Top Menu



Rote Hilfe e.V. / Publikationen / Die Rote Hilfe Zeitung / 1998 / 4 / Weg mit dem DHKP-C Verbot!



Freitag, 08. September 2006
Drucken Download PDF1 PDF

Weg mit dem DHKP-C Verbot!

Ausgabe: 4 . 1998
Rubrik: Repression
Seite:

Am 13. August 1998 hat Innenminister Kanther die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) in Deutschland verboten.

Gleichzeitig erfolgte ein Verbot der Türkischen Volksbefreiungspartei/-Front-Revolutionäre Linke (THKP-C). Beide Organisationen sind aus der bereits am 27.1.1983 verbotenen türkischen Vereinigung Devrimci Sol hervorgegangen.
Mit diesem Verbot soll nach Aussage Kanthers auf die Rechtslage reagiert werden, die nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom Februar diesen Jahres entstanden ist. In diesem Beschluß wurde festgestellt, daß die Aktivitäten der DHKP-C nicht als Verstoß gegen das 1983 erlassene Verbot der Organisation Devrimci Sol zu werten ist. Die Devrimci Sol (Dev Sol) war eine militante revolutionäre Bewegung, die sich insbesondere im Kampf gegen den Faschismus in der Türkei und das Militärregime nach dem Putsch von 1980 hervorgetan hat. Als es in den frühen achtziger Jahren auch in der BRD zu Protesten und Widerstand gegen das türkische Militärregime und seine faschistischen Handlanger kam, beteiligten sich auch Sympathisanten der in der Türkei aktiven Dev Sol daran. Unter dem Vorwand einer Besetzungsaktion gegen das türkische Generalkonsulat in Köln verbot 1983 der damalige Bundesinnenminister die Dev Sol in der BRD. Die christdemokratische Regierung zeigte damit - der Militärputsch war gerade mal drei Jahre vorher erfolgt, die Gefängnisse waren überfüllt mit politischen Gefangenen, Mord und Folter waren die Hauptmittel im Kampf gegen die Opposition - ihren klaren Willen, dieses Regime nach allen Kräften zu unterstützen und den Aufbau einer oppositionellen Bewegung türkischer Linker in der BRD zu verhindern. Mit dem Verbot wurden viele Menschen, die wegen ihres demokratischen und revolutionären Engagements vor Folter und Mord aus der Türkei geflohen waren, hier erneut Opfer politischer Verfolgung.
Jahrelang verfolgten Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz Aktivitäten von revolutionären Linken aus der Türkei unter dem Vorwand der Weiterbetätigung im Rahmen der verbotenen Devrimci Sol. Nach jahrelangem Kampf vor den verschiedensten deutschen Gerichten hatte im Februar der Bundesgerichtshof eingestehen müssen, daß die Aktivitäten der DHKP-C nicht automatisch als Weiterführung der Dev Sol zu werten sind. Durch diesen Beschluß wurde festgestellt, daß die Jahrelange Repression unter dem Vorwand der Dev Sol-Nachfolgeorganisation rechtswidrig war. Mit seinem Verbot will Kanther die jahrelange, rechtswidrige Verfolgungspraxis im Nachhinein legitimieren und für die Zukunft legalisieren. Dieses Vorgehen zeigt wieder einmal, wessen Geistes Kind die deutsche Innenpolitik ist: wenn man schon jahrelang eine politische Organisation bekämpft hat und sich nun von einem der höchsten deutschen Gerichte, das nicht unbedingt für seinen liberalen Geist bekannt ist, erklären lassen muß, daß diese Praxis rechtswidrig war, schafft man durch ein Verbot Fakten, um diese Praxis fortführen zu können.
Mit dieser Verfügung des Vereinsverbotes will Kanther die DHKP-C in Deutschland mundtot machen. Darunter versteht er auch Maßnahmen, gegen die sozialistische Wochenzeitung Kurtulus, die nach Auffassung Kanthers ein Organ der DHKP-C ist. Tatsächlich handelt es sich bei der Kurtulus um eine Zeitung, die selbst in der Türkei legal erscheint. Die Zeitung ist dort zwar schweren Angriffen von Seiten des Staates ausgesetzt, aber bisher konnte selbst der Konterguerillastaat Türkei die Kurtulus mit legalen Mitteln nicht zum Schweigen bringen. In Deutschland dagegen soll die Zeitung verboten werden.
Verbote gegen ausländische revolutionäre Gruppen haben in der BRD Tradition und werden in der Regel als ein Mittel der Durchsetzung von außenpolitischen Interessen eingesetzt. Von staatlicher Repression werden insbesondere Oppositionsgruppen aus für die BRD wichtigen Partnerstaaten getroffen. Kennzeichnend für diese Politik stehen das PKK-Verbot, oder das Betätigungsverbot für den Sprecher der peruanischen MRTA Isaac Valesco.
Eines der Hauptziele der Kriminalisierung von DHKP-C-Aktivitäten benennt das Innenministerium in seiner Presseerklärung vom Verbot selbst: "Zuwiderhandlungen gegen diese Vereinsverbot sind Straftaten, deren Verfolgung der Polizei - über die Ahndung der zuvor genannten Straftaten hinaus - einen laufenden Einblick in die Strukturen und Planungen der DHKP-C ... gibt."
Das Interesse des Innenministeriums an der Verfolgung der DHKP-C beruht unter anderem darauf, daß die Partei in der Türkei einen wachsenden Einfluß auf den verschiedensten gesellschaftlichen Ebenen gewinnt. Die Partei wurde 1994 gegründet und kämpft in der Türkei für eine vom Imperialismus unabhängige, demokratische und sozialistische Gesellschaftsordnung. Die DHKP-C hat in der Türkei die Entwicklung von sogenannten Volksräten initiiert und treibt deren Entwicklung voran. In den Volksräten organisiert sich die Bevölkerung der Stadtteile und Städte um sowohl ihre alltäglichen Bedürfnisse zu organisieren, als auch allgemeinpolitische Forderungen aufzustellen und durchzusetzen. Die Zahl der in den Volksräten, die Anfangs in den Elendsvierteln Istanbuls gegründet wurden, organisierten Menschen geht mittlerweile in die Zehntausende. Die Volksräte verbreiten sich im ganzen Land. Aus den Reihen der von Anfang an unter einer starken Repression stehenden und von der Presse zensierten Volksräte wurde eine alternative Verfassung des Volkes für die Türkei entworfen, die die Grundlage einer demokratischen Gesellschaftsordnung beschreibt. Diese Verfassung wurde in einer Auflage von mehr als 200 000 Exemplaren verteilt und breit diskutiert. Der türkische Staat hat in den letzten Jahren soziale Spannungen und demokratischen Widerstand bekämpft, indem neben der üblichen Repression die verschiedenen Völker, so zum Beispiel Türken und Kurden, gegeneinander ausgespielt wurden. Eine Bewegung die ganz grundlegende soziale Themen auf großer breite und ohne Bezugnahme auf Volkszugehörigkeit diskutiert, gefährdet dieses Strategie des "Teile und Herrsche". Eine Organisation, die immer wieder solche Diskussionen und Diskussionsforen, wie sie die Volksräte darstellen, initiiert, wird daher für das Regime gefährlich.

Neue 129a-Konstruktion

Eine besondere Bedeutung erhält das DHKP-C-Verbot vor dem Hintergrund eines im Moment in Hamburg laufenden Pilotprozesses, gegen Mitglieder der DHKP-C. Mittels des Verbotes können natürlich nur Aktivitäten kriminalisiert werden, die nach diesem erfolgen. Aufgrund des BGH-Beschlusses wären daher politische Aktivitäten im Rahmen der DHKP-C aus den letzten Jahren legal. Die Bundesanwaltschaft versucht nun allerdings eine Terroristische Vereinigung innerhalb der DHKP-C zu konstruieren. Damit könnte jede Aktivität linker Gruppen aus der Türkei kriminalisiert werden.

In einem Pilotprozeß, der seit einigen Monaten vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wird, versucht die Staatsanwaltschaft, unterstützt durch die Bundesanwaltschaft, die eigentliche Verantwortlichkeit für die angeklagten Handlungen einem Dritten zuzuschreiben. Dieser soll aus dem Hintergrund die Tat befehligt haben. Mit dieser Konstruktion wird versucht, zunächst ein Zusammenwirken und Organisationsstrukturen gerichtsbekannt zu machen. Im nächsten Schritt soll dann, der angebliche Hintermann, wegen seines angeblichen Auftrages und als Mitglied einer terroristischen oder kriminellen Organisation angeklagt werden. Damit könnte letztendlich die schon früher aufgestellte Behauptung, daß es sich bei der DHKP-C um eine kriminelle oder terroristische Vereinigung handelt, gerichtlich bestätigt werden. Wird eine solche Behauptung in einem Gerichtsprozeß aufgestellt und in dem folgenden Urteil bestätigt, so muß unter Umständen in folgenden Prozessen nicht mehr erneut darüber Beweis erhoben werden.
Dasselbe Vorgehen hat die Bundesanwaltschaft vor einigen Jahren bereits gegen die PKK praktiziert. Zunächst wurde versucht, die PKK als ganzes, als terroristische Vereinigung zu kriminalisieren. Dies scheiterte hauptsächlich an dem breiten Widerstand gegen diese Kriminalisierungsstrategie. Aufgrund dieses Widerstandes schien es zu gefährlich, die gesamte kurdische Befreiungsbewegung zu kriminalisieren. Daraufhin entstand die Konstruktion einer "terroristischen Vereinigung" innerhalb der PKK, angesiedelt hauptsächlich auf der Ebene der Nordeuropäischen Funktionäre. Auch dieser Versuch wurde mittlerweile mehr oder weniger aufgegeben. Festzuhalten bleibt, daß diese Kriminalisierungsstrategie allein am Widerstand der demokratischen Öffentlichkeit scheiterte.
Schon bei der Kriminalisierung der PKK dienten als Vorwand interne Auseinandersetzungen in der Organisation. Damit sollte nicht nur versucht werden, so zu tun, als handle es sich lediglich um kriminelle Auseinandersetzungen; das Hauptziel dieses Vorgehens lag darin, Solidarität mit der angegriffenen Organisation zu verhindern. Anfangs ging diese Rechnung auch auf: größere Teile insbesondere der deutschen Linken entzogen der PKK in dieser Situation ihre Solidarität, weil sie Gewalt als Mittel der innerorganisatorischen Auseinandersetzung nicht akzeptieren konnten. Diese Spaltung konnte erst allmählich überwunden werden, als nämlich nach und nach die Strategie der Bundesanwaltschaft immer deutlicher wurde.
Eine ähnliche Linie fahren Innenministerium und Bundesanwaltschaft jetzt gegen die DHKP-C. Als Vorwand für die Prozeßwelle werden Auseinandersetzungen innerhalb der damaligen Dev Sol herangezogen. An dieser Stelle muß nicht weiter auf diese Auseinandersetzungen, bei denen es auch Tote gab, eingegangen werden. Entscheidend ist, daß dem Innenministerium und der Bundesanwaltschaft jetzt lediglich darum geht, Kriminalisierungsmaßnahmen und Verbote ungestört durchsetzen zu können und unter Verweis auf angebliche Gewalttaten eine Solidarisierung zu erschweren.
Wir dürfen der Strategie der Bundesanwaltschaft und des Innenministeriums nicht auf den Leim gehen: der Kampf gegen die Kriminalisierung und das Verbot der DHKP-C ist ein Kampf für demokratische Rechte.

Prozeßgruppen zum DHKP-C Prozeß in Hamburg aus Kaiserslautern, Duisburg und Kiel