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Freitag, 16. November 2007
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Verfassungsminister will Grundgesetz sturmreif schießen

In der Innenpolitik der BRD muss man stets mit dem Schlimmsten rechnen.

Ausgabe: 3 . 2007
Rubrik: Innenpolitik
Seite: 28

Die frühere rot-grüne Bundesregierung hat den 11. September 2001 als Vorwand genommen, um einen Überwachungsstaat mit umfassendsten Befugnissen für die Geheimdienste zu installieren. SPD und Grüne folgten den maßlosen so genannten Anti-Terror-Gesetzen des damaligen SPD-Innenministers Schily („Otto-Kataloge“) willig. Die aggressive Außenpolitik Joseph Fischers mit der deutschen Kriegsbeteiligung in Jugoslawien und Afghanistan und der dramatische Sozialabbau durch Kanzler Gerhard Schröder („Agenda 2010“) wurden abgesichert durch eine repressive, gegen Oppositionelle und Bürgerrechtler gerichtete Innenpolitik.
Da die CDU/CSU immer noch mehr Ausbau des Repressionsapparates gefordert hatte, verwunderte es niemanden, dass Schilys Kurs von seinem Nachfolger Wolfgang Schäuble nach Bildung der großen Koalition 2005 nahtlos fortgesetzt wurde, beispielsweise mit einer verstärkten Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge und Migranten.

Aber mit Schäubles in den letzten Monaten „in einer Art Stakkato“ – so kritisierte sogar Bundespräsident Horst Köhler (CDU) – vorgetragenen Forderungen nach weiteren Gesetzesverschärfungen hat der frühere CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende (der dieses Amt aufgeben musste, weil er im Parlament gelogen hatte) alle Befürchtungen übertroffen.
Schäuble ließ kein Reizthema aus. Unentwegt verlangte er den Einsatz der Bundeswehr im Inneren, sei es während der Fußball-Weltmeisterschaft, sei es während des G8-Gipfels in Heiligendamm, wo tatsächlich grundgesetzwidrig Tornados eingesetzt wurden, die unter der vorgeschriebenen Mindestflughöhe über die friedlich demonstrierenden Globalisierungskritiker hinwegdonnerten.

Die Unschuldsvermutung, ein Fundament des Rechtsstaates, erklärte Schäuble bei der Gefahrenabwehr für unanwendbar. Eine breitere Öffentlichkeit brachte Schäuble mit seiner Forderung nach heimlichen Online-Durchsuchungen von privaten PCs gegen sich auf. Seither hat er in Meinungsumfragen keine Mehrheiten mehr für seine Politik.

Aber Schäuble ließ nicht locker. Ihn beseelt ein gefährlicher Grundgedanke. Die Unterscheidung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, so Schäuble, sei nicht mehr zeitgemäß. Hinter diesem Satz verbirgt sich die Idee, man müsse gegen die angebliche terroristische Bedrohung mit kriegerischen Mitteln vorgehen. Daraus folgt zugleich, dass rechtsstaatliche Grundsätze, wie sie immer noch gelten, außer Kraft gesetzt werden. Das genau ist die Politik der USA, beispielhaft vorexerziert im Folterlager Guantanamo. Gefangene dürfen nach amerikanischer Doktrin gefoltert werden, ohne Haftbefehl jahrelang inhaftiert werden, sie dürfen keinen Kontakt zu ihren Angehörigen oder zu Anwälten aufnehmen, sie erhalten keinen fairen Prozess, nicht einmal eine Entscheidung durch einen unabhängigen Richter über ihr weiteres Schicksal. Dies alles, was den elementaren Menschenrechten Hohn spricht, rechtfertigt die verbrecherische Bush-Administration als notwendige Maßnahmen gegen den „Terrorismus“.
Exakt dasselbe Denkmuster hat der Bundesinnenminister im berüchtigten Spiegel-Interview vom 9. Juli 2007 offenbart. Seine Wortwahl lässt daran keinen Zweifel. Schäuble betonte: „Wir sollten versuchen, (...) Rechtsgrundlagen zu schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.“ Gemeint war: die Vertreter des Repressionsapparates sollen durch den Gesetzgeber befreit werden von den – für Schäuble offenbar störenden – Vorschriften des Rechtsstaates.

Schäuble schießt scharf

Mit diesem Denkansatz kommt Schäuble dann im gleichen Interview zu absurden Fragestellungen wie der jahrelangen Inhaftierung auf Verdacht („Sicherungshaft“ – eine Art auch schon von Schily geforderter „Vorbeugehaft“) oder gar der gezielten Tötung Verdächtiger (in den USA geläufige Praxis des „targeted killing“). Schäuble brachte die gezielte Bombardierung Osama Bin Ladens in die Debatte und erklärte zynisch: „Die Ameri­kaner würden ihn mit einer Rakete exekutieren, und die meisten Leute würden sagen: Gott sei Dank.“

Nach dem Sturm der öffentlichen Empörung (die bei Sozialdemokraten und Grünen allerdings heuchlerisch wirkte, da sie ja Schäubles Vorgänger Schily alle Schweinereien hatten durchgehen lassen!) zog sich der Minister auf die faule Ausrede zurück, er habe ja nur Fragen gestellt und es dürfe keine Denkverbote geben. Davon, dass Schäuble missverstanden worden sei, kann jedoch keine Rede sein. Er wusste genau, was er sagte. Sein Dauerfeuer auf grundlegende rechtsstaatliche Normen droht langfristig die Verfassung zu durchlöchern.

Schäuble spielt den Dummen, der nur Fragen stellt, ohne die Antworten zu kennen. Doch wozu sollten Fragen wie die nach der gezielten Ermordung Terrorverdächtiger oder der Inhaftierung so genannter „Gefährder“ gestellt werden, wenn weder das Grundgesetz noch die Menschenrechtsdeklarationen des Europarats und der UNO solche Willkürmaßnahmen zulassen?
Der Innenminister hat eine klare Strategie: Erst werden Ängste geschürt, sei es vor islamischem Terrorismus oder Globalisierungsgegnern. Danach werden in Frageform Vorschläge lanciert, die auf angebliche Verfassungsmängel aufmerksam machen sollen. Das läuft auf eine Erosion grundlegender rechtsstaatlicher Normen hinaus.

Da drängt sich die Frage auf: Müsste man nicht eine gesetzliche Regelung erarbeiten, wie mit Amok laufenden deutschen Innenministern umzugehen ist?

Dieser Minister ist ein Schreibtischtäter, der mit seinen verbalen Attacken das Grundgesetz sturmreif schießen will. Schäuble ist im Amt des Verfassungsministers untragbar.

Ulla Jelpke
Die Autorin ist innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag.