Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Aktion und Kunst im öffentlichen Raum.
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Erklärung der Kampagne „United we stand!“ zu den ersten G20-Prozessen am 28. und 29. August 2017
Mit besonders offensichtlich politisch motivierten Anklagen beginnen am 28. und 29. August die Prozesse gegen vermeintliche Straftäter_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kampagne „United we stand!“ ruft für beide Tage zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz auf.
Im ersten Verfahren am 28. August steht ein junger Mann aus den Niederlanden vor Gericht, dem schwerer Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen werden. Überraschend dünn bei diesen schwerwiegenden Anklagepunkten erscheint die Beweislage. Es können weder Video- noch Fotomaterial vorgelegt werden, lediglich zwei Polizeibeamte sollen die vorgeworfenen Straftaten bezeugen. Bei der weitreichenden polizeilichen Videodokumentation der Proteste gegen den G20-Gipfel ist das kaum vorstellbar. Trotzdem sitzt der Niederländer seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.
Am 25. August 2017 hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die linke Nachrichtenplattform "linksunten.indymedia" auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Das Weiterbetreiben des seit 2009 bestehenden offenen Netzwerkes von linken Medienaktivist*innen und Journalist*innen erklärt de Maizière zur Straftat. In Baden-Württemberg kam es diesbezüglich zu mehreren Hausdurchsuchungen, denen bisher keine Festnahmen folgten. Die Polizeipräsenz vor Ort wurde erhöht, um eventuelle Protestaktionen eindämmen zu können. Aktuell fahndet das BKA nach dem Standort des durch die Plattform genutzten Servers. Weitere Durchsuchungen sind nicht auszuschließen.
Im August finden drei Klimacamps im Rheinland und vom 24.-29. August die Aktionstage gegen den Abbau von Braunkohle statt. Die Rote Hilfe e.V, unterstützt die Kampagne „untenlassen! - Kohle unten lassen statt Protest unterlassen“ und ruft zur Solidarität mit Klima-Aktivist*innen vor Gericht auf. Während RWE ungestraft Kohle abbaut und das Klima zerstört, werden wir für geringfügige Regelübertritte bei legitimem Protest kriminalisiert.
Muhlis Kaya, ein kurdischer Aktivist, wurde am 13.07.2017 zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft vom Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt. Der 6. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige ein Mitglied der in der BRD verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sein soll und hat ihn mit Hilfe der sogenannten „Anti-Terror Paragraphen“ §§129, die die Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe stellt, verurteilt. Konkret wurde Muhlis Kaya vorgeworfen, dass er von 2013 bis 2015 verschiedene „Sektoren“ der PKK in Deutschland geleitet haben soll.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema "Repressionsexport - ein Mordsgeschäft".
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Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
summer of resistance – summit of repression – solidarity is our weapon
G20 ist vorbei, aber es gibt für uns keinen Anlass zur Tagesordnung überzugehen! Mehr als 100.000 Menschen haben über alle Spektren und Strömungen hinweg gegen den G20-Gipfel in Hamburg demonstriert. Bereits im Vorfeld wurde dieser Widerstand angegriffen. Camps und Demos wurden verboten, Wohnungen durchsucht. Es kam zu Gefährder*innen-Ansprachen, Ingewahrsamnahmen, Einreiseverboten. Auch während der Protesttage wurden unzählige Menschen von der Polizei verletzt, hunderte Aktivist*innen in Gewahrsam oder festgenommen. 36 von ihnen sitzen immer noch in Untersuchungshaft, viele von ihnen Genoss*innen, die aus anderen Ländern nach Hamburg gekommen sind, um gegen den G20-Gipfel zu protestieren.
Zwei Wochen nach dem G20 Gipfel in Hamburg ist noch vieles offen, auch die Zahl derer, die verletzt wurden. Doch sie wird sich nicht ermitteln lassen, selbst wenn dies versucht werden würde. Vielfältig und unermüdlich wie die Proteste waren, ist dies schlicht nicht möglich.
Die täglich ansteigende Zahl der verletzten Polizist*innen erweckt das starke Bedürfnis nach einer Gegendarstellung: „Auch auf Seite der Aktivist*innen gab es so und so viele Verletzte“
Doch auf dieses Spiel lassen wir uns nicht ein. Klar ist, genaue Zahlen kennt niemand und es kann nicht das Ziel sein, sich welche auszudenken. Auch Behandlungszahlen zu veröffentlichen wäre irreführend. Denn obwohl sehr viele Verletzungen durch unsere Strukturen versorgt werden konnten, die meisten wurden von Genoss*innen, solidarischen Ersthelfer*innen, zu Hause oder in der nächsten Kneipe behandelt.
Von einem „Festival der Demokratie“ sprach Hamburgs Innensenator Andy Grote vor dem G20-Gipfel, wenn er diesen meinte. Jetzt, nach den Ereignissen in Hamburg wissen wir, dass diese Aussage offenbar auf einem recht fragwürdigen Verständnis von Demokratie fußte.
So wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit bereits gleich zu Beginn der Protestwoche mit Füßen getreten, als der Aufbau der Camps für die Gipfelgegner*innen rechtswidrig, da gegen anderslautende Gerichtsurteile, und teilweise unter Zuhilfenahme von Schlagstock, Pfefferspray- und Wasserwerfereinsatz unterbunden wurde.
Demonstrationsbeobachtung des Grundrechtekomitees in Hamburg vom 2. – 8. Juli 2017:
"Mit insgesamt 43 Demonstrationsbeobachter*innen hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie viele Versammlungen in der Zeit vom 2. bis 8. Juli 2017 in Hamburg begleitet. Wir wollen den einseitigen Polizeiberichten genaue Darstellungen der Abläufe entgegenstellen. Unser Ausgangspunkt sind die Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Denn diese galten seit jeher „als Zeichen der Freiheit, der Unabhängigkeit und der Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers“, wie es im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt.
Wir haben beobachtet, in welchem Maße die Polizei in diesen Tagen die Macht über das Geschehen in der Stadt übernommen hat. Sie hat eskaliert, Bürger- und Menschenrechte ignoriert, sie informierte die Öffentlichkeit falsch und ging mit großer Gewalt gegen die Menschen vor. Schon seit Monaten warnen wir vor dem Ausnahmezustand, der anlässlich des G20 in Hamburg produziert wird. Das, was wir in dieser Woche vorgefunden haben, geht sogar über das, was wir befürchtet haben, noch hinaus. Nicht nur wurden die Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch die Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt. Die Polizei hat, gedeckt von der Hamburgischen Regierung und vermutlich auch im Sinne der Interessen der/des Innminister/-senators und der Sicherheitsbehörden den Ausnahmezustand geprobt.
Pressemitteilung #17 vom 09.07.2017
Die Einreisesperren rund um den Sonderzug zum G20-Gipfel von Basel nach Hamburg, die gegen Demonstrant*innen aus der Schweiz verhängt worden waren, wurden in der Nacht auf den 7. Juli vom Verwaltungsgericht Stuttgart vorläufig außer Kraft gesetzt. Nachdem Eilanträge gestellt worden waren, wurde in drei Fällen die aufschiebenden Wirkung der Beschwerden gegen die Einreisesperren wiederhergestellt, so dass die Betroffenen einreisen konnten.
Die Haftbedingungen in der Gefangenensammelstelle in Hamburg-Harburg sind katastrophal, die Gefangenen werden menschenunwürdig behandelt. Der Zugang zu anwaltlichem Beistand und ärztlicher Versorgung wurde verschleppt. Anwält*innen berichten von systematischem Schlafentzug durch Dauerbeleuchtung, Essensentzug, bewusster Verletzung des Schamgefühls, unerträglicher Hitze in den Zellen, Erniedrigungen und Einschüchterungen sowie absichtlicher Desinformation über die angeblich zu erwartenden Strafen..