Geld her!
Dafür brauchen wir euer Geld
Erfreulich wenig Unterstützungsfälle musste der Bundesvorstand auf seiner letzten Sitzung im Juni behandeln: Insgesamt waren nur 15 Anträge eingegangen, davon mussten zwei vertagt werden, da es noch Rückfragen gab. In 14 Fällen zahlte die Rote Hilfe eine Unterstützung in Höhe von insgesamt 2914,89 Euro. Drei Fälle wurden abgelehnt: Bei einem Fall hat der Antragsteller sich auf Nachfrage nicht wieder gemeldet. Zwei Fälle wurden abgelehnt, da es sich um Klagen gegen polizeiliche Maßnahmen handelte.
Da in letzter Zeit häufiger Anträge auf eine Unterstützung bei verwaltungsrechtlichen Klagen (z. B. gegen Demoverbote, Raumverbote, Feststellung der Rechtmäßigkeit von Polizeieinsätzen etc.) eingegangen sind, möchten wir hier auf Folgendes hinweisen:
Bei "verwaltungsgerichtlichen Klagen" zahlt die Rote Hilfe nur, wenn der Fall grundsätzliche Bedeutung für die Entwicklung der Repression hat, aber nicht, wenn es nur um das "Einzelereignis" selbst geht (egal, wie politisch "wichtig" das Ereignis an sich ist). Am besten ist es deshalb, sich auf alle Fälle vorab bei der Roten Hilfe zu erkundigen, ob diese eine solche Klage unterstützt.
Diese und weitere Infos zu Unterstützungsanträgen gibt es übrigens auf der Homepage unter www.rote-hilfe.de/infos_hilfe/unterstuetzungsantrag.
Antifaschismus
Im Bereich Antifaschismus wurden drei Fälle mit insgesamt 1320,10 Euro unterstützt.
Am 2. August 2006 fanden im Landkreis Ludwigsburg (Baden-Württemberg) drei Hausdurchsuchungen statt. Rechner, Datenträger und Unterlagen wurden beschlagnahmt. Hintergrund waren Ermittlungen gegen die Internetseite www.infoladenludwigsburg.de, weil dort am 3. Dezember 2005 ein Bericht über eine Antifa-Aktion gegen den Nazidoppelaufmarsch Karlsruhe/Rastatt veröffentlicht worden war, in dem die Staatsanwaltschaft die "Billigung von Straftaten" sah. Das Verfahren ging auf eine Anzeige eines überregional bekannten Neonazis zurück. Die Durchsuchungen richteten sich gegen die Verantwortlichen für das Konto des Vereins Polikult e.V., von dem der Provider für die Internetseite bezahlt wurde. Daraus zogen die Ermittlungsbehörden den Schluss: Wer das Geld für den Provider zahlt, der ist für die Internetseite verantwortlich, hat folglich auch den inkriminierten Artikel verfasst und online gestellt. Weil die Hausdurchsuchungen keine Hinweise für eine konkrete Urheberschaft der Beschuldigten erbrachten, musste das Verfahren schließlich eingestellt werden. Die RH übernahm 40 Prozent der Anwaltskosten und zahlte 120,64 Euro an eine der Betroffenen.
Anti-Atom
In diesem Bereich wurden zwei Fälle mit insgesamt 415,17 Euro unterstützt.
Nach dem Castor-Transport 2005 von La Hague nach Gorleben wurde gegen 23 Personen wegen einer versuchten Ankettaktion bei Eichdorff ermittelt. Die Polizei sah darin eine "Störung öffentlicher Betriebe". Zwei der Betroffenen beauftragten einen Rechtsanwalt und forderten Akteneinsicht. Das Verfahren wurde schließlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Von den Anwaltskosten in Höhe von 637,93 Euro (die Kopierkosten für die über 1800 Seiten starke Ermittlungsakte machten die Hälfte der Anwaltsrechnung aus) übernahm die Rote Hilfe 40 Prozent (255,17 Euro). Die Betroffene wurde außerdem vom Ermittlungsausschuss und durch eine Soliparty in Lüneburg finanziell unterstützt.
Antirepression
Wieder einmal ging es um die Sicherheitskonferenz 2005 in München: Weil er "BRD, Bullenstaat, wir haben dich zum Kotzen satt" gerufen haben soll, erhielt ein Demonstrant einen Strafbefehl über 50 Tagessätze, gegen den er in Absprache mit der Ortsgruppe München Widerspruch einlegte. Vor Gericht wurde der Strafbefehl jedoch bestätigt. Von der Strafe in Höhe von 750 Euro und den Anwaltskosten in Höhe von 715,49 Euro übernahm die Rote Hilfe 40 Prozent, also 536,55 Euro.
Soziale Kämpfe / Freiräume
Hier wurden drei Fälle mit insgesamt 643,07 Euro unterstützt.
Bei der Räumung des besetzten Wohnprojektes "Yorkstraße" in Berlin am 6. Juni 2005 wurde eine Frau festgenommen. Sie erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 375 Euro und musste 83,19 Euro Gerichtskosten bezahlen. Die Rote Hilfe unterstützte den Fall mit 175,28 Euro.
Am 3. November 2003 fand auf Betreiben der schwedischen Polizei eine Hausdurchsuchung in Berlin statt. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, beim EU-Gipfel in Göteborg (Schweden) zwei Jahre zuvor Landfriedensbruch begangen zu haben. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt. Die Rote Hilfe unterstützte den Genossen mit 230,11 Euro.
Am 12. August 2005 wurde in Stuttgart eine Person auf dem Weg zu einer Demo gegen die Schließung des Jugendhauses OBW 9 von Polizisten kontrolliert, weil sie einen Aufnäher mit der Aufschrift: "today‘s pig - tomorrow‘s bacon" und dem Bild behelmter Polizisten mit Schlagstock trug. Sie wurde daraufhin wegen Beleidigung zu 25 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Die Bunte Hilfe Stuttgart hat in diesem Fall bereits eine Unterstützung in Höhe der Strafe geleistet. Die Rote Hilfe übernahm 40 Prozent der Gesamtkosten (250 Euro Strafe und 343,94 Euro Anwaltskosten), also 237,58 Euro.

