Kann ein Outing Sünde sein?
Hausdurchsuchung bei einem Antifaschisten in Heidelberg, weil er auf Nazis hingewiesen haben soll.
Schon im November 2006 stand in Heidelberg ein Antifaschist vor Gericht, dem unterstellt wurde, einen Neonazi in einer Plakataktion geoutet und damit, so sein Anwalt, regelrecht „von der Uni vertrieben“ zu haben (siehe RHZ 2/2007).
Im Sommer kam es nun erneut zu Repressionsmaßnahmen gegen einen antifaschistischen Aktivisten: Am Morgen des 4. Juli 2007 durchsuchten zwei Beamte des Heidelberger Staatsschutz-Dezernats Geschäftsräume sowie die Privatwohnung des Betroffenen.
Anlass der Hausdurchsuchungen, die von der Staatsanwaltschaft veranlasst worden waren, war auch dieses Mal ein Outing, das jedoch sehr lange zurückliegt. Im Juni letzten Jahres war während einer Vorlesung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg auf die in rechtsextremen Kreisen verkehrende Susanne G., die Grund- und Hauptschullehramt studiert, mit einer Flugblattaktion hingewiesen worden (1).
Die Hausdurchsuchungen bei dem beschuldigten Heidelberger Antifaschisten, bei denen der Staatsschutz nach einem Exemplar des Flugblatts sowie nach den darin verwendeten Fotos suchte, blieben ohne jedes Ergebnis. Dennoch wurde der 39-Jährige im Anschluss einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Laut Durchsuchungsbeschluss ergibt sich der Tatverdacht der üblen Nachrede „aus den bisherigen Ermittlungen, insbesondere des daktyloskopischen Gutachtens der Landespolizeidirektion Karlsruhe“ - zu Deutsch: aufgrund von angeblich gefundenen Fingerabdrücken auf den in den Hörsaal geworfenen Flugblättern. Da der Betroffene allerdings im Druckbereich tätig ist, hält sich die Beweiskraft dieser Spuren in Grenzen. Vielmehr ist zu vermuten, dass der langjährige Aktivist ausschließlich wegen seines Bekanntheitsgrads ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist. So wird ihm absurderweise unterstellt, die gesamte Aktion - von den Aufnahmen bei Nazi-Aufmärschen über die Erstellung des Texts bis hin zur Produktion und Verteilung der Flugblätter - im Alleingang durchgeführt zu haben. Für seine Beteiligung an auch nur einer dieser Tätigkeiten gibt es nicht den geringsten Beweis, was durch die Ergebnislosigkeit der Durchsuchungen noch untermauert wurde.
Mit dieser unverhältnismäßigen Kriminalisierungsmaßnahme versuchen die Repressionsbehörden erneut, antifaschistische Strukturen zu durchleuchten und AktivistInnen mundtot zu machen. Dasselbe Ziel verfolgte auch eine Vielzahl von Anquatschversuchen durch den Verfassungsschutz, von denen Linke im Großraum Heidelberg in den letzten Jahren betroffen waren - zuletzt traf es Ende 2006 einen Minderjährigen in Ladenburg. Offensichtlich erhoffen sich die staatlichen Organe eine allgemeine Paranoia in der autonomen Szene, gegen die das Innenministerium nach dem G8-Gipfel in besonderem Maße vorgehen will.
Um diesen Einschüchterungsversuchen entschlossen entgegentreten zu können und somit die politische Arbeit linker Gruppen weiterhin zu ermöglichen, brauchen wir starke Solidaritätsstrukturen und einen offensiven Umgang mit der staatlichen Unterdrückungspolitik.
Rote Hilfe Ortsgruppe Heidelberg
[1] Mehr dazu unter:
http://de.indymedia.org/2006/06/150143.shtml
http://de.indymedia.org/2006/06/139459.shtml

