Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die Ausgabe 1/2013 der Roten Hilfe Zeitiung mit dem Schwerpunk Flucht, Ausbruch, Gefangenenbefreiung ist erschienen. Alle Mitglieder der Roten Hilfe e.V. erhalten sie per Post. Alle anderen können sie ab sofort im Literaturvertrieb, im Bahnhofsbuchhandel und in ausgewählten Infoläden und Buchläden erwerben.
Wir dokumentieren einen Aufruf von The Voice Refugee Forum:
Am Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März wollen wir vor dem Thüringer Landtag im Rahmen unserer Kampagne "Residenzpflicht abschaffen" protestieren und auf dem Anger in Erfurt einen Aktionstag gegen Residenzpflicht veranstalten.
Flüchtlingsrat solidarisiert sich mit von Erzwingungshaft bedrohten Flüchtling
Ein in Meiningen lebender Flüchtling ist aktuell von Erzwingungshaft bedroht, weil er gegen die Residenzpflicht verstoßen hat. "Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. erklärt seine Solidarität mit dem von Freiheitsentzug bedrohten Flüchtling und fordert das Amtsgericht Meiningen auf, dem Antrag der Ausländerbehörde abzuweisen und das uneingeschränkte Grundrecht auf Bewegungsfreiheit in seiner Entscheidung zum Ausdruck zu bringen", sagte Steffen Dittes, der Vorsitzende des Flüchtlingsrates Thüringen heute in Erfurt.Anlass ist ein im Jahr 2010 festgestellter Verstoß gegen die Residenzpflicht, die es Flüchtlingen verbietet, sich ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde frei über den Landkreis bzw. angrenzende Landkreise hinaus auch nur kurzzeitig bewegen zu können.
Wir dokumentieren eine Presseerklärung von AZADI e.V.:
AZADÎ verurteilt politisch motivierte Verfolgung kurdischer Aktivist_innen
Am 21. Februar hat die BAW gegen Metin A. Anklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erhoben. Sie wirft dem kurdischen Aktivisten vor, sich von März 2008 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 als „hochrangiger Kader“ der „Gemeinschaft der Jugend“ (KC) in der Bundesrepublik und im europäischen Ausland betätigt zu haben. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden ordnen die „Komalen Ciwan“ als Unterorganisation der PKK zu, so dass Metin A. als ein mutmaßliches Mitglied einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach § 129b StGB angeklagt wird. Er soll in seiner Funktion Demonstrationen und Schulungsveranstaltungen organisiert, Propagandamaterial verteilt, an Ausbildungsseminaren teilgenommen und Jugendliche für die Guerilla angeworben haben.
Am 18. März jährt sich auch in diesem Jahr der internationale Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen. Dieser knüpft an die Tradition der ArbeiterInnenbewegung an. Die Ortsgruppen der Roten Hilfe und andere Antirepressionszusammenhänger veranstalten bundesweit Veranstaltung über die Situation von politischen Gefangenen und Repression gegen linke Bewegungen in der BRD und international. Auf der Sonderseite zum 18. März können die einzelnen Veranstaltungen eingesehen und Hintergründe abgerufen werden. Am 15. März führte radio dreyeckland ein Interview mit einem Rote Hilfe Genossen zur Geschichte und Aktualität des 18. März als Tag derer, die sich im Knast im emanzipatorischen Sinne für etwas engagieren, was über die herrschenden Verhältnisse hinausweist.>>> Hier gibt es die Rote Hilfe Sonderzeitung zum 18. März 2013 als PDF zum download.
Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von Annette Groth (MdB DIE LINKE):
Akram Anteer, ein Palästinenser aus dem Flüchtlingslager Jenin, befindet sich momentan zur medizinischen Behandlung in Deutschland. Vor einigen Tagen hat er beschlossen, aus Solidarität mit den hungerstreikenden palästinensischen Häftlingen in israelischen Gefängnissen ebenfalls die Aufnahme von Nahrung zu verweigern. Während des völlig unverhältnismäßigen israelischen Angriffs auf das Flüchtlingslager Jenin im Jahre 2002 wurde Anteer durch Panzergranaten schwer verletzt, verhaftet und für sieben Jahre ins Gefängnis gesperrt. Freigelassen wurde er nur unter der Bedingung, das Land zu verlassen. Auf die Frage nach der Möglichkeit seiner Rückkehr nach Jenin wurde ihm gesagt, dieses „Problem“ werde später gelöst. Der durch seine schweren Verletzungen an Kopf, Hals, Armen, Rücken und Nervensystem sowie die Folter im israelischen Gefängnis gesundheitlich massiv beeinträchtigte Akram Anteer wurde von Schweden aufgenommen. Seither wird ihm die Rückkehr in seine Heimat verweigert. Zunächst wurde er in Schweden medizinisch versorgt, seit einiger Zeit in Deutschland.