt. Die überlange Untersuchungshaft gegen Lina wird dabei gezielt eingesetzt, um zum einen die Betroffene selbst zu zermürben, zum anderen aber auch die gesamte Bewegung einzuschüchtern und den Kampf gegen Nazis in der Öffentlichkeit zu diffamieren. Seit dem 8. September 2021 läuft der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschisten vor dem Oberlandesgericht Dresden.
Seit vielen Jahren überziehen die sächsischen Repressionsorgane antifaschistische Strukturen mit unterschiedlichsten Überwachungs- und Verfolgungsmaßnahmen. Dabei greifen sie gern auf den berüchtigten Durchleuchtungsparagrafen 129 zurück, der die betroffenen Aktivist*innen und Gruppen zu „kriminellen Vereinigungen“ erklärt und den Ermittlungsorganen eine Fülle zusätzlicher Kompetenzen zugesteht. Der Paragraf dient dabei weniger der Verfolgung konkreter Straftaten oder der Verurteilung einzelner Betroffener, sondern in erster Linie der Ausforschung und Einschüchterung der ganzen Bewegung.
Bereits im August 2020 veröffentlichten wir eine Solidaritätserklärung zu einem Ermittlungsverfahren gegen eine Magdeburger Antifaschistin. Bei ihr fand im Mai 2020 eine Durchsuchung in ihrer Wohnung und am Arbeitsplatz in der Universitätsklinik Magdeburg statt. Ihr wird unterstellt, sie habe über einen Dienstzugang Daten abgefragt und weitergegeben. Eine fristlose Kündigung folgte umgehend. Noch im Juli 2021 ordnete das Arbeitsgericht die Weiterbeschäftigung an, da es keine Belege für eine Datenweitergabe gibt. Weiter hat die Betroffene bereits frühzeitig eine umfangreiche Akteneinsicht bezüglich des Ermittlungsverfahrens über ihren Rechtsbeistand beantragt.
Mit Blick auf die letzten Wochen gab es nun neue Entwicklungen in diesem Fall. Statt die beantragte Akteneinsicht oder eine konkrete Anklage zu erhalten, wurden Inhalte der Ermittlungsakten in der Presse veröffentlicht und neue Vorwürfe konstruiert. Kurz zuvor wurde bereits im Verfassungsschutzbericht Sachsen- Anhalt ebenfalls ausführlich Bezug zu diesem Kriminalisierungsfall genommen. Krampfhaft wird versucht, die mutmaßliche Datenweitergabe mit antifaschistischen Aktionen in Sachsen in Verbindung zu bringen, ohne dafür auch nur einen Beleg anzuführen.
Dennoch wird die Antifaschistin seit Anfang Oktober mit Hilfe der Justizbehörden durch die hiesige Presselandschaft gepeitscht. Besonders hervorgetan haben sich die Magdeburger Volksstimme und die Universitätsklinik als Arbeitgeberin, welche ihrer Beschäftigten angebliche kriminelle Energien bescheinigte. So machen sich Dienstvorgesetzte und Presse zu willigen Erfüllungsgehilfen der Klassenjustiz, um bereits eine Vorverurteilung zu ermöglichen. Nach dieser choreografierten Hetze veröffentlichte schließlich ein AfD- Mitarbeiter Namen und Hinweise auf die Adresse der engagierten Antifaschistin.
Am heutigen Mittwoch, 13. Oktober 2021 endete der sog. Wasen-Prozess gegen zwei Stuttgarter Antifaschisten vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht mit extrem hohen Strafen, die offensichtlich der Abschreckung dienen sollen: Gegen Jo verhängte das Gericht 4,5 Jahre Haft, sein Genosse Dy soll sogar für 5,5 Jahre ins Gefängnis.
Den beiden Aktivisten wird vorgeworfen, am 16. Mai 2020 an einer körperlichen Auseinandersetzung mit Mitgliedern der faschistischen Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein. Den Vorfall, der sich am Rand des rechten „Querdenken“-Aufmarschs im Stadtteil Bad Cannstadt ereignete, hatten die Repressionsorgane zum Anlass für einen massiven Angriff auf antifaschistische Strukturen in Stuttgart und umliegenden Städten genommen. Von Anfang an war ersichtlich, dass die eigens gegründete Ermittlungsgruppe „Wasen“ vor allem darauf abzielte, die antifaschistische Bewegung zu schwächen und einzuschüchtern. Im Rahmen der groß angelegten Überwachungsmaßnahmen und Durchsuchungen wurden Jo und Dy verhaftet; während ersterer nach über sechs Monaten Untersuchungshaft vorläufig freikam, ist Dy seit über elf Monaten in Stuttgart-Stammheim eingesperrt.
Nach mehreren Verzögerungen wird im Prozess gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy am 13. Oktober 2021 die Urteilsverkündung vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht erwartet. Den beiden Aktivisten drohen mehrjährige Haftstrafen.
Der sogenannte Wasen-Prozess gegen die beiden Stuttgarter Aktivisten ist Teil einer staatlichen Repressionsoffensive gegen antifaschistische Strukturen in Baden-Württemberg, vor allem in der Landeshauptstadt. Anlass war eine körperliche Auseinandersetzung mit führenden Mitgliedern der faschistischen Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“, die sich am 16. Mai 2020 am Rande eines rechten „Querdenken“-Aufmarschs in Stuttgart-Bad-Cannstatt ereignete. In der Folge überzogen die Ermittlungsbehörden, allen voran die eigens gegründete Ermittlungsgruppe „Arena“, ab Sommer 2020 Antifaschist*innen mit Überwachungsmaßnahmen, Hausdurchsuchungen und schließlich Verhaftungen: Während Jo im Januar 2021 nach über sechs Monaten Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim vorläufig freikam, ist Dy seit seiner Festnahme am 4. November 2020 durchgehend im Gefängnis. Ihnen wird vorgeworfen, an der Auseinandersetzung am 16. Mai beteiligt gewesen zu sein.
Seit der Eröffnung im April 2021 zog sich der Prozess immer weiter hin. Die ursprünglich für den 22. Juli erwartete Urteilsverkündung war von den Anwälten der Nebenklage durch eine große Zahl von zusätzlichen, teils grotesken und offen wahrheitswidrigen Anträgen immer wieder verzögert worden. Dass die Beweislage weiterhin mehr als dürftig ist, hielt die Staatsanwaltschaft nicht davon ab, für Jo fünf Jahre und für Dy sechs Jahre Haft zu fordern. Die Verteidigung fordert Freispruch.
Liebe Freund*innen, liebe Genoss*innen und Mitstreiter*innen,
die Klimaproteste sind laut, sie setzen wichtige Zeichen, und sie streuen Sand ins Getriebe des klimazerstörenden kapitalistischen Normalbetriebs.
Wenn wir heute weltweit in Massen auf die Straße gehen, wenn wir bei Ende Gelände die Klimakiller-Maschinerie blockieren, wenn wir die Bäume im Hambi oder im Danni gegen die Abholzung und immer neue Großprojekte verteidigen, wenn wir Kohlekraftwerke besetzen, wenn wir mit vielfältigen Aktionsformen gegen die IAA protestieren oder die Klimazerstörung in vielen anderen Bereichen anprangern: Diese Aktionen stören die reibungslosen Abläufe und verursachen wirtschaftlichen Schaden, sie zerkratzen das geschönte Image von Konzernen und Behörden und unterlaufen deren Greenwashing. Und genau deshalb sind die Proteste im Visier der staatlichen Repressionsorgane, die die Interessen von Staat und Konzernen verteidigen.
In den letzten Jahren wurde das Vorgehen von Polizei und Justiz gegen Klimaaktivist*innen härter und erreichte zum Teil extrem brutale Formen bis hin zu offenen Rechtsbrüchen und lebensbedrohlichen Attacken. Knüppeleinsätze und Pfefferspray gegen Demonstrant*innen und Baumbesetzer*innen gehören allzu oft zum Alltag – und die Einsatzkräfte sind oft erschreckend einfallsreich, wie jüngst bei der IAA zu sehen war, als die Polizei ein gruseliges Sortiment an Repressionsmaßnahmen auspackte.
Höhepunkte der menschenverachtenden Angriffe waren jedoch die Räumungen der Waldbesetzungen, bei denen die Polizei gezielt die Sicherungsseile der Kletteraktivist*innen durchschnitt und deren Absturz provozierte.
Durch willkürliche tage- und wochenlange Inhaftierung nach erfolgreichen Aktionen versuchen die Behörden, die Betroffenen fertigzumachen und die Bewegung einzuschüchtern. Besonders extrem ist der Fall von „Ella“, die bereits seit November 2020 in Haft sitzt – zuerst viele Monate in Untersuchungshaft, bis sie schließlich in einem absurden Prozess zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde – weil sie sich bei der Räumung in 15 Metern Höhe durch eine reflexhafte Beinbewegung dagegen gewehrt haben soll, von Polizeikräften in die Tiefe gerissen zu werden.