Klage gegen den Inlandsgeheimdienst scheitert vor dem Verwaltungsgericht
Karlsruhe
Die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen den
'Verfassungsschutz' wurde vom Verwaltungsgericht in allen Punkten
zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Csaszkóczy war in den Jahren 2003-2007 wegen seines antifaschistischen
Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte in seinem letztinstanzlichen
Urteil sehr deutlich klargestellt, dass die vom Verfassungsschutz
gesammelten 'Erkenntnisse' über Csaszkóczy in einem Rechtsstaat
eigentlich keine Erwähnung finden dürften. Auch das Kultusministerium
Baden Württemberg stellte Csaszkóczy 2007 ein, weil auch nach
gründlicher Überprüfung keine Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden.
Das Urteil ist insofern erstaunlich, weil in der mündlichen Verhandlung
selbst die Vertreter des Geheimdienstes einräumen mussten, dass
Csaszkóczy – entgegen ihrer früheren Behauptungen – keinesfalls
Gewaltbereitschaft zu unterstellen sei. Auch mussten sie klarstellen,
dass die Mitglieder der Gruppen, in denen Csaszkóczy aktiv ist,
keineswegs alle Verfassungsfeinde sind. Es sei für die Beobachtung auch
unerheblich, ob Csaszkóczy selbst als Verfassungsfeind bezeichnet werden
könne.
Offensichtlich reicht dem Gericht die bloße Versicherung des
Geheimdienstes aus, dass Csaszkóczy sich in 'linksextremen' Kreisen
bewege, um seine weitere geheimdienstliche Überwachung zu rechtfertigen.
Unter diese 'gerechtfertigte' Überwachung fallen für das
Verwaltungsgericht explizit auch die Bespitzelung von Ostermärschen und
gewerkschaftlichen Veranstaltungen.
Ausdrücklich nicht diskutieren wollte das Gericht die unterschiedlichen
Maßstäbe, die der 'Verfassungsschutz' bei der Beobachtung rechter und
ausländerfeindlicher Bewegungen anlegt. So stellt der Geheimdienst
Gruppen wie Hogesa, Pegida und AfD trotz nachgewiesener Kontakte ins
Nazimilieu immer noch regelmäßig Persilscheine aus. Ebenfalls nicht
thematisiert werden sollten die Auswirkungen, die die mittlerweile
jahrzehntelange nachrichtendienstliche Überwachung für das Leben des
Betroffenen hat.
Der Vorsitzende Richter Morlock kündigte schon in der mündlichen
Verhandlung an, die Berufung zuzulassen. Zur Begründung führte er an, es
handele sich um grundsätzliche Fragen, die besser von einer höheren
Instanz grundsätzlich geklärt werden sollten. Offensichtlich war es für
Morlock ein zu heißes Eisen, die Praxis des 'Verfassungsschutzes' auch
nur ansatzweise in Frage zu stellen.
Wir betrachten dieses Urteil als reines Gefälligkeitsurteil für den
mittlerweile schwer diskreditierten Geheimdienst.
Solidaritätskomitee gegen Berufsverbote