Wir unterstützen die Forderungen der inhaftierten Arbeiter in Butzbach:
Gewerkschaftsfreiheit, Mindestlohn,Rentenversicherung und ein Ende der Arbeitspflicht
Gefängnisse in Deutschland sind Sonderwirtschaftszonen: Stundenlöhne unterhalb von 2
Euro, fehlende Sozialabgaben und keine Gewerkschaften, staatliche Subventionen und besonders
flexibel einsetzbare Arbeitskraft, denn für Gefangene gilt in Hessen wie in elf anderen Bundesländern die
Arbeitspflicht.
Gefangene der JVA Butzbach (Hessen) wehren sich nun gegen diese Arbeitsbedingungen und drohen –
mangels Streikrecht – ab dem 1.12.2015 in den Hungerstreik zu treten. Diese Ausbeutung von
Gefangenen einerseits, ist profitables Wirtschaften andererseits: In der JVA Butzbach produziert der Staat
beispielsweise gewinnbringend Trampolinmatten für Spielplätze und hochwertiges Büromobiliar. Es
ist aber nicht nur der Staat, der qualitativ Hochwertiges für den Handel und den Eigenbedarf
produzieren lässt.
Auch regionale Unternehmen, die Auto- und Elektroindustrie lassen sich diese Möglichkeit
des Lohn- und Sozialdumpings nicht entgehen.
Die JVA Butzbach äußert in ihrer Selbstdarstellung unverblümt: „Die Justizvollzugsanstalten stellen
Räumlichkeiten und Gefangenenarbeitskräfte (...) zur Verfügung." Dabei bewirbt die JVA Butzbach
auch die Qualität ihrer Produktion: Sie bieten „die Durchführung von branchenüblicher und
maschineller Metallverarbeitung in solider handelsüblicher Ausführung". Eine handelsübliche
Metallverarbeitung muss aber auch Tariflöhne und Sozialabgaben beinhalten! Doch hier wird bei weitem nicht
einmal der Minimalstandard des Mindestlohns gehalten. Statt Rentenansprüche und damit eine
Perspektive nach der Haft für arbeitende Inhaftierte zu ermöglichen, hält die hessische Justiz eine flexible
Reservearmee in Ergänzung zu den Lohnarbeitenden in Fest- und Leiharbeit außerhalb der
Gefängnisse bereit.
Die Arbeitspflicht für Gefangene gehört abgeschafft und ersetzt durch menschenwürdige
Arbeitsverhältnisse – auch und gerade hinter Gittern, wo sich der Staat einen Resozialisierungsauftrag auf die
Fahnen geschrieben hat. „Resozialisiert" wird hier – durch Löhne knapp über dem Nullpunkt und
keinerlei Möglichkeit Rentenansprüche zu erarbeiten – vor allem in Schulden und Altersarmut.
Art. 9 Absatz 3 des Grundgesetzes und Art. 11 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
verbürgen das Recht für jedermann, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen. Derzeit bleibt als
einzige Arbeitskampfmaßnahme im Knast der Hungerstreik, um von der Arbeitspflicht vorübergehend
„befreit" zu werden. Gewerkschaftsinitiativen werden mit Sanktionsmaßnahmen wie täglich
23-stündigem Einschluss (Isolation), Weiterverlegungen (Verhinderung sozialer Kontakte) und wiederholten
Zellendurchsuchungen (Schikane, Einschüchterung) geahndet. Gewerkschaftsmaterialien werden
zensiert und Beitritte behindert. Diese Strafvollzugspraxis ist nicht nur verfassungs- und
menschenrechtswidrig, sondern auch politisch nicht legitimierbar.
Daher unterstützen wir den Kampf der gefangenen Arbeiter der JVA Butzbach um ungeteilte soziale
Mindeststandards und fordern:
Gewerkschaftsfreiheit für gefangene Beschäftigte
Anerkennung der Arbeits- und Gewerkschaftsrechte von gefangenen Arbeiter_innen
Anerkennung der Gefangenengewerkschaft/ Bundesweite Organisation (GG/BO) als
Gewerkschaft
Einstellungen der Sanktionen gegenüber gewerkschaftlichen Aktivitäten und
Gewerkschaftsmitgliedern – innerhalb und außerhalb der Gefängnisse
Mindestlohn für gefangene Beschäftigte und ALG II-Satz für unverschuldet unbeschäftigte
Gefangene
Gleichwertige Einbeziehung in die Sozialsysteme, insbesondere die Rentenversicherung
Ein Ende der Arbeitspflicht im Justizvollzug