DHKC-Mitglieder in Belgien wegen Verfahrensfehlern entlassen
Vier Mitglieder des Informationsbüros der türkischen DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront) sind Mitte April auf Weisung des Obersten Kassationsgerichtes in Gent aus der Haft entlassen worden.
Sie waren im November vergangenen Jahres wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu Gefängnisstrafen zwischen vier und sieben Jahren verurteilt worden (siehe „Im Bann der schwarzen Listen“ RHZ 2/07). Das Gericht begründete die Entscheidung mit begangenen Verfahrensfehlern und der Befangenheit der beteiligten Gerichte in Knooke und Brügge. Das Verfahren wird nun neu aufgerollt. Die Verteidigung der Angeklagten rechnet mit einem erneuten Prozessbeginn in etwa einem Jahr.
Der Sprecher des DHKC-Informationsbüros, Bahar Kimyongür, hat Strafanzeige gegen mehrere belgische und niederländische Regierungsbeamte gestellt. Er war vor seiner Inhaftierung in die Niederlande gefahren und kurz nach dem Grenzübertritt festgenommen worden, um an die Türkei ausgeliefert zu werden, was belgische Gesetze verbieten. Nachdem Kimyongür nach mehreren Wochen Haft wieder nach Belgien kam, stellte sich heraus, dass vor der Festnahme ein Treffen auf Regierungsebene stattgefunden hatte.
Auch ein Staatanwalt ermittelt gegen unbekannt, da mehrere Akten im Zuge des Verfahrens „verschwunden“ sind.
Infos (franz.): www.leclea.be
OG Duisburg

