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Wie stelle ich einen Unterstützungsantrag?

Um von der Roten Hilfe eine finanzielle Unterstützung, z.B. für Anwält_innenkosten, zu bekommen, kannst du einen Unterstützungsantrag stellen. Hier erklären wir, wie das geht.
Rote Flora mit Transparent »Wir stehen zusammen! Solidarität mit Brughard, Daniela & Volker. Für Euch Gesundheit & Glück«

Um dich finanziell zu unterstützen, brauchen wir von Dir einen „formlosen Antrag“. Das heißt, Du schreibst sozusagen einen Brief an die Rote Hilfe e. V., in dem Du beschreibst, welche Repression Dir widerfahren ist, welche Kosten entstanden sind und so weiter und – ganz wichtig – dass Du deshalb Unterstützung bei der Roten Hilfe beantragst.

Oben sollten zuerst Dein Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und deine Kontodaten (IBAN und BIC) stehen. Ohne Kontodaten gibt‘s kein Geld und ohne Kontaktdaten, können wir keine Rückfragen stellen, falls wir noch Infos brauchen, um den Antrag zu bearbeiten. Bitte leserlich schreiben oder getippt, und bitte Kontaktmöglichkeiten angeben, unter denen Du auch wirklich erreichbar bist!
Darunter schreibst Du einen kleinen Text schilderst Deinen Fall, die Repression und bei welchen Kosten Du gerne unterstützt werden möchtest. In der Regel ist das eine halbe bis ganze Seite und dient dazu, dass der Bundesvorstand, der Dich und Deinen Fall nicht kennt, schnell einen Überblick bekommt. Was genau rein musst, hängt vom Fall ab, aber wir haben unten eine kleine Liste mit Fragen, die der Text beantworten sollte. Es kann aber auch sein, das manche der Sachen auf dich nicht zutreffen. Bei Fragen, kannst Du einfach in die Beratung kommen oder eine E-Mail schreiben.

Wie viel Unterstützung 

Für welche der entstandenen Kosten Du eine Unterstützung beantragst, entscheidest Du. Die Rote Hilfe trägt in der Regel die Hälfte aller Kosten, übernimmt aber auch gerne mehr (bis zu 100%), falls es nötig ist; oder weniger, falls über andere Solistrukturen, Spenden oder privat schon ausreichend reingekommen ist. Deshalb solltest Du erwähnen, ob es Soli- und Öffentlichkeitsarbeit gab und ob noch andere Antirep-Strukturen dich finanziell unterstützen. 

Zusätzlich zu deinem Antragstext brauchen wir auch noch Kopien (!) der wichtigsten Unterlagen. Das sind vor allem Kopien von allen Rechnungen und Strafbefehl und/oder Anklage und Urteil, falls es das in Deinem Fall alles gibt. Wir brauchen aber nicht jeden einzelnen Zettel, der irgendwie angefallen ist und die Originale behältst Du! Und: Tatsächlich haben auch wir ein Datenschutzblatt, dass Du unterschreiben musst, damit wir Deinen U-Fall bearbeiten können.

Den Antrag gibst Du in der Regel bei einer Ortsgruppe ab. Am besten in Papierform an einem Beratungstermin. Die Ortsgruppe leitet den Antrag dann weiter an den Bundesvorstand, der über den Fall entscheidet – das dauert ein paar Wochen.

Diese Infos sollten in deinem Text stehen

  • Kontaktmöglichkeiten: Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse
  • unbedingt Kontodaten: IBAN und BIC
  • Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion hast Du dich beteiligt (z. B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.)
  • Vorwurf: Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast Du eine Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift bekommen? Hast Du den Strafbefehl akzeptiert – oder widersprochen? Gab es einen Prozess und ein Urteil? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Aussagen: Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
  • Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwät*innenkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, etc. (Kopien der Rechnungen beilegen)
  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Wieviel finanzielle Unterstützung hättest Du gerne von der Roten Hilfe? In der Regel werden 50% aller ausgewiesenen Kosten übernommen; es kann aber auch mehr sein, wenn beispielsweise dein Einkommen nicht sehr hoch ist; oder weniger, weil zum Beispiel andere Solistrukturen schon weite Teile der Kosten übernehmen.
  • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
  • Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall, wie Kundgebungen oder Texte? (falls vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten beifügen)
  • Wurde der Prozess politisch geführt (z. B. durch konsequente Aussageverweigerung oder eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e. V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?
  • Warst Du bei unserem Beratungsabend oder hattest anderweitig Kontakt zur Ortsgruppe der Roten Hilfe e. V.? Oder soll der Kontakt noch vermittelt werden?
  • Unterschriebene „Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Rote Hilfe e. V. zur Bearbeitung eines Unterstützungsfalls“ (Datenschutzblatt).

Es ist wichtig, dass Du deinen Antrag frühestmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellts, da u. a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.

Entscheidung über den Antrag

Nach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlungen, ob die Rote Hilfe e. V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen.

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.