Interview mit Michael Csaszkóczy zu den neuen Entwicklungen im Berufsverbotsverfahren
Interview:
1. Anstatt dich dem Urteil des Gerichts entsprechend endlich als Lehrer einzustellen, haben dich die Behörden nun erneut zur Anhörung geladen. Wie muss man sich eine solche Anhörung vorstellen und was war diesmal anders?
Zunächst einmal hatten wir darauf gehofft, dass es überhaupt keine weitere Anhörung mehr geben wird. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim konnte meine Einstellung als Lehrer ja nicht erzwingen, sondern das Land nur verpflichten, meinen Fall erneut zu prüfen – allerdings unter Berücksichtigung der rechtlichen Maßstäbe, die der VGH als verbindlich erkannt hat. Dazu zählt, dass die bisher durch das Kultusministerium angeführten Tatsachen nicht geeignet sind, meine „Verfassungstreue“ in Zweifel zu ziehen. Da keine neuen Fakten angeführt wurden, hätte diese Überprüfung also denkbar einfach sein müssen und hätte gewiss keine neue Vorladung erfordert.
Die Anhörung wird offiziell in den Euphemismus „vertieftes Einstellungsgespräch“ verpackt. Ich wurde dort von vier Mitgliedern des Regierungspräsidiums befragt, meinen Anwalt durfte ich mitnehmen.
Anders war bei diesem Mal leider nicht viel, außer dass die Atmosphäre noch ein wenig frostiger war als vor drei Jahren. Im Grunde hat sich das Regierungspräsidium verhalten, als habe es das rechtskräftige Urteil des VGH nie gegeben. Im Wesentlichen ging es um die selben Fragen wie in der ersten Anhörung. Eine Entscheidung behält sich das Kultusministerium bis zum letzten Ferientag vor.
2. Als absehbar wurde, dass es vor Gericht wahrscheinlich zu einer Niederlage des Kultusministerium kommt, sind noch weitergehend Vorwürfe gegen dich erhoben worden, unter anderem wurde dir ja auch dein Engagement in der Roten Hilfe vorgeworfen. Kannst du schon beurteilen, ob das weiter forciert wird?
Zumindest ist meine Mitgliedschaft im Bundesvorstand dieses Mal in der Anhörung thematisiert worden – ich hatte keinen Grund, dabei irgend etwas zu dementieren. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, kann ich momentan nicht einschätzen. Immerhin war meine Aktivität für die Rote Hilfe auch zum Zeitpunkt der VGH-Entscheidung bereits bekannt und hat dort keine Rolle gespielt. Ginge es mit rechten Dingen zu, dürfte mir hieraus also jetzt ebenfalls kein Nachteil erwachsen.
3. Was glaubst du, inwiefern hat die natürlich immer noch viel zu geringe öffentliche Solidarität mit dir dazu beigetragen, dass Berufsverbote als Instrument der Repression gegen engagierte Linke nun erstmal zurückgedrängt wurden oder wie beurteilst du die Auswirkung deines Falles auf die Politik gegen Linke?
Ich würde die Solidaritätsbewegung in jedem Fall als riesengroßen Erfolg werten. In dieser Angelegenheit haben sich Generationen und Spektren der Linken in einer vorher kaum zu erhoffenden Einigkeit zusammengefunden und alle staatlichen Versuche, die Bewegung zu spalten, sind fehlgeschlagen. Insbesondere ohne die Öffentlichkeitsarbeit des Solikommitees und vieler anderer Gruppen wäre unser Erfolg vor Gericht nicht denkbar gewesen. Gerichte agieren ja nicht im luftleeren Raum und es war gar nicht so einfach, bis weit hinein in die bürgerliche Medienlandschaft deutlich zu machen, welche besondere Qualität dieses neuerliche Berufsverbot hat. Immerhin handelt es sich ja um einen Einzelfall, nachdem die Behörden zwanzig Jahre lang von solchen Maßnahmen gegen die linke Bewegung abgesehen hatten.
Antirepressionsarbeit ist per definitionem in gewisser Weise ja immer defensiv. In diesem Fall würde ich aber schon sagen, dass wir mit der unglaublichen Breite des Solidaritätsbündnisses, das von Menschenrechtsgruppen über Gewerkschaften bis hin zu autonomen und kommunistischen Gruppen reicht, in gewisser Weise in die Offensive gekommen sind.
4. Wie sind die nächsten Schritte im Verfahren?
In Baden-Württemberg wird das Kultusministerium erneut entscheiden müssen. Auch wenn wir mit dem VGH-Urteil im Rücken natürlich jetzt in einer ganz anderen Position sind, stehen wir formal also wieder ganz am Anfang. Falls das Ministerium tatsächlich erneut ein Berufsverbot verhängt, beginnt der Instanzenweg also ganz von vorn.
In Hessen – wo ja ein eigenes Verfahren läuft – wird mein Berufsverbotsfall vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt in wenigen Tagen zum ersten Mal zur Verhandlung stehen. Auch wenn das Verwaltungsgericht sein Urteil völlig unabhängig treffen muss, gehen wir schon davon aus, dass die VGH-Entscheidung hier Maßstäbe gesetzt hat.
5. Was würdest du dir für die weitere Solidaritätsarbeit wünschen?
Im Großen und Ganzen bin ich sehr glücklich mit der Solidaritätsarbeit, die geleistet wurde (und natürlich auch sehr dankbar). Was meiner Meinung nach jetzt ansteht ist, die Aufmerksamkeit, die mein Berufsverbot in der Öffentlichkeit hervorgerufen hat, zu nutzen, um grundsätzlichere Forderungen zu stellen. Dazu gehört die Forderung nach Abschaffung der gesetzlichen Grundlagen der Berufsverbote ebenso wie die nach Rehabilitierung und Entschädigung aller Betroffenen aus den 1970-er und 1980-er Jahren. Die Vergiftung des politischen Klimas wie die damit verbundene Einschüchterung aller kritisch denkenden Menschen hatten damals fatale Folgen nicht nur für die Linke, sondern für die dringend notwendige Diskussion um gesellschaftliche Veränderungen insgesamt.
Es geht deshalb nicht nur um das Unrecht, das mir persönlich widerfährt.
Das Repressionsinstrument „Berufsverbot“ muss dem Staat endgültig aus der Hand genommen werden!

