Was heißt §§129/129a?
Ein gut funktionierendes Instrument der StaatsschützerInnen ist seit jeher der §129 StGB. Der §129 ist allgemein als Schnüffel- bzw. Ermittlungsparagraph bekannt, da mit ihm in den grundgesetzlich geschützten Privatbereich von Personen eingegriffen werden kann.
Dies geschieht nicht nur über spektakuläre Hausdurchsuchungen, sondern v.a. über Telefonabhörmaßnahmen, Observationen, Erstellung von Bewegungsprofilen und Videoüberwachung. Ohne großen Aufwand kann die Polizei (im Passauer Fall das bayrische LKA) so nicht nur Personen, gegen die ermittelt wird, überwachen, sondern gleichzeitig gezielt das politische, soziale und persönliche Umfeld der sogenannten "Zielpersonen" ausforschen. So wird der Kreis derjenigen, die in den Ermittlungsakten auftauchen immer größer, immer mehr Daten Dritter werden registriert und gespeichert.
Mit dem §129 können sogenannte "Vereinigungsdelikte" verfolgt werden. Nach dem dahinterstehenden juristischem Konstrukt heißt das, daß es sich bei den verfolgten Personen um einen festen Zusammenhang handeln muß (mind. drei Personen, notfalls werden die Reihen vom Staatsschutz mit "Unbekannten" aufgefüllt[1]). Dieser muß sich zur Verabredung von Straftaten zusammengeschlossen haben. Daraus ergibt sich, daß alle Personen, die dieser Vereinigung zugerechnet werden, für alle Taten, die der Gruppe angelastet werden, verantwortlich gemacht werden können. Ein Straftatnachweis für die/den EinzelneN entfällt somit. Mit dem §129 sollen politische GegnerInnen des Staates zu sogenannten "Kriminellen" gestempelt, ihr politische Anliegen verzerrt oder verschwiegen werden. Damit versucht der bürgerliche Staat auch gezielt die berechtigte Kritik am Kern des bürgerlich-kapitalistischen Systems mundtot zu machen.
Der §129 diente schon in der Vergangenheit dazu, gegen Organisationen und Bewegungen vorzugehen, teils mit dem Ziel sie auszuspähen, teils mit dem expliziten Ziel der Zerschlagung. So wurde mittels §129 im Jahre 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten und somit ein wichtiger Teil der Opposition gegen die Remilitarisierung (Aufbau der Bundeswehr unter Bundeskanzler Adenauer und Verteidigungsminister StrauSS) zerstört. In den 70er Jahren wurde im Zuge der "Terroristen"-Hatz und den Verfahren gegen Mitglieder der Roten Armee Fraktion der §129a geschaffen, mit dem neben der "Mitgliedschaft" auch die "Unterstützung bzw. Werbung für eine terroristische Vereinigung" verfolgt werden konnte. Neben den Ermittlungen gegen linke bewaffnete Guerilla-Gruppen kam der §129a auch immer wieder gegen linke Bewegungen zum Einsatz wie z.B. gegen die Anti-AKW-Bewegung, den Startbahn West Widerstand oder antiimperialistische Zusammenhänge.
Mittels §129a ist es dem Staat darüberhinaus möglich ganze thematische Komplexe als sogenannte "anschlagsrelevante Themen" zu definieren. So waren Ende der 80er Jahre im Zusammenhang mit Anschlägen der "Roten Zora" die Themenbereiche "Bevölkerungspolitik" und "Eugenik" von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zu derartigen "anschlagsrelevanten Themen" gemacht worden, womit weite Teile der FrauenLesben-Bewegung mittels §129a eingeschüchtert werden sollten[2]. Momentan wird z.B. über ein §129a-Verfahren in der Universitätsstadt Göttingen versucht, jegliche inhaltliche Beschäftigung mit dem Thema "Sozialabbau/Arbeitslosigkeit" zum "anschlagsrelevanten Thema" zu stempeln. Auslöser war diesmal ein nichtaufgeklärter politischer Brandanschlag auf das Göttinger Arbeitsamt. Mittels der Definitionsmacht des Staates können so verschiedenste Bewegungen und Zusammenhänge intensiv ausgespäht werden. In Göttingen sind dies u.a. die bisherigen "Montagsdemonstrationen" eines Bündnisses von Arbeitslosen-, Sozialabbau- und Flüchtlingsinitiativen sowie dem AStA und Gewerkschaften. Gleichzeitig soll auf diese Weise das Göttinger Stadtinfo "göttinger Drucksache" durchleuchtet werden, das (laut BAW-Aussage) "derzeit die einzige alternative Publikation [ist], die sich mit der Thematik ?Sozialabbau und Arbeitslosigkeit" intensiv befaßt"[3]. Wer sich intensiver mit der von Staat und Wirtschaft durchgeführten Politik der sozialen Kürzungen (und damit verbunden der verschiedenen sozialen Ausgrenzungen) auseinandersetzt, diese Inhalte gar publiziert, wird strafrechtlich verfolgt und öffentlich diffamiert.
Zusammengefaßt:
Die §§129/129a sind ein Mittel des Staates um gegen Opposition vorzugehen, welche nur schwer wieder ins kapitalistische System integrierbar ist. Mittels dieser Paragraphen soll präventiv (im Vorfeld größerer sozialer Spannungen) innerhalb der nichtintegrierbar scheinenden Spektren (und weit über dieses Umfeld hinaus) geschnüffelt werden, um Strukturen, Personen, Diskussionsansätze, Aktionsformen, Vernetzung etc. offenzulegen.[4] AktivistInnen der jeweiligen politischen Zusammenhänge sollen durch gezielte (teils verdeckte, teils offen erkennbare) Observation (Telefon- und Postüberwachung, Verfolgung durch ZivilfahnderInnen etc.) verunsichert werden. Durch juristische Verfahren (Ankündigung eines Prozesses nach §§129/129a und den damit verbundenen Konsequenzen) soll ein Teil des Widerstandspotentials in Apathie oder Antirepressionsarbeit gebunden werden. Gleichzeitig sollen Außenstehende und BündnispartnerInnen so eingeschüchtert werden, daß sie den Kontakt zu den Observierten meiden bzw. aufgeben. Mittels staatlicher Definitionsmacht (vermittelt über Massenmedien) werden bestimmte Themen oder Aktionsformen (also Form und Inhalt politischer Arbeit) als ablehnenswert ("kriminell", "terroristisch", "Chaoten", "anarchistische Gewalttäter") dargestellt[5]. Direkt oder indirekt werden so bestimmte Aktionsformen/Inhalte als "strafbar" definiert. Meist werden dann auf einer über die bürgerlichen Medien inszenierten Welle der allgemeinen öffentlichen Empörung über bestimmtes politisches Handeln (sei es die Entführung des Wirtschaftsmanagers und Alt-Nazis Schleyer, seien es militante Aktionen gegen den AKW-Bau oder Aktionen gegen Nazi-Auftritte) längst ausgearbeitete restriktive Gesetzesvorlagen aus der Schublade gezogen[6].
Rote Hilfe
AG AntiAtom(Repression)
[1] Derartiges läuft gerade im Prozeß gegen Bernhard Falk und Michael Steinau nach §129a wegen angeblicher Mitgliedschaft in den "Antiimperialistischen Zellen" (AIZ).
[2] Damals kam es u.a. zur Verurteilung gegen die Historikerin und Feministin Ingrid Strobel wegen "Unterstützung" nach §129a.
[3] Zitat aus dem Durchsuchungsbeschluß gegen eine Person aus Göttingen wegen §129a. Ihr und zwei "weiteren unbekannten Personen" wird u.a. ein Brandanschlag auf das Göttinger Landgericht, auf das Arbeitsamt und eine Baufirma, die am Bau der neuen Göttinger Bullenwache verdient hat, zur Last gelegt.
[4] Hier wird auch direkt auf Counterinsurgency-Strategien Bezug genommen, die als Aufstandsbekämpfungsmaßnahme gegen nationale Befreiungs- und soziale Bewegungen nicht nur in Trikontstaaten eingesetzt wurden. Die NATO hat dies beispielsweise in ihren Gladio-Strukturen umgesetzt, u.a. in der italienischen "Strategie der Spannung", bei der auch vor Bombenanschlägen an öffentlichen Plätzen (z.B. Bombenterror auf dem Bahnhof von Bologna Anfang der 80er) nicht zurückgeschreckt wurde, um gegen die Roten Brigaden Stimmung zu machen. Ähnlich verhält es sich im spanischen Staat mit dem Aufbau der GAL-Todesschwadronen gegen baskische NationalistInnen, finanziert durch Geheimtöpfe des spanischen Innenministeriums, damals noch unter Führung der spanischen Sozialdemokratie (PSOE).
[5] Dabei wird bewußt auf Vorurteile großer Teile der Bevölkerung gesetzt. Der größte Teil der Menschen in diesem Land setzt bewußt auf die Grundwerte des kapitalistischen Systems, weil sie davon objektiv profitieren (und überdies vielen eine greifbare Alternative fehlt). Der bürgerliche Staat, der nach innen und außen den Rahmen für den kapitalistischen Markt sichert, und das daraus abgeleitete Gewaltmonopol (Polizei, Militär, Justiz) wird allgemein anerkannt. Alles, was diese Ordnung in Frage stellt, wird daher von der bürgerlichen Gesellschaft erst einmal als störend bzw. feindlich angesehen und mit entsprechenden Attributen versehen. Daß dabei die eigenen Gewaltphantasien auf "das Andere/Störende" projeziert werden, sei nur um Rande erwähnt.
[6] Das war bei der "Terroristen"-Hysterie in den 70ern wie auch bei der Hetze gegen autonome Widerstandsformen in den 80er Jahren ganz augenscheinlich. Die Vorlagen für den §129a, die Sondergesetze bei politischen Prozessen (Isolationshaft, Verbot der Mehrfachverteidigung, Stammheimer Trakte) waren schon lange vor den Aktionen der Roten Armee Fraktion im Staatsapparat angedacht und diskutiert worden. Daß ihre Umsetzung so zügig und reibungslos ablief, ist ein Zeichen für genaue Planung. Zu Verschärfungen des Demonstrationsrechts kam es z.B. nach den Massendemonstrationen gegen AKW"s Anfang der 80er und nach den Schüssen an der Startbahn West 1987, die Diskussion darüber und konkrete Umsetzungsvorschläge gab es aber schon seit der Diskussion über die Notstandsgesetze Ende der 60er.

