Adressen

BUNDESWEITE ADRESSEN

Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Postfach 3255
37022 Göttingen

Tel.: +49 (0)551 - 7 70 80 08
Fax: +49 (0)551 - 7 70 80 09
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Bürozeiten:
Dienstags von 15-20 Uhr
Donnerstags von 15-20 Uhr

Internetredaktion 
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV und § 5 TMG: H. Lange

Webmasterteam
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Rote Hilfe Zeitung

Redaktion Rote Hilfe e.V.
Zeitungsredaktion
Postfach 3255
37022 Göttingen

Fax: +49 (0)551 - 7 70 80 09
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Literaturvertrieb Rote Hilfe e.V.
Literaturvertrieb
Postfach 6444
24125 Kiel

Tel: +49 (0)431 - 7 51 41
Fax: +49 (0)431 - 7 51 41
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Öffungszeiten:
Dienstags 15 - 20 Uhr
Donnerstag 15 - 20 Uhr


ORTS- UND REGIONALGRUPPEN


Aschaffenburg Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Aschaffenburg | Webseite
Infoladen Aschaffenburg /
c/o Rote Hilfe Aschaffenburg
Ernsthofstr.12
63739 Aschaffenburg

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Augsburg Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Augsburg 
c/o Kulturladen in Selbstverwaltung
"Die Ganze Bäckerei"
Reitmayrgäßchen 4
86152 Augsburg

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Berlin Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Berlin | Webseite
c/o Stadtteilladen Lunte
Weisestraße 53
12049 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 62 72 25 77
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Bielefeld Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Bielefeld
c/o Hermann Taube
Goldbach 5
33615 Bielefeld

Tel.: +49 (0)521 - 12 34 25
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Bochum-Dortmund Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Bochum-Dortmund | Webseite
c/o Soziales Zentrum
Josephstraße 2
44791 Bochum

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Bonn Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Bonn 
c/o Buchladen le Sabot
Breite Straße 76
53111 Bonn

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Braunschweig Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Braunschweig
c/o Antifa Café
Cyriaksring 55
38118 Braunschweig

Tel.: +49 (0)531 8 38 28 (Anrufbeantworter)
Fax.: +49 (0)531 - 2 80 99 20

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Sprechzeit:
Jeden 3. Freitag im Monat ab 20 Uhr im Antifa Café.
Bremen Ortsgruppe Bremen | Webseite
Postfach 11 04 47
28207 Bremen

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Cottbus Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Cottbus
Postfach 100601
03006 Cottbus

Tel.: +49 (0) 162 / 36 71 914
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Tel. Erreichbarkeit:
Di. von 9 bis 12 Uhr
Do. von 18 bis 21 Uhr
Darmstadt Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Darmstadt
c/o LinksTreff Georg Fröba
Landgraf-Philipps-Anlage 32
64283 Darmstadt

Tel./Fax: +49 (0) 6151 - 3 91 97 91
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Treffen:
1. Freitag im Monat um 20 Uhr im Linkstreff
Dresden Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Dresden
Rudolf-Leonhard-Str. 39
01097 Dresden

Tel./Fax: +49 (0)351 - 8 11 51 11
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Düsseldorf-Neuss Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Düsseldorf-Neuss
c/o Linkes Zentrum Hinterhof
Corneliusstr. 108
40215 Düsseldorf

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Duisburg Rote Hilfe e.V
Ortsgruppe Duisburg
c/o Jugend- und Kulturverein
Kaiser-Wilhelm-Straße 284
47169 Duisburg

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Erfurt Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Erfurt | Webseite
c/o Offene Arbeit Erfurt
Allerheiligenstraße 9 / Hinterhaus
99084 Erfurt

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Frankfurt am Main Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt am Main | Webseite
c/o café exzess
Leipziger Straße 91
60487 Frankfurt am Main

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Gelsenkirchen Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Gelsenkirchen
c/o Alfred-Zingler-Haus
Margaretenhof 10
45888 Gelsenkirchen

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Gießen Ortsgruppe Gießen | Webseite
Postfach 10 08 01
35338 Gießen

Tel.: +49 (0)160 - 407 33 51
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Göttingen Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Göttingen
c/o Buchladen Rote Straße
Nikolaikirchhof 7
37073 Göttingen

Tel.: +49 (0)551 - 7 70 80 01
Handy: +49 (0)1577 - 7 25 35 34
Fax.: +49 (0)551 - 7 70 80 09
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Treffen:
Dienstags um 18.15 Uhr im Rote Hilfe Haus (Lange Geismar Str. 3)
Greifswald Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Greifswald | Webseite
Postfach 1228
17465 Greifswald

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Halle Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Halle
c/o Infoladen
Ludwigstraße 37
06110 Halle

Tel.: +49 (0)345 - 1 70 12 42
Fax.: +49 (0)345 - 1 70 12 41
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Sprechzeiten:
Dienstags: 18 - 19 Uhr
 Hamburg Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Hamburg | Webseite
Postfach 30 63 02
20329 Hamburg

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 Hannover Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Hannover | Webseite
c/o UJZ Kornstraße
Kornstraße 28
30167 Hannover

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Treffen:
Jeden 1. Sonntag im Monat, 16 Uhr im UJZ Korn
 Heidelberg Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Heidelberg | Webseite
Postfach 10 31 62
69021 Heidelberg

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 Heilbronn Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Heilbronn
c/o Infoladen
Postfach 22 04
74012 Heilbronn

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 Jena Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Jena | Webseite
c/o Infoladen Jena
Schillergäßchen 5
07745 Jena

Tel.: +49 (0)3641 - 44 93 04
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 Karlsruhe Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Karlsruhe
Werderstr. 28
76137 Karlsruhe
 Kassel Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Kassel
c/o Karoshi Kassel
Gießbergstr. 41-47
34127 Kassel

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Treffen:
3. Samstag im Monat in der Planwirtschaft (Werderstr. 28).
 Kiel Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Kiel
Postfach 64 44
24125 Kiel

Tel.: +49 (0)431 - 7 51 41
Fax.: +49 (0)431 - 7 51 41
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 Köln Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Köln
Salierring 37
50677 Köln

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 Königs-Wusterhuasen Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Königs-Wusterhausen | Webseite
c/o H.G.A.
Postfach 11 19
15701 Königs Wusterhausen

Tel.: +49 (0)177 - 7 42 09 20
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 Landshut Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Landshut
Wagnergasse 10
84034 Landshut

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 Leipzig Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Leipzig
c/o linXXnet
Bornaische Straße 3d
04277 Leipzig

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Sprechzeiten:
Jeden 1. Freitag im Monat von 17.30 - 18.30 Uhr
 Leverkusen Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Leverkusen
c/o Kulturausbesserungswerk
Kolbergerstraße 95 A
51381 Leverkusen

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 Magdeburg Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Magdeburg | Webseite
c/o Soziales Zentrum Magdeburg
Alexander-Puschkin-Straße 20
39108 Magdeburg

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 Mainz Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Mainz
c/o Kreativa
Kaiser-Wilhelm-Ring 80
55118 Mainz

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 Mönchengladbach Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Mönchengladbach | Webseite
Postfach 201027
41210 Mönchengladbach

Tel. +49 (0)173 - 3 28 88 81
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München  Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe München | Webseite
Schwanthalerstraße 139
80339 München

Tel.: +49 (089) 44 89 638
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Tel. Errreichbarkeit:
Mittwochs von 18-19 Uhr erreichbar)
 Neuruppin Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Neuruppin | Webseite
Postfach 1155
16801 Neuruppin

Tel.: + 49 (0)1512 - 8 44 42 5
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 Nünberg-Fürth-Erlangen Rote Hilfe e.V. Regionalgruppe Nürnberg-Fürth-Erlangen
c/o Libresso
Postfach 81 01 12
90246 Nürnberg

 Tel.: + 49 (0)157 - 89 37 20 76
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Sprechzeiten:
2. und 4. Donnerstag im Monat, 19 - 20 Uhr
KOMM (Untere Seitenstr. 1)
 Oberhausen/westliches Ruhrgebiet Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Oberhausen/westliches Ruhrgebiet | Webseite
c/o Ground Zero
Thiesbürgerweg 24
45144 Essen

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 Osnabrück Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Osnabrück | Webseite
c/o Infoladen
Alte Münze 12
49074 Osnabrück

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 Potsdam Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Potsdam
c/o Madia
Lindenstraße 47
14467 Potsdam

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 Salzwedel Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Salzwedel
c/o Autonomes Zentrum
Altperverstr. 34
29410 Salzwedel

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 Südthüringen  Rote Hilfe e.V. Regionalgruppe Südthüringen | Webseite
c/o Infoladen Arnstadt
Plauesche Str. 20
99310 Arnstadt

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 Strausberg Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Strausberg
c/o doma e.V.
An der Stadtmauer 7
15344 Strausberg

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 Stuttgart Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Stuttgart | Webseite
Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblingerstr. 105
70199 Stuttgart

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Treffen:
Jeden ersten Dienstag im Monat ab 20 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrman
 Wiesbaden  Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Wiesbaden
c/o Infoladen Linker Projekte
Werderstraße 8
65195 Wiesbaden

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 Würzburg Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Würzburg | Webseite
c/o DIE LINKE. Kreisverband Würzburg
Weissenburgstr. 3
97082 Würzburg

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Kontaktadessen

Chemnitz Rote Hilfe e.V. Kontakt Chemnitz
c/o Rothaus
Lohstr. 2
09111 Chemnitz

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Freiburg Rote Hilfe e.V. Kontakt Freiburg
c/o KTS
Baselerstr. 103
79100 Freiburg

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Hameln Antifa Hameln (z. Hd. Rote Hilfe e.V. Kontakt Hameln)
Antifa Hameln
c/o Sumpfblume
Am Stockhof 2 a
31785 Hameln
Rendsburg Rote Hilfe e.V. Kontackt Rendsburg
c/o T-Stube
Postfach 506
24756 Rendsburg

Tel.: +49 (0)4331 - 2 95 66
Rostock Rote Hilfe e.V. Kontakt Rostock
Kröpeliner Str. 90
18055 Rostock

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Saarland Rote Hilfe e.V. Kontakt Saarland
c/o Verein für kommunikatives Wohnen und Leben
Postfach 103207
66032 Saarbrücken

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Weimar Rote Hilfe e.V. Kontakt Weimar | Webseite
Jacobsstraße 22
99423 Weimar

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Treffen:
Am ersten Dienstag im Monat von 17-19 Uhr in der Gerber1
Wismar Rote Hilfe e.V. Kontakt Wismar
c/o Tikozigalpa
Dr.-Leber-Str. 38
23966 Wismar

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Wuppertal Rote Hilfe e.V. Kotakt Wuppertal
PF 130804
42035 Wuppertal

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Wer ist die Rote Hilfe?

Die Rote Hilfe ist eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt. Sie konzentriert sich auf politisch Verfolgte aus der BRD, bezieht aber auch nach Kräften Verfolgte aus anderen Ländern ein. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften, wegen Teilnahme an spontanen Streiks, wegen Widerstand gegen polizeiliche Übergriffe oder wegen Unterstützung der Zusammenlegungsforderung für politische Gefangene ihren Arbeitsplatz verlieren, vor Gericht gestellt, verurteilt werden. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.

1. Sowohl politische als auch materielle Hilfe

Wir bereiten zusammen mit den Angeklagten den Prozeß vor und machen besonders seinen politischen Hintergrund in der Öffentlichkeit bekannt.
Wir sorgen durch Solidaritätsveranstaltungen, Spendensammlungen und Zuschüsse aus den Beitragsgeldern dafür, daß die finanziellen Belastungen von vielen gemeinsam getragen werden. Besonders Anwalts- und Gerichtskosten können teilweise oder ganz übernommen werden, aber auch Zahlungen zum Lebensunterhalt geleistet werden, wenn hohe Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Gefangenschaft die Betroffenen oder ihre Familien in Schwierigkeiten gebracht haben.
Zu politischen Gefangenen halten wir persönlichen Kontakt und treten dafür ein, daß die Haftbedingungen verbessert, insbesondere Isolationshaft aufgehoben wird; wir fordern ihre Freilassung.

2. Die Rote Hilfe ist keine karitative Einrichtung

Die Unterstützung für die Einzelnen soll zugleich ein Beitrag zur Stärkung der Bewegung sein. Jede und Jeder, die sich am Kampf beteiligen, soll das in dem Bewußtsein tun können, daß sie auch hinterher, wenn sie Strafverfahren bekommen, nicht alleine dastehen. Ist es der wichtigste Zweck der staatlichen Verfolgung, diejenigen, die gemeinsam auf die Straße gegangen sind, durch Herausgreifen Einzelner voneinander zu isolieren und durch exemplarische Strafen Abschreckung zu bewirken, so stellt die Rote Hilfe dem das Prinzip der Solidarität entgegen und ermutigt damit zum Weiterkämpfen.
Außer der unmittelbaren Unterstützung für Betroffene sieht die Rote Hilfe ihre Aufgabe auch darin, sich im allgemeinen Sinn an der Abwehr politischer Verfolgung zu beteiligen. Sie wirkt z.B. schon im Vorfeld von Demonstrationen darauf hin, daß die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sich selbst und andere möglichst effektiv vor Verletzungen und Festnahmen durch die Staatsgewalt schützen. Sie engagiert sich gegen die Verschärfung der Staatsschutzgesetze, gegen weiteren Abbau von Rechten der Verteidigung, gegen Isolationshaft, gegen weitere Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

3. Mitgliedschaft und Organisation der Arbeit in der Roten Hilfe

Der Roten Hilfe gehören nur Einzelpersonen als Mitglieder an. Es gibt keine kollektive Mitgliedschaft von Gruppen oder Organisationen - wenn auch oft Mitglieder anderer Organisationen gleichzeitig Mitglieder der Roten Hilfe sind. Die Rote Hilfe organisiert ihre Arbeit auf zwei Ebenen:

Zum einen bundesweit:

Die Mitglieder (darunter ein großer Teil "Einzelmitglieder", d.h. keiner Ortsgruppe angehörend) wählen Delegierte zur Bundesdelegiertenversammlung, welche über die Grundsätze und Schwerpunkte der Rote-Hilfe-Arbeit entscheidet. Mit ihren Mitgliedsbeiträgen schaffen sie die materielle Grundlage für die Unterstützungen.

Für die zweckentsprechende Verwendung der Gelder (der Mitgliedsbeiträge ebenso wie der zu bestimmten Anlässen gesammelten Spenden) ist der Bundesvorstand verantwortlich. Der Bundesvorstand entscheidet über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge, organisiert Spendenaktionen und zentrale Kampagnen zu bestimmten Anlässen und ist für die laufende Arbeit verantwortlich.
Die Information der Mitglieder und die Öffentlichkeitsarbeit auf Bundesebene wird im Wesentlichen durch die vierteljährlich vom Bundesvorstand herausgegebene Rote-Hilfe-Zeitung geleistet.

Zum anderen gibt es in einigen Städten Ortsgruppen der Roten Hilfe.

4. Die Rote Hilfe versteht sich als Solidaritätsorganisation für die gesamte Linke

Das heißt nicht, daß sie irgendeinen Alleinvertretungsanspruch erhebt (im Gegenteil streben wir die Zusammenarbeit mit möglichst vielen anderen Prozeßgruppen, Soli-Fonds, Antirepressions-Gruppen, Ermittlungsausschüssen usw. an!), sondern das heißt, daß sie an sich selbst den Anspruch stellt, keine Ausgrenzungen vorzunehmen.
In ihrer Satzung verpflichtet sie sich: "Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr." (aus §2 der Satzung der Roten Hilfe)

Wir wollen nicht nur materielle, sondern auch politische Unterstützung leisten, wollen also das, wofür jemand verfolgt wird, soweit es uns möglich ist, auch in der Öffentlichkeit vertreten. Deshalb suchen wir mit denen, die wir unterstützen, die politische Auseinandersetzung, nehmen eventuell auch zu ihrer Aktion Stellung. Aber wir machen vom Grad der Übereinstimmung nicht unsere Unterstützung abhängig.

Diese politische Offenheit war für die Rote Hilfe nicht immer selbstverständlich. (vgl. dazu die Broschüre: "20/70 Jahre Rote Hilfe", erhältlich im Literaturvertrieb der Roten Hilfe.) Daß sie heute nicht nur in der Satzung steht, sondern alltägliche Praxis ist, erkennt mensch vielleicht am ehesten an den Fällen konkreter Unterstützungszahlungen. Die Fälle der unterstützten oder abgelehnten Anträge des jeweils letzten Quartals werden auszugsweise in jeder Rote Hilfe-Zeitung veröffentlicht.

5. Braucht die Linke eine übergreifende Solidaritätsorganisation?

In der Regel erhalten Leute, die festgenommen werden, einen Prozeß haben usw. Unterstützung aus dem politischen Umfeld, in dem die verfolgte Aktion gelaufen ist. Wer z.B. wegen Blockade einer Militäreinrichtung verurteilt wurde, wird in erster Linie auf die Solidarität von Gruppen der Friedensbewegung rechnen können, verfolgte AntifaschistInnen mit Solidarität aus der Antifa-Bewegung. Wir meinen, daß diese naheliegende Form der Solidarität die wichtigste überhaupt ist und beabsichtigen keineswegs, sie zu ersetzen. Wohl aber, sie zu ergänzen.

Es gibt immer auch Menschen, die als Einzelne z.B. an einer Demonstration teilnehmen und im Falle ihrer Festnahme nicht unbedingt auf einen unmittelbaren Unterstützungskreis zurückgreifen können.

Manchmal sind die Belastungen durch Prozeßkosten usw. oder auch die Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit so hoch, daß sie von einer Gruppe allein nicht getragen werden können.

In vielen Fällen ziehen sich Ermittlungen, Anklageerhebung und Prozesse durch mehrere Instanzen so lange hin, daß die politischen Zusammenhänge sich in der Zwischenzeit längst verändert haben und wenn das Urteil rechtskräftig wird, niemand mehr für Unterstützung ansprechbar ist.
Aus diesen Gründen halten wir eine Solidaritätsorganisation für notwendig,

  • die unabhängig von politischen Konjunkturen kontinuierlich arbeitet
  • die aufgrund eines regelmäßigen Spendenaufkommens verläßlich auch langfristige Unterstützungszusagen machen kann
  • die bundesweit organisiert und nicht an Großstädte gebunden ist
  • die sich für die politisch Verfolgten aus allen Teilen der linken Bewegung verantwortlich fühlt
  • die auf Gesetzesverschärfungen und Prozeßwellen bundesweit reagieren kann

Spenden

Es gibt immer wieder Anlässe, zu denen mehr Geld benötigt wird, als wir einfach so zur Verfügung haben. Wir haben zu diesen Anlässen meist Spendenkonten eingerichtet, auf die zumindest zu Beginn einer neuen Kampagne immer wieder Geld fließt. Leider geraten diese Sonderkonten nach einiger Zeit in Vergessenheit und machen somit keinen Sinn mehr - notwendig sind sie trotzdem. Wir möchten hier nochmals die Gelegenheit wahrnehmen, auf die uns bekannten Spendenkonten hinzuweisen und somit vielleicht die eine oder andere zusätzliche Spende zu erhalten...

Zentrales Spenden- und Beitragskonto:

Rote Hilfe e.V.

Konto Nr. 191 100 462

BLZ 440 100 46

Postbank Dortmund

 

Ihr könnt dort folgende Stichworte bei der Überweisung angeben:

Mitgliedsbeitrag

Mumia, für die Verteidigung von Mumia Abu-Jamal; die Spenden werden dann an das AnwältInnenteam weitergeleitet

Castor, für Repressionskosten nach Anti-Castor-/Anti-AKW-Protesten

Gipfelsoli, für allgemeine Spenden für Repressionskosten nach Protesten gegen Gipfelkonferenzen

International, für die internationale Solidarität mit politisch Verfolgten außerhalb der BRD

Verwaltungs- und Zivilklagen, z.B. für Klagen gegen Demoverbot oder -auflagen; Schadensersatzforderung gegen polizeiliche Übergriffe; Unterlassungsklagen; Bleiberecht von AsylbeweberInnen; Auskunftsersuchen; Betriebsrepression

Beugehaft; zur Unterstützung von Menschen, die sich weigern, als ZeugInnen gegen andere auszusagen und denen Beugehaft droht. Von Beugehaft Betroffene benötigen z.B. Hilfe u.a. für Lohnausfall, Wohnungsmiete, Fahrtkosten für BesucherInnen

100 Plus X, für allgemeine Spenden für die Antirepressionsarbeit der Roten Hilfe e.V. im Rahmen der Kampagne "100PlusX für die Rote Hilfe"

 

Überregionale Spendenkonto:

Anti-Castor-Proteste

Rote Hilfe e.V. Göttingen

Kontonummer: 135020

BLZ 260 500 01       

Sparkasse Göttingen   

Stichwort: "Castor"

Häufige Fragen (FAQs)

Wir haben hier einige Punkte und Fragen zusammengetragen, die immer wieder im Zusammenhang mit Unterstützungsanträgen auftauchen. Wenn du hier keine Antwort auf deine Fragen findest, dann wende dich direkt an uns: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Gnadenverfahren:

  • Die Rote Hilfe e.V. unterstützt in der Regel keine Gnadenverfahren.

Aussagen oder Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht

  • Der Bundesvorstand kann den Regelsatz kürzen bzw. die Unterstützung ganz ablehnen, wenn nach umfassender Einzelfallprüfung festgestellt wird, dass es im Rahmen eines Strafverfahrens zu Aussagen oder gar zur Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht gekommen ist.

Geständnisse & Entschuldigungen

  • Bei Geständnissen vor Gericht und/oder Entschuldigungen für die vorgeworfene "Tat" kann der Regelsatz - nach Prüfung des Einzelfalls - gekürzt oder der Antrag auf Unterstützung abgelehnt werden.

Nichtstaatliche Verfolgung

  • Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nur bei einer politischen Verfolgung durch staatliche Organe. D.h. zum Beispiel nicht bei zivilrechtlichen Klagen, Abmahnungen von Nazis oder ähnlichem.

Verwaltungsrechtliche Klagen (z.B. gegen Demoverbote, Raumverbote, Feststellung der Rechtmäßigkeit von Polizeieinsätzen)

  • Bei verwaltunggerichtlichen Vorgehen zahlt die Rote Hilfe e.V. nur, wenn der Fall grundsäzliche Bedeutung für die Entwicklung der Repression hat, aber nicht, wenn es nur um das "Einzelereigniss" selbst geht (egal wie politisch "wichtig" das Ereignis ist). Am besten ist es sich deshalb vorab bei der Roten Hilfe e.V. zu erkundigen, ob diese eine solche Klage unterstützt.

Repression in anderen Staaten

  • Die Rote Hilfe e.V. unterstützt alle von Repression Betroffenen, die ihren politischen Lebens- und Aktivitätsmittelpunkt in der BRD haben; d.h. es werden auch Kosten übernommen, die beispielsweise durch Prozesse nach internationalen Großdemonstrationen in anderen Staaten entstanden sind - wenn die Betroffenen hauptsächlich in der BRD aktiv sind. Repression gegen linke Bewegungen in anderen Staaten können wir ansonsten nicht im Rahmen von Unterstützungsfällen unterstützen, bemühen uns aber nach unseren Möglichkeiten, Solidaritätsarbeit in Form von Öffentlichkeitsarbeit oder auch vereinzelter Spendenkampagnen zu leisten.

Unterstützung von politischen und sozialen Gefangenen

  • Die Rote Hilfe unterstützt politische Gefangene, das heißt Gefangene, die aufgrund ihrer politischen Betätigung im Sinne der Satzung der Roten Hilfe e.V. im Knast sind, und kämpfende Gefangene, d.h. Gefangene, die aufgrund von Handlungen ohne politischen Charakter im Knast sind, die sich dort aber politisieren, deren Widerstand im Knast politische Dimensionen erlangt und die zusätzlicher Repression ausgesetzt sind.

Repression ohne politische Betätigung

  • Die Rote Hilfe e.V. unterstützt nur in Fällen von politische Repression aufgrund von politischer Betätigung im Sinne der Roten Hilfe e.V.

Übernahme vom mehr als den Regelsatz (50%)

  • Unterstützungsfälle werden beim Erstantrag immer nur nach dem Regelsatz (derzeit 50%) unterstützt. In Ausnahmefällen kann ein zweiter Antrag gestellt werden, bezüglich einer Übernahme der restlichen Kosten. Dabei muss deutlich gemacht werden, warum die restlichen Kosten nicht selbst bezahlt werden konnten, bzw. ob und wie sich um weitere Unterstützung gekümmert wurde (z.B. durch andere Solifonds, durch Solidaritätsparty, Spendensammmlungen etc.).

Vorschuß für Rechtsanwält_innen

  • Vorschussleistungen an Rechtsanwält_innen werden nur nach Vorlage einer Vorschussrechnung und in Höhe des Regelsatzes (50%) bezahlt. Ansonsten gelten hier die gleichen Regelungen wie bei anderen Unterstützungsfällen.

Nachreichung von Rechnungen nach Bewilligung eines Unterstützungsantrages

  • Wurde ein Unterstützungsfall bereits bewilligt und im Nachhinein sind weitere Kosten enstanden (z.B. Gerichtskosten), werden diese in der Regel auch in Höhe des Regelsatzes übernommen. Es reicht eine Kopie der Rechnung einzureichen (unter Angabe des Aktenzeichens des Falles).

Keine Übernahme von Kautionen

  • In der Regel übernimmt die Rote Hilfe e.V. keine Kautionen.

Kosten für Öffentlichkeitsarbeit

  • Zu den Kosten, die im Rahmen eines Unterstützungsantrages von der Roten Hilfe e.V. anerkannt werden, können auch Kosten für Öffentlichkeitsarbeit zählen. Dies allerdings nur, wenn die Rote Hilfe e.V. (z.B. eine Ortsgruppe) an der inhaltlichen Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt war.

Wie stelle ich einen Unterstützungsantrag?

Die Antragstellung und Bearbeitung der Unterstützungsfälle erfolgt normalerweise bei den Ortsgruppen der Roten Hilfe.

Wenn es keine Ortsgruppe in deiner Nähe gibt, schick deinen Antrag bitte an:

Rote Hilfe e.V.
Bundesvorstand
Postfach 3255
37022 Göttingen

 

Das brauchen wir für die Bearbeitung eines Unterstützungsantrages:

  • Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse, unbedingt Kontonummer, Bank, BLZ
  • Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion hast Du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.)
  • Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast Du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen; hat ein Prozeß stattgefunden; Gab es andere Betroffene? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
  • Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwät_innenkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Kopien der Rechnungen beilegen)
  • Kopien von Vorladungen, Strafbefehlen, Anklagen, Urteilen
  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
  • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
  • Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?
  • Besteht schon Kontakt zu einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder soll der vermittelt werden, z.B. für Beratung und Unterstützung vor Ort?

 

Es ist wichtig, daß Du deinen Antrag frühstmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellts, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.

 

Wichtiger Hinweis:

Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / deine Rechtsanwältin, nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren.

 

Entscheidung über den Antrag

Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen. ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.

Rechtshilfe & Unterstützung

"Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter_innenbewegung, die Internationale Solidarität, der antifschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg." (Aus §2 der Satzung der Roten Hilfe e.V.)

Wer an Demonstrationen oder Veranstaltungen teilnimmt, läuft immer auch Gefahr mit Polizei und Justiz konfrontiert zu werden. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen Teilnahme an kriminalisierbaren politischen Aktionen, wegen Widerstands gegen polizeiliche Übergriffe, wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften oder wegen Teilnahme an spontanen Streiks mit Strafverfahren überzogen, vor Gerichtt gestellt und verurteilt werden oder anderen Formen staatlicher Repression wie Hausdurchsuchungen oder Strafbefehlen ausgesetzt sind. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.

Solidarität & Unterstützung
Wir bieten an, gemeinsam mit den Angeklagten den Prozess vorzubereiten. Wir helfen bei der Suche nach Anwält_innen und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Wir sorgen durch Solidaritätsveranstaltungen, Spendensammlungen und Zuschüsse aus den Beitragsgeldern dafür, dass die finanziellen Belastungen von vielen gemeinsam getragen werden. Anwält_innen- und Gerichtskosten können teilweise übernommen werden, aber auch wenn hohe Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder längere Haft die Betroffenen oder ihre Familien in Schwierigkeiten gebracht haben, sind Zahlungen zum Lebensunterhalt möglich. Zu politischen Gefangenen halten wir Kontakt und treten dafür ein, dass die Haftbedingungen verbessert werden und insbesondere Isolationshaft aufgehoben wird; wir treten für die sofortige Freilassung der politischen Gefangenen ein.

Prozessvorbereitung
Spätestens wenn Du eine Vorladung, einen Strafbefehl oder einen Gerichtstermin erhalten hast, solltest Du unverzüglich Kontakt mit der für Dich zuständigen Ortsgruppe aufnehmen. In einem gemeinsamen Gespräch wird Deine Situation besprochen, falls notwendig, werden entsprechende Rechtsanwält_innen gesucht. Gemeinsam können uns Gedanken über die Prozessführung und die Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zu deinem Fall machen.

Finanzielle Unterstützung
Um von der Roten Hilfe eine finanzielle Unterstützung, z.B. für Anwält_innenkosten, zu bekommen, kannst du einen >>> Unterstützungsantrag stellen.

Rechtshilfetipps
Unsere >>> Rechtshilfetipps geben wichtige Hinweise zum Umgang mit den staatlichen Repressionsorganen in brenzligen Situationen.

Gefangenen schreiben

REIßEN WIR DIE MAUERN EIN DIE UNS TRENNEN!

Es gibt heute in der Linken wohl kaum politisch arbeitende Menschen, Gruppen oder Organisationen, die sich im Laufe der Zeit nicht durch staatliche Repression in ihrer politischen Tätigkeit verfolgt oder behindert sahen. Auch wenn wir aus unterschiedlichen Kämpfen und Bewegungen kommen (wie z.B. aus antifaschistischen,antirassistischen Zusammenhängen,aus der Antiatom und/oder der Umwelt und Ökologie-Bewegung, und/oder uns am Kampf gegen Krieg und Kapitalismus beteiligen) Gerade klassenkämpferische und antikapitalistische Organisierung die sich nicht zu Kompromissen und Zugeständnissen an das kapitalistische System hinreißen lässt, wird auf kurz oder lang mit staatlicher Repression konfrontiert und das letzte Repressionsinstrument des Staates ist das Gefängniss. In unserem Kampf gegen die herrschenden Verhältnisse dürfen wir gerade diejenigen, die aufgrund ihrer politischen Tätigkeiten und Überzeugungen hinter Gittern sitzen nicht vergessen und damit alleine lassen. Dabei kann es für uns keine Rolle spielen ob sie im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuchs “schuldig” oder “unschuldig” sind. Sie sind ein Teil von uns, sie sind unsere Genossinnen und Genossen und brauchen unsere Solidarität. Getroffen werden einige - gemeint sind wir alle!

Solidarität muss praktisch werden: Schreibt den gefangenen Genossinnen und Genossen!
Für die Gefangenen aus unserer Bewegung, unseren Zusammenhängen und unseren Kämpfen (wie z.B. Streiks, Kriegsdienstverweigerung, Mitglieder aus revolutionären Gruppen usw.), also diejenigen die wir im weitesten Sinn als politische Gefangene definieren, ist es enorm wichtig sie weiterhin in den weitergehenden Widerstand miteinzubeziehen. Das heißt ihnen von Aktionen zu erzählen, ihnen Zeitschriften zu schicken (wenn sie diese wollen) und mit ihnen ggfls. Strategien und Ideen zu diskutieren. Sicherlich gibt es Einige die nichts mehr von Klassenkampf und Revolution hören wollen, und die nur noch ihre Strafe absitzen möchten. Dies müssen wir selbstverständlich respektieren. Doch gerade für die meißten der politischen Gefangenen gilt dieses nicht. Im Gegenteil, ist gerade für die politischen Gefangenen sehr wichtig, weiterhin von den Kämpfen “draußen” etwas mitzubekommen und soweit wie möglich mit einbezogen zu werden. "Politische" werden in der Regel selbst im Knast (u.a. auch von den anderen Gefangenen) isoliert, (Isolationshaft). Zusätzlich kann es (wie bei anderen renitenten Gefangenen natürlich auch) zu Angriffen der WärterInnen (Rollkommandos) kommen, dazu können weitere Schikanen (wie z.B. Beleidigungen, Belästigungen) sowie weitere verschärfte Restriktionen kommen. So kann ein Brief den hellsten Punkt eines Tages hinter Gittern ausmachen.
Das Leben im Knast ist tot langweilig, und jegliche Nachricht die etwas Licht bringt, egal ob sie von einer bekannten oder unbekannten Person kommt, ist stets willkommen. Für Inhaftierte zählt daher der Erhalt von Briefen zu den wenigen Lichtblicken im alltäglichen Grau des vor-sich-hin-lebens in der Anstalt. Hinter den Mauern mit Stacheldraht, Wachtürmen und bewaffneten Schließern gibt es kaum menschliche Nähe und Gefühle, sondern Unterordnung und der tägliche Kampf ums Überleben. Aber eine Möglichkeit, diese Mauern der Passivität und Kälte zu überwinden, ist das Schreiben von Briefen an Gefangene . Es schafft eine Abwechslung und gibt die Möglichkeit die eigenen Gedanken zu erweitern und die Isolation ein stückweit zu durchbrechen.

Sie sind drinnen für uns, wir sind draußen für sie:
Die Gefangenen sollen gebrochen werden, indem ihnen jegliche Emotionen, Gefühle und menschliche Nähe vorenthalten werden. Der regelmäßige Kontakt mit ihnen, sei es durch Briefe, Telefonate oder Besuche, ist das einzige Mittel, die von den Herrschenden befohlene und von den Knastwärtern praktizierte Kontrolle über das tägliche Leben zu durchbrechen.

Wie schreibe ich Gefangenen?
Wenn du Unterstützung oder gar eine Kampagne für eineN GefangeneN anbieten möchtest, so ist es am besten realistisch zu bleiben, bezüglich dessen was du auch wirklich erreichen und umsetzen kannst. Für jemenschen, der/die eine sehr lange Zeit hinter Gittern verbringen muß, kannst du wie ein sehr starker Hoffnungsschimmer erscheinen - es ist wichtig die Hoffnung aufrecht zu erhalten, aber keine falschen Illusionen zu kreieren. Wenn einE Gefangene/r dir glaubt, und diese Erwartungen dann nicht erfüllt werden so kann dies durchaus in Desillusion und Depression enden.

Wie fange ich an zu schreiben?
Eines der Hauptprobleme, das Leute davon abhält Inhaftierten zu schreiben, ist daß sie es nicht gewohnt sind einer fremden Person zu schreiben und von ihren Erlebnissen zu erzählen. Sie wissen nicht, was sie schreiben sollen und denken, dass sie mit dem, was sie aufs Papier bringen, den Menschen auf der anderen Seite der Mauern deprimieren könnten oder es ihn/_/sie gar nicht interessiert. Nun, es handelt sich dabei um ein Problem, das die meisten von uns erstmal überwinden müssen, deshalb haben wir hier einige Tips und Vorschläge zusammengestellt.

Natürlich handelt es sich nicht um starre Richtlinien, und wir geben auch keinesfalls vor alle Probleme gelöst zu haben. Unterschiedliche Menschen schreiben eben auch unterschiedliche Briefe. Doch wir hoffen das diese Tips hier doch einige anregen werden und helfen können in Briefkontakt mit inhaftierten Genossinnen und Genossen zu treten.

Um im sogenannten Sinne „das Eis zu brechen“ ist es besser den ersten Brief eher kurz zu halten und nur die nötigsten Sachen zu schreiben, damit der/_/die Empfänger_in nicht gleich überrumpelt wird.
Besonders wenn du sie nicht vor ihrem Haftantritt gekannt hast, möchten sie evtl. mehr über dich wissen, wie dein Leben aussieht usw. Benutze deinen Verstand und dein Mitgefühl. Sobald sich ein Briefkontakt zwischen euch beiden "eingespielt" hat, werdet ihr euch mehr zu erzählen haben. Sage vielleicht auch in deinem ersten Brief ein paar kurze Worte zu deiner politischen Einstellung, so daß der/die Gefangene entscheiden kann, ob er/sie mit dir in Kontakt bleiben möchte. Sage wo und wann du von seinem/ihrem Fall gehört oder gelesen hast. Ob du dich eingehender vorstellen möchtest, ist natürlich dir alleine überlassen, dennoch ist es sinnvoll ein paar Worte über dich und zu deiner Motivation der Kontaktaufnahme zu schreiben. Falls du es als notwendig erachtest, schreibe welcher Gruppe/Organisation oder politischen Strömung du angehörst. Aber bedenke, dass die Briefe nicht nur von dir und dem/_/der Gefangenen gelesen werden. Achte darauf nichts zu schreiben was sowohl dich (mit den staatlichen Repressionsorganen “draußen”) wie den/die Gefangene/n - in Schwierigkeiten - mit dem Knast bringen kann.

Bei Gefangenen in Untersuchungshaft werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Briefe/Postkarten von der Staatsanwaltschaft gelesen. In der Strafhaft ist dies nicht der Standart. Bei renitenten Inhaftierten ist dies hingegen aber eher die Regel als die Ausnahme, sowie oftmals das Verschwindenlassen und/oder das Nichtaushändigen von Briefen. Nummeriere die einzelnen Seiten deines Briefes um vorzubeugen, dass einzelne Seiten „verloren“ gehen. Auch ist es sinnvoll die Briefe fortlaufend zu nummerieren und immer das aktuelle Datum reinzuschreiben. Dies hilft dabei zu erkennen, ob der Brief aufgehalten und die Auslieferung verzögert wurde. Liste außerdem alle Beilagen, wie Briefmarken, Broschüren, Zeitungsausschnitte o.ä. auf, denn auch solche Dinge verschwinden gerne mal.

Auf deinen Briefumschlag solltest du stets die Adresse des/der AbsenderInnen draufschreiben, nicht nur damit der/die Inhaftierte dir antworten kann, sondern auch weil einige Gefängnisse keine Briefe ohne AbsenderIn durchlassen. Natürlich muß dies nicht unbedingt deine eigene Adresse sein. Briefe werden regelmäßig von den staatlichen Überwachungs- und Repressionsorganen aufgehalten, gelesen, verzögert oder gar „verlegt“. Eine Möglichkeit, mit der ein Verschwinden von Briefen zu einem Großteil unterbunden werden kann, ist der Versand per Einschreiben. Die Post notiert ob und wann sie den Brief der JVA übergeben hat. Somit ist im Fall des Falles nachprüfbar, auf welchem Wegabschnitt er „verschwand“. Aber eine hundertprozentige Sicherheit gibt es auch dafür nicht.Wenn du glaubst, daß ein Brief von der Knastaufsicht aus dem Verkehr gezogen worden ist, frage am besten gleich nach dem Grund dieser Zensur. Jede Haftanstalt hat eigene Regelungen für den Briefverkehr, teilweise gibt es Begrenzungen für die Anzahl der Seiten und/oder Beilagen usw. Informiere dich, ob die Anzahl der Briefmarken/Postkarten/ sonstige Beilagen (wie z.B. Zeitschriften, Flugblätter) die Gefangene(n) erhalten können begrenzt ist. Oftmals kann es Sinn machen sich bei beigelegten Zeitschriften auch auf die Zeitschrift bzw. einen besonderen Artikel der beilgelegten Zeitschrift/oder Zeitungsausschnitt im Brief zu beziehen, da das dann als verlängerter Anhang des Briefes gilt und es rechtlich schwieriger für die Anstalt wird das ggfls. nicht auszuhändigen, (da wie gesagt in einigen Anstalten der Erhalt von Zeitschriften begrenzt ist.)

Bedenke das die meisten Gefangenen sicherlich keine MillionärInnen sind weshalb sich die Gefangenen auch meißtens über Briefmarken freuen. (allein um dir ggfls. zurückzuschreiben) In der Regel ist es in den meißten Haftanstalten erlaubt (mindestens/bis zu) 3 Briefmarken/Briefumschläge beizulegen. Jede/s Bundesland/Haftanstalt hat aber diesbezüglich inzwischen seine eigenen Regeln.

Informationen über die jeweiligen Regelungen findest du meist auf der Website der Knäste, auch kann ein Anruf vor Ort weiterhelfen. Das Verschicken von Packeten ist da schon weitaus komplizierter, da oftmals eh nur 3 Päckchen pro Jahr erlaubt sind (waren), und von dem/der Gefangene/n eine Packetmarke beantragt werden muss, die er/sie dir vorher zuschicken muss. Auch der Inhalt von Knastpacketen ist strengen Regelungen unterworfen. In einigen Bundesländern wurde die Möglichkeit des Erhaltens von Packeten für Gefangene inzwischen komplett abgeschafft. Informiere dich also vorher in welchen Bundesländern/Knästen welche Regelungen gelten.

Durch die Mauern
Schlußendlich hat das Schreiben an eineN InhaftierteN sehr viel mit gesundem Menschenverstand und dem Benutzen des Hirns zu tun. Die Gefangenen sind eben nicht jene verrückten Bestien, wie sie uns die reißerischen Boulevardmedien glauben lassen möchten. Es sind vielmehr ganz gewöhnliche Menschen, eben wie du und ich. Knäste sind da um Menschen voneinander zu isolieren, deshalb müssen wir die Verbindung nach draußen aufrechterhalten. Direkte Kontakte mittels Briefverkehr ist einer der sichersten Wege, daß Gefangene nicht der Staatskontrolle alleine überlassen werden.

Laurinas Mogila der aufgrund “Landfriedensbruch” + Widerstand bei einer Demonstration in Berlin eine 15 monatige Haftstrafe erhielt schreibt in einem Brief über die Bedeutung der Solidarität: “Zuerst war ich sehr einsam und niemand interessierte sich für mich. Das ist als Gefangener das schlimmste was einem passieren kann. Jetzt ist das aber vorbei und viele zeigen Solidarität! Ich kann heute sagen, sowas gibt einem Kraft, wenn man weiß, das jemand an einen denkt und du nicht vergessen wirst! So eine Erfahrung ist für einen hinter Knastmauern sehr wichtig. (..) Wenn wir alle zusammenhalten, sind wir eine große Kraft. Die Rote Hilfe ist eine starke und große Organisation, die in meiner anfänglichen schwierigen Lage eine große Hilfe gewesen ist. Ich wünsche sie wäre auf der ganzen Welt vertreten Ich bin mit meinem ganzen Herzen mit ihr verbunden.” (..)

Mitglied werden!

Bitte folgendes Beitrittsformular ausdrucken und an die angegebene Adresse einsenden. Wenn Du außerdem in der Roten Hilfe aktiv mitarbeiten möchtest, melde Dich bitte beim This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder einer Ortsgruppe/Kontaktadresse

Achtung: Das Formular muss aus rechtlichen Gründen unterschrieben und per Post/Fax eingesendet werden! Es ist nicht möglich per Mail einzutreten.



Satzung

§1 Name, Sitz

(I) Der Verein führt den Namen Rote Hilfe e.V.
(II) Er hat seinen Sitz in Dortmund und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§2 Zweck der Roten Hilfe

(I) Die Rote Hilfe ist eine parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation.
(II) Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter_innenbewegung, die Internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg. Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen ihren Arbeitsplatz verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden.
(III) Darüber hinaus gilt die Solidarität der Roten Hilfe den von der Reaktion politisch Verfolgten in allen Ländern der Erde.

§3 Gemeinnützigkeit

(I) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch die Unterstützung politisch Verfolgter.
(II) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt eigenwirtschaftliche Zwecke ausschließlich zur Verwirklichung des satzungsgemäßen Vereinszwecks.

§4 Mitgliedschaft

(I) Mitglied der Roten Hilfe kann jede/r werden, der/die den Zweck der Roten Hilfe unterstützt, regelmäßig Mitgliedsbeitrag zahlt und die Satzung anerkennt.

(II) Der Bundesvorstand bestätigt den Beginn der Mitgliedschaft.

(III) Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Satzung an der Erörterung aller Fragen der Roten Hilfe teilzunehmen und Kritik an der Tätigkeit der Mitglieder des Vereins zu üben.

(IV) Jedes Mitglied besitzt das aktive und passive Wahlrecht

(V) Bei Wahlen innerhalb der verschiedensten Gliederungen der Roten Hilfe sind nur Mitglieder der Roten Hilfe wahlberechtigt und wählbar.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt. Der Austritt ist dem Bundesvorstand schriftlich und eigenhändig unterschrieben anzuzeigen.
b) durch Erlöschen der Mitgliedschaft, wenn trotz wiederholter Aufforderung der Beitrag länger als 6 Monate nicht bezahlt wurde. Dieses muss vom Bundesvorstand festgestellt und dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.
c) durch Ausschluss. Ein Mitglied der Roten Hilfe kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten mit den Zielen der Roten Hilfe nicht in Einklang zu bringen ist. Auf Antrag des Mitglieds muss die nächste Bundesdelegiertenversammlung diese Entscheidung überprüfen. Vor der Entscheidung muss dem Mitglied die Möglichkeit zur Anhörung gegeben werden.

§6 Ortsgruppen

(I) Jedes Mitglied hat das Recht, eine Versammlung zur Bildung einer Ortsgruppe einzuberufen. Zu dieser Versammlung müssen alle am Ort lebenden Mitglieder der Roten Hilfe eingeladen werden. Dies geschieht durch den Bundesvorstand oder durch von ihm Beauftragte.
(II) Bildet sich eine Ortsgruppe, so ist jedes Mitglied der Roten Hilfe in dem entsprechenden Ort zugleich Mitglied der Ortsgruppe. An einem Ort kann es nur eine Ortsgruppe geben.
(III) Ortsgruppen arbeiten an ihrem Ort selbständig zur Erfüllung der Aufgaben der Roten Hilfe. Sie sind dabei allein an die Satzung und an die Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung gebunden.
Sie haben das Recht, im Namen der Roten Hilfe (Ortsgruppe) an die Öffentlichkeit zu treten.
(IV) Das höchste Organ jeder Ortsgruppe ist die Ortsmitgliederversammlung. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. Dazu wird jedes Mitglied der Ortsgruppe mindestens 2 Wochen vorher eingeladen.
Der Einladung ist die vorgeschlagene Tagesordnung der Ortsmitgliederversammlung beizufügen und in dem Fall, dass Delegierte zur Bundesdelegiertenversammlung zu wählen sind, auch die vorgeschlagene Tagesordnung der Bundesdelegiertenversammlung.
Jedes Mitglied der Ortsgruppe ist auf der Ortsmitgliederversammlung rede- und abstimmungsberechtigt und besitzt das aktive und passive Wahlrecht. Bei Abstimmungen zählt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung von Enthaltungen. Die Ortsmitgliederversammlung wählt die Delegierten zu jeweils einer Bundesdelegiertenversammlung. Der Wahl geht eine Aussprache voraus, wenn möglich auch über die vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte der Bundesdelegiertenversammlung. Auf Verlangen von einem Drittel der anwesenden Mitglieder der Ortsgruppe findet Listenwahl statt.
(V) Jede Ortsgruppe gibt sich eigenständig eine Struktur. Sie wird von der Ortsmitgliederversammlung beschlossen und muss gewährleisten:
a) dass die Einberufung und Durchführung der Ortsmitgliederversammlung, insbesondere die Wahl der Delegierten zur Bundesdelegiertenversammlung satzungsgemäß erfolgt;
b) dass die zwischenzeitliche Arbeit der Ortsgruppe sich an den Beschlüssen der Ortsmitgliederversammlung orientiert;
c) dass die Ortsgruppe über eine Kontaktperson für die Mitglieder, für den Bundesvorstand und für Außenstehende regelmäßig ansprechbar ist und dass Anfragen beantwortet werden;
d) dass jedem Ortsgruppenmitglied die Möglichkeit zur Beteiligung an der Arbeit der Ortsgruppe gegeben ist;

e) dass die von der Ortsgruppe eingesammelten Mitgliedsbeiträge an den Bundesvorstand weitergeleitet werden;
f) dass alle Mitglieder der Ortsgruppe und der Bundesvorstand einmal jährlich eine schriftlichen Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht der Ortsgruppe erhalten:
g) dass die von der Ortsgruppe geführte Kartei der örtlichen Mitglieder nicht in unbefugte Hände gerät und ggf. nach Beendigung der Tätigkeit der Ortsgruppe an den Bundesvorstand zurückgegeben wird.
Der Bundesvorstand entscheidet unter Berücksichtigung dieser Kriterien über die Anerkennung als Ortsgruppe.
(VI) Die Ortsgruppe kann durch Beschluss von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder einer Ortsmitgliederversammlung aufgelöst werden.

§ 7 Ortsgruppendelegiertentreffen und Regionalmitgliederversammlung

(I) Ortsgruppendelegiertentreffen

Die Ortsgruppen der jeweiligen Regionen treffen sich bei Ortsgruppendelegiertentreffen. Diese Treffen sollen mindestens zweimal jährlich stattfinden. Die Ortsgruppen sollen hierzu jeweils mindestens eine/n Delegierte/n entsenden.

(II) Regionalmitgliederversammlung

Alle Mitglieder der Roten Hilfe, die keiner Ortsgruppe angehören, treffen sich in Regionalmitgliederversammlungen. Diese werden vom Bundesvorstand einberufen und zwar mindestens zu jeder Wahl von Delegierten für die Bundesdelegiertenversammlung oder aber, wenn mehr als 10 Mitglieder einer Region dies verlangen.

Im Übrigen sind die Regelungen der Satzung für Ortsmitgliederversammlungen (§6 Abs. IV) auf Regionalmitgliederversammlungen sinngemäß anzuwenden.

(III) Die Einteilung der Regionen obliegt dem Bundesvorstand, der sie der Bundesdelegiertenversammlung zur Abstimmung vorlegt.

§8 Regionalgruppen

Bildet sich auf einer Regionalmitgliederversammlung (§7) eine Regionalgruppe, die in ihrer Struktur den Anforderungen an eine Ortsgruppe entspricht (§6 Abs. V), so wird sie vom Bundesvorstand als Regionalgruppe anerkannt. Alle Mitglieder der Roten Hilfe in der Region, in der zu der entsprechenden Regionalmitgliederversammlung eingeladen wurde, sind dann zugleich Mitglieder der Regionalgruppe. Für Regionalgruppen gelten die Bestimmungen für Ortsgruppen (§6 Abs. II bis VI) entsprechend.

§9 Bundesdelegiertenversammlung

(I) Die Bundesdelegiertenversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Der Bundesvorstand lädt dazu mindestens drei Monate vorher schriftlich unter Beifügung eines Terminvorschlages ein.
(II) Außerordentliche Bundesdelegiertenversammlungen werden
a) auf Beschluss des Bundesvorstandes
b) auf Verlangen von 20% der Mitglieder der Roten Hilfe oder von 20% der bestehenden Ortsgruppen
vom Bundesvorstand einberufen.
(III) Die Delegierten werden von den Ortsmitgliederversammlungen und den Regionalmitgliederversammlungen entsandt. Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Mitgliederzahl des Ortes oder der Region. Einen Delegiertenschlüssel legt die Bundesdelegiertenversammlung fest. Einen Stichtag, bis zu dem neugegründete Orts- und Regionalgruppen bei der Einteilung der Regionen zur Delegiertenwahl berücksichtigt werden und einen Stichtag, dessen Mitgliederzahl der Bestimmung der Delegiertenzahl zu Grunde gelegt wird, legt der Bundesvorstand fest.
(IV) Auf der Bundesdelegiertenversammlung sind nur anwesende Delegierte stimmberechtigt.
Jedes Mitglied der Roten Hilfe hat auf der Bundesdelegiertenversammlung Rederecht und jedes Mitglied hat passives Wahlrecht.
(V) Die Bundesdelegiertenversammlung beschließt über alle Angelegenheiten, die mit der Roten Hilfe im Zusammenhang stehen. Insbesondere beschließt sie über Satzungsfragen, die Höhe der Beiträge und die eingereichten Vorschläge und Anträge zur Arbeit der Roten Hilfe.
(VI) Die Bundesdelegiertenversammlung wählt und entlastet die Mitglieder des Bundesvorstandes und die KassenprüferInnen. Zudem können in getrennten Wahlgängen Ersatzmitglieder für den Bundesvorstand gewählt werden und die Reihenfolge ihrer Nachfolge bestimmt werden.
(VII) Die Anträge zur Arbeit der Roten Hilfe an die Bundesdelegiertenversammlung ohne satzungsändernde Wirkung sind 12 Wochen vor der Bundesdelegiertenversammlung beim Bundesvorstand einzureichen, der sie rechtzeitig den Migliedern bekannt macht. Anträge auf Satzungsänderung können nur abgestimmt werden, wenn der Antrag auf Satzungsänderung in der Einladung veröffentlicht worden ist. Die Frist für den Eingang der Satzungsänderungsanträge legt der Bundesvorstand fest.
(VIII) Alle Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Delegierten gefaßt, ausgenommen sind Satzungsänderungen, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen.
Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang die absolute, im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Vor einem eventuellen zweiten Wahlgang können zusätzliche KandidatInnen nominiert werden.
(IX) Über die Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von dem/der VersammlungsleiterIn und von dem/der ProtokollführerIn zu unterzeichnen. Die Beschlüsse sind den Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen. Sie treten erst nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§10 Arbeitsgruppen

Zu Themen, die die Rote Hilfe betreffen, können Mitglieder Arbeitsgruppen bilden. Sie informieren hierüber entweder ihre Orts- bzw. Regionalgruppe oder den Bundesvorstand. Gegenüber der Orts- bzw. Regionalgruppe oder dem Bundesvorstand benennen sie eine Kontaktperson und sind sie rechenschaftspflichtig. Sie können mit Zustimmung der Orts- bzw. Regionalgruppe oder des Bundesvorstandes an die Öffentlichkeit treten.

§11 Bundesarbeitstreffen

Der Bundesvorstand kann zu Themen, die die Rote Hilfe betreffen, Bundesarbeitstreffen einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn eine Orts- bzw. Regionalgruppe oder eine Arbeitsgruppe dies verlangt und selbst die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung übernimmt. Zu Bundesarbeitstreffen lädt der Bundesvorstand alle Mitglieder der Roten Hilfe ein und veröffentlicht die Arbeitsergebnisse in einer für alle Mitglieder zugänglichen Form.

§12 Bundesvorstand und geschäftsführender Vorstand

(I) Der Bundesvorstand besteht aus mindestens drei Personen.

(Ia) Der Bundesvorstand wählt auf der ersten Sitzung nach seiner Wahl auf der Bundesdelegiertenversammlung aus seiner Mitte den geschäftsführenden Vorstand aus mindestens zwei Personen. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB und gesetzlicher Vertreter des Vereins. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands ist einzeln zur gesetzlichen Vertretung des Vereins berechtigt.

(Ib) Der Geschäftsführende Vorstand ist im Innenverhältnis an Beschlüsse des Bundesvorstands gebunden. Der Bundesvorstand kann jederzeit neue Mitglieder in den geschäftsführenden Vorstand wählen oder Mitglieder aus dem geschäftsführenden Vorstand abwählen, sofern dadurch die Zahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands nicht unter zwei sinkt. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands bleiben auch nach einer Neuwahl des Bundesvorstands auf einer Bundesdelegiertenversammlung solange im Amt, bis der dort neu gewählte Bundesvorstand einen neuen geschäftsführenden Vorstand wählt.

(II) Der Bundesvorstand nimmt die Ämterverteilung unter seinen Mitgliedern selbst vor, soweit dies nicht die Bundesdelegiertenversammlung getan hat. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben, und in dieser auch schriftliche und telefonische Beschlussfassung vorsehen.

(III) Der Bundesvorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Die Bestellung ist widerruflich. Der Bundesvorstand ist der Bundesdelegiertenversammlung rechenschaftspflichtig.

(IV) Scheiden Mitglieder des Bundesvorstandes vor Beendigung der Amtszeit aus oder entscheidet der Bundesvorstand, dass er in seiner bisherigen Größe nicht ausreichend funktionsfähig ist, so rücken Ersatzmitglieder in der von der Bundesdelegiertenversammlung bestimmten Reihenfolge nach. Sind keine Ersatzmitglieder vorhanden, kann der Bundesvorstand durch einstimmigen Beschluss bis zur Hälfte seiner Mitglieder Ersatzmitglieder kooptieren.

Scheiden alle bis auf ein Mitglied aus dem Bundesvorstand aus, so hat dieses unverzüglich eine Bundesdelegiertenversammlung einzuberufen.

(V) Der Bundesvorstand ist das oberste Organ der Roten Hilfe zwischen den Bundesdelegiertenversammlungen, er organisiert die Arbeit der Roten Hilfe auf Bundesebene, verwaltet ihre Finanzmittel und gibt die Rote-Hilfe-Zeitung sowie einen Mitgliederrundbrief heraus. Er hat die Möglichkeit, Aufgaben an Mitglieder der Roten Hilfe zu delegieren. Er legt zur Bundesdelegiertenversammlung allen Mitgliedern einen schriftlichen Tätigkeits- und Kassenbericht vor.

(VI) Der Bundesvorstand tagt mindestens zweimal jährlich in vereinsöffentlicher Sitzung. Er fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ohne Berücksichtigung von Enthaltungen.

§13 Kassenprüfung

Die Bundesdelegiertenversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren mindestens zwei KassenprüferInnen, die das Finanzgebahren des Vorstandes prüfen und der Bundesdelegiertenversammlung Bericht erstatten.

§14 Finanzen

Die Finanzen der Roten Hilfe sind Mitgliedsbeiträge, Erträge aus Einrichtungen der Organisation und Spenden. Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Bundesdelegiertenversammlung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Vereinsmitglieder erhalten bei ihrem Austritt oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr als ihre geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.

§15 Auflösung

Sprechen sich drei Viertel der Delegierten für die Auflösung der Roten Hilfe aus, beschließen sie eine Mitgliederurabstimmung. Bei der Urabstimmung kann mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung der Roten Hilfe beschlossen werden. Die die Urabstimmung beschließende Bundesdelegiertenversammlung entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens, das ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken zuzuführen ist.

§16 Inkrafttreten

(I) Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.
(II) Diese Neufassung der Satzung wurde auf der Bundesmitgliederversammlung am 25. und 26. 09. 2010 verabschiedet.
Stand: November 2010