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Freitag, 24. August 2007
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Legal Team/anwaltlicher Notdienst zum G8-Treffen in Heiligendamm

Erfahrungen und Perspektiven

Es war schon ein beeindruckendes Schauspiel, was die staatlichen Behörden bei diesem politischen Großereignis darboten. Als Teil des Legal Teams/anwaltlichen Notdienstes* mussten wir während der Protesttage von Heiligendamm abermals miterleben, wie ein entfesselter Sicherheitsstaat Freiheitsrechte missachtend beschlagnahmte, in Gewahrsam nahm, des Platzes verwies, verbot und Lügen verbreitete. Die Bilanz staatlicher Einflussnahme durch Repression gegen Protestierende liest sich für BeobachterInnen der Entwicklung der letzten Jahre zwar nicht überraschend, aber dennoch nicht weniger alarmierend.

Bereits im Vorfeld der Proteste konnte von einer deeskalierenden Polizeistrategie keine Rede sein. Großangelegte Razzien gegen GlobalisierungskritikerInnen, Postüberwachung ganzer Stadtteile, das erste nach über zehn Jahren eingeleitete große §129a-Ermittlungsverfahren gegen linke Strukturen und laut Bundesinnenministerium insgesamt 556 Einreiseverbote waren Vorzeichen dafür, was die Protestierenden in Heiligendamm erwarten sollte. Dabei war leicht erkennbar, dass von PolitikerInnen und Polizei einerseits die Abschreckung möglicher DemonstrantInnen und die Isolierung des Widerstandes und andererseits eine präventive Kriminalisierung, auch zum Zwecke der Legitimation des überwältigenden Sicherheitsaufwandes, angestrebt waren.

Neben den skandalösen Einschränkungen des Demonstrationsrechts waren es insbesondere die völlig unverhältnismäßig eingesetzten Mittel des mecklenburg-vorpommerschen Polizeigesetzes, die die Arbeit des Legal Teams bestimmten. Flächendeckende Personenkontrollen und völlig wahllos und mit abstrusen Gebietsbeschränkungen und zeitlichen Regelungen versehene Platzverweise ungeachtet gesetzlicher und gerichtlicher Vorgaben zeugten vom Willen der Behörden, mit mehr als den rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln den Protest in Heiligendamm zu behindern.

Insgesamt wurden 1146 Ingewahrsamnahmen erfasst, davon 140 gerichtlich bestätigt. Im Gewahrsam wurden die Gefangenen teilweise in Käfigen untergebracht, mehr als elf Stunden gefesselt, unter Dauerlicht und Dauerbeobachtung per Videokamera "gehalten". Die Möglichkeit zu duschen wurde auch bei bis zu vier Tage dauernden Ingewahrsamnahmen verwehrt.
Das gesamte Ausmaß polizeilicher Übergriffe während des G8-Gipfels lässt sich anhand von Schilderungen Betroffener zumindest erahnen. In einer Presseerklärung des anwaltlichen Notdienstes und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins heißt es:
"Einem Ingewahrsamgenommenen wurde bei der Festnahme ein T-Shirt über den Kopf gezogen und im Nacken verknotet, so dass er nicht mehr sehen konnte. Er wurde gefesselt und mehrmals mit dem Kopf auf den Boden geschlagen. Eine Vielzahl von Menschen wurde bei der Festnahme geschlagen und verletzt und ohne ärztliche Versorgung in Gewahrsam genommen. Einem Clown wurde grundlos eine ca. 30 cm große Gasflasche ins Gesicht geschlagen. Clowns wurden gezwungen Wasser aus ihren Wasserpistolen zu trinken. Festgenommenen wurden in den Gefangensammelstellen Medikamente und Hilfsmittel wie zum Beispiel Asthmaspray und Brillen abgenommen. Mehr als 50 Personen waren über einen Zeitraum von elf Stunden mit Kabelbindern mit den Händen auf dem Rücken gefesselt. Mindestens drei Betroffene wurden nach der Ingewahrsamnahme oder während Demonstrationen geschlagen, in hilflose Lagen versetzt und mit dem Tode bedroht. In jedem Fall wurde bei Nichtaussage oder Weiterprotestieren die Tötung durch Polizeibeamte angedroht. In einem Fall wurde auch das Verschwindenlassen angekündigt. Bei Kontrollen an einer S-Bahn-Station nahe dem Camp Rostock-Fischereihafen griffen Polizeibeamte Frauen in den Schritt und machten dabei anstößige Geräusche. Darüber hinaus mussten sich mehrere Frauen bei Kontrollen vor männlichen Beamten ausziehen."
Auch die immer wieder von öffentlichen Stellen verkündete Garantie eines rechtsstaatlichen Verfahrens für in Gewahrsam Genommene kann als Lippenbekenntnis bezeichnet werden. Den Gefangenen wurden vielfach keine Telefonate erlaubt. Der Kontakt zu AnwältInnen wurde über Stunden verwehrt oder sogar teilweise gänzlich unmöglich gemacht. Laut gerichtlicher Anordnung unverzüglich Freizulassende wurden teilweise erst nach mehr als sechs Stunden aus den Gefangenensammelstellen entlassen. Einer der beiden Autoren dieses Textes traf einen "Freigelassenen" etwa zwei Stunden, nachdem die Polizei den Antrag auf Verlängerung der Freiheitsentziehung zurückgenommen hatte, bei einer gerichtlichen Maßnahme in den Gewahrsamszellen. Erst eine ausdrückliche schriftliche Freilassungsanordnung des Richters sorgte für die tatsächliche Freilassung - wiederum etwa 40 Minuten später.
Während der elf durchgeführten Schnellverfahren war von Rechtsstaatlichkeit wenig zu sehen. Was sich im Amtsgericht in Rostock am ersten Verhandlungstag nach den Straßenkämpfen vom Samstag abspielte, erinnerte eher an einen Schauprozess. In den so genannten Schnellverfahren werden die Beschuldigtenrechte erheblich reduziert. So liegt der Verteidigung in der Regel keine Akte und keine Anklageschrift vor, die Beweisantragsrechte sind stark eingeschränkt. Die Durchführung der Schnellverfahren wurde in Rostock unter Androhung von Untersuchungshaft erzwungen. Es wurden also Freiheitsstrafen ohne Bewährung unter Außerachtlassung der Beweislage verhängt. Um zu erreichen, dass die Angeklagten mit Ihrer Verteidigung dies akzeptieren, wurde zugesagt, keine Haftbefehle zu erlassen, so dass die Angeklagten auf freien Fuß gesetzt wurden und die Berufung gegen die Urteile in Freiheit führen können. Für die "interessierte Öffentlichkeit" war nur das Ergebnis interessant: Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten mit Bewährung und zehn Monaten ohne Bewährung - der Rechtsstaat zeigt seine Zähne!

Lies feed the machine

Wir wurden ZeugInnen einer strategischen Desinformationspolitik seitens der Polizeieinsatzleitung. Hier wurden Verletztendaten auf Seiten der Einsatzkräfte offensichtlich nach oben "korrigiert". Zudem wurden Falschmeldungen über gewalttätige Protestierende lanciert, so dass das Bundesverfassungsgericht die Verbote der Versammlungen unter Hinweis auf diese falsche Gefahrenprognose im Eilverfahren aufrechterhielt. Von säurespritzenden Clowns war die Rede und von Steinwürfen bei Sitzblockaden, einem imaginären schwarzen Block bei einer Migrationsdemo, von Messerattacken gegen PolizistInnen und mit Rasierklingen gespickten Wurfgeschossen. Dies war eine gut funktionierende und ausgeklügelte Pressekampagne zur Verleumdung und Verunglimpfung des Protests und zur Legimitation der Repression und Polizeigewalt.

Der Druck war schon immer da, bleibt und wächst?

Weitreichende Demonstrationsverbote als Mittel gegen Protest sind bereits aus dem Wendland bekannt. Auch die Käfige konnten wir im Wendland und im Rahmen anderer Großereignisse bereits beobachten. In seiner Gesamtheit, begleitet von den gezielten Falschmeldungen, war dies aber eine weitere Stufe der Repression. Hinzu kommt das mit großem Brimborium präsentierte §129a-Verfahren, welches mit größtmöglicher Öffentlichkeitswirksamkeit in Szene gesetzt wurde, sich politisch jedoch zum Rohrkrepierer entwickelte. Der G8-Widerstand einte sich anhand dieser all zu offensichtlich politisch gewollten Kriminalisierung der gesamten Aktivitäten, anstatt der intendierten Spaltungslogik nachzugeben. Ein Teil der Öffentlichkeit reagierte mit offener Kritik an diesen Maßnahmen.
Trotzdem muss festgestellt werden, dass mit der kurz vor dem Gipfel präsentierten 129a-Ermittlung erheblicher Druck auf die linksradikale Szene ausgeübt wird. Die kurz nach dem Gipfel im Rahmen eines weiteren Ermittlungsverfahrens wegen §129a in Norddeutschland durchgeführten Hausdurchsuchungen erhöhen diesen Druck noch beträchtlich. Und die nur unter dem Vorwand des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung möglichen jüngsten Festnahmen könnten ihr übriges zur Verunsicherung der Linken tun.
Die Ausforschung und Überwachung der Szene hat damit, legitimiert und vorangetrieben durch das Sicherheitskonzept der G8-Gipfelvorbereitung, ein erhebliches Ausmaß angenommen. Der sich anhand des G8-Gipfels entwickelnde politische Einfluss der radikalen Linken wird offensichtlich zum Anlass genommen, mittels des Ermittlungsparagraphen 129a umfassende Kenntnisse über die politischen Zusammenhänge zu sammeln. Dabei werden alle zulässigen (und vermutlich etliche noch unzulässige) Ermittlungsmethoden benutzt. Von der erzwungenen Abgabe von Geruchsproben über Abhörmaßnahmen in Wohnräumen und PKW bis zum Einsatz von Sendern werden große Personengruppen über erhebliche Zeiträume überwacht.

Der Widerstand war schon immer da, bleibt und wächst?

Trotz aller Behinderungen durch die Behörden wie der Verlegung von Gerichten in Polizeikasernen, Zugangskontrollen und offene Repression gegen das Legal Team bei den Demonstrationen, und auch trotz der weiter stattfindenden Repression durch die §129a-Ermittlungen können wir ein mehr als positives Resümee aus der Arbeit in Heiligendamm und den sich hieraus abzeichnenden Entwicklungen ziehen.
In dieser Form war es eine neue Qualität der Organisierung politischer AnwältInnen. Es gelang einerseits, die Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen in den öffentlichen Diskurs zu tragen und andererseits durch das offensive Auftreten auch auf der Straße und in den Gefangenensammelstellen die Sicherheitsbehörden massiv unter Druck zu setzen. Die Tatsache, dass diese hierauf mit illegalem Verhalten reagierten, öffnet den Weg für breiter angelegte politische Kampagnen. Zusammen mit den hervorragend arbeitenden Ermittlungsausschüssen waren wir in der Lage, dem Protest eine Organisation zur Seite zu stellen, die bei großen europäischen Protesten ein Novum darstellt. Mit offener Pressearbeit, die die Fehlinformationen aufdeckte, massivem Einsatz rechtlicher Gegenwehr und juristischer Vorbereitung der AktivistInnen im Vorfeld und während des Gipfels konnten wir unseren Beitrag zu dem gesamten Protest leisten.

Diesen wichtigen Bereich des Protestes gilt es nun weiterzuentwickeln. Die Antirepressionsarbeit muss wieder mehr in den Blickpunkt linker Politik rücken. Das heißt auch, sich selbst und die eigenen politischen Zusammenhänge wieder mit Repression und den Auswirkungen auf die eigene politische Arbeit zu konfrontieren. Die eigene Isolation muss genauso überwunden werden wie die Gefahren vergegenwärtigt und die politischen Aktionsformen angepasst werden müssen. Das gesteigerte Interesse an entsprechenden Informationsveranstaltungen zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind.

Rechtsanwalt Sven Adam (Göttingen) und Rechtsanwalt Alexander Hoffmann (Kiel)

*Das Legal Team/anwaltlicher Notdienst bestand aus weit mehr als nur AnwältInnen. Teil dieser Organisierung waren auch etliche AktivistInnen aus Antirepressionszusammenhängen, Ermittlungsausschüssen etc., ohne die die Arbeit und der Erfolg unmöglich gewesen wären. AnwältInnen waren nur ein kleiner Teil dieses Arbeitszusammenhanges. Die öffentlichkeitswirksame Repräsentation des Legal Teams/anwaltlichen Notdienstes wurde diesem Umstand leider oft nicht gerecht.