"Kurden nach Auschwitz"
Die polizeistaatliche Saat geht auf
Am 9. März 1996 fand in Bonn zum Internationalen Frauentag eine bundesweite Demonstration statt. Frauen und Lesben wollten ihren Widerstand gegen weltweite Ausbeutung und Unterdrückung zum Ausdruck bringen. In besonderer Weise sollte in diesem Jahr auf die Situation in Kurdistan und die bedeutende Rolle, die Frauen in diesem Befreiungskampf spielen, aufmerksam gemacht werden. Aber auch darauf, daß kurdische Frauen deshalb zunehmend Mißhandlungen sowie Vergewaltigungen in besonderem Maße ausgesetzt sind.
Völlig friedlich und ohne jegliche Zwischenfälle konnten FrauenLesben, Mädchen und Kinder über eine Stunde lang durch Bonns Straßen ziehen. Obwohl vereinzelt ERNK- und PKK-Fahnen sowie Fotos von Öcalan gezeigt und Parolen gerufen wurden. Lediglich an größeren Straßenkreuzungen standen Polizeikräfte und Dokumentationstrupps.
In der Bonner Nordstadt wurde die Demonstration plötzlich von einem Großaufgebot an Polizeikräften hermetisch abgeriegelt. Die Polizei forderte die Herausgabe der "Straftäterinnen" zur Personalienfeststellung. Weiter forderte sie die Frauen auf, die Fahnen eingerollt im ebenfalls in der Maxstr. befindlichen "Kurdistan-Zentrum" bzw. in der "Informationsstelle Kurdistan e.V." abzugeben. Die Polizei bot dann an, daß Gruppen von jeweils 10 Personen den von ihr errichteten Trichter verlassen könnten. Die Frauen weigerten sich. Zu durchsichtig war die Absicht der Polizei, das Kurdistan-Zentrum und die "Informationsstelle Kurdistan e.V." im nachhinein als Ausgangspunkt der Gewalttätigkeiten verantwortlich zu machen und andererseits durch die "Trichterlösung" die Demonstration zu trennen und so letztlich aufzulösen.
Ab diesem Zeitpunkt weigerte sich die Polizei kategorisch, weiter zu verhandeln. Vor dem Hintergrund dieses Verhaltens eskalierte die Situation. Es gab Verletzte, Schwerverletzte und zahlreiche Verhaftungen.
Die kurdischen, aber auch hunderte aus der ganzen Bundesrepublik angereisten deutschen Frauen, bestanden darauf, solange in der Maxstraße zu verbleiben, bis alle Gefangenen freigelassen wurden und bis Gewißheit darüber bestand, wieviele Menschen in Krankenhäuser gebracht wurden. Auf diese Weise waren Frauen, Kinder und einige Männer 10 Stunden lang eingekesselt.
Am 16.3. sollte anläßlich des bevorstehenden Newroz-Festes in Hamburg eine Demonstration unter dem Motto "Frieden jetzt! Für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben des türkischen und kurdischen Volkes" stattfinden, zu dem ein breites Aktionsbündnis aus 130 Organisationen und Einzelpersonen aufgerufen hatten. Abgeordnete der Bündnisgrünen, der PDS und der Hamburger SPD-Landesvorsitzende waren u.a.für Redebeiträge vorgesehen.
In Dortmund sollte am gleichen Tage eine ursprünglich lokale Demo stattfinden, die am 4.3. von der Polizei genehmigt wurde. Auf Bitten kurdischer Vereinigungen nach Verlegung der Hamburger Demo, hat sich nach intensiver Diskussion der Vorbereitungskreis entschlossen, Hamburg abzusagen und zentral nach Dortmund zu mobilisieren. Nachdem die offizielle Abmeldung in Hamburg erfolgt war und die Polizei diese schon ungeduldig angemahnt hatte, wurde eine Stunde später in Dortmund das Demo-Verbot verhängt.
Am Vorabend dieser Newroz-Demo kam es im Dortmunder "Ahmede Xani-Kulturzentrum" zu einem brutalen Überfall von einem maskierten und bewaffneten SEK-Kommando. Alle anwesenden Personen wurden in Vorbeugehaft genommen; darunter befanden sich auch etwa 20 Kinder, die erst nachts um zwei Uhr wieder freigelassen wurden.
Mehr als 10.000 PolizistInnen und BGS-BeamtInnen waren am 16.3. eingesetzt, um das Verbot der Großdemo in Dortmund durchzusetzen. Allein am Grenzübergang Lichterbusch (Belgien) verweigerten die Einsatzkräfte 35 Bussen aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden die Einreise in die BRD. Etwa 2.000 KurdInnen blockierten daraufhin die Autobahn A 4. Bei Auseinandersetzungen wurden etwa 40 Beamte und mehr als 400 DemonstrantInnen verletzt. Auch auf den Autobahnen bei Trier, Meckenheim, Gütersloh, Marsberg und bei Münster kam es zu Autobahnblockaden. In Berlin hinderte die Polizei 600 KurdInnen an der Fahrt nach Westdeutschland.
Die Polizei schloß am Dortmunder Hauptbahnhof alle Ausgänge und bildete einen Mittelgang für ankommende Reisende. Außerdem errichtete sie Schleusen für alle "südländisch aussehenden" Menschen, durchsuchte sie und nahm sie "zur Personalienfeststellung" fest. Reiterstaffeln, Sondereinsatzkommandos und BGS mit Hunden versperren den Weg in die Innenstadt. Dennoch gelang es einigen tausend KurdInnen, die Innenstadt zu erreichen, wo es nach Auseinandersetzungen zu etwa 2.000 Festnahmen kam.
Die ARD-Tagesthemen bezeichneten in ihrer Sendung vom 18.3. das Kölner Kurdistan-Informationszentrum (KIZ) als "PKK-Zentrale", in dem das ausgeführt würde, was "Abdullah Öcalan aus Syrien anordnet". Als Folge dieser Diffamierung war das KIZ Anrufen wie "Wir werden euch wie die Juden vergasen!", "Wir kommen mit Benzin" oder "Wir rotten euch aus" ausgesetzt.
In der Nacht vom 20. auf den 21.3. schmierten Unbekannte auf die Frontscheibe des Kurdistan-Zentrums in Bonn ein Hakenkreuz und die Parole "Kurde nach Auschwitz".
Ein für den Abend des 20.3. angemeldeter Fackelzug anläßlich des Newroz-Festes wurde von der Bonner Polizei verboten - mit dem Hinweis auf die Frauen-Demo am 9.3. und nahezu aller im vergangenen Jahr durchgeführten Veranstaltungen. Der Polizeipräsident unterstellt in seiner Verbotsverfügung, daß "von der PKK zwecks Darstellung ihrer Interessen unterwandert oder Veranstalter und Leiter zur Irreleitung der Behörden vorgeschoben werden". Zudem behauptet er, daß Veranstaltungsteilnehmer "in weiten Teilen eine Strafverfolgung oder auch körperliche Schäden im Rahmen von Auseinandersetzungen mit der Polizei nicht scheuen oder bewußt als ,Märtyrer' in Kauf nehmen".
Ebenfalls in Bonn wollte die Plattform kurdischer Organisationen (HEVKARI) am 20.3. eine Newroz-Feier in der Innenstadt durchführen. Wie die Vereinigung in einer Presseerklärung schreibt, "hat die Bonner Polizeibehörde HEVKARI dazu gedrängt, von ihrer genehmigten Veranstaltung im Freien Abstand zu nehmen".
Am 21.3. sollte ursprünglich in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Bonn eine vom kurdischen Dokumentations- und Informationszentrum NAVEND organisierte Newroz-Feier stattfinden. Der stellvertretende nordrhein-westfälische Ministerpräsident Michael Vesper und die grüne Europa-Abgeordnete Claudia Roth waren als Redner/in eingeplant. Auf Druck des Bundeskanzleramtes (der Nachbar der Landesvertretung) hat Ministerpräsident Rau die Veranstaltung dann abgesagt. Das Kanzleramt argumentierte mit Hinweisen der Polizei, daß angeblich PKK-Aktivisten das Fest zu Ausschreitungen in der Bannmeile nutzen wollten.
Wie schon am 12. 2., gingen die Polizeikräfte in Stuttgart auch am 21. 3. besonders hart gegen KurdInnen vor. Am 11. 2. kam es zu zehn Hausdurchsuchungen gegen KurdInnen, weil die PKK angeblich im Vorfeld zu NEWROZ "militante und gewalttätige Aktionen" in Deutschland plane. Mit dieser Begründung wurden dann am Tag darauf über 80 KurdInnen festgenommen. Alle, die "wie Südländer" aussahen, wurden am Hauptbahnhof und in der Innenstadt kontrolliert.
Am 21. 3. wurden in der Stuttgarter Innenstadt etwa 170 Personen, die "dem Augenschein nach KurdInnen" waren, umstellt und abgeführt. Am Morgen wurden in Stuttgart 12 und insgesamt in Baden-Württemberg 123 KurdInnen von zu Hause, der Arbeit oder der Schule abgeholt und bis zum 25. 3. in "Unterbindungsgewahrsam" genommen. Weitere 77 vermeintliche "PKK-Rädelsführer" nahm die Polizei schon am Vortag des Newroz-Tages in Vorbeugegewahrsam. 5.300 Personen wurden in Innenstädten Baden-Württembergs kontrolliert, 28 festgenommen und 214 kamen in Polizeigewahrsam.
Das alewitische Kulturzentrum Essen hatte für den 23.3. ein großes Newroz-Fest mit etwa 7.000 TeilnehmerInnen in der Gruga-Halle veranstalten wollen. Die Polizei verfügte einen Tag vorher ein Verbot dieses Festes und jegliche Ersatzveranstaltungen. Sie äußert in ihrer Verfügung die Vermutung, "daß der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden werden, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben". Auch hier muß die Annahme der Polizei herhalten, daß "die PKK bzw. andere PKK-nahe Gruppen" auf der Veranstaltung "für ihre Ziele werben werden und Info-Material verteilen werden".
Bundesgrenzschutz und Polizei erteilten für mehr als 1000 KurdInnen Platzverweise, 45 Menschen wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.
In der Kölner Sporthalle sollte am 24. 3. eine Newroz-Feier stattfinden, zu der eine kurdisch-alevitische Organisation eingeladen hatte. Auch diese Veranstaltung wurde von der Polizei verboten mit der Begründung, diese sei "maßgeblich von der PKK mitorganisiert" worden. Dennoch hatten zahlreiche KurdInnen versucht, zur Halle zu gelangen. Nach offiziellen Polizeiangaben wurden 51 Personen vorübergehend in Gewahrsam genommen, 3295 Autos kontrolliert und etwa 990 Platzverweise ausgesprochen.
Mit einem Großaufgebot an Polizei wurden ebenfalls am 24.3. im Köln-Mühlheimer Kurdistanhaus etwa 200 KurdInnen in ihrem Verein eingekesselt.
In der Nacht vom 20. auf den 21.3. schmierten Unbekannte auf die Frontscheibe des Kurdistan-Zentrums in Bonn ein Hakenkreuz und die Parole "Kurde nach Auschwitz".
Nachdem das Mesopotamien-Kulturzentrum in Köln wochenlang von der Polizei offen observiert wurde, haben Sicherheitskräfte das Zentrum am Abend des 27. 3. gestürmt und alle anwesenden Personen verhaftet. Über den Verbleib der Verhafteten war bis zum 28.3. nichts bekannt.
Nach Polizeiangaben soll es insgesamt am Newroz-Tag 700 Verhaftungen im gesamten Bundesgebiet gegeben haben. Die "Junge Welt" vom 22.3. hat die veröffentlichten Zahlen der Agenturmeldungen zusammengerechnet und kommt zu folgenden Summen: In Hamburg 200 (von 300), in Frankfurt/M. 62 (von 200), in Köln tagsüber 70 und 110 (von 150) abends, in Osnabrück 33 (von 200), in Bielefeld 55 (von 100), in Baden-Württemberg 370, in Hannover 251 und in Gießen 120.
"Wir waren es leid, die Deutschen vor der PKK zu warnen.
Jetzt brauchen wir das nicht mehr tun"
(Der türkische Ministerpräsident Mesut Yilmaz in der FR vom 20. 3.)
Am Rande der Ratstagung der EU-Innenminister trafen sich auf Einladung der deutschen Delegation eine ad-hoc-Arbeitsgruppe von Polizeiexperten aus den Benelux-Staaten, Frankreich und Deutschland. Unter dem Vorsitz des Abteilungsleiters für polizeiliche Zusammenarbeit im Innenministerium, Bernd Schattenberg, kam es hierbei zu einer "intensiven Abstimmung" der polizeilichen und grenzpolizeilichen Maßnahmen gegen gewalttätige Ausschreitungen der PKK. "Die PKK muß jede Illusion verlieren, daß sie in Westeuropa in dem einen Land Ruheräume und in Deutschland gewalttätige Aktionsräume haben könne", so Innenminister Kanther in einer Pressemitteilung vom 19. März.
Derweil traf sich der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Peter Hartmann mit seinem türkischen Amtskollegen und früheren Botschafter der Türkei in der BRD, Onur Öymen am 21. März in Ankara. Bei diesem Treffen sei es vor allem um die jüngsten Kurdenunruhen in der BRD, die Verschärfungen des deutschen Ausländerrechts und die von der Türkei geforderte Auslieferung der Verantwortlichen gegangen." (AFP, 21.3.). Bereits im Vorfeld der Newroz-Feiern hatte die Bundesregierung "Vorkehrungen gegenüber der türkischen Seite" vereinbart (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Anfrage Nr. 206 März/1996).
In Ankara teilte das Staatssicherheitsgericht mit, für aus der BRD abgeschobene Straftäter seien künftig die 17 türkischen Staatssicherheitsgerichte zuständig, denen zwei Zivil- und ein Militärrichter angehören. Auch für die türkischen Verfahren sei die Teilnahme an verbotenen Demonstrationen Ausgangspunkt. Keine Rolle spiele dabei, daß der Gesetzesverstoß in der BRD begangen worden sei. Die Anklage werde auf Mitgliedschaft in einer illegalen Terrororganisation lauten. Nach türkischen Gesetzen droht Abgeschobenen wegen dieses Delikts 10 bis 15 Jahre Haft. (WAZ, 20. 3.)
Dessen ungeachtet, gewährte das Verwaltungsgericht im schwäbischen Sigmaringen einem Kurden Asyl, weil deutsche Ermittlungsbehörden bei einem Strafbefehl wegen Landfriedensbruchs eine Auskunft aus dem türkischen Zentralregister erwähnte. Bei einer Heimkehr habe der 23jährige daher mit großer Wahrscheinlichkeit Mißhandlungen zu erwarten. (DPA, 6.3.)

