„Stammheim“
Zum dritten Mal erscheint das Stammheim-Buch von Pieter Bakker Schut. Der niederländische Anwalt und Unidozent hat es Mitte der 1980-er Jahre verfasst. Er war selbst Rechtsanwalt von RAF-Gefangenen und hat diese in der Haft besucht.
Das Buch über den Prozess gegen die Gründer der Rote-Armee-Fraktion trägt den Untertitel „die notwenige Korrektur der herrschenden Meinung“. Gemeint war der besondere Blickwinkel dieses Buches auf das Verfahren, seine Vor- und Nachgeschichte. Bakker Schut ist kritisch und kenntnisreich. Seine Schilderung ist zutreffend, ihr Maßstab bei der juristischen und politischen Bewertung ist die Verfassung der BRD und die bürgerlich-demokratische Gesetzlichkeit. Ihr Bruch und das gesamte Ausnahmesystem werden beschrieben und das Fazit ist entsprechend. Die Passagen unter anderem zum Tod der Häftlinge oder zur Kriminalisierung der Anwälte waren so in der Bundesrepublik damals in Buchform kaum zu lesen, zu stark wichen sie von der Meinung der Herrschenden ab.
Das Werk fand Verbreitung, wurde aber in der westdeutschen Medienwelt überwiegend totgeschwiegen, auch wenn eine kriminologische Fachzeitung es ein „fesselndes und zugleich Angst machendes Buch“ nannte.
Die zweite Auflage erschien als unveränderte Sonderausgabe 1997. Die politischen Zeiten hatten sich stark verändert. Die RAF hatte ihre Aktionen eingestellt, die RAF-Prozesse in Stammheim und anderswo waren beendet, der Kampf um die zeitgeschichtliche Deutung des „Deutschen Herbstes 1977“ und die Geschichte der RAF begann.
Die jetzige Neuauflage ist notwenig und sicher auch nützlich. 2007 ist wieder ein „Gedenkjahr“ und die politische und mediale Kampagne hat bekanntlich sofort nach Jahresbeginn angefangen. Es ging um die Haftentlassung von Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Die Kampagne war außergewöhnlich lang anhaltend und sehr aggressiv – insbesondere in Hinblick auf das Gnadengesuch im 25. Haftjahr von Christian Klar.
Auch nach der Entlassung der einen und der Ablehnung des Gnadenantrages des anderen (und auch des Antrages von Birgit Hogefeld) wird der Kampf um die Freilassung der letzten RAF-Gefangenen weitergehen und für den Erinnerungsherbst 2007 wird ein weiterer Höhepunkt der herrschenden Gedenkkultur zu erwarten sein.
Es wird TV-Filme zum „deutsche Terrorismus“ geben, Fernsehdokus, Talkshowrunden und offizielle Gedenkfeiern, Magazinserien und Seminare. Das volle Programm mit einem ziemlich gleichen Tenor. „Stammheim“ ist dagegen ein alternatives Geschichtsbuch. Es wirft einen anderen Blick auf die BRD der 1970-er Jahre, es untersucht den Staat und seine Justiz in einer Periode des permanenten Ausnahmezustands. Das Buch zeigt historisch-politische Bezüge für die Anfänge der RAF auf und stellt dem deutschen Staat (bislang unbeantwortete) Fragen.
Die herrschende Meinung korrigieren
Beides soll es im historisch-politischen Diskurs dieses Jahres nach dem Willen von Berliner Politikern, den Anti-Terror-Experten der Republik oder der auch von etlichen Ex-Linken gebildeten „Abteilung für endgültige Wahrheit“ gar nicht geben.
Von der öffentlichen Aufforderung an RAF-Mitglieder, Aufklärung zu einzelnen Aktionen zu leisten, war 2007 häufig die Rede. Acht Jahre nach dem Auslaufen der Kronzeugenregelung wurde es sogar zur Voraussetzung einer Begnadigung gemacht. Der staatliche Aufklärungswille ist demgegenüber seit Jahrzehnten nicht besonders hoch entwickelt. Das gilt für die Veröffentlichung der Protokolle des Krisenstabes von 1977 mit seinen „tabulosen Vorschlägen“, die Ereignisse in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober im Stammheimer Gefängnis oder auf dem Bahnhof von Bad Kleinen 1993. Es geht um das geheimdienstliche Abhören von Anwaltsgesprächen und auch um Geheimakten, die mit Hinweis auf das „Wohl des Bundes“ bis heute eine Sperrerklärung haben. Ungeklärt ist auch die sogenannte „Killfahndung“ 1978 mit mehreren polizeilich erschossenen RAF-Mitgliedern, um nur Einiges zu nennen.
Was ein zwanzig Jahre altes Buch nicht mehr beschreiben kann, hat Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Linken, in einem Vorwort anhand der aktuellen Diskussion von Schäuble und Co. verdeutlicht.
Der Repressionsapparat ist seit 1977 stark erweitert und weiter ausdifferenziert worden. Das beginnt beim politischen Strafrecht mit den Zwillingsparagrafen 129a/129b, mit denen weiterhin linksradikale Strukturen und jetzt auch „ausländische terroristische Vereinigungen“ verfolgt werden können. Der „präventive“ Staatsschutz wurde in die Gesellschaft hinein ausgeweitet und durch die Verknüpfung von Sicherheit und Technologie beim Abhören, dem genetischen Fingerabdruck oder dem Eindringen in Datensammlungen verschärft. Und natürlich finden auch noch politische Großverfahren statt – auch im Prozessbunker auf dem Gefängnisgelände in Stuttgart-Stammheim.
Gewandelt hat sich darüber hinaus das gesellschaftliche Umfeld. Dabei muss man nicht lange bei der Person des Stammheim-Verteidigers Otto Schily (1975: „Von den Fassaden des Rechtsstaats sind nur Ruinen übriggeblieben“) verweilen, dessen weiterer Weg nur mit Abscheu zur Kenntnis zu nehmen ist. Auch sonst ist viel Potential für die Verteidigung demokratischer Rechte (und darin für die Forderung nach Freiheit für alle politische Gefangenen) weggebrochen. Im taz-Journal „20 Jahre Deutscher Herbst“ von 1997 wollte eine spätere Bundeslandwirtschaftsministerin noch das Gesinnungsstrafrecht abschaffen. Und auch sonst sind viele im System angekommen oder sprachlos geworden.
Wohin die herrschende Reise gehen soll, zeigt die zwar in der Form hysterische, aber wohlkalkulierte Reaktion auf das antikapitalistische Grußwort von Christian Klar an die Rosa-Luxemburg-Konferenz im Januar 2007. „Antikapitalismus gleich Terrorismus“ lautete das Echo von Politikern und Medien. Im Mai 2007 durchsuchten 900 Polizisten linke Zentren und Wohnungen von antikapitalistischen Globalisierungsgegnern. Der Vorwurf der Justiz lautete auf Gründung einer terroristischen Vereinigung.
„Stammheim“ bleibt das Symbol für Rechtsbruch, Ausnahmezustand und Tod. Das Stammheim-Buch bleibt eine wichtige Informationsquelle für Geschichte, die lange her, aber durchaus nicht vorüber ist.
Heinz Jürgen Schneider
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Pieter Bakker Schut: Stammheim - Der Prozeß gegen die Rote Armee Fraktion. (Sonderausgabe für die Rote Hilfe. Preis für Mitglieder der Roten Hilfe 19,95 Euro plus Porto. Bestellung beim Literaturvertrieb der RH.) |
Unbedingt lesenswert: Stammheim reloaded
Die hysterische Debatte des Jahres 2007 um die Gefangenen der RAF und die mögliche Begnadigung von Christian Klar und Birgit Hogefeld hat einmal mehr die Behauptung widerlegt, die Gerichtsverfahren gegen RAF-Mitglieder seien „normale“ Prozesse gewesen.
Der Stammheim-Prozeß und die als „Selbstmorde“ hingestellten Todesfälle von Meinhof, Baader, Ensslin, Raspe haben wie kaum ein anderes innen- und rechtspolitisches Ereignis, abgesehen vom KPD-Verbotsprozeß, das Gesicht der Bundesrepublik verändert – zum Negativen.
Der niederländische Rechtsanwalt Pieter H. Bakker Schut, einer der Verteidiger der Angeklagten, legt mit dieser Abhandlung eine juristisch-politische Analyse des Stammheimer Prozesses und seiner Vorgeschichte vor.
Stammheim ist eben nicht nur ein klassisches Beispiel eines politischen Prozesses, bei dem ein justizförmiges Verfahren politischen Zwecken dienstbar gemacht wird. In Stammheim sollten Angeklagte nicht nur in einem Schauprozess mit allen Mitteln staatlicher Machtentfaltung zur Strecke gebracht werden. Stammheim war nicht nur die Abrechnung der Herrschenden mit jenen, die ihnen den bewaffneten Kampf angesagt hatten. Sicher, all das war Stammheim auch.
Stammheim war der Ort, an dem zum ersten Mal in der Justizgeschichte der BRD die Grundsätze der präventiven Aufstandsbekämpfung wissenschaftlich erprobt wurden: von den Isolationsprogrammen made in USA bis hin zum Bau eines Prozessbunkers auf dem Gefängnisgelände, vom manipulierenden Gerichtsvorsitzenden bis hin zum offenen Gesetzesbruch durch Abhören der Verteidigergespräche und der Gefängniszellen, von der Zerschlagung der Verteidigung durch Sondergesetze, Verteidigerausschlüsse, Verhaftungen und Berufsverbote bis hin zur Verhängung totaler Kontaktsperre.
Pieter Bakker Schut, geb. in Haarlem/Niederlande, Studium der Rechtswissenschaften. Während des Militärdienstes Ausbildung zum Verhörspezialisten im Offiziersrang. Seit 1967 Rechtsanwalt in Amsterdam. Bakker Schut verteidigte seit 1975 Gefangene aus der RAF.

