Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte heute im 2. Verhandlungstag die von einem Großaufgebot von Polizei und Feuerwehr durchgeführte Hausdurchsuchung eines weitgehend von Linken bewohnten Mehrfamilienhauses sowie die dabei angefertigte Fotodokumentation für rechtswidrig. Auslöser für den Einsatz war ein Fund von Kleinstmengen an Chemikalien im September letzten Jahres.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe wurde ein Antifaschist am vergangenen Donnerstag von den Vorwürfen des Landfriedensbruchs und der Uniformierung freigesprochen, die er am 1. Mai 2009 in Ulm begangen haben soll. Nach insgesamt drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht wurde der von der Polizei als Rädelsführer geführte Angeklagte in allen Punkten freigesprochen.
Die Göttinger Polizei nutze die Evakuierung eines Hauses zur ungestörten Schnüffeltätigkeit. Sie durchsuchte mehrere linke Wohngemeinschaften und trat dabei die Rechte der BewohnerInnen mit Füßen.
Am Sonntag, dem 07.09.2008, gegen 17 Uhr wurde aufgrund eines Chemikalienfundes im Keller eines Wohnhauses in Göttingen die Feuerwehr gerufen. Da diese die Chemikalien nicht genau zuordnen konnte, alarmierte sie die Polizei. Die Beamten vor Ort forderten zur Sicherung der Substanzen ein Spezialteam aus dem 120km entfernten Hannover hinzu und ließen die BewohnerInnen des Hauses evakuieren.
Bereits am 16. Februar 2012 kam es zu einem weiteren Anquatschversuch im Raum Achern. Ein Mann, der sich mit einer Karte als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes auswies, suchte das Wohnhaus eines Genossen auf und wollte mit ihm reden. Konsequenterweise wurde die Tür gleich zugeschlagen. Nähere Einzelheiten sind nicht bekannt. Dieser Anquatschversuch setzt sich in eine Reihe von Anquatschversuchen, die sich in den letzten Jahren im Landkreis Rastatt und der umliegenden Region ereigneten.
Die GöttingerPolizei nutze die Evakuierung eines Hauses zur ungestörten Schnüffeltätigkeit. Sie durchsuchte mehrere linke Wohngemeinschaften und trat dabei die Rechte der BewohnerInnen mit Füßen.
Am Sonntag, dem 07.09.2008, gegen 17 Uhr wurde aufgrund eines Chemikalienfundes im Keller eines Wohnhauses in Göttingen die Feuerwehr gerufen. Da diese die Chemikalien nicht genau zuordnen konnte, alarmierte sie die Polizei. Die Beamten vor Ort forderten zur Sicherung der Substanzen ein Spezialteam aus dem 120km entfernten Hannover hinzu und ließen die BewohnerInnen des Hauses evakuieren.
Obwohl der verschlossene Kellerraum, in dem sich die Chemikalien befanden, eindeutig einer ehemaligen Wohngemeinschaft zugeordnet werden konnte und für die anderen BewohnerInnen nicht zugänglich war, drang die Polizei gewaltsam auch in alle übrigen Wohngemeinschaften des Hauses ein und durchsuchte diese gründlich. Hierbei wurden Räume und Habsehligkeiten der BewohnerInnen fotografiert und abgefilmt.
Die sich vor dem Haus aufhaltenden BewohnerInnen wurden nicht über die Durchsuchung ihrer Privaträume informiert. Als diese durch Zufall bemerkten was innerhalb des Hauses vor sich ging und gemäß ihrer Rechte als Betroffene der Polizeilichen Maßnahem bei der Durchsuchung ihrer Räume dabei sein wollten wurde Ihnen der Zutritt während der gesamten Durchsuchung kategorisch verweigert. Zur Begründung zog die Polizei die Gefahrenlage heran. Der hinzugerufenen Vermieterin wurde währenddessen jedoch der Zutritt gewährt.
Erst gegen 22 Uhr gab die Polizei die Wohnungen wieder frei. Bei dem Einsatz war unter anderem auch das 4.Fachkommissariat (Staatsschutz) Göttingen anwesend. Bis heute wurde keine genaue Begründung für die Durchsuchung geliefert und trotz der Sicherstellung einiger Gegenstände, die in keiner Weise etwas mit Chemikalien zu tun haben, wurden keine Sicherstellungsprotokolle ausgehändigt.
Wir gehen davon aus, dass die Polizei ihren Einsatz als Einladung ansah, die Wohnungen des Hauses zu durchsuchen. Sie wollten hierbei offensichtlich ungestört bleiben, da sie ohne ZeugInnen agierten.
Die Rote Hilfe Göttingen verurteilt das rechtswidrige Vorgehen der Polizei aufs Schärfste.
Unsere Solidarität und Unterstützung gilt den Betroffenen
Die aktuelle Rote Hilfe Zeitung 2/2012 mit dem Schwerpunkt "Verfassungsschutz" ist erschienen. Ihr könnt sie im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung in den nächsten Tagen zugeschickt. Ältere Ausgaben gibt es zum download als PDF
Nach dem Naziaufmarsch begleiteten Polizeikräfte eine antifaschistische Spontandemonstration durch Stadtfeld. Als die Demo vor dem Sozialen Zentrum eintraf wurden Personen, welche sich vor dem Laden aufhielten, unvermittelt von Polizeikräften mit Schlagstöcken attackiert. Ein übermotivierter Beamter versuchte Knüppel schwingend über den kleinen Eingang in den ansässigen Infoladen zu gelangen. Auf Grund dieser Szenerie wehrten sich die Anwesenden erheblich, so dass sich die Polizei kurzzeitig zurückziehen musste.
Um den Repressionsorganen des Staates keinen Einblick in die eigenen Strukturen zu gewähren und sich selbst und andere vor Repression zu schützen, gilt in der Linken seit Langem strömungsübergreifend das „Anna und Arthur halten’s Maul“-Prinzip. Dennoch geschieht es immer wieder, dass Menschen bei der Polizei Aussagen machen, um entweder ihre eigene ›Unschuld‹ zu beweisen oder weil sie eingeschüchtert sind. Auch bei der Staatsanwaltschaft wird geredet, vor Gerichten werden Zeugenaussagen gemacht … Gefördert wird ein solches Verhalten von Gruppen die einen »kreativen Umgang mit Polizei und Justiz« propagieren und damit von Repression Betroffenen das Gefühl vermitteln, die Polizei mit harmlosen Aussagen im Verhör ›austricksen‹ zu können.
Auf der antikapitalistischen M31-Demonstration, die am 31. März 2012 in Frankfurt am Main stattgefunden hat, kam es zu heftiger Repression und Massenfestnahmen durch die Polizei. Nachdem die Polizei am Frankfurter Allerheiligentor den letzten Block des Demonstrationszuges von der restlichen Demo abgetrennt hatte, wurden mehrere hundert Demoteilnehmer*innen bis in die Nacht hinein in einem Kessel in der Battonstraße festgehalten. Insgesamt wurden an diesem Abend bis zu 465 Personen aus unterschiedlichen Städten vorübergehend festgenommen und in Gefangenensammelstellen im gesamten Rhein-Main-Gebiet transportiert.
Keine Aussage +++ nicht hingehen +++ Bescheid sagen +++ Gedächtnisprotokoll schreiben +++ keine Spekulationen
Während des europaweiten Aktionstags gegen Kapitalismus wurden in Frankfurt am Main laut Polizei bis zu 465 Personen festgenommen. Gestern hat die Polizei laut eigenen Angaben eine 25 köpfige „Sonderkommission“ wegen der Antikapitalistischen Proteste gegründet, und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen versuchtem Totschlag gegen unbekannt eingeleitet.