Prozess gegen G8-Gegner endet mit Freilassung
Deutliche Richterkritik am Polizeieinsatz während der internationalen Großdemonstration gegen den G8-Gipfel in Rostock
Am 11. Juli fand vor dem Amtsgericht Rostock der Prozess gegen einen sich seit dem 2. Juni in Haft befindlichen G8-Gegner statt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegen die brutalen Angriffe der Polizei auf die internationale Großdemonstration am 2. Juni in Rostock zur Wehr gesetzt zu haben.
Immerhin 26 Leute fanden sich im Gerichtssaal ein, um den angeklagten Genossen zu unterstützen. Zu Beginn der Verhandlung klärte der anfangs noch knallhart wirkende Amtsrichter Horstmann die ProzessbeobachterInnen darüber auf, dass alle Anwesenden bei seinem Erscheinen aufzustehen hätten. Auf die Frage, ob das denn wirklich so wichtig sei, erklärte er: "Ja das ist sehr wichtig". Das Aufstehen durfte dann trotz vereinzelter Kritik von allen nochmal geübt werden – auch ein Fußleiden einer Prozessbeobachterin konnte Richter Horstmann nicht beeindrucken.
Angeklagt war der 33-jährige Kurde Lütfü Y., der seit dem 4. Juni knapp fünf Wochen in der JVA Rostock-Waldeck in Untersuchungshaft verbrachte. Lütfü saß als Sozialist wegen seiner politischen Überzeugungen mehrere Jahre in der Türkei im Gefängnis, nahm dort am kollektiven Hungerstreik teil und erlebte das Massaker beim Sturm der Polizei auf die Gefängnisse im Jahr 2000 mit. Er wurde durch die türkische Polizei mehrfach gefoltert und lebt seit seiner Flucht aus der Türkei als anerkannter Asylbewerber in den Niederlanden. Lütfü nahm am 2. Juni am internationalistisch-antiimperialistischen Block der Rostocker Großdemonstration teil.
Während der Verhandlung wurden Polizeivideos der Bereitschaftshundertschaft des USK Nürnberg gezeigt, auf denen mehrere brutale Angriffswellen der Polizei auf den internationalistischen Block zu sehen waren. Der Prozess dauerte etwa dreieinhalb Stunden und endete mit einer Haftstrafe von acht Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Während der Verhandlung sparte Amtsrichter Horstmann jedoch nicht mit Kritik am Polizeieinsatz bei der internationalen Großdemonstration: "Die Polizei ist auf einen bis dahin völlig friedlichen Teil – den internationalen Block der Anti-G8- Demonstration in Rostock – losgestürmt und hat dabei mit einem massiven Knüppeleinsatz wahllos auf Demonstranten eingeschlagen und mehrere von ihnen verletzt. Einen Angriff auf Polizisten hat es in dieser Situation dabei nicht gegeben. Das gab es erst in späterer Folge des Polizeieinsatzes", so Richter Horstmann.
Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte dem Angeklagten vorgeworfen, während dieser Demonstration vom besonders schweren Landfriedensbruch sowie Körperverletzung begangen zu haben. Er soll einen Stein auf PolizeibeamtInnen geworfen und die Menschenmenge aufgewiegelt haben. Die Staatsanwältin forderte neun Monate Haft zur Bewährung.
Erfolg vor Gericht
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde jedoch immer deutlicher, dass der Angeklagte in einer Situation psychischer Anspannung handelte, als Freunde von ihm aufgrund des Polizeiangriffs verletzt wurden und er sich durch die, so der Richter, "martialisch ausgerüstete Polizei" an Szenen in seiner türkischen Heimat erinnert fühlte, da dort "in einem Polizeistaat die Polizei anders handeln darf und anders handelt als in der Bundesrepublik" und da der Angeklagte als politischer Häftling gefoltert wurde. Durch diese Erinnerung sei es in einer spontanen Reaktion zu einem Steinwurf in Richtung Polizei gekommen. Das Strafmaß für diesen Wurf wurde daher und auch aufgrund der unübersichtlichen Situation mit acht Monaten auf Bewährung ganz am unteren Ende der Strafbarkeit angesiedelt.
Die während der Urteilsbegründung vom Amtsrichter geäußerte scharfe Kritik am Polizeieinsatz basierte auf dem Polizeivideo, auf dem deutlich zu sehen war, wie eine Polizeieinheit aus Bayern ohne Vorwarnung auf bis dahin friedliche Demonstranten einknüppelte. Beim Rückzug der Angreifer sind zwei auf dem Boden liegende Personen zu erkennen. Richter Horstmann mochte den Polizisten lediglich zugute halten, dass sie vor diesem Demonstrationsblock Angst hatten, da ihnen von der Einsatzleitung offensichtlich falsche Informationen gegeben wurden. Er betrachete es aufgrund des starken Angstgefühls als nachvollziehbar, dass die Polizisten schon bei waagerecht gehaltenen Fahnenstangen der Demonstranten einen Angriff vermuteten und danach losprügelten.
Selbst die Staatsanwältin Siek als Vertreterin der Anklage forderte aufgrund der gezeigten Videos eine Strafzumessung im unteren Bereich. Auch sie titulierte den Polizeieinsatz als "Angriff auf eine bis dahin friedliche Menschenmenge, die zwar Fahnenstangen mit sich führte, diese aber erkennbar zu friedlichen Zwecken nutzen wollte." Auf einen Zuruf aus dem Publikum hin, ob denn die zahlreichen auf dem Video dokumentierten Straftaten von Polizeibeamten auch strafrechtliche Konsequenzen hätten, wirkte sie zuerst verunsichert, äußerte dann aber mit gedrückter Stimme, dass die Staatsanwaltschaft sehr wohl auch gegen von der Polizei begangene Staftaten ermitteln werde.
So bedauerlich das Urteil gegen den Angeklagten auch ist, der in den durch nichts zu rechtfertigenden fünf Wochen U-Haft schon genug Leid erdulden musste und der darüberhinaus bei der Verhaftung misshandelt worden war, so bleibt doch festzustellen, dass der Haftbefehl mit diesem Urteil aufgehoben wurde und der Genosse den Gerichtssaal als freier Mann verlassen konnte. Absoluter Höhepunkt der Verhandlung war, als Staatsanwältin Siek zum Schluss nochmal für alle den politischen Hintergrund zusammenfasste: "Äh... ich nehme an, dass Sie gegen den Kapitalismus, insbesondere die G8-Staaten, protestieren wollten, die dieses äh... System ja maßgeblich aufrechterhalten..." - worauf der Angeklagte sowie die Mehrzahl der in dem Gerichtssaal Anwesenden zustimmend nickten.
Lügengebäude stürzt ein
Die Rote Hilfe Rostock stellt nach diesem Prozess fest, dass das Lügenhaus der KAVALA, die Polizei hätte sich am 2. Juni deeskalierend verhalten, mehr und mehr einstürzt. Es kommen im Gegenteil immer mehr Straftaten von einzelnen PolizistInnen ans Licht und auch das Konzept der Polizei, das darauf setzte, mit falsch informierten Einsatzzügen die gewalttätige Stimmung anzuheizen. Mit Erschrecken nehmen wir derzeit den weiterhin andauernden Repressionswillen der Behörden zur Kenntniss. Es vergeht zur Zeit kein Treffen von uns, bei dem wir keine Unterstützungsfälle im Zusammenhang mit den G8 Protesten haben. Es handelt sich in den meisten Fällen um Strafbefehle, überwiegend wegen Landfriedensbruch/schwerer Landfriedensbruch. Den meisten der Betroffenen konnten wir aufgrund offensichtlich konstruierter Vorwürfen nur raten, unverzüglich Widerspruch einzulegen und einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin aufzusuchen.
Wir gehen davon aus, dass bundesweit hunderte von AktivistInnen in den nächsten Wochen und Monaten mit Anklagen beziehungsweise Strafbefehlen rechnen müssen. Auch ist eine weitere Hausdurchsuchungswelle nicht auszuschließen. Bei den nun anstehenden Prozessen dürfen wir die Betroffenen nicht allein lassen. Wir rufen daher alle linken, fortschrittlichen Kräfte und Organisationen dazu auf, die von staatlicher Repression betroffenen GenossInnen politisch wie finanziell zu unterstützen! Die Rote Hilfe Rostock fordert weiterhin, dass auch der letzte noch in der JVA-Waldeck einsitzende U-Häftling unverzüglich freigelassen wird.
Solidarität ist, war und bleibt unsere Waffe!!
Rote Hilfe e.V. OG-Rostock

