Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Politische Justiz.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Urteil im zweiten Prozess gegen Land Hessen vom 23. April 2021
Am 23.04.2021 – dem dritten Jahrestag der versuchten Abschiebung – wurde der zweite von drei Einzel-Prozessen gegen das Land Hessen geführt. Es ging um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes von Zwangsmitteln während dem nächtlichen Polizeieinsatz. Damals war die Polizei mit brutaler Härte gegen friedlich Demonstrierende vorgegangen, die gegen die rechtswidrige Abschiebung Zivilcourage zeigten. Es gab einen Massenanfall von Verletzten. Unmittelbar im Anschluss verbreitete die Polizei Pressemitteilungen mit frei erfundenen Darstellungen, die jedoch von vielen Redaktionen unhinterfragt in die Berichterstattung aufgenommen wurden.1
Mündliche Verhandlung am 23.04.2021 vor dem Verwaltungsgericht Kassel
Zunächst schilderte der Kläger die Gewaltexzesse der eingesetzten Beamt*innen: gezieltes Sprühen von Pfefferspray ins Gesicht aus naher Distanz, aggressivesUmrennen, brutales Zusammenknüppeln mit Schlagstöcken auch bereits sich am Boden befindender Personen und Hetzen eines Diensthundes in die Menschenmenge. Der Kläger führte aus,dass er nach dem Polizeieinsatz 2 Wochen krank geschrieben war und eine dauerhafte Knieverletzung davontrug und dass er während des Gewaltausbruchs Todesangst hatte.
Warum, wurde durch zwei Originalzitate verdeutlicht: So hatte ein Polizeibeamter einer unbeteiligten Passantin gegenüber aggressiv die Tötung ihres Hundes angedroht, und statt einer bewusstlos wirkenden Person Erste Hilfe zu leisten zogen zwei Polizeibeamt*innen die Person fahrlässig in einen Hausflur. Beim Ablegen sagte ein Beamter laut: „Soll er doch sterben. Ist mir scheißegal.“
Im Anschluss wurden die 5 Polizeizeug*innen angehört. Ihre Schilderungen der Geschehnisse waren wie zu erwarten tendenziös. Amelie, die die Polizeigewalt am 23.04.2018 selbst miterlebt hatte und die mündliche Verhandlung im Gerichtssaal verfolgte, sagt dazu: „Die Polizist*innen haben in dieser Nacht minutenlang auf uns eingeprügelt, auch auf Menschen die schon am Boden lagen. Jetzt im Gericht den Ausführungen der geladenen und damals unmittelbar beteiligten Polizeizeugen zuzuhören war haarsträubend. Sie hattenwenig gesehen, wenig gehört, wenig getan. Woher die über 20 von denNotärzt*innenbehandelten Demonstrant*innen ihre Verletzungen – inklusive Gehirnerschütterung und Verdacht auf Knochenbrüche – erhalten haben sollen, konnten sie auch nicht erklären. Stattdessen erfanden sie reihenweise „tätliche Angriffe“ von Seiten der Demonstrant*innen.
Ein Zeuge ging gar dazu über, von seinem „Helfersyndrom“ zu fantasieren: „Die festgesetzten Leute müssen schnell befreit werden, das würde ich auch für Privatpersonen genauso machen!“ Dass es eigentlichum eine rechtswidrige Abschiebung ging, dass hier eine Person nachts um halb eins von uniformierten Beamt*innen aus ihrem Bett gezerrt wurde obwohl sie einen gerichtlich festgelegten Abschiebestopp vorzeigen konnte und dannin Handschellen im Auto ausharren musste bis sie zum Flughafen gebracht wurde – das war ihm keine Erwähnung wert. Für diese Personhat sein Helfersyndrom definitiv nicht angeschlagen.“
In Stuttgart läuft derzeit der "MIEZE"-Prozess, in dem zwei Personen beschuldigt werden, Drohbriefe an Politiker*innen verschickt und militante Aktionen durchgeführt zu haben, die sie mit linken Argumenten begründet hatten.
Am dritten Prozesstag ließen beide Angeklagten über ihre Anwält*innen ein Geständnis zu sämtlichen Anklagepunkten verlesen, distanzierten sich von den Aktionen und äußerten ihr Bedauern. Diese Form der Prozessführung, die alleine darauf abzielt ein möglichst niedriges Strafmaß zu erwirken und die politische Dimension des Verfahrens völlig ausblendet, lehnt die Rote Hilfe e.V. grundsätzlich ab.
Ergänzend haben wir erfahren, dass einer der Angeklagten, Martin Eickhoff, ab 2003 mindestens zehn Jahre lang für verschiedene Nazi-Organisationen tätig war: Erst unter seinem Geburtsnamen Marius Frosch, nach seiner Heirat unter dem Namen Marius Augustin. Nach erneuten Namenswechseln versuchte er in verschiedenen Städten, Anschluss an linke Strukturen zu finden und verschwieg dabei seine Nazi-Vergangenheit. Das ist ein weiterer Bruch mit sämtlichen Minimalstandards, die die Grundlage für unsere Solidarität bilden.
Die Rote Hilfe e. V. leistet deshalb keine Form von Unterstützung für die beiden Angeklagten.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Rassistische Repression.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Nach der gewaltsamen Räumung des Dannenröder Waldes steht am Dienstag eine weitere Aktivistin vor Gericht. Ella wird vorgeworfen sich auf einem Baum in 15 Meter Höhe gegen das Herabziehen an ihren Beinen gewehrt zu haben. Zunächst versuchte die Staatsanwaltschaft ihr versuchte Tötung vorzuwerfen, Dieses Vorhaben wurde von einer entsprechenden Berichterstattung begleitet. Aber durch das vorliegende Videomaterial war der Vorwurf nicht lange zu halten. Vor dem Amtsgericht Alsfeld wird sie nun am Dienstag ab 9 Uhr wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte angeklagt.
Ella sitzt bereits seit dem 26. November, also seit knapp einem halben Jahr in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt. Die für diese Vorwürfe ungewöhnlich lange Untersuchungshaft wird mit einer Fluchtgefahr begründet, da Ella sich weigert, ihre Identität preiszugeben. Selbst im Falle einer Verurteilung dürfte sie eine mögliche Strafe damit schon lange abgesessen haben.
Anfang Juni wird die Anklage der französischen Justiz wegen Bildung einer „kriminellen Vereinigung“, Beteiligung an illegalen gewaltsamen Versammlungen und Besitz von angeblichen „Sprengmitteln“ gegen sieben
Atomkraftgegner·innen in Bar-le-Duc (Meuse – Dept. 55) verhandelt. Vom 1. bis 3. Juni wird zur Prozessbegleitung mobilisiert und dazu aufgerufen CIGEO („Industrielles geologisches Tiefenendlager“) den
Prozess zu machen. Es sind zahlreiche kreative Aktionen und kritische Versammlungen bei den Justizgebäuden in der Oberstadt geplant.
CIGEO geht uns alle an
In Bure, keine 200 Kilometer von der deutschen, Schweizer und Luxemburger Grenze, auf halber Strecke zwischen Basel und Paris, plant die französische Atomindustrie die „Endlagerung“ von zigtausenden Kubikmetern hochradioaktivem Strahlenmüll in einem 500 Meter tiefen Loch.
Trotz eines von Beginn an spürbaren Widerstandes, wird seit über 20 Jahren jedes demokratische Beteiligungsverfahren zur Farce, der wütende Protest ignoriert und mit viel Geld um Zustimmung geworben. Besonders ab 2015 gab es immer mehr radikale Aktionen infolge derer der Polizeiapparat eine spektakuläre Überwachung und Repression gegen die Atomkraftgegner*innen initiierte. Am 22. Februar 2018 wurde die
eineinhalbjährige Besetzung der Endlagerstätte geräumt.
Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. und das Redaktionskollektiv der Rote Hilfe Zeitung erklären ihre unbedingte Solidarität mit der Tageszeitung Junge Welt.
Die Erwähnung der jW im Verfassungsschutzbericht mit dem erklärten Ziel der Zeitung damit „den Nährboden entziehen zu wollen“, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN heißt, ist ganz eindeutig ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Gerade in einer Zeit, in der die Medienmacht in der BRD sich in immer weniger Händen konzentriert ist eine unabhängige linke Tageszeitung wichtiger Bestandteil einer demokratischen Medienlandschaft.
Die Feststellung der Bundesregierung, dass „die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit der Garantie der Menschenwürde widerspricht“ können wir nur teilen. Und wir danken der Jungen Welt dafür, dass sie diese kapitalistische menschenunwürdige Realität täglich thematisiert und kritisiert.
Wir alle sind der „Nährboden“ und werden das auch bleiben!
Lest die jW und nicht den VS-Bericht!
Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. und Redaktionskollektiv der Rote Hilfe Zeitung, 17.5.2021
Im Zuge der Durchsuchung des kurdischen Medya Volkshauses sowie zeitgleich der Privatwohnung des Ko-Vorsitzenden des Vereins in Nürnberg am 7. Mai, wurde dort der Aktivist Mirza B. festgenommen. Laut Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) München vom 30. April 2021 wird er beschuldigt, als PKK-Mitglied das Gebiet Nürnberg verantwortlich geleitet zu haben (§§129a/b StGB). Seit Eröffnung des Haftbefehls befindet er sich in Untersuchungshaft in der JVA Augsburg-Gablingen.
Heute hat die Bundesanwaltschaft aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai in Heilbronn den Aktivisten Abdullah Ö. festnehmen lassen. Ihm wird vorgeworfen, Mitglied in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland gewesen zu sein und seit August 2019 verschiedene „PKK“-Gebiete, u.a. Darmstadt, Mannheim und Saarbrücken, verantwortlich geleitet zu haben (§§129a/b StGB).
Wegen des gleichen Vorwurfs wurde heute in Esslingen der Aktivist Mazlum D. festgenommen. Im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wurde aufgrund des Beschluss des OLG Stuttgart vom 4. Mai auch die Wohnung einer Bekannten durchsucht, wo sich der Festgenommene häufiger aufgehalten haben soll. Mazlum D. wird beschuldigt, sich ab Mitte Juli 2019 für das „PKK“-Gebiet Heilbronn betätigt zu haben.
Die Tätigkeiten beider Festgenommenen haben u.a. darin bestanden, Versammlungen organisiert, Vereinsmitglieder zur Teilnahme an Veranstaltungen mobilisiert, Spendenkampagnen durchgeführt oder Kontakte zu anderen „PKK-Kadern“ unterhalten zu haben.
Individuelle Straftaten werden ihnen nicht vorgeworfen.
Wir dokumentieren die Rede auf unserer heutigen Demonstration in Düsseldorf, an der rund 450 Antifaschist*innen teilgenommen haben
Liebe Antifas,
Liebe Genoss*innen,
Am heutigen 8. Mai erinnern wir an die Befreiung vom Faschismus und die zahllosen Opfer der Nazis. Und wir richten unseren Blick nach vorne im Kampf gegen alte und neue Rechte, mit denen wir tagtäglich konfrontiert sind und denen wir uns im Heute entgegenstellen.
Wir alle wissen, dass die Repressionsbehörden in uns ihren Feind sehen. Die Bilder prügelnder Polizei auf den 1. Mai Demos sind erst eine Woche alt. Gerade auch hier in NRW, wo wir uns den aufmarschierenden Rechten in den Weg gestellt haben, sitzt der Knüppel locker, wenn es darum geht, antifaschistische Proteste einzudämmen. Sie zu verhindern, gelingt den Behörden nicht!
Würden sie gerne, schaffen sie aber nicht!
Am Montag, 19. April 2021 beginnt der Prozess gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Verhandelt wird ab 9 Uhr im neuen Gerichtsgebäude auf dem Gelände des berüchtigten Gefängnisses Stuttgart-Stammheim. Dass die baden-württembergische Justiz einen Mammutprozess plant, zeigt sich allein in der Anzahl der Prozesstage: Schon jetzt sind die Termine bis Ende September festgesetzt.
Die beiden Stuttgarter werden beschuldigt, an einer körperlichen Auseinandersetzung mit Mitgliedern der faschistischen Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein, die sich am Rand des rechten „Querdenken“-Aufmarschs am 16. Mai 2020 im Stadtteil Bad Cannstadt abspielte. Dieses Ereignis nahmen die baden-württembergischen Repressionsorgane zum Anlass für eine umfangreiche Repressionswelle gegen antifaschistische Strukturen im Südwesten, vor allem im Großraum Stuttgart. Indem sie den Vorwurf des versuchten Totschlags erhoben, konnte die eigens gegründete Ermittlungsgruppe „Arena“ einen umfassenden staatlichen Feldzug gegen linke Gruppen initiieren. Im Rahmen einer Razzia in verschiedenen Städten wurden am 2. Juli 2020 die Wohnungen von neun Antifaschist*innen durchsucht, der Stuttgarter Jo wurde verhaftet und monatelang in Stuttgart-Stammheim eingesperrt. Weitere Repressionsmaßnahmen folgten, und am 4. November 2020 wurde Dy in Untersuchungshaft genommen und ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Stammheim verbracht. Während Jo am 14. Januar 2021 freikam, ist Dy weiterhin in Haft.
Auch wenn die Rote Hilfe e. V. heutzutage andere Schwerpunkte und eine politisch strömungsübergreifendere Ausrichtung hat, so kann sie dieses Jahr doch den runden Jahrestag einer Vorgängerorganisation begehen: Vor genau 100 Jahren, am 12. April 1921, erschien in der kommunistischen Zeitung „Rote Fahne“ der Aufruf zur Gründung von „Rote-Hilfe-Komitees“. Damit wurde erstmals eine überregionale Struktur dieses Namens ins Leben gerufen, die die Solidarität für verfolgte Aktivist*innen aus der gesamten Arbeiter*innenbewegung organisierte – durch materielle Unterstützung für die politischen Gefangenen und ihre Familien, aber auch durch die Übernahme von Kosten für Anwält*innen. Aus den Rote-Hilfe-Komitees entwickelte sich 1924 die Rote Hilfe Deutschlands (RHD), die in der Weimarer Republik zu einer der größten und aktivsten Massenorganisationen der Arbeiter*innenbewegung heranwuchs und auch nach dem Verbot durch die Nazis 1933 noch jahrelang in der Illegalität weiter wirkte.
Um an die in Vergessenheit geratenen Rote-Hilfe-Komitees zu erinnern, hat die Rote Hilfe e. V. in Kooperation mit dem Hans-Litten-Archiv die Broschüre „Darum schafft Rote Hilfe! - Die Rote-Hilfe-Komitees ab 1921“ herausgebracht und weist mit verschiedenen weiteren Beiträgen – unter anderem auf Twitter, mit einem Podcast sowie einer Postkartenreihe auf diesen Jahrestag hin.