rh logoErklärung der Soligruppe plakativ:


„Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt.“ Das schreibt der
Bremer Professor für Staatsrecht Andreas Fischer-Lescano in einen
aktuellen Beitrag für Verfassungsgblog.de. Vor dem Hintergrund des in
aller Regel geringen Sachschadens durch Adbusting entstünde der Verdacht,
dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert werde, wenn
diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr
auseinandersetzten: „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt.“

Der ganze Artikel:
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/

DNA-Analyse gegen veränderte Bundeswehr-Werbung

Hintergrund für diese Einschätzungen ist das Vorgehen der Berliner Polizei
gegen das Verändern von Werbeplakaten. So veränderten zum Tag der
Bundeswehr Unbekannte Bundeswehr-Poster. So hieß es nun: "Gas, Shoa,
Schießen" statt "Gas, Wasser, Scheiße" und "Bundeswehr macht den Franco
A." statt "Bundeswehr macht den Meister". Bilder davon gibts hier:
https://de.indymedia.org/node/33870 Weil dabei die Bundeswehr „gar
lächerlich“ gemacht wird (Zitat Polizeiakte), setzt das Berliner LKA dazu
auch auf Hausdurchsuchungen und DNA-Analysen.



Adbustings machen Bundeswehr „lächerlich“
Als DNA-Analysen im Strafverfahren eingeführt wurden, war sich die
Öffentlichkeit und der Gesetzgeber einig, dass ein solcher tiefer Eingriff
in die Privatsphäre ledig bei erheblichen Straftaten wie Mord, Totschlag,
Vergewaltigung angewendet werden solle. Ein Blick in jetzt öffentlich
gewordene Polizeiakten zeigt, dass der Berliner Staatsschutz DNA-Analysen
wie selbstverständlich einsetzt, um das Verändern von Plakatwerbung der
Bundeswehr zu verfolgen. „Ist ein Verfolgungsinstrument erst einmal da,
zeigt die Erfahrung, dass die Hürde, es anzuwenden, in polizeilichen
Praxis immer niedriger wird“ sagt Klaus Poster, Sprecher*in der Soligruppe
plakativ, die die besagten Polizeiakten zugespielt bekam. Bei der
Verwendung von DNA-Spuren kommt es laut Gesetzgeber auch auf die Frage der
Verhältnismäßigkeit an. „Daran bestehen aber im Tempelhof-Fall erhebliche
Zweifel“ schreibt Professor Fischer-Lescano in seinem Artikel weiter.

Mindestens fünf Hausdurchsuchungen wegen Adbustings in Berlin
Ein Gerichtsprozess wegen Adbusting im letzten Jahr und eine Anfrage des
Abgeordneten Niklas Schrader brachten in letzten Herbst ans Licht, dass
der Staatsschutz mit massiven Mitteln gegen das Verändern von
Bundeswehr-Postern vorgeht. Seit Ende 2015 ermitteln mindestens drei
Polizist*innen in diesen Fällen. Wegen veränderter Werbeplakate kam es in
Berlin bereits zu mindestens 5 Hausdurchsuchungen. Die Verfahren endeten
bisher mit Einstellungen wegen Geringfügigkeit. Auch der Berliner
Innen-Staatssekretär Ammon spricht in der Antwort auf die parlamentarische
Anfrage von Adbusting als „minderschwerer Kriminalität.“

Zugespielte Polizeiakten
Doch das hält das Berliner LKA nicht davon ab, auch das eigentlich für
schwere Straftaten vorgesehene Instrument der DNA-Analyse gegen
Adbuster*innen einzusetzen. Das zeigt eine Akte, die vor wenigen Tagen der
Soligruppe plakativ zugespielt wurde. In der Akte mit den Aktenzeichen
231 Ujs 1941/19 und 190615-1600-022283 werden die Ermittlungen anlässlich
eines des „Tag der Bundeswehr“ im Juni 2019 geschildert. Da die Bundeswehr
aus diesem Anlass Plakatwerbung schaltete, kam es auch zu zahlreichen
antimilitaristischen Plakatveränderungen (Bilder damaligen Aktion finden
sich hier: https://de.indymedia.org/node/33870 ).

DNA-Analysen gegen Adbustings
Die Akte zeigt, die zum Einsammeln der veränderten Poster eingesetzten
Streifenpolizist*innen diese wie selbstverständlich nur mit
Gummihandschuhe anfassen und gleich in luftdichte Plastikbeute stecken.
Weiter findet sich in der Akte ein am 27.6.2019 erstellter „KT Antrag mit
U-Material“. Unter der Rubrik „Art der Maßnahme“ heißt es: „Um Analyse der
Spur(en) zur Eingabe in die DNA-Analyse-Datei (DAD) wird gebeten. Bitte
DNA Spuren sichern und verwertbare Spuren in die DAD einstellen.“ Darüber
hinaus ordnet das LKA auch an, die Poster auf Fingerabdrücke zu
überprüfen. Dies erfolgt auch. Am 10.1.2020 lag ein Bericht des lKA KTI 53
vor: „Nch kriminaltechnischer Untersuchung der zehn sichergestellten
Plakate, weisen diese keine für eine Identifizierung der verursachenden
Person geeignete daktyloskopische Spur auf“. Ein Ergebnis der DNA-Analyse
findet sich in der Akte leider nicht.

Kleine Anfrage bringt Geheimdienst-Infos ans Licht
Das LKA Berlin ist nicht die einzige staatliche Behörde, die angesichts
von veränderten Werbeplakaten völlig unverhältnismäßig überreagiert. Eine
Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke brachte ans Licht,
dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische
Abschirmdienst (MAD) systematisch Informationen zu Adbusting sammeln.
https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2020/02/KA-19_16887-Adbusting-komprimiert-1.pdf

Staatsanwaltschaft kann keine Strafbarkeit erkennen
In Thüringen jagten übereifrige Polizist*innen aus Erfurt Adbuster*innen
ebenfalls mittels DNA-Analyse. Nach einer parlamentarischen Anfrage
musste Staatsanwalt Grüneisen kleinlaut mitteilen: "Wir haben das
eingestellt. Wir könnten keine Strafbarkeit erkennen."
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128063.zentrum-fuer-politische-schoenheit-ermittlungen-die-es-nie-haette-geben-duerfen.html

Terror oder lächerlich?
Den Vogel schießt aber das Gemeinsame Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern (GETZ) ab. Dort war
Adbusting in 2018/19 gleich viermal Thema. Auch dieser Beschäftigung der
Geheimdienste erteilt Prof. Fischer-Lescano eine Absage: „Dabei werden die
Sicherheitsbehörden offenbar gerade durch den Inhalt der durch die
Adbustings geäußerten Meinung getriggert. Warum sonst sollte das BfV
Adbustings, die sich etwa kritisch mit Polizeigewalt befassen, pauschal
dem gewaltorientierten Linksextremismus zuordnen? (…) All das verkennt
aber die Bedeutung der Meinungsfreiheit, die verallgemeinernde Äußerungen
ebenso wie die Kritik am Staat und seinen Institutionen schützt.“

Lächerlich
"Warum die Behörden angesichts von veränderten Werbepostern so
überreagieren, zeigt beispielhaft ein Blick in die Akte" sagt Klaus
Poster, Sprecher*in der Soligruppe plakativ. Dort steht auf Seite 50:
"Unter Adbusting versteht man das Verfremden bzw. Umgestalten von Werbung
im öffentlichen Raum in einer Art und Weise, dass deren ursprünglicher
Sinn verändert oder gar lächerlich gemacht wird." Klaus Poster weiter:
"Und das mögen autoritäre Charaktere überhaupt nicht. Dabei machen sie
sich selbst mit ihrer Reaktion lächerlich".

Mehr Infos:

Diese veränderte Bundeswehr-Werbung verfolgt das LKA mit DNA-Analyen:
https://de.indymedia.org/node/33870

Der Gerichtsprozess im Oktober 2019:
https://taz.de/Ermittlungen-gegen-Adbusting-in-Berlin/!5628984/

1 Poster, 3 Hausdurchsuchungen:
https://barrikade.info/article/3214

Kleine Anfrage im Bundestag zu Adbusting und GETZ, VS, MAD:
https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2020/02/KA-19_16887-Adbusting-komprimiert-1.pdf

Ortsgruppen-Seiten



Umgezogen? Download Änderungsformular

Mitglied werden!

Sonderseiten

beugehaft banner 01

Aussageverweigerung!

Link-Tipp