Du hast eine Vorladung erhalten ...
Es kann passieren das du (oft erst Monate nach einer Aktion) eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder Polizei erhältst. Diese können dich als (vermeintliche) ZeugIn einer Straftat vorladen oder weil sie dich einer Straftat Beschuldigen wollen.
Polizeiliche Vorladung
- Du must und solltest da in keinem Fall hingehen
- Du musst da auch nicht Absagen (auch wenn darum "gebeten" wird)
- Setze dich mit einer Rechtshilfegruppe, deiner AnwältIn sofort in Verbindung
- Weitere Info's hierzu auch in unserer Broschüre zur Aussageverweigerung unter http://aussageverweigerung.info
Staatsanwaltschaftliche Vorladung
Im unterschied zur polizeilichen Vorladung musst du dort erscheinen, andernfalls drohen sie dir mit Zwangsmaßnahmen (wie einer Zwangsvorführung). Dort musst du zunächst ersteinmal lediglich deinen Personalien angeben. Als Beschuldigte steht dir natürlich ein umfangreiches Aussageverweigerungsrecht zu, von dem du auch ausgiebig gebrauch machen solltest. Als geladene Zeugin sieht das einwenig anders aus. In jedem Fall gilt jedoch: du solltest so einen Termin mit GenossInnen, der örtlichen Rechtshilfe-/Soligruppe oder/und deinem/deiner Anwäktin zusammen vorbereiten!

