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Rote Hilfe e.V. / Publikationen / Die Rote Hilfe Zeitung / 2007 / 3 / Politische Gefangene in Kolumbien



Freitag, 16. November 2007
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Politische Gefangene in Kolumbien

Gefängnisse als politisches Mittel im Kampf gegen die militante und demokratische Linke

In Kolumbien kämpfen seit über 40 Jahren linke Organisationen bewaffnet und unbewaffnet gegen die bestehenden Verhältnisse und für ihre Überwindung. Nahezu ebenso lange existiert das paramilitärische Projekt, das zur Bekämpfung linker Politik und zur militärischen Verteidigung der herrschenden Ordnung dient.

Aus diesem Projekt haben sich mittlerweile ebenfalls gesellschaftspolitisch agierende Akteure entwickelt, die sich in Debatten einmischen, Sozialpolitik organisieren etc. Sie erledigen also nicht nur die „schmutzige Arbeit” und man kann keinswegs von einem widerspruchsfreien monolithischen Block ausgehen. Wirtschaftliche, staatliche und militärische Eliten haben deshalb zum Aufbau dieser Gruppen beigetragen und ihre Politik finanziell und politisch unterstützt, forciert und legitimiert. Dementsprechend werden die Menschen und Organisationen, die in Kolumbien für eine linke, emanzipatorische Politik eintreten, nicht nur mit den üblichen Repressionsorganen konfrontiert, sondern sie werden zudem gezwungen, im Rahmen der so genannten Anti-Terror-Politik der derzeitigen Regierung Álvaro Uribes mit einer Art „zweiten Justiz” umzugehen. Diese funktioniert über die direkte (Waffen-)Gewalt in den jeweiligen Gebieten. Ihre Opfer sind nicht nur Guerillamitglieder und solche, die absichtlich oder willkürlich als kämpfende Guerrilleras dargestellt werden, sondern vor allem der nichtbewaffnete politische Widerstand der kolumbianischen Linken. Dazu zählen MenschenrechtlerInnen und GewerkschafterInnen ebenso wie politisch aktive Studierende und viele mehr. Nichtsdestotrotz wird der kolumbianische Konflikt nicht nur über die bewaffneten Auseinandersetzungen reguliert. Die existierenden Strukturen des bürgerlichen Staates und die parastaatlichen Maßnahmen wirken vielmehr ihrer Funktion nach zusammen, auch wenn dies in der Realität nicht widerspruchsfrei geschieht. Dementsprechend spielt das kolumbianische Gefängnissystem nicht nur für den Umgang mit so genannter Kriminalität eine Rolle, sondern auch für die Kriegsstrategie des Staates. Diese lässt sich im Gefängnissystem an verschiedenen Punkten wiederentdecken.

In Kolumbien untersteht das Gefängnissystem und dessen Organisation dem Instituto Nacional Penitenciario y Carcelario, welches wiederum dem Justizministerium unterstellt ist. Grundsätzlich befinden sich derzeit ca. 68.000 Menschen in kolumbianischen Gefängnissen. Davon werden 10%, also 6.800 Inhaftierte, als so genannte „politische Gefangene” klassifiziert. Dafür ausreichend ist nicht nur die Mitgliedschaft in einer Organisation oder ähnliches, sondern es ist notwendig, dass die der Verurteilung zugrunde liegende Handlung über die individuellen Absichten hinausgeht und einen gesellschaftlichen Charakter hat. Deshalb wird für gewöhnlich Diebstahl zum eigenen Überleben und ähnliches nicht als politisches Vergehen betrachtet.

Knast ohne Verurteilung

Interessant dabei ist, dass nur der allerkleinste Teil der Menschen, die sich momentan in Haft befinden, wirklich verurteilt worden sind. Von den erwähnten 68.000 verbüßen nur 2.200 tatsächlich bereits rechtskräftig ein Haftstrafe. Zahlreiche Menschen sitzen also schon seit mehreren Jahren ohne einen juristischen Grund. Kolumbianische Gefängnisse zeichnen sich im allgmeinen dadurch aus, dass die sanitären Einrichtungen, die Gesundheitsversorgung, die Arbeitsbedingungen, die Sport- und Bildungsprogramme unzureichend sind, teilweise gar nicht angeboten werden und damit Menschenleben bewusst aufs Spiel gesetzt werden. Die Häftlinge infizieren sich mit Krankheiten, die sich schnell ausbreiten, ihre Körper sind teilweise zu schwach, um eigenständig Viren zu bekämpfen, weil die Ernährungssituation dies verhindert.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Menschen, die für ihre Organisationen, UnterstützerInnen, Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene gelten, grundsätzlich vom kolumbianischen Staat nicht als solche anerkannt werden. Die kolumbianische Regierung erkennt den bewaffneten Konflikt als solchen nicht offiziell an. Es wird generell von den staatlichen Stellen immer nur von „Kriminellen” und „Terroristen” gesprochen anstatt von bewaffneten politischen Akteuren, die bestimmte Inhalte vertreten. Dies hat sowohl politische als auch rechtliche Konsequenzen. Politisch wird damit versucht, die gesellschaftliche Wurzel des Konflikts, die bestehenden Verhältnisse, nicht zum Gegenstand werden zu lassen. Außerdem soll den beteiligten Gruppen und Organisationen ihre Legitimität abgesprochen werden, die sie genau aus den sozialen Widersprüchen herleiten, von denen die Regierung nichts wissen will. Auf diese Art und Weise wird der Konflikt vollkommen auf bestimmte Aspekte wie die Auseinandersetzungen mit Waffengewalt, Entführungen, etc. reduziert und letztendlich entpolitisiert. Dies setzt sich in den Gefängnissen fort. Dort können dann zum Beispiel auf der rechtlichen Ebene die in den Genfer Konventionen und in anderen für Kolumbien bindenden internationalen und nationalen Abkommen, Richtlinien etc. unberücksichtigt bleiben, weil diese nur für politische und/oder Kriegsgefangene gelten. Das bürgerliche Recht soll beispielsweise vom Tragen individueller Kleidung über den besonderen Schutz für Kriegsgefangene bis hin zu der Möglichkeit einer Vertretung u.v.m. Dinge garantieren, durch die sich die Haft von der „normaler” Gefangener unterscheidet. Dies wird aber offiziell nicht zugestanden, weil es sich eben um „gewöhnliche Verbrecher” handele. Aus unterschiedlichen Gründen, aber unter anderem auch, weil es zudem von Bedeutung ist, als „Kriegsgefangener” behandelt zu werden, bevorzugen einige Gefangenenkollektive, um den Status „Kriegsgefangene” zu kämpfen, was der Idee der „politischen Gefangenen” nur bedingt widerspricht und sich in den meisten Fällen verknüpfen lässt.

Insgesamt stammen die politischen Gefangenen grob aus zwei größeren Strömungen. Zum einen handelt es sich um inhaftierte Guerrillamitglieder verschiedener bewaffneter Organisationen, unter ihnen die FARC, das ELN, die EPL und andere mehr. Die zweite Gruppe setzt sich aus Häftlingen der sozialen Bewegungen zusammen, die im linken Spektrum arbeiten. Dazu zählen Menschenrechtsorganisationen, Studierende, Indigena-AktivistInnen, Gewerkschaftsmitglieder, BauernvertreterInnen, etc. Erstere werden im Normalfall entweder – auch offiziell – aufgrund ihrer staatsfeindlichen Gesinnung verurteilt oder für Delikte, die im Rahmen der Arbeit bewaffneter Organisationen begangen werden, wie zum Beispiel Geldbeschaffungsmaßnahmen. Die Menschen aus dem nichtbewaffneten Organisationen zu verklagen, gestaltet sich allerdings etwas komplizierter, weil ihnen direkt bestimmte Dinge nicht vorgeworfen werden können. Deshalb konzentrieren sich die Anklagen, wenn es denn welche gibt und diese vor Gericht kommen, überwiegend darauf, Verbindungen zwischen den Angeklagten und den bewaffneten Gruppen zu konstruieren. Die entscheidenden Paragraphen sind die Vorwürfe der „rebelión” und des „terrorismo”. Diese beiden reflektieren eine zentrale Entwicklung in der Politik der kolumbianischen Regierung, die politischen Anliegen der Guerrillas zu deligitimieren und sie statt dessen als „Terroristen” zu brandmarken. Mit diesem Wandel wird auch rechtlich das Recht auf Widerstand, wie es selbst in der Menschenrechtserklärung – sehr eingeschränkt – verankert ist, ausgehöhlt und jeglicher politische Zusammenhang zwischen Konflikt und Verhältnissen ausgelöscht.

Das Gefängnis als Mikrokosmos

In den Gefängnissen werden die Angehörigen der linken Organisationen entgegen der offiziel­len Linie in Teilen auch entsprechend ihrer Stellung behandelt. So gibt es in den meisten großen Haftanstalten Flure, in denen sich nur Zellen befinden, die von den Mitgliedern einer Gruppe bewohnt werden, so dass diese unter sich „leben” können. Allerdings hängt dies auch damit zusammen, dass sie sich anders schnell zu einem Sicherheitsproblem entwickeln. Denn wie bereits angedeutet, realisieren sich die bestehenden Verhältnisse auch im Mikrokosmos eines Gefängnisses. Es gibt dieselben politischen Gruppierungen und damit auch dieselben und/oder ähnliche Auseinandersetzungen, die unter anderem mit Waffen ausgetragen werden, die eigentlich im Gefängnis verboten, trotzdem aber reichlich vorhanden sind. Aber nicht nur auf der Sicherheitsebene zeichnen sich solche Linien ab. Die politischen Gefangenen sehen sich mit einer Art „zweiten” Macht-, Kontroll- und Organisationsstruktur konfrontiert. Einerseits müssen sie sich mit den offiziellen Regularien und Vertretern des Staates und andererseits mit paramilitärischen Gruppen, der organisierten Drogenmafia und den anderen Gruppen auseinandersetzen, die zumeist streng hierarchisch und über den Verteilungsmechanismus von Vergünstigungen und Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Waren organisiert sind. Infolge ihrer speziellen Stellung und ihrem Ansehen als „Politische” ergibt sich aus dieser Konstellation ein ähnlich schwieriges Bild wie außerhalb. Denn im Normalfall arbeiten die staatlichen Strukturen mit den internen Strukturen zusammen und verstärken das autoritäre Regime, das in den Haftanstalten herrscht. Schläge und Schikanen aufgrund politischer Zugehörigkeit etc. gehören daher zur Tagesordnung. Ein Punkt, an dem sich dies immer wieder zeigt, ist das gezielte Vorgehen gegen politische Häftlinge, die sich auch in den vom Staat vorgegebenen Partizipationsorganen engagieren. Sie werden verlegt und/oder bedroht, schikaniert etc..

Dies alles passt sich ein in die seit einigen Jahren verfolgte Politik der „Nueva Cultura Carcelaria”, der „Neuen Haftkultur”, die als Reaktion auf die 1990-er Jahre und den in jener Periode stärker gewordenen Widerstand der politischen Gefangenen entwickelt worden ist. Sie zielt darauf ab, die vermeintlichen Hauptprobleme des kolumbianischen Haftsystems zu befrieden - die Überbelegung und das „Sicherheitsproblem” - um damit eine bessere Kontrolle und Verwaltung zu ermöglichen. Dies sollte dadurch geschehen, dass neue Hochsicherheitsgefängnisse gebaut wurden, in denen die Gefangenen nahezu örtlich wie auch intern möglichst voneinander abgeschottet und zudem das interne Strafregister ausgeweitet und intensiviert worden ist. Konkret heißt das, dass die Haftanstalten überwiegend in Gebieten errichtet worden sind, in denen Paramilitärs eine starke Präsenz besitzen und die über keine nennenswerte Anbindung an Verkehr und andere Städte verfügen. Dementsprechend können zum Beispiel die Insassen noch seltener besucht werden, weil die Familien sich einerseits die Besuche finanziell nicht erlauben und andererseits aus Sicherheitsgründen die Reisen nicht antreten können. Das kolumbianische Militär darf immer noch in letzter Instanz die Gefängisse betreten und die Gefängnisbeamten stammen häufig aus dem Militär und der Polizei, das heißt aus Strukturen, die politisch und praktisch gegen die Gefangenen gekämpft haben.

Zusammengefasst ergibt sich, dass politische Gefangene das erste Opfer der zunehmend autoritarisierten und repressiven Politik im Gefängissystem sind, die im Rahmen der ebenso gearteten Regierungslinie entwickelt worden ist. Den Alltag kennzeichnen zusätzlich zu den allgemeinen katastrophalen sozialen Verhältnissen in den Haftanstalten politisch motivierte Gewalt, Kontrolle und Folter. Das Gefängnis ist somit ein Mikrokosmos des kolumbianischen Konflikts, in dem die allgemeinen Existenzbedingungen noch verheerender sind.