Vor kurzem äußerte sich Polizeipräsidiumssprecher Rudi Sonntag im Zusammenhang mit einer geplanten NPD-Veranstaltung in der Weise, dass dann, wenn sich linke Demonstranten planmäßig mit Spruchbändern in Potsdam versammeln, diese nicht mehr den Schutz einer anmeldefreien Spontandemonstration genössen. In der Tat geht die Polizei in Potsdam schon seit Jahren von der grundsätzlich falschen Annahme aus, dass Versammlungen genehmigt werden müssten und allein wegen fehlender "Anmeldung" verhindert werden dürften. Denjenigen, die sich noch an die nicht angemeldeten Demonstrationen der Wende erinnern, leuchtet ohne weiteres ein, wie altmodisch diese Auffassung ist.

Herr Sonntag sei jedenfalls auf das Grundgesetz aufmerksam gemacht, in dem es in Art. 8 unmissverständlich heißt: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Wenn im Versammlungsgesetz gleichwohl eine "Anmeldung" erwähnt wird, ist diese als eine bloße Pflicht zur Mitteilung, die z.B. Verkehrsmaßnahmen u.ä. ermöglichen soll, zu verstehen. Die Verletzung dieser Obliegenheit stellt jedoch keinen Verbotsgrund dar!

Auch dass sich die Polizei offensichtlich in der Rolle einer Zensurbehörde sieht, ist nicht hinnehmbar. Schon die letzten NPD-Gegendemonstration am 14.09.02 waren von der Polizei dermaßen behindert worden, dass weder die geplanten Zeiten noch die ursprünglichen Routen erkennbar blieben. Eine dadurch provozierte Spontandemonstration wurde von der Polizei observiert und eingekesselt, obwohl keinerlei Verbotsgründe (wie z.B. Gewalt von Seiten der Demonstrationsteilnehmer) vorlagen. Das Vorgehen der Polizei hatte vor Gericht zwar keinen Bestand; allerdings konnte die juristische Entscheidung erst verspätet getroffen werden, weil die Auflagen der Polizei äußerst kurzfristig zugestellt worden waren.

Die geringe Motivation, der Potsdamer Polizei die Durchführung einer Demo mitzuteilen, ist im übrigen dem Umstand geschuldet, dass Veranstalter des Öfteren mit Strafanzeigen überzogen wurden. Solche Anzeigen stützten sich zumeist darauf, dass angeblich Auflagen nicht eingehalten wurden. Zwar stellten sich solche Vorwürfe später als haltlos heraus; aber die Botschaft, dass Demo-Veranstalter der besonderen polizeilichen Beobachtung unterfallen, ist angekommen. Und dass sich Demonstranten in Potsdam ständig durchsuchen, filmen und einkesseln lassen müssen, ist sicher auch nicht im Sinne der Deeskalation und einer freien Meinungsäußerung. Ich fordere die Polizei auf, zumindest ihre Auflagen bei Zeiten bekannt zu geben, um so dem Verdacht zu begegnen, dass eine rechtzeitige gerichtliche Überprüfung systematisch unterbunden werden soll. Die Polizei hat Grundrechte zu schützen und nicht zu behindern.

i.A. Rote Hilfe e.V. OG Potsdam

Hans Schulz

In mehreren Brandenburger Städten, so in Potsdam, Rathenow und Premnitz, wurden zur Erinnerung an den vor 60 Jahren ermordeten Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), Ernst Thälmann, mehrere hundert Plakate verklebt und an einer Rathenower Brücke ein Transparent angebracht.

Der Europarat hat dem Bundesgrenzschutz (BGS) unnötige und "exzessive Gewalt" bei der Abschiebung von Ausländern per Flugzeug vorgeworfen. Abschiebehäftlinge auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld hätten sich über Faustschläge, Fußtritte und Beschimpfungen beklagt, heißt es in einem am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Bericht des Anti-Folterkomitees des Europarates (CPT). Eine 13-köpfige Delegation von Ärzten, Juristen, Gefängnis- und Menschenrechtsexperten hatte im Dezember 2000 Polizeikommissariate, Gefängnisse, Abschieberäume und psychiatrische Anstalten in sieben Bundesländern besucht. Der Bericht wurde erst jetzt veröffentlicht, nachdem Deutschland zugestimmt hatte.

Am 13.09.2002 meldete die Rote Hilfe unter dem Motto „Solidarität mit den Opfern von Ausländerfeindlichkeit und Sicherheitswahn” eine Demonstration an. Die geschah in Reaktion auf die skandalöse Aufhebung des Verbotes der NPD-Demo, mit ihrem offen antisemitischen Motto, „Schluss mit der Masseneinwanderung russischer Juden, Deutschland uns Deutschen”. Zur Begründung hatten die Richter ausgeführt, dass dieser Aufruf als kritische Meinungsäußerung gegenüber der Zuwanderungspolitik der BRD zu verstehen sei.

Selbst offensichtlich offener, aggressiver Rassismus und Antisemitismus scheint bei der Justiz nicht wahrnehmbar. Dies ist zwar kaum verwunderlich, was uns die Aufarbeitung der jüngeren deutschen Historie ebenso wie der justizielle Umgang mit Neonazis aufzeigt, dennoch hier ausdrücklich zu kritisieren.

Am 21.02.2011 startete der sogenannte „Hassmusiker-Prozess“ gegen die Neuruppiner Punkband „Krachakne“ vor dem Amtsgericht Neuruppin. Das Medieninteresse war nun doch geringer als erwartet – lediglich die Taz, eine Lokalzeitung und der rbb waren anwesend. In der hinteren Reihe sammelten sich einige sogenannte „Staatsschützer“ und mindestens ein Vertreter des Verfassungsschutzes Brandenburg.

Der Prozess begann mit der Verlesung der Anklage wegen „öffentlichen Aufrufs zu Straftaten“. Dabei wurde der Text des Songs „Schieß doch Bulle!“ der Band teilweise verlesen. Der Fokus liegt auf der Zeile „Polizei, dein Freund und Helfer, knall sie ab und hilf dir selber!“, in dem oben genannter Aufruf vermutet wird. Das der Rest des Songs sich mit Gewalt durch Polizisten beschäftigt(wie der Titel auch schon suggeriert), wird erst einmal völlig ausgeblendet. Im Ganzen ein schwacher Auftritt der Anklage – wir hätten wirklich mehr Liebe zum Detail erwartet, zumal ein Freispruch die Glaubwürdigkeit des sogenannten „Verfassungsschutzes“ weiter untergraben würde.

Neuruppin - Solidaritätsaufruf nach dem Naziaufmarsch in Neuruppin

Nachdem die Polizei einen Naziaufmarsch am 24.09. in Neuruppin ermöglichte, kochen die Emotionen hoch. Die friedliche Sitzblockade gegen diesen Aufmarsch wurde mit einem massiven Aufgebot geräumt, Menschen wurden grundlos geschlagen und schikaniert – dann auch noch stundenlang eingekesselt, abfotografiert, beleidigt und ohne Toiletten und Verpflegung ruhig gestellt, während sich die Nazis widerlich gröhlend durch die Straßen wälzen konnten.

Es gab über 20 Ingewahrsamnahmen (wir danken dem EA Greifswald für die hervorragende Betreuung) – alle wegen absoluten Nichtigkeiten. Ein großer Teil dieser Personen verbrachte 3-4h im Gefangenenbus, weil sie ihren Personalausweis nicht dabei hatten – darauf folgten dann noch einmal 2-3h auf der Wache. Eine Frau gehobenen Alters bekam den Vorwurf gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM) verstoßen zu haben, obwohl sie beteuerte, es handle sich um notwendige Medikamente.

Großer Andrang herrschte gestern im Saal des Amtsgerichtes Rathenow, als zur Verhandlung gegen zwei Flüchtlinge aus dem Rathenower Flüchtlingsheim am Birkenweg aufgerufen wurde. Verhandelt werden sollte gegen die Beiden wegen des Vorwurfes der Verleumdung, der Urkundenfälschung und der üblen Nachrede. Ihnen wurde laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft konkret vorgeworfen im Juli 2002 ein Memorandum verfasst zu haben, in dem sie Eingriffe in die Privatsphäre und die Überwachung im Heim anprangerten und den wegen rechtsextremer Umtriebe im Visir des Brandenburger Verfassungschutz geratenden und bald darauf abgelösten Wachschutz dort als "Ex - Neonazis" darstellten.

Liebe Genossinnen und Genossen,

für Julia wird dieser tag angefangen haben wie jeder andere auch, aufstehen,

arbeiten, lesen, Freigang und später schlafen ... JA ABER DAS ZUHAUSE! das Landgericht Potsdam hat das Verfahren gegen Julia eröffnet. Sie wird nicht isoliert verhandelt werden, sondern mit den anderen vier Antifaschistinnen zusammen. Das Landgericht hat daneben den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Es konnte; wie dies vorher propagiert worden ist; eine Fluchtgefahr nicht festgestellt werden. Sie wird sich dreimal wöchentlich bei der Polizei zu melden haben und ihren pass abgeben müssen. Julia wird in diesem Augenblick von der JVA abgeholt und darf nach über 5 Monaten endlich wieder in ihrem eigenen bett schlafen. das dürfte auch ein Grund sein, nach so langer zeit mal wieder zu feiern.

es gibt noch eins zu fordern: EINSTELLUNG ALLER VERFAHREN GEGEN DIE BESCHULDIGTEN ANTIFASCHISTINNEN!!!

Ab dem 1. April 2005 müssen Banken, durch das in Kraft tretende „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ Behörden Auskunft über ihre KundenInnen geben. Das Gesetz erlaubt es, dass Finanzämter, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Bafög-Ämter die Konto- und Depotnummern, Einrichtungs- und Auflösungstag, sowie Namen und Geburtsdatum von KontoinhaberInnen und Verfügungsberechtigten abfragen.

Zur Sachlage:

Am 13. April gegen 14:50 Uhr fuhren mehrere Einsatzwagen der Brandenburger Bereitschaftspolizei vor dem Gelände des Jugendclubs Horte in der Peter-Göring-Straße 25 vor, um die Vereinsräume zu durchsuchen. Hintergrund war ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Strausberg aufgrund eines rechten Übergriffs auf das Horte in der Nacht vom 22./23. Januar 2005. An diesem Tag drangen Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft ANSDAPO in die Vereinsräume des AJP 1260 e.V. ein. Nachdem Ihnen ein Vorstandsmitglied ein Hausverbot aussprach, wurde dieses mit einem Nothammer niedergeschlagen. Daraufhin wurden die Angreifer aus dem Haus begleitet. Es wurde Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch gegen drei unbekannte und zwei bekannte Rechtsextremisten erstattet, von denen einer bis dahin mehrmals straffällig geworden und ein weiterer der Sohn einer Landtagsabgeordneten der DVU ist. Umso überraschender war es für den Verein, dass die Beamten fast drei Monate später die Räume des Vereins nach so genannten "knüppelähnlichen Gegenständen" durchsuchen wollten.

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